HILFE! Ungerechtfertigte Buße aus Holland

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Hi zusammen

das ist eben die Masche:

geringes Bußgeld , Anwalt wäre teurer, also zahlen es viele !!!:boewu7:

Ich würde es nicht zahlen, Einspruch einlegen, und Beweise fordern.

Und niemals nach Holland. :cs21:

Schwarze Schrift auf gelbem Grund.

halte Abstand bleib gesund.

Altes Arabisches Sprichwort.

Ich hoffe, der Bert liest das nicht, wenn doch bitte ich hiermit um vielmals um Vergebung. :mx1: :lol27::mx1: .
.


:001::001::mx21::mx21::mx21::mx21::lol27::lol27::lol27::025::025::sauf::lachen:
 
Write or call de Police ( name adres on the ticket) if you can prove youre bike was not there it must be no problem:Froehlich2:

Bert

hallo

aber wie kann ich beweisen das MEIN Fahrzeug nicht da war?
ich kann nur beweisen das ICH nicht da war (mit einer bestätigung des arbeitgebers die er mir ausstellt)).denke nicht das die polizei nur auf meine aussage (dass das farzeug in der garage stand) sich zufrieden gibt?

danke

Kutscher
 
Nachweiß

Dann müssen sie ein Beweisfoto von Deinem Fahrzeug haben!
 
Dann müssen sie ein Beweisfoto von Deinem Fahrzeug haben!


Ok ich versuche mal da nächste woche anzurufen und werde bei gelegenheit hier berichten wies ausgegangen ist.Hoffe die lassen mit sich reden und schicken mir auch das ANGEBLICHE beweisfoto damit ich aus dieser Sch........e raus komme.

Schönes WE aus der CH

und dank an allen
 
Hi Kutcher,

ich würde, wenns denn wirklich ein amtlicher Brief ist zurückschreiben, dass Du gearbeitet hast und nach Dienstschluss unmöglich zur angegebenen Zeit dort gewesen sein kannst.
Außerdem würd ich noch darauf hinweisen, dass das Kennzeichen zu einem Motorrad gehört.
Gleichzeitig würd ich nach dem Beweismittel fragen (wenn ein Foto gibt würd ich um Übersendung bitten).
Außerdem würd ich die bitten das Kennzeichen zu überprüfen, vielleicht ist ein Zahlen- oder Buchstabendreher drin.
Vielleicht erledigt sich die Sache ja dann.
Auch beim ADAC würde ich mal nachfragen, was Sache ist.
Wenn sich aber, bei genauester Überprüfung des Briefes herausstellt, dass es kein amtlicher Wisch ist, würd ich gar nichts machen.

Gruß AS 07
 
Nachfragen

Erstmal fragen was für ein Fahrzeug,wenn die Dir mit n Auto kommen,hast schon gewonnen!!
Viel Glück :Froehlich2::Froehlich2::Froehlich2:
 
Ich kann mich an einen Fernsehbeitrag erinnern, dass unsere holländischen Freunde in Ihren Kennzeichen keine Bindestriche bzw. Abstände in den Buchstabenfolgen haben, deshalb werden diese auch bei Fremdkennzeichen ignoriert.

Will heissen, das Kennzeichen (willkürliches Beispiel) K AX 000 und das KA X 000 wäre beide Male dasselbe, nämlich KAX 000. Der Glückspilz der das Ticket zugestellt bekommt wohnt aber einmal in Köln, das andere Mal in Kassel. Frage mich aber nicht, wer es in diesem Beispiel dann tatsächlich bekommen würde.

Vielleicht kommt das Ganze auch bei Dir so zustande.
 
Hi Kutscher,

wie schon mehrfach hier erwähnt musst Du unbedingt sofort Einspruch erheben und in dem Widerspruchsschreiben auch klar darlegen, dass Du nicht zu diesem Zeitpunkt dort warst und gleich Zeugen nennen (keine Namen nur Anzahl) die nicht mit Dir verwandt sind und dies auch vor Gericht bezeugen werden. Weiterhin darauf hinweisen, dass Du zeitgleich die Polizei benachrichtigst.
Dieses Schreiben an das Inkassobüro senden. Zeitgleich den Vorgang der niederländischen Polizei melden (Zuständigkeit und Adresse im Internet rechechieren) und das Schreiben an das Inka-Büro als Anlage beilegen.

Dann deren nächstes Schreiben abwarten. Sollte das dann immer noch für Dich negativ sein ist wohl der Weg zum Rechtsverdreher unumgänglich.

Informiere bitte im Forum wie diese blöde Geschichte ausgeht.
 
....... musst Du unbedingt sofort Einspruch erheben und in dem Widerspruchsschreiben auch klar darlegen, dass Du nicht zu diesem Zeitpunkt dort warst und gleich Zeugen nennen (keine Namen nur Anzahl) die nicht mit Dir verwandt sind und dies auch vor Gericht bezeugen werden........

Das sehe ich genauso. Wenn der Schrieb echt ist, MUSST du FRISTGERECHT Widerspruch einlegen. Begründen würde ich aber vorläufig noch gar nichts, sondern nur Einsicht der Beweismittel fordern.

Ansonsten denke ich, dass du (mangels Erfahrung) diese Sache nicht allein bearbeiten solltest. Irgentwann machst du dann einen Formfehler und dann .... ?

Ich sehe da 3 Möglichkeiten für dich:
1.) kostenlose Auskunft holen bei einem Automobilclub z.B. ADAC oder auch ein anderer Verein, falls du woanderst Mitglied sein solltest.
2.) Doch einen Profianwalt fragen. Es geht ja erstmal nur um eine RechtsAUSKUNFT. So ein Telefongespräch oder ein einmaliger Besuch ist zwar nicht kostenlos aber auch nicht teuer.
3.) Evtl. auch bei der Verbraucherschutzzentrale anfragen. Keine Ahnung ob es da auch für solche Fälle irgentwelche Zuständigkeiten gibt, aber Fragen ist auf jeden Fall kostenlos.

Nur eins solltest du meiner Meinung nach NICHT machen: die Frist verstreichen lassen und das Schreiben ignorieren! Wenn du dir VOR Ablauf der Einspruchsfrist noch Rat holen kannst, dann tu das. Ansonsten: per Einschreiben (evtl. mit Rückschein) Widersruch einlegen ohne Angabe von Gründen, sondern nur Beweismitteleinsicht fordern. Vorläufig KEINE Angaben zur Sache. Das würde ich von den "Beweismitteln" abhängig machen NACHDEM du diese gesehen hast.

Ist aber wie gesagt alles nur meine ganz persönliche Meinung, die ich aus eigenen Erfahrungen mit Behörden gemacht habe.

Viel Glück
Klaus

P.S.: Vielleicht kann dich dieser Link noch weiter führen:
http://bln.niederlandeweb.de/de/content/community/Verkehr/buss/start_html
 
Stellen wir die Frage mal anders...

...und vergessen mal nicht, dass Kutscher aus der Schweiz kommt.

1. Was machen denn die Schweizer Eidgenossen, wenn sie ein Amtshilfeersuchen von den Pantoffelträgern bekommen???

2. Wann willst Du das nächste bzw. erste Mal nach Holland fahren (falls Du Dich mit Bert treffen willst, geht das auch in Bebra)??

Ich persönlich würde das alles nicht so verbissen sehen und abwarten.
 
Will heissen, das Kennzeichen (willkürliches Beispiel) K AX 000 und das KA X 000 wäre beide Male dasselbe, nämlich KAX 000. Der Glückspilz der das Ticket zugestellt bekommt wohnt aber einmal in Köln, das andere Mal in Kassel. Frage mich aber nicht, wer es in diesem Beispiel dann tatsächlich bekommen würde.

Vielleicht kommt das Ganze auch bei Dir so zustande.


Ich denke Du meinst Karlsruhe :frech4:!

Ich würde auch erst mal Widerspruch einlegen und die Beweismittel anfordern! Danach würde ich dann über mein weiteres Vorgehen entscheiden :ausschau:!
Viel Glück und das die damit nicht durchkommen!




Gruß Holger
 
Ich denke Du meinst Karlsruhe ...
Hast Recht, Kassel wäre KS.

Spielt aber bei meinem Beispiel glaube ich nur eine untergeordnete Rolle ...
Die Schweinerei ist doch die, dass hier durch solche Schlampigkeiten einige Leute ohne Grund Probleme bekommen.

Und ganz so locker wie hoffi sehe ich das Ganze auch nicht. Wer weiss schon so genau, wo er in den nächsten Jahren mal hinfährt, bzw aus irgeneinem Grund muss.
Das Kennzeichen ist jedenfalls zur Fahndung ausgeschrieben. Es ist keine Verkehrskontrolle nötig um auzufallen, automatische Kennzeichenkontrollen leisten das Gleiche wesentlich effektiver. Wenige km dahinter winkt dann die Kelle ...
 
Hast Recht, Kassel wäre KS.

Spielt aber bei meinem Beispiel glaube ich nur eine untergeordnete Rolle ...
Die Schweinerei ist doch die, dass hier durch solche Schlampigkeiten einige Leute ohne Grund Probleme bekommen.

Daher ja der :frech4:!

Hast Recht, es ist ne Schweinerei und dem sollte es einhalt geboten werden! :Froehlich2:


Gruß Holger
 
angeschmiert

He Leute

meinem Dad ist mal ähnliches passiert.

Auch einen Bußgeld-Bescheid bekommen, Wiederspruch eingelegt, noch ein Bescheid, wieder Wiederspruch eingelegt, (nach kontaktierung eines Advokaten)

hat dann längerer zeit einen Brief erhalten, das ganze war ein Irrtum (Zahlendreher) ist somit erledigt.

Prima :025:

aber keine Entschuldigung, warum auch, Beamte können sich weder Irren noch machen sie Fehler! ( Wer nicht Arbeitet kann auch keine Fehler machen :lol27:)

Aber auf den Portokosten für die Einschreiben, und die Beratungskosten ist er sitzen geblieben.:boewu7:
.
 
He Leute

meinem Dad ist mal ähnliches passiert.

Auch einen Bußgeld-Bescheid bekommen, Wiederspruch eingelegt, noch ein Bescheid, wieder Wiederspruch eingelegt, (nach kontaktierung eines Advokaten)

hat dann längerer zeit einen Brief erhalten, das ganze war ein Irrtum (Zahlendreher) ist somit erledigt.

Prima :025:

aber keine Entschuldigung, warum auch, Beamte können sich weder Irren noch machen sie Fehler! ( Wer nicht Arbeitet kann auch keine Fehler machen :lol27:)

Aber auf den Portokosten für die Einschreiben, und die Beratungskosten ist er sitzen geblieben.:boewu7:
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Ist sicher auch Müssig ne Gegenrechnung zu erstellen und einzutreiben!?
Hat das mal jemand versucht???
 
sorry,

aber was ihr hier betreibt (die antworten) ist nur billige panikmache.

ein ausländisches inkassobüro hat keinerlei befugnisse innerhalb deutschlands! oder war da ein deutscher gerichtssitz mit zulassungsnr. eingetragen?
der niederländische staat kann in deutschland kein verkehrsvergehen eintreiben!
das abkommen innerhalb der EU liegt vorerst auf eis, nur österreich kann über die finanzbehörden/zoll eintreiben. das wäre innerhalb der brd auch der amtliche weg für alle anderen EU staaten um an kohle dt. staatsbürger zu kommen.

wenn du nie in holland warst und dies in zukunft auch nicht vorhast, ignorier das ganze, deutsche bundesbüger dürfen nicht mal bei mord ausgeliefert werden an andere staaten, siehe grundgesetz.

dann stellt sich auch die frage ob das nicht ein fakeschreiben ist, die deutschen zahlen doch so gerne wenn was "amtliches" kommt. beim ne fakeschreiben zu antworten ist fatal: du bestätigst deine adresse als gültig. wenn du was bezahlst haben sie auch noch dein bankkonto. dann geht die gaudi erst richtig los, da hilft nur noch umziehen und neues konto.

ansonsten frag den adac oder wenn du zuviel geld hast nen verkehrsrechtspezialiserten anwalt.

Edit:
hab noch was gefunden:
"Die Verfolgungsverjährungsfrist für die gängigen Verkehrsverstöße beträgt in den Niederlanden zwei Jahre. Die Vollstreckungsverjährung für Entscheidungen, denen Übertretungen zugrunde liegen, tritt nach zwei Jahren und acht Monaten ein. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem das Urteil rechtskräftig wird."

Und bei entgeltlichem Parken sind es satte fünf Jahre, in denen der betroffene Halter bzw. das Fahrzeug lieber nicht einreisen sollten.

(Quelle: http://www.motor-talk.de/forum/knoellchen-in-holland-t1480677.html?page=1)
 
Zuletzt bearbeitet:
sorry,

aber was ihr hier betreibt (die antworten) ist nur billige panikmache.

ein ausländisches inkassobüro hat keinerlei befugnisse innerhalb deutschlands! oder war da ein deutscher gerichtssitz mit zulassungsnr. eingetragen?
der niederländische staat kann in deutschland kein verkehrsvergehen eintreiben!
das abkommen innerhalb der EU liegt vorerst auf eis, nur österreich kann über die finanzbehörden/zoll eintreiben. das wäre innerhalb der brd auch der amtliche weg für alle anderen EU staaten um an kohle dt. staatsbürger zu kommen.

wenn du nie in holland warst und dies in zukunft auch nicht vorhast, ignorier das ganze, deutsche bundesbüger dürfen nicht mal bei mord ausgeliefert werden an andere staaten, siehe grundgesetz.

dann stellt sich auch die frage ob das nicht ein fakeschreiben ist, die deutschen zahlen doch so gerne wenn was "amtliches" kommt. beim ne fakeschreiben zu antworten ist fatal: du bestätigst deine adresse als gültig. wenn du was bezahlst haben sie auch noch dein bankkonto. dann geht die gaudi erst richtig los, da hilft nur noch umziehen und neues konto.

ansonsten frag den adac oder wenn du zuviel geld hast nen verkehrsrechtspezialiserten anwalt.

Edit:
hab noch was gefunden:
"Die Verfolgungsverjährungsfrist für die gängigen Verkehrsverstöße beträgt in den Niederlanden zwei Jahre. Die Vollstreckungsverjährung für Entscheidungen, denen Übertretungen zugrunde liegen, tritt nach zwei Jahren und acht Monaten ein. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem das Urteil rechtskräftig wird."

Und bei entgeltlichem Parken sind es satte fünf Jahre, in denen der betroffene Halter bzw. das Fahrzeug lieber nicht einreisen sollten.

(Quelle: http://www.motor-talk.de/forum/knoellchen-in-holland-t1480677.html?page=1)


Nur mal zur Erinnerung :frech4:.

...und vergessen mal nicht, dass Kutscher aus der Schweiz kommt.

...

Aber ansonsten bleibe ich bei meiner Meinung: Nur nicht verrückt machen lassen.
 
hallo

habe den Einspruch nun fertig geschrieben,aber habe da noch ein kleines problemchen.die adresse wo ich den hinschicken soll finde ich nicht im internet(Komisch komisch ) ist j^hier jemand aus HOLLANd der die adresse mal überprüfen könnte,nicht das ich da einem facke aufsitze!
die adresse wo ich meinen einspruch hinschicken soll lautet:

centrale verwerking openbaar ministerie ,
unit Mulder.
postbus 5000,
3500 MJ UTRECHT

unter der obengenannten adresse finde ich nichts,oder stell ich mich nur blöd an?

danke schon mal im voraus

MfG
Kutscher
 
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