S
Siebenbürger
Gast
Rechtstipp: Motorrad-Freizeitspa?mit Folgen
Zitat aus yahoo.de:
...Bei sch?nem Wetter sieht man h?ufig ganze Pulks von Motorradfahrern auf der Stra?e. Doch das gem?tliche nebeneinander Herfahren ist verboten und f?hrt zu einem Haftungsverzicht, warnt die ARAG-Rechtsschutzversicherung in D?sseldorf unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg. Dem entsprechend k?nne ein im Pulk fahrender Motorradfahrer keinen Schadenersatz von einem Mitfahrer verlangen, der durch starkes Abbremsen einen pl?tzlichen Auffahrunfall verursacht. Die Verabredung, in der Gruppe zu fahren, somit die Verkehrsregeln zu brechen und sich bewusst in Gefahr zu begeben, f?hre zur Annahme eines gegenseitigen Haftungsverzichts....."
http://de.news.yahoo.com/ddp/20080909/tbs-rechtstipp-motorrad-freizeitspass-mi-30bcc23.html
Hoffentlich f?hrt Ihr alleine.
Zitat aus yahoo.de:
...Bei sch?nem Wetter sieht man h?ufig ganze Pulks von Motorradfahrern auf der Stra?e. Doch das gem?tliche nebeneinander Herfahren ist verboten und f?hrt zu einem Haftungsverzicht, warnt die ARAG-Rechtsschutzversicherung in D?sseldorf unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg. Dem entsprechend k?nne ein im Pulk fahrender Motorradfahrer keinen Schadenersatz von einem Mitfahrer verlangen, der durch starkes Abbremsen einen pl?tzlichen Auffahrunfall verursacht. Die Verabredung, in der Gruppe zu fahren, somit die Verkehrsregeln zu brechen und sich bewusst in Gefahr zu begeben, f?hre zur Annahme eines gegenseitigen Haftungsverzichts....."
http://de.news.yahoo.com/ddp/20080909/tbs-rechtstipp-motorrad-freizeitspass-mi-30bcc23.html
Hoffentlich f?hrt Ihr alleine.

,
) habe ich mal im MOTORRAD gelesen, da?hier eben nicht der Abstand zum direkten Vordermann relevant ist, sondern zu dem Kollegen, der direkt auf Deiner Spur vor Dir f?hrt. Wenn es dazu ein gegenteiliges Urteil gibt, w?rde mich das interessieren.
, genau 