HILFE! Ungerechtfertigte Buße aus Holland

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Unglaublich, ich glaub das ist ne neue Masche der Holländer !:narr:

Auch ich habe jüngst ein Schreiben vom CJIB erhalten, ich soll angeblich zu schnell gefahren sein und 60 Euro Bußgeld zahlen.
Dabei war ich die letzten 10 Jahre nicht in den Niederlanden gewesen.

Habe natürlich Berufung eingelegt; als Antwort habe ich eine Handgeschriebene Kopie eines Strafzettels bekommen. Das Nummernschild stimmt, aber entgegen dem "angeblich" gefahrenen Nissan, fahre ich einen BMW.

Hab sofort in Holland beim zust. Ministerium angerufen und denen erst mal meine Meinung gesagt :22 - Meinung:. Der Typ ist aber ziemlich ruhig geblieben und verwies zum Schluss darauf, dass ich das zweite Schreiben vom CJIB abwarten soll um dann nochmals Berufung einzulegen.

Werde das dann in den nächsten Tagen wohl tun und dann warte ich mal ab was passiert. Ich habe keine Lust mir mit irgendwelchen Phantomanschuldigungen meine Zeit zu vergeuden :06 - Nein:!

So wie dass aussieht häufen sich diese Fälle anscheinend !
Was sind das nur für Beamte in unserem Nachbarstaat ??:sauf:
 
hallo wieder mal

ENDE GUT ALLES GUT

habe heute ENDLICH vom statsanwalt in den Käselande
den schriftlichen bescheid bekommen das sich die sache erledigt habe,für ihn war es von anfang an KLAR das ich nicht schuldig sei (beweisfoto das eine auto zu sehen ist und NICHT motorrad),er entschuldigt sich für die unanehm.ichkeiten ,aber er habe erst JETZT von der sache kentniss bekommen als ich eine ANZEIGE in den Hollilande gemacht habe.
also leute wenn euch so was passieren sollte und ihr seid WIRKLICH unschuldig ,dann macht gleich eine AMTLICHE gegenanzeige wegen missbrauch eures nummerschildes und die sache geht schneller voran.

mfg

kutscher
 
Danke an kutscher für deinen Vorschlag,
habe dann mal ein Schreiben aufgesetzt . Ich schreibe die Anzeige Online an die deutschen Behörden, werde dann mal abwarten !
Hier mal mein Schreiben:

--Kennzeichenmissbrauch--

Anfang September wurde ich von der CJIB (Centraal Justitiee Incasso Bureau) aus den Niederlanden angeschrieben. Angeblich soll ich eine Verkehrsordnungswidrigkeit begannen haben (Tatkode : R55A / CJIB Nummer: 59133226XXX).
Sicher ist, dass ich in den letzten 10 Jahren nicht in den Niederlanden eingereist bin.
Die Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 60 Euro geahndet wird wurde anscheinend (lt. Kopie des Strafzettels --liegt mir vor--) mit einem roten Nissan begangen der das mir zugeteilte Kennzeichen (XXX XX XXX) getragen hat.
Ich fahre seit Februar diesen Jahres einen roten BMW 316i Compact!

Ein Foto gibt es nicht, der Vorfall wurde handschriftlich von einem niederländischen Polizeibeamten erfasst.

Ein Einspruch bei den zuständigen Behörden der Niederlande
(Centrale verwerking Openbaar Ministerie - Utrecht) wurde zurückgewiesen.

Hiermit erstatte ich Anzeige auf Unbekannt wg. Kennzeichenmissbrauch.

MfG
XXX
 
Mal noch eine kleine Zusatzinformation zu dem ganzen Vorfall - auch um die Beamten unserer Nachbarländer etwas in Schutz zu nehen:
laut interner Auskunft des zentralen bundesdeutschen KFZ-Registers an den ADAC im Jahr 2006 muß davon ausgegangen werden, daß ca 0,5% der KFZ-Kennzeichen in Deutschland doppelt existieren, da bei Abmeldungen, Ummeldungen usw. Fehler passieren. Zitat Ende.

Ich merke das selber regelmäßig. Ich fahre sehr häufig Leihfahrzeuge der großen Fahrzeugverleiher und bekomme 3-4 mal jährlich Anzeigen wegen aller möglichen Verkehrsvergehen - und dann immer an Tagen und Orten, wo ich bestimmt nicht gewesen bin. Die erste Rückfrage bei dem zuständigen Ordnungsamt (meist reicht per Telefon schon) bringt dann zu Tage, daß der Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe usw. völlig anders ist, als das geliehene Fahrzeug mit dem selben Kennzeichen. Ganz selten ist es ein Zahlendreher im Kennzeichen (wobei z.B. aus 256 schnell mal 258 wird...), es ist fast immer das gleiche Kennzeichen an einem völlig anderen Auto.

Kann ich also in solchen Fällen immer wieder nur empfehlen: erst mal fragen, welcher Fahrzeugtyp, welche Wagenfarbe usw.

Habe sogar schon mal einen Strafzettel am Auto wegen falsch Parken gehabt mit meinem Kennzeichen, aber anderer Fahrzeugbeschreibung (hat die Politesse wohl zwei Fahrzeuge durcheinanergebracht) - war dann auch hinfällig und musste nicht bezahlt werden.

Gruß
 
Das was du da erzählst "Quax44" ist absoluter Blödsinn und an den Haaren herbeigezogen ! :wirr2:

Kein Kennzeichen in der BRD kann doppelt vorhanden sein, nicht mal bei einer Um-oder Abmeldung, das ist rein technisch schon gar nicht möglich, jedes Kennzeichen kann nur einmal erfasst werden. Es sei denn du lebst noch in den 1980er Jahren. :11 - lol:

Und übrigens... habe ich mich schon mit mehreren Stellen unterhalten,
u.a. auch mit dem Straßenverkehrsamt !

Also bitte Leute verschont mich mit solchen Kommentaren wie "Troll" Quax44 sie abgibt.
 
So nicht

Das was du da erzählst "Quax44" ist absoluter Blödsinn und an den Haaren herbeigezogen ! :wirr2:

Kein Kennzeichen in der BRD kann doppelt vorhanden sein, nicht mal bei einer Um-oder Abmeldung, das ist rein technisch schon gar nicht möglich, jedes Kennzeichen kann nur einmal erfasst werden. Es sei denn du lebst noch in den 1980er Jahren. :11 - lol:

Und übrigens... habe ich mich schon mit mehreren Stellen unterhalten,
u.a. auch mit dem Straßenverkehrsamt !

Also bitte Leute verschont mich mit solchen Kommentaren wie "Troll" Quax44 sie abgibt.

Hallo Tom
1 Tag angemeldet, ohne Vorstellung, und dann gleich solche Kommentare?
Sorry,:dagegen::dagegen::dagegen:
:22 - Meinung:Gruß, Stefan
Also, erst Vorstellen und dann meckern!!!!!!!!!!:boewu7:
 
So isses!

Hallo Tom
1 Tag angemeldet, ohne Vorstellung, und dann gleich solche Kommentare?
Sorry,:dagegen::dagegen::dagegen:
:22 - Meinung:Gruß, Stefan
Also, erst Vorstellen und dann meckern!!!!!!!!!!:boewu7:

2007 habe ich drei Paten gebraucht und musste 1 Woche bei 10 Grad minus vor dem Server warten, um in dieses Forum aufgenommen zu werden:narr::001:. Da war absolute Härte befohlen:11 - lol:

Zum Kennzeichenstreit: ich kenne mindestens einen Fall, in dem eine BMW (Motorrad) genau das gleiche Kennzeichen hatte, wie ein Mercedes. Der BMW-Besitzer sollte in einer verkehrsberuhtigten Spielstrasse in Berlin falsch (außerhalb der Markierung) geparkt haben. Der Franke war aber noch nie in seinem Leben in Berlin.

Gruß

Agent Orange
 
Das was du da erzählst "Quax44" ist absoluter Blödsinn und an den Haaren herbeigezogen ! :wirr2:

Kein Kennzeichen in der BRD kann doppelt vorhanden sein, nicht mal bei einer Um-oder Abmeldung, das ist rein technisch schon gar nicht möglich, jedes Kennzeichen kann nur einmal erfasst werden. Es sei denn du lebst noch in den 1980er Jahren. :11 - lol:

.

Wenn diese UNFEHLBAREN Experten dann ein doppeltes Kennzeichen zu sehen bekommen, sperren sie Maul und Arsch auf - weil es das ja nicht geben kann, was nicht sein soll !!!!!
Übrigens, ich hatte auch mal eine falsche Zahl auf meinen Kennzeichenzettel für die Nummerschilddruckerei - aber das kann es ja garnicht geben.....
Erfaßt ist natürlich, und das glaube ich sogar ( ? ), nur derjenige, der dann unschuldig angeschrieben wird.
Gruß dieter
 
Hier mal, für alle die es interessiert, in chronologischer Reihenfolge, der Ablauf !
Verständlicherweise habe ich alle persönlichen Daten entfernt.


1. Schreiben vom CJIB
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/CJIB_anonymisiert/001 CJIB Holland-07.09.2009 - 01.jpg

2. Mein Berufungsschreiben
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/CJIB_anonymisiert/002b Berufung an CVOM-07.09.2009 - 01.jpg
2. Kosten für Einschreiben
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/...g an CVOM Postwertzeichen-07.09.2009 - 01.jpg

3. Bestätigung über den Erhalt
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/... Erhat des Einschreibens-18.09.2009 - 01.jpg
3. Google Übersetzung
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/...Uebersetzung CVOM Bestaetigung-18.09.2009.txt

4. Schreiben über die Ablehnung der Berufung-Seite1
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/CJIB_anonymisiert/004a Nachricht CVOM Seite-1-29.10.2009 - 01.jpg
4. Google Übersetzung
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/CJIB_anonymisiert/004c Uebersetzung Nachricht CVOM 03.11.2009.txt
4. Schreiben über die Ablehnung der Berufung-Seite2
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/CJIB_anonymisiert/004b Nachricht CVOM Seite-2-29.10.2009 - 01.jpg

5. Online Anzeige bei der Polizei Seite1
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/...a Polizeiportal Nordrhein-04.11.2009 - 01.jpg
5. Online Anzeige bei der Polizei Seite2
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/...a Polizeiportal Nordrhein-04.11.2009 - 02.jpg

soweit der aktuelle Stand !

PS: tut mir Leid wenn ich bei manchem Kommentar ein bisschen ausfällig werde,
aber verständlicherweise geht mir dieser ganze Kram auf´n Keks und ich bin
Stinksauer; wenn dann noch meine Berufung einfach so in den Wind geschlagen wird werd ich zum Tier, ohne dass die Behörden in den Niederlanden ein Verschulden ihrerseits erst gar nicht akzeptieren. Aber ich ich werde alles in Bewegung setzen um mein Geld
(dass ich für Briefe Zeit und Telefonate ausgegeben habe) wieder zu bekommen.
Ich bin immer wieder froh dass ich eine RSV habe :13 - sauber: !

Gruß
Tom
 
Haaalooo,

Kein Kennzeichen in der BRD kann doppelt vorhanden sein, nicht mal bei einer Um-oder Abmeldung, das ist rein technisch schon gar nicht möglich, jedes Kennzeichen kann nur einmal erfasst werden. Es sei denn du lebst noch in den 1980er Jahren.
11%20-%20lol.gif

Bei uns in den Büros lagern desöfteren solche "originalen" Kennzeichen (Doubletten), die in hervorragender Qualität in nicht ganz so befugten Druckereien hergestellt werden.

:frech4:Meistens hängen die dann auch noch an den gleichen Fahrzeugtyp mit gleicher Farbe, wo sie eigentlich auch dran sind -sein dürfen.:frech4:

B.d.
 
@Tom: also ich kann deine geduld nur bewundern dich solange mit dem vorfall beschäftigt zu haben, reschpekt!

Sicher, fehler/irrtümer können passieren und man sollte/muß die entsprechende behörde darauf aufmerksam machen um eine klärung herbeizuführen - was du ja auch gemacht hast.
Aber das die dann so einen endlos bohei daraus machen......
Ich denke, wichtig ist es an einen kompetenten ansprechpartner der gegenseite zu gelangen welcher die angelegenheit aus der automatischen vorgehensweise (wir haben recht/du bist schuld) herausnimmt und den fall als mensch sachlich betrachtet, auf plausibilität prüft und somit eine für alle beteiligten schnelle lösung herauskommt.
Habe ich bei einer anderen thematik schon so erfahren und ruckzuck war die sache vom tisch.
Wolf
 
Hier mal, für alle die es interessiert, in chronologischer Reihenfolge, der Ablauf !
Verständlicherweise habe ich alle persönlichen Daten entfernt.


1. Schreiben vom CJIB
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/CJIB_anonymisiert/001 CJIB Holland-07.09.2009 - 01.jpg

2. Mein Berufungsschreiben
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/CJIB_anonymisiert/002b Berufung an CVOM-07.09.2009 - 01.jpg
2. Kosten für Einschreiben
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/...g an CVOM Postwertzeichen-07.09.2009 - 01.jpg

3. Bestätigung über den Erhalt
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/... Erhat des Einschreibens-18.09.2009 - 01.jpg
3. Google Übersetzung
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/...Uebersetzung CVOM Bestaetigung-18.09.2009.txt

4. Schreiben über die Ablehnung der Berufung-Seite1
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/CJIB_anonymisiert/004a Nachricht CVOM Seite-1-29.10.2009 - 01.jpg
4. Google Übersetzung
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/CJIB_anonymisiert/004c Uebersetzung Nachricht CVOM 03.11.2009.txt
4. Schreiben über die Ablehnung der Berufung-Seite2
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/CJIB_anonymisiert/004b Nachricht CVOM Seite-2-29.10.2009 - 01.jpg

5. Online Anzeige bei der Polizei Seite1
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/...a Polizeiportal Nordrhein-04.11.2009 - 01.jpg
5. Online Anzeige bei der Polizei Seite2
http://dl.getdropbox.com/u/1528211/...a Polizeiportal Nordrhein-04.11.2009 - 02.jpg

soweit der aktuelle Stand !

PS: tut mir Leid wenn ich bei manchem Kommentar ein bisschen ausfällig werde,
aber verständlicherweise geht mir dieser ganze Kram auf´n Keks und ich bin
Stinksauer; wenn dann noch meine Berufung einfach so in den Wind geschlagen wird werd ich zum Tier, ohne dass die Behörden in den Niederlanden ein Verschulden ihrerseits erst gar nicht akzeptieren. Aber ich ich werde alles in Bewegung setzen um mein Geld
(dass ich für Briefe Zeit und Telefonate ausgegeben habe) wieder zu bekommen.
Ich bin immer wieder froh dass ich eine RSV habe :13 - sauber: !

Gruß
Tom

hallo

genauso habs ich auch gemacht und seitem (GEGENANZEIGE) ist RUHE von diesen Käskopfen!!


mfg
kutscher
 
Zum Kennzeichenstreit: ich kenne mindestens einen Fall, in dem eine BMW (Motorrad) genau das gleiche Kennzeichen hatte, wie ein Mercedes. Der BMW-Besitzer sollte in einer verkehrsberuhtigten Spielstrasse in Berlin falsch (außerhalb der Markierung) geparkt haben. Der Franke war aber noch nie in seinem Leben in Berlin.

Gruß

Agent Orange[/QUOTE]

also bei uns in der CH ist es GANZ NORMAL das es 2 - sogar 3 GLEICHE kennzeichen gibt,wie oben beschrieben.

einmal motorrad einmal auto und sogar einmal landwirtschaftliche fahrzeuge (vobei die grün sind und nicht weiss) aber trotzdem es sind die gleichen zahlen usw.

mfg
kutscher
 
Antwort für die Diskussion

Letzter Fall vom 24.05.2009:
Bußgeldbescheid für ein Fahrzeug mit dem Kennzeichen meines Firmenwagens wegen Unterschreitung des erlaubten Mindestabstandes auf der A43 mit 4 Wochen Führerscheinentzug. Fahrzeugtyp: silberner Mazda 6 - Beweisfoto lag bei. Mein Firmenwagen ist ein schwarzer A6 Avant! Ich war am betreffenden Tag in Wien, mein Auto nachweislich imParkhaus des Flughafens Osnabrück - belgt durch Video der Überwachungskamera. Einspruch meines Anwaltes ergab da n eine Auskunft vom der Zulassungsbehörde: durch einen Zuordnungsfehler seitens des ausgebenden Beamten sei das betreffende Kennzeichen am Zulassungstag mehrfach! (nicht nur doppelt) ausgegeben worden! Erstzulassung meines Firmenwagens war April 2008!

Ich gehe davon aus, das das Forumsmitglied, das mich hier beschimpft und übel beleidigt hat, sich bei mir dafür angemessen und öffentlich entschuldigt!

Gruß
 
Letzter Fall vom 24.05.2009:
Bußgeldbescheid für ein Fahrzeug mit dem Kennzeichen meines Firmenwagens wegen Unterschreitung des erlaubten Mindestabstandes auf der A43 mit 4 Wochen Führerscheinentzug. Fahrzeugtyp: silberner Mazda 6 - Beweisfoto lag bei. Mein Firmenwagen ist ein schwarzer A6 Avant! Ich war am betreffenden Tag in Wien, mein Auto nachweislich imParkhaus des Flughafens Osnabrück - belgt durch Video der Überwachungskamera. Einspruch meines Anwaltes ergab da n eine Auskunft vom der Zulassungsbehörde: durch einen Zuordnungsfehler seitens des ausgebenden Beamten sei das betreffende Kennzeichen am Zulassungstag mehrfach! (nicht nur doppelt) ausgegeben worden! Erstzulassung meines Firmenwagens war April 2008!

Ich gehe davon aus, das das Forumsmitglied, das mich hier beschimpft und übel beleidigt hat, sich bei mir dafür angemessen und öffentlich entschuldigt!

Gruß

:19 - guter Beitrag::22 - Meinung: Hat hier jemand an unfehlbare Beamte geglaubt? Lächerlich! :11 - lol:
 
Kein Kennzeichen in der BRD kann doppelt vorhanden sein, nicht mal bei einer Um-oder Abmeldung, das ist rein technisch schon gar nicht möglich, jedes Kennzeichen kann nur einmal erfasst werden. Es sei denn du lebst noch in den 1980er Jahren. :11 - lol:

.

Dann gehörst du wohl jetzt auch zu den Maul- und Arschaufsperrer ?


Gruß dieter
 
Ich wohne unmittelbar an der holländischen Grenze und weiß aus eigener Erfahrung das die :narr: dort nicht zu unterschätzen sind.
 
Ich wohne unmittelbar an der holländischen Grenze und weiß aus eigener Erfahrung das die :narr: dort nicht zu unterschätzen sind.
Dann hast du mich noch nicht kennengelernt !

Hier erneut ein Schreiben vom CJIB, am Freitag erhalten :

http://dl.dropbox.com/u/1528211/CJIB_anonymisiert/006a CJIB Holland-05.11.2009 - 01.jpg

http://dl.dropbox.com/u/1528211/CJIB_anonymisiert/006b CJIB Holland-05.11.2009-Rueckseite - 01.jpg

Und Ihr könnt mir glauben, mein Geld werde ich mir auf jeden Fall wieder zurückholen, auch wenn es nur ´n paar Euro´s sind !
Den niederländischen Behörden habe ich mit meinem ersten Brief ganz klar zu verstehen gegeben,
dass es sich hierbei nur um einen Irrtum handeln kann !
Und was machen die ???? NICHTS !!
Einmal ein Fehler machen,...OK zweimal,... "schlecht für Die"!

@Quax44
Ok. ich entschuldige mich für mein Benehmen und meine Wortwahl:07 - schaem:,
aber wie ich bereits sagte, habe ich mich mit dem Straßenverkehrsamt unterhalten und die
sagten mir dass es doppelte Kennzeichen auf gar keinen Fall geben kann.
Aber so wie hier zu lesen ist, wohl doch und das auch noch offiziell !

Ich denke nach diesem Telefonat mit dem Straßenverkehrsamt ist jetzt ENDGÜLTIG Schluss mit meiner
Gutgläubigkeit gegenüber dem Staat !!!

Ich werde die Antwort auf meine Anzeige wg. Kennzeichenmissbrauch noch abwarten, sowie nächste
Woche meinen Anwalt befragen und dann, spätestens am Samstag, ein Antwortschreiben
(aber ein gepfeffertes) aufsetzen ! :teu63:

Gruß
Tom
 
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