Soweit mir bekannt ist, gibt es zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik kein Abkommen, dass Ordnungswidrigkeiten über die Grenze hinweg vollstreckt werden. Vom Leiter einer Verkehrsbehörde erhielt ich vor kurzem den Tipp: Wenn die Beanstandung von einer Gemeinde kommt, ist es unwahrscheinlich, dass man bei einem späteren Besuch in Holland mit dem selben Fahrzeug belangt wird. Anders sah er das bei Beanstandungen durch die Staatspolizei. Er wollte nicht ausschließen, dass das Kennzeichen dort gespeichert wird und man bei einem späteren Aufenthalt zur Kasse gebeten wird.
Ich selbst erhielt vor einigen Jahren auch eine Anhörung, weil ich angeblich das Rotlicht einer Ampel nicht beachtet habe. Da ich nie in der Stadt war und damals auch ein anderes Fahrzeug fuhr, als angegeben, habe ich ein E-Mail an die betreffende Stelle gesandt und die Sache dargelegt. Daraufhin erhielt ich ein Entschuldigungsschreiben.