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Liest du überhaupt was ich schreibe
107.2 | Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt StVO § 23 Abs. 1 Satz 2; § 49 Abs. 1 Nr. 22 |
Hast du gerade den Sack Reis gehört ...Nö, Du bist auf meiner Ignore-Liste.
Im übrigen... Wayne
Bei mir steht unmanipuliert 88 in der Zulassung.Macht 25€, wenn ein legaler gekennzeichneter Auspuff, die geltenden (Fahr-)Geräuschwerte nicht erfüllt, da der Auspuff dann nicht den Vorschriften entsprochen hat. Natürlich ohne Manipulation....
Ich finde die Buchstabenkennung nicht.Erläuterungen der verschiedenen Buchstabenkennung in KFZ - Papieren sowie dem Messverfahren ( Standgeräusch )
Die Buchstabenkennung in den KFZ - Papieren sagt aus wieviel Prozent vom gemessenen Wert abgezogen werden kann.
" N " gemessener Wert - 26 db
" P " gemessener Wert - 05 db
" E " gemessener Wert - 05 db
" D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar
Ergibt sich also bei einer Phonmessung eine Lautstärke von 106 db und in den Papieren steht 82 N so ist das Fahrzeug nicht zu laut, denn 82 N plus 26 db ergibt einen Grenzwert von 108 db. Sollte aber 82 P die Angabe in den Papieren sein, so wäre nur ein Grenzwert von 87 db erlaubt.
Die Nahfeldmessung ( Standgeräusch ) sollte wie folgt geschehen. Das Mikrofon sollte 0,5 m von der Auspuffmündung in gleicher Höhe, in einem Winkel von 45 Grad (+/- 10 Grad ) zur Ausströmrichtung stehen. Der Abstand vom Boden sollte mindestens 0,2 m sein. Bei mehreren Auspuffmündungen ist die zu messen, die den höheren Geräuschpegel ergibt.
Bei mir steht unmanipuliert 88 in der Zulassung.
Jetzt hab folgenden Passus gefunden
Ich finde die Buchstabenkennung nicht.
Solange es im Internet noch irgendwas mit Google findbares gibt, was zwar nicht stimmt, aber ins eigene Schema passt, wird es auch gepostet....
Ich verstehe hier einige wirklich nicht! Es geht hier doch darum, dass die angeblich schönsten Strecken gesperrt werden wegen der Raser und der Manipulierer. Es geht hier doch nicht um legale An- oder Umbauten. Es fehlt mir jedes Verständnis für Leute die in möglichst kurzer Zeit eine schöne Strecke durchfahren. Warum suchen die sich die schönsten Strecken aus? Warum trauen die sich nicht das auf einer Rennstrecke zu machen? Keine Eier? Dort kann man sich beweisen das man ein toller Hecht ist, aber wahrscheinlich durch echte Profis blass werden. Der Lärm ist eine andere Geschichte. Das ist bei manchen schon Körperverletzung wenn die Ein-, Zwei-, Drei- oder Vier-Zylinder ohne irgendwelche Dämpfung durch die Gegend brüllen, kreischen oder knattern. Das hat nichts mit irgendwelchen Gesetzen zu tun, sondern mit Verantwortungsbewustsein und Inteligenz. Übrigens eine Erhöhung um 10dB ist eine Verdoppelung des Lärms, auch von 78 auf 88db! ***OFF TOPIC: Wie kann man hier eigentlich eine Zeilenschaltung/Absatz machen??
..Ich kann dir in jeder Hinsicht nur recht geben!
Allerdings ist eine Verdoppelung der Lautstärke (hier gibt es unterschiedliche Auslegungen) schon bei Erhöhung um 5 db/a erreicht.
***OFF TOPIC: Wie kann man hier eigentlich eine Zeilenschaltung/Absatz machen??
Oder mal Blasters Hinweis im Portal lesen...Einfach die "Enter-Taste" benutzen
Einfach die "Enter-Taste" benutzen
ob dB oder dB/A macht keinen Unterschied. Aufgrund der nichtlinearen Lautheitswahrnehmung des menschlichen Hörsystems sind 10 dB (oder dB/A) etwa(personenabhängig!) eine subjektive Verdoppelung des Lautstärkeempfindens.
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Gesetzliche Richtlinien schaffen nicht ein Maß, bei dem Wohlbefinden entsteht, sondern körperliche Schädigung begrenzt(!) wird. Diese Grenzwerte zu überschreiten weil man es für besonders toll hält, ist schlicht idiotisch.
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Wer immer unter Nenndrehzahl rumfährt um Schall zu sparen, könnte sich übrigens statt auf seine Dicke auch gut und gerne auf ein $Möpp mit max 40 PS setzen und seine Genussfahrten machen.
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Wer unbedingt leise unterwegs sein will, dem empfehle ich, max 1 mm am Gasgriff zu drehen und spätestens bei 3kUmin eins hoch zu schalten. Alle die anders unterwegs sind, sind Ruhestörer - da nehme ich mich nicht aus.
Grundsätzlich Stimme ich Dir zu, aber da sind ein paar Aussagen die Schreien andauernd antworte, antworte ...
Es gibt dB(A), dB(B) und soweit ich weiß der letzte dB(C). Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man immer von dB. Die drei genannten Werte unterscheiden sich in der Bewertung zu unterschiedlichen Gegenheiten hinsichtlich Recht, Physik und angeblich Einfachheit.
10dB(A) ist eine Verdopplung. Keine subjektive und auch nicht 5dB(A). Das kommt daher, das diese Werte logarithmisch eingeteilt werden und lg(2) ist nun einmal 10.
Das Störempfinden richtet sich nach mehreren Kriterien:
1. Schalldruck
2. Schalldauer (sog. Peek-Belastung)
3. Frequenz ( auch Infraschall unter 50Hz als auch Ultraschall über 20.000Hz kann zu Unsicherheit bis hin zu Bewusstlosigkeit führen)
Lärm ist eine sehr interessante und schwierige Sache vom (pseudo) wissenschaftlichen Gesichtspunkt. Im Allgemeinen aber sehr einfach: Gesetz = xx dB, Istwert= xx +yy folgt Strafe!
Einhaltung der Grenzwerte mit rumzuckeln? Wohl eher nicht! Aber durch eine Ortschaft mit über 50% der max. Drehzahl durchfahren???? Ist einfach nur albern und Kinderkram. Diese Herrschaften fahren wahrscheinlich mit ihren Autos auch mit extrem lauter Musik und offenen Fenstern?
Da hier anscheinend keine Kinder sind lt. Umfrage sollte sich jeder selbst überlegen, vorausgesetzt das geht noch, und zumindest die Gesetze einhalten. In diesem Sinne uns allen viel Spass mit unserem schönen Hobby!