Achtung Kontrolle Motorrad wird aus dem Verkehr gezogen!

dachi

Administrator
Teammitglied
Genau der richtige Weg um einige zum umdenken zu bringen :Froehlich2:

Motorrad doppelt so laut wie erlaubt!

 
Das man die Weiterfahrt verbieten kann ist ok, das man die Kennzeichen einziehen kann bis die Lautstärke paßt ist auch ok, aber den Auspuff einziehen und entsorgen das halte ich gesetzlich für sehr grenzwertig. :mx31:

Wenn da ein LKW kommt der zu laut ist hätte man dem auch den Auspuff eingezogen ? :mx21:
 
Es ist ok, den manipulierten Auspuff zu entsorgen. In Italien kann das ganze Motorrad entsorgt werden. Da hat der Krawallbruder noch Glück gehabt.
Es wird allerhöchste Zeit dass gegen diese Radaubrüder verstärkt vorgegangen wird, die alle anderen Motorradfahrer in Mißkredit bringen.
Ich habe kein Verständnis für Typen die aus niederen Beweggründe die Bevölkerung mit unnötigem Lärm belästigen.

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Das man die Weiterfahrt verbieten kann ist ok, das man die Kennzeichen einziehen kann bis die Lautstärke paßt ist auch ok, aber den Auspuff einziehen und entsorgen das halte ich gesetzlich für sehr grenzwertig. :mx31:

Wenn da ein LKW kommt der zu laut ist hätte man dem auch den Auspuff eingezogen ? :mx21:

Das ist für den Besitzer teuer, spricht sich rum und hat den besten Lerneffekt, zumal muss laut Aussage ab ner gewissen Überschreitung des Lärmpegels die Manipulation nachgewiesen werden :Froehlich2:

Da ist das "verlieren" des DB-Eaters wenn er unter die Sitzbank geflogen ist etwas günstiger :Froehlich1:
 
Hallo,

finde ich vollkommen in Ordnung. Ist auch durch rechtliche Bestimmungen eindeutig geregelt, wird leider nur zu selten angewendet.

-------------------

§ 74 StGB

Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern

(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.

(2) Gegenstände, auf die sich eine Straftat bezieht (Tatobjekte), unterliegen der Einziehung nach der Maßgabe besonderer Vorschriften.

(3) 1Die Einziehung ist nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen. 2Das gilt auch für die Einziehung, die durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen ist.

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§ 22 OwiG

Einziehung von Gegenständen

(1) Als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit dürfen Gegenstände nur eingezogen werden, soweit das Gesetz es ausdrücklich zuläßt.

(2) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn
1. die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter gehören oder zustehen oder
2. die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung von Handlungen dienen werden, die mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht sind.

(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 ist die Einziehung der Gegenstände auch zulässig, wenn der Täter nicht vorwerfbar gehandelt hat.
 
Ich habe kein Verständnis für Typen die aus niederen Beweggründe die Bevölkerung mit unnötigem Lärm belästigen

Als da noch wären:
Karnevalsumzüge
Schützenfestumzüge
Public Viewing
Abiumzüge
Vor und nach einem Bundesliga Fußballspiel
Autokorso
Bollerwagengruppe am 1. Mai und Himmelfahrt
Prozessionen
Nachbarinnen

Uiuiui, dann wird's ab langweilig im Land
 
Moinsen,
Die Buell ist 10dB zulaut. Ok, aber wieso ist sie dadurch doppelt solaut wie erlaubt? Im Schein steht doch 98dB. Oder hört sich das für Gehör an wie doppelt solaut
 
Als da noch wären:
Karnevalsumzüge
Schützenfestumzüge
Public Viewing
Abiumzüge
Vor und nach einem Bundesliga Fußballspiel
Autokorso
Bollerwagengruppe am 1. Mai und Himmelfahrt
Prozessionen
Nachbarinnen

Uiuiui, dann wird's ab langweilig im Land


UiUiUi, der Vergleich hinkt.
 
Moinsen,
Die Buell ist 10dB zulaut. Ok, aber wieso ist sie dadurch doppelt solaut wie erlaubt? Im Schein steht doch 98dB. Oder hört sich das für Gehör an wie doppelt solaut

Richtig, 10dB mehr ist eine wahrgenommene verdoppelung der Lautstärke.

Ist hier auch schön erläutert.
 
UiUiUi, der Vergleich hinkt.

Ja ich weiß, er hinkt ein bisschen. Mein beitrag war auch nicht ganz ernst gemeint. Ein kleiner Eulenspiegel. Ich wollte bei diesem emotionalen Thema nur verdeutlichen, dass jeder andere Befindlichkeiten hat und die Verfechtung extremer Ansichten i.d.R. nix bringt.
 
Als da noch wären:
Karnevalsumzüge
Schützenfestumzüge
Public Viewing
Abiumzüge
Vor und nach einem Bundesliga Fußballspiel
Autokorso
Bollerwagengruppe am 1. Mai und Himmelfahrt
Prozessionen
Nachbarinnen

Uiuiui, dann wird's ab langweilig im Land


Karnevalsumzüge - 1 Mal pro Jahr :wirr2:
Schützenfestumzüge - vielleicht 3 x pro Jahr :wirr2:
Public Viewing - 1x alle Jubeljahre
Abiumzüge - ? :mx35:klick/klack
Vor und nach einem Bundesliga Fußballspiel : Autokorso in Lippstadt ??? :groehl:
Bollerwagengruppe am 1. Mai und Himmelfahrt :sauf:
Prozessionen ?
Nachbarinnen - okay, das lass ich gelten :zwinkern:

Aber jedes WE die Krawalltüten am Rursee - ich persönlich muss das nicht haben.:mx35:

@Peter:
:19 - guter Beitrag::22 - Meinung:
 
Vielleicht sollte man einen Tag im Jahr beliebige Auspufftröten erlauben - quasi so eine Art "Fest der vogelfreien Organspender".
Da werden dann auch weder Alkohol- noch Geschwindigkeitstests unternommen. Das regelt sich dann von alleine aus.

Mein Vorschlag: Einmal im Jahr darf jeder genauso wie er will. An den anderen Tagen gelten die aktuell konstituierten Regeln.

Wer dagegen verstößt... meinetwegen die augenscheinlich allseits beliebte und oft geforderte Todesstrafe. Dann aber konsequenterweise auch für alle, die mehr als einen Tag im Jahr Fasching im Kopf haben... oder mehr als einmal im Jahr heimwerken, oder die den Fernseher so laut stellen, dass man sich als Nachbar belästigt fühlt. Man könnte ein öffentliches Spektakel draus machen, auf den Marktplätzen, oder speziell dafür ausgelegten Arenen. Zuerst die zeremonielle Vernichtung des belästigenden Schallerzeugungswerkzeugs, danach die Lärmfolter des Verursachers mit anschließender Pfählung. Ich stelle mir das schön vor. Bratwurst und Freibier... man trifft sich, hat Begegnung, soziale Teilhabe. Man muss "Gesellschaft" und "sozial" einfach nur mal neu denken...
 
Karnevalsumzüge - 1 Mal pro Jahr :wirr2:
Schützenfestumzüge - vielleicht 3 x pro Jahr :wirr2:
Public Viewing - 1x alle Jubeljahre
Abiumzüge - ? :mx35:klick/klack
Vor und nach einem Bundesliga Fußballspiel : Autokorso in Lippstadt ??? :groehl:
Bollerwagengruppe am 1. Mai und Himmelfahrt :sauf:
Prozessionen ?
Nachbarinnen - okay, das lass ich gelten :zwinkern:

Aber jedes WE die Krawalltüten am Rursee - ich persönlich muss das nicht haben.:mx35:

@Peter:
:19 - guter Beitrag::22 - Meinung:


lies mal Posting #12 :02 irgendwo wird sich da jeder wiederfinden, oder er kennt einen, der einen kennt - zwinkern:
 
Vielleicht sollte man einen Tag im Jahr beliebige Auspufftröten erlauben - quasi so eine Art "Fest der vogelfreien Organspender".
Da werden dann auch weder Alkohol- noch Geschwindigkeitstests unternommen. Das regelt sich dann von alleine aus.

Mein Vorschlag: Einmal im Jahr darf jeder genauso wie er will. An den anderen Tagen gelten die aktuell konstituierten Regeln.

Wer dagegen verstößt... meinetwegen die augenscheinlich allseits beliebte und oft geforderte Todesstrafe. Dann aber konsequenterweise auch für alle, die mehr als einen Tag im Jahr Fasching im Kopf haben... oder mehr als einmal im Jahr heimwerken, oder die den Fernseher so laut stellen, dass man sich als Nachbar belästigt fühlt. Man könnte ein öffentliches Spektakel draus machen, auf den Marktplätzen, oder speziell dafür ausgelegten Arenen. Zuerst die zeremonielle Vernichtung des belästigenden Schallerzeugungswerkzeugs, danach die Lärmfolter des Verursachers mit anschließender Pfählung. Ich stelle mir das schön vor. Bratwurst und Freibier... man trifft sich, hat Begegnung, soziale Teilhabe. Man muss "Gesellschaft" und "sozial" einfach nur mal neu denken...

wir haben in Rüthen noch einen https://de.wikipedia.org/wiki/Schandkorb, der würde sich auch eignen...
 
Versteht mich jetzt nicht falsch, ich finde diese Krawalltüten auch nicht gut und ich bin auch der Meinung das man sie an der Weiterfahrt hindern und entsprechend bestrafen muß, aber Bürgern ihr Eigentum wegnehmen hat für mich nichts mit Recht und Gesetzt zu tun, denn wir reden hier nicht von Straftaten sondern von Ordnungswidrigkeiten.

Was in Italien passiert ist eine ganz andere Sache, Italiener haben sowieso eine komische Auffassung von Recht und Gesetzt.
 
Wieso denn Ist ja noch ne Urkundenfälschung dabei wenn die Enummer selbst gemacht ist. Da muss die Polizei den beweis schon sichern.

Zurückgeben ist nur denkbar wenn das Teil wirklich eine Zulassung hat. Da müsste dann aber ein Nachweis über die Reparatur erfogen denn fall es Zulässig ist ist es defekt!

Egal ob 2 Rad oder Prolldose wer sich über die Vorschrioften hinwegsetzt muss halt bluten.

Ich würde sogar 10% vom neuwert der Fahrzeugs für eine angemessene Strafe halten. :01 - grinsen:
 
Es wird wirklich Zeit, dass hier etwas passiert.
Wenn diese Krawallbrüder in Italien auffallen, können sie zufuß nach hause gehen.
Es wird Zeit das auch hier bei uns ganz genau hingesehen wird.
Nur wenn es richtig teuer wird, bringt das etwas.
Das die Teile abgebaut werden ist richtig. Was weg ist, kann nicht mehr drangebaut werden.

Man sollte sich nur einmal vorstellen, was das für viele Bürger bedeutet,
wenn am Wochenende oder während der Urlaubszeit hunderte von Motorrädern an deren Wohnungen oder Häuser
vorbeifahren und nur die Häfte davon diese Krawallbrüder sind.
Unzumutbar.
Für uns alle bedeutet das vermehrte Streckensperrungen.
 
E... hunderte von Motorrädern ...
Für uns alle bedeutet das vermehrte Streckensperrungen.

Auch wenn bei den hunderten kein einziger mit unzulässigem Schalldämpfer unterwegs ist, will man nicht da wohnen, wo die alle rumfahren. Toll für "uns alle" ist, dass die mit dem lauten Auspuff an allem Schuld sind - die anderen also - wir machen ja nur regelkonformen Krach.

Menschen ohne eigene Nase zum Dranfassen... tststs
 
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