Wildunfälle

Gecko

In Gedenken
Wildunf?lle

Ich habe diesen Thread mal ganz allgemein "Wildunf?lle" genannt; hier kann man mal zusammen tragen, was alles so passieren kann, mit den tierischen Gesellen.

Heute fand ich diesen kurzen Bericht, nach dem ein Motorradfahrer mit einem Fasan kollidiert ist:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,588280,00.html

Also immer Obacht geben ...... nicht nur glatte Stra?en oder Laub sind die Feinde der Moppedfahrer ....

Vielleicht haben ja auch andere noch etwas zum Thema "Wildunf?lle" beizutragen. :Banner:
 
Gegen Wildunf?lle kann man letztendlich leider als Betroffener auch wenig tun. Nur gut, dass die meisten Wildunf?lle zu den Jahres- und Tageszeiten passieren, in denen der "gemeine" Motorradfahrer nicht unterwegs ist.

Eine Kollision mit einem kapitalem Keiler oder Hirsch ist f?r Pkw-Fahrer schon sehr gef?hrlich, f?r einen Kradfahrer aber um so mehr.

Oft ist es auch nicht der Zusammenprall mit dem Tier, was den Wildunfall ausmacht, sondern der Versuch auszuweichen und dann von der Stra?e abzukommen.

Also, wie verhalte ich mich im Fall der F?lle?

Nun, sobald das Tier erkannt wird, logisch, vom Gas und bremsen. Nicht versuchen auszuweichen, da das Tier in der Regel nicht stehenbleibt, sondern weg l?uft.
Wenn das Tier weg l?uft, nicht hinterherschauen, denn dann fahr ich auch dahin und erwisch es noch am Hinterteil. Sehr viele Fahrer fahren (komischerweise) genau in die Richtung in der das Tier flieht - w?ren sie geradeaus weiter gefahren, w?re nichts passiert.

Kommt es nun doch zum Zusammensto?bzw. zu einem Unfall ohne Kollision, sollte ich mich danach richtig verhalten.

Verst?ndigung der Polizei bzw. des Jagdaus?bungsberechtigten (JAB). Diese bescheinigen den Unfall und die Teilkaskoversicherung regelt den Schaden. Wenn eine Ber?hrung stattgefunden hat, die Haar- oder sonstige Spuren sichern z.B. mit einem Foto.
Falls keine Ber?hrung stattgefunden hat, man aber trotzdem einen Unfall hatte, diesen an Ort und Stelle aufnehmen lassen.

Falls das Tier tot sein sollte, keinesfalls mitnehmen - das Recht zur Verwertung hat ausschlie?lich der JAB bzw. nach einer gewissen Zeit sorgen die Mitarbeiter der Stra?enmeistereien f?r die Beseitigung.

Problematisch sind manchmal die F?lle, an denen V?gel beteiligt sind - da gab oder gibt es F?lle, wo die Versicherungen auf stur schalten.

Unf?lle mit Haustieren sind wiederum unproblematisch, das zahlt die Versicherung des Tierhalters - bei Hunden die Tierhaftpflicht, bei Katzen die Privathaftpflicht.

Ist halt manchmal nur ein Problem, den Tierhalter zu ermitteln. Dabei helfen aber Hundemarken bzw. T?towierungen.
 
Frei nach Murphy

Nach meiner Meinung geht nur eins, DRAUFHALTEN.
Abbremsen oder Gas geben ist m??ig.
Meist treten diese Viecher ja nicht einzeln auf.
Ein Kumpel hats geschafft zwischen zwei Wildschweinen unbeschadet durchzuhuschen. Bremsen oder Gas in beiden F?llen falsch.
Schlimmer find ich die Dosen die uns immer mal wieder ungefragt die Vorfahrt nehmen. Da hilft wirklich nur bremsen.
Mir ist ein Beinahecrash w?hrend meiner 80er Zeit passiert.
Mit ca. 60KM/H in eine nicht einsehbaren Rechtskurve, verdeckt von einer Leitplanke und hohem Gras.
Was soll ich sagen, zwei po.... Hunde mitten auf der Stra?e.
Also was tun? Im Zweifelsfall immer das falsche.
Man wei?ja nicht was denen gerade durch den Kopf geht.
Ich hab draufgehalten und die Rasselbande ist an die Seite gegangen.

GLÜCK GEHABT.:Froehlich1:
So geht es uns halt immer wieder.
Gru?, Stefan
 
hier hab ich noch was gefunden:

http://www.internetratgeber-recht.d...ht.de/Verkehrsrecht/Zivilrecht/wildunfall.htm

Zitat:

Je nach Region und Jahreszeit sind Wildunf?lle besonders h?ufig. Und bei einem Aufprall kann es zu gro?en Sach- und Personensch?den kommen.
Ein Autofahrer darf das "erlegte" Wild nicht als Trostpflaster mitnehmen. Nimmt er das tote Tier mit, macht er sich laut Rechtsprechung der Wilderei schuldig. Er muss auf jeden Fall die Polizei rufen. Ist das Wild verletzt geflohen, muss er die Unfallstelle markieren, damit ein J?ger die Spur sachkundig verfolgen kann.
Ein verendetes Tier muss nach Absicherung der Unfallstelle von der Stra?e gezogen werden. Dabei sollten - wegen eventueller Tollwutgefahr - Handschuhe aus dem Verbandskasten angezogen werden.
Die Versicherungen nehmen Antr?ge auf Schadenersatz nur bei Unf?llen mit so genanntem Haarwild wie Reh, Fuchs, Wildschwein oder Hase entgegen. Ein streunender Hund z?hlt f?r die Assekuranz nicht dazu, und daher kommt die Teilkasko f?r solche Unfallsch?den nicht auf. Zahlen muss sie aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wenn das Auto durch ein missgl?cktes Ausweichman?ver an einem Baum oder an der Leitplanke gelandet ist (AZ: IV ZR 202/90). Allerdings muss dies durch Zeugen glaubhaft belegt werden. Wer das nicht kann, geht leer aus, wie Verfahren vor den Oberlandesgerichten (OLG) D?sseldorf (AZ: 4 U 99/99) und Jena (AZ: 4 U 893/00) ergaben. In jedem Fall muss es sich aber bei dem Unfallgegner um ein gr??eres Tier handeln, schr?nkte der BGH die Schadenersatzpflicht des Versicherers ein (AZ: IV ZR 321/95).
Motorradfahrer d?rfen auch kleinen Tieren ohne negative Folgen f?r den Versicherungsschutz immer ausweichen. Sie verlieren diesen nicht, wenn es beim Ausweichman?ver zum Unfall kommt, sagt das OLG Hamm (AZ: 6 U/209/00).


und hier noch was:

http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1.0.266;cmid;6;crid;29
 
Zeichen 142 der StVO - Wildwechsel

will jetzt mal eine unbest?tigte pers. Vermutung darlegen
:Konfus2:
( mache ich sonst nicht, wenn ich hier schreibe )

Meine aber, ein Gerichtsurteil spricht von einer gleichzeitig geltenden Geschwindigkeitsbeschr?nkung - evtl. auch nur bei Dunkelheit.
? ? ? ? ?

Wer kann hierzu konkretes sagen................
 
Zeichen 142 der StVO - Wildwechsel

will jetzt mal eine unbest?tigte pers. Vermutung darlegen
:Konfus2:
( mache ich sonst nicht, wenn ich hier schreibe )

Meine aber, ein Gerichtsurteil spricht von einer gleichzeitig geltenden Geschwindigkeitsbeschr?nkung - evtl. auch nur bei Dunkelheit.
? ? ? ? ?

Wer kann hierzu konkretes sagen................

Die STVO regelt mit diesem Schild keine gleichzeitige Geschwindigkeitsbegrenzung.
Allerdings habe ich aus Urteilen folgendes gefunden:


"Wer ein so gekennzeichnetes Waldst?ck durchfahrt, muss seine Geschwindigkeit so einrichten, dass er bei Auftauchen von Wild die Kontrolle des Fahrzeuges nicht verliert und andere nicht gef?hrdet (OLG K?ln VM 76, 26). Bei Auftauchen eines Rehes muss mit weiteren gerechnet werden (BGH VersR 81, 289). "
 
Mensch Harry,
Du bist der schnellste Gecko unterhalb der Grasnabe !
:Froehlich2:
Genau........und jetzt meine ich aber, das Gericht hat eine Zahl genannt
.......oder doch nicht......?
 
Ja Moment,

irgendwie gibt es ja §3 oder so, der eh besagt,...

§ 3 Geschwindigkeit (1)
  1. Der Fahrzeugf?hrer darf nur so schnell fahren, da?er sein Fahrzeug st?ndig beherrscht.
  2. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Stra?en-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverh?ltnissen sowie seinen pers?nlichen F?higkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
LG
Oerst
 
Wie immer:bunt08::bunt08::bunt08::b?se14::b?se14::b?se14:
Gummiparagrafentum!!!!!
Am Ende warst Du immer zu schnell.
(gabs da nicht mal was in der Fahrschule, 80km/h bei Wildwechselschild?)

Fr?hliche Diskussion noch:lachen2:
Gru?, Stefan
 
Mensch Harry,
Du bist der schnellste Gecko unterhalb der Grasnabe !
:Froehlich2:
Genau........und jetzt meine ich aber, das Gericht hat eine Zahl genannt
.......oder doch nicht......?


in Jagusch/Hentschel (Kommentar zum Stra?enverkehrsrecht) wird davon gesprochen, dass eine Geschwindigkeit von um oder ?ber 80 km/h bei Wildwechsel (Z 142) zu hoch sein kann.
 
in Jagusch/Hentschel (Kommentar zum Stra?enverkehrsrecht) wird davon gesprochen, dass eine Geschwindigkeit von um oder ?ber 80 km/h bei Wildwechsel (Z 142) zu hoch sein kann.

Ist das so ?hnlich zu verstehen, wie die Richtgeschwindigkeit 130 auf der BAB?
Da gibt es auch solche Aussagen à la Unfall mit mehr als 130 hei?t mindestens Teilschuld.

Oerst
 
Ist das so ?hnlich zu verstehen, wie die Richtgeschwindigkeit 130 auf der BAB?
Da gibt es auch solche Aussagen à la Unfall mit mehr als 130 hei?t mindestens Teilschuld.

Oerst


Naja, bei Wildunf?llen gibt es ja eigentlich keine "Unfallschuld" - das Problem d?rfte sich auf die Schadensregulierung mit der Kaskoversicherung beziehen.

Nur von der Schadenregulilerung hab ich keine Ahnung, aber die gefahrene Geschwindigkeit bei der praktischen Unfallaufnahme mit Wild ist eigentlich nie Thema............
 
Dann macht eine 'Beschr?nkung' auch keinen Sinn.

Bei dem Schild Wildwechsel ist keine Geschwindigkeitsbeschr?nkung enthalten, hei?t, man kann normal fahren.

Wenn bei einem Unfall dann auch keiner danach guckt (wenn ich z.B. au?erhalb 200 fahre und dann das Wild treffe, k?nnte man doch von einer Fahrl?ssigkeit sprechen, oder?), dann ist das also auch egal...

J?rg Lutz hatte ?brigens bei der letzten 'K?lnTour' 2 Attacken von Raubv?geln.

Ich bin kein Orni, ob das Bussarde, Habichte, was wei?ich war. Aber echt krass, er fuhr vor mir und ich dachte wirklich beide Male, der Vogel hat es auf den Helm abgesehen.

Oerst
 
Also ich bin grunds?tzlich der Auffasung, dass eine angespa?te Fahrweise das beste ist. Da ich kein Jurist bin, m?chte ich mir hier keine Meinung bilden, was richtig oder falsch ist. hab das hier im meinem ADAC Bereich gefunden, wir Motorradfahrer sind eh wieder in den Arsch gekniffen

Rechtsprechung zum Rettungskostenersatz im Kaskoversicherungsrecht
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§ 12 Abs. 1 I. d) AKB; §§ 62 Abs. 1, 63 Abs. 1 VVG; §§ 286, 445, 447, 448 ZPO (Beweisfragen im Zusammenhang mit dem Rettungskostenersatz bei Wildunf?llen ohne Ber?hrung mit einem Wildtier)
1.Verlangt ein Versicherungsnehmer (VN) Ersatz der Rettungskosten in einem Wildschadensfall, obliegt ihm die Darlegungs- und Beweislast, dass der Schaden am Fahrzeug tats?chlich entstanden ist, als der Fahrer versucht hat, dem Wild auszuweichen. 2.Es bestehen keine Beweiserleichterungen; der VN ist zum Vollbeweis verpflichtet. 3.Es ist nicht davon auszugehen, dass sich der VN bei einem Unfall mit Wild, wie in einem Diebstahlsfall, in Beweisnot befindet. (Leits?tze von ADAJUR) LG K?ln vom 1.6.2006 (24 O 371/05)
ADAJUR-Archiv Dok.-Nr. 74579
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§ 12 Abs. 1 I. d) AKB; §§ 62 Abs. 1, 63 Abs. 1 VVG; § 2 Abs. 1 BJagdG (Kein Rettungskostenersatz in der Kaskoversicherung im Fall der Vermeidung eines Zusammenpralls mit einem Fuchs)
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1.F?hrt der Fahrer einer schweren Limousine bei einer Geschwindigkeit von 80-100 km/h gegen die Leitplanke, weil er einen Fuchs, der auf die Fahrbahn l?uft, nicht ?berfahren will, kann er nicht die Erstattung des Schadens als sog. Rettungskosten verlangen. 2.Das Ausweichen ist aufgrund der geringen Gr??e des Tieres objektiv nicht erforderlich gewesen. Daher ist das Fahrman?ver in objektiver und subjektiver Hinsicht als grob fahrl?ssig einzustufen. (Leits?tze von ADAJUR)LG Marburg vom 17.1.2006 (2 O 80/05)
ADAJUR-Archiv Dok.-Nr. 70724
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§ 12 AKB; §§ 62, 63 VVG; § 40 StVO Zeichen 142 (Rettungskostenersatz bei Vollbremsung mit Kraftrad aufgrund Wildwechsels – Anforderungen an den Nachweis der grob fahrl?ssigen Herbeif?hrung des Versicherungsfalls)
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1.Ersatz der Rettungskosten bei Vollbremsung mit Motorrad vor Rehen.
2.Es liegt nicht schon deshalb grobe Fahrl?ssigkeit vor, weil der Motorradfahrer bei dem Schild "Wildwechsel" nahezu die erlaubte H?chstgeschwindigkeit von 100 km/h f?hrt. (Leits?tze von ADAJUR)
OLG Koblenz vom 19.5.2006 (10 U 1415/05)
ADAJUR-Archiv Dok.-Nr. 72234

Quelle www.ADAC.de: http://www.adac.de/Search/SearchResult/RW_SearchResult.asp?id=0&location=2, aktaulisiert Dienstag, 4. November 2008 19:59:00
 
Bei dem Schild Wildwechsel ist keine Geschwindigkeitsbeschr?nkung enthalten, hei?t, man kann normal fahren.

Die Frage ist ja eigentlich, was ist sinnvoll um Wildunf?lle zu verhindern.

Da gibt es eine super Sache und zwar koppelt man die Schilder "Wildwechsel" Z 142 mit einer Lichtschranke. Wenn nun ein Wildtier aus dem Wald auf die Stra?e tritt, f?ngt das Schild an zu blinken (?hnlich die Wechselzeichen auf den Autobahnen) und die Fahrer sind aktuell gewarnt und es tritt nicht dieser bl?de Gew?hnungseffekt ein, wie bei Gefahrzeichen, die man jeden Tag auf seiner Strecke sieht.
 
Blinkende Schilder!!!!!!!!!

Moin, Moin


Blinkende Schilder - Finde ich eine super Idee - Ich hoffe die Viecher lesen auch die Schilder!!! :lachen2:


Im Stra?enverkehr gibt es keine Musterl?sung, die auftretende Situation ist f?r jeden anders. Ich habe LEIDER fast t?glich mit Viechern sowohl gro?als auch klein zutun.
Die Beste L?sung war bis heute
Geschwindigkeit - Geschwindigkeit - Geschwindigkeit
UND Fahrbahnrand beobachten.
Hat heute leider nicht ganz hingehauen - Jetzt ist der Igel halt ein "PIZZAIGEL" . (Ich habe aber eine Kerze angez?ndet - und meine Fahrerin hat Blut und Wasser geheult):frown:;(:frown:
 
Moin, Moin


Blinkende Schilder - Finde ich eine super Idee - Ich hoffe die Viecher lesen auch die Schilder!!! :lachen2:


Im Stra?enverkehr gibt es keine Musterl?sung, die auftretende Situation ist f?r jeden anders. Ich habe LEIDER fast t?glich mit Viechern sowohl gro?als auch klein zutun.
Die Beste L?sung war bis heute
Geschwindigkeit - Geschwindigkeit - Geschwindigkeit
UND Fahrbahnrand beobachten.
Hat heute leider nicht ganz hingehauen - Jetzt ist der Igel halt ein "PIZZAIGEL" . (Ich habe aber eine Kerze angez?ndet - und meine Fahrerin hat Blut und Wasser geheult):frown:;(:frown:

Jetzt brauchst Du aber auch ein neues Userbild - oder?
Lass die Stachel im Reifen, die helfen bei Eis und Schnee.

Gr??e
Blaster
 
Blinkende Schilder - Finde ich eine super Idee - Ich hoffe die Viecher lesen auch die Schilder!!! :lachen2:


:lachen: ich hab das schon verstanden, aber die wilden Tiere sollen die Schilder ja nicht lesen, sondern die Fahrzeugf?hrer und dann ihre Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit darauf einstellen...

Wilde Tiere zu erziehen bringt gar nicht, sie lassen sich weder von CD-Scheiben, Alustreifen oder "Katzenaugen" an B?umen angebracht, noch von Duftstoffen abhalten, die Stra?e zu ?berqueren ohne nach rechts und links geschaut zu haben.
 
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