sorry,
aber was ihr hier betreibt (die antworten) ist nur billige panikmache.
ein ausländisches inkassobüro hat keinerlei befugnisse innerhalb
deutschlands! oder war da ein
deutscher gerichtssitz mit zulassungsnr. eingetragen?
der niederländische staat kann in
deutschland kein verkehrsvergehen eintreiben!
das abkommen innerhalb der EU liegt vorerst auf eis, nur österreich kann über die finanzbehörden/zoll eintreiben. das wäre innerhalb der
brd auch der amtliche weg für alle anderen EU staaten um an kohle
dt. staatsbürger zu kommen.
wenn du nie in holland warst und dies in zukunft auch nicht vorhast, ignorier das ganze,
deutsche bundesbüger dürfen nicht mal bei mord ausgeliefert werden an andere staaten, siehe grundgesetz.
dann stellt sich auch die frage ob das nicht ein fakeschreiben ist, die deutschen zahlen doch so gerne wenn was "amtliches" kommt. beim ne fakeschreiben zu antworten ist fatal: du bestätigst deine adresse als gültig. wenn du was bezahlst haben sie auch noch dein bankkonto. dann geht die gaudi erst richtig los, da hilft nur noch umziehen und neues konto.
ansonsten frag den
adac oder wenn du zuviel geld hast nen verkehrsrechtspezialiserten anwalt.
Edit:
hab noch was gefunden:
"Die Verfolgungsverjährungsfrist für die gängigen Verkehrsverstöße beträgt in den Niederlanden zwei Jahre. Die Vollstreckungsverjährung für Entscheidungen, denen Übertretungen zugrunde liegen, tritt nach zwei Jahren und acht Monaten ein. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem das Urteil rechtskräftig wird."
Und bei entgeltlichem Parken sind es satte fünf Jahre, in denen der betroffene Halter bzw. das Fahrzeug lieber nicht einreisen sollten.
(Quelle:
http://www.motor-talk.de/forum/knoellchen-in-holland-t1480677.html?page=1)