Rechtstipp: Motorrad-Freizeitspaß mit Folgen

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Siebenbürger

Gast
Rechtstipp: Motorrad-Freizeitspa?mit Folgen

Zitat aus yahoo.de:

...Bei sch?nem Wetter sieht man h?ufig ganze Pulks von Motorradfahrern auf der Stra?e. Doch das gem?tliche nebeneinander Herfahren ist verboten und f?hrt zu einem Haftungsverzicht, warnt die ARAG-Rechtsschutzversicherung in D?sseldorf unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg. Dem entsprechend k?nne ein im Pulk fahrender Motorradfahrer keinen Schadenersatz von einem Mitfahrer verlangen, der durch starkes Abbremsen einen pl?tzlichen Auffahrunfall verursacht. Die Verabredung, in der Gruppe zu fahren, somit die Verkehrsregeln zu brechen und sich bewusst in Gefahr zu begeben, f?hre zur Annahme eines gegenseitigen Haftungsverzichts....."

http://de.news.yahoo.com/ddp/20080909/tbs-rechtstipp-motorrad-freizeitspass-mi-30bcc23.html

Hoffentlich f?hrt Ihr alleine. :lachen:
 
anmerkung

Das Urteil stellt allerdings haupts?chlich darauf ab, dass die Mitfahrer in diesem Pulk sich zu einem dauernden Überschreiten der jeweils zul?ssigen Geschwindigkeit verabredet hatten. Deswegen legt das Gericht eine Situation zugrunde, die mit Rennen vergleichbar ist. Dort gilt, dass die Beteiligten sich nicht gegenseitig haftbar machen k?nnen, da der Verunfallte sich auch in der gleichen Situation wie der Sch?diger befinden k?nnte.

Beim Versetztfahren gilt im Übrigen, dass damit der Sicherheitsabstand nicht gewahrt wird, da jederzeit die Anordnung in der Gruppe sich durch Ausweichen ?ndern und damit der Abstand verk?rzen kann.

Gru?

Agentz Orange
 
Sicherheitsabstand

Hallo Waldentlauber :frech4:,

gibt es dazu ein Urteil. Ich habe n?mlich irgendwann mal genau das Gegenteil gelesen.

Gru?
UGLY
 
Urteile

Hallo Waldentlauber :frech4:,

gibt es dazu ein Urteil. Ich habe n?mlich irgendwann mal genau das Gegenteil gelesen.

Gru?
UGLY

ES STEHT SO VIELES JURISTISCHES IM INTERNET DAS
GROSSE SCHEISSE UND TOTALER SCHWACHSINN IST!!!

@ meat loaf: thanks 4 your support!

Agent Orange, der mit dem politisch unkorrekten Namen
 
Anderes Urteil

Hallo politisch Unkorrekter,

das Urteil, das ich meinte, war das mit dem Verstzt-Fahren und dem daraus resultierenden Sicherheitsabstand, nicht das vom Eingangspost.

Mir ist schon klar, da?man keinen Schadenersatz von einem Kollegen wegen eines Unfalls fordern kann, wenn man sich vorher dazu verabredet hat gemeinsam jede Geschwindigkeitsbegrenzung zu ignorieren.

Zu dem Versetztfahren (ohne Verabredung zum Begehen von Verst??en gegen die StVO :lachen2:) habe ich mal im MOTORRAD gelesen, da?hier eben nicht der Abstand zum direkten Vordermann relevant ist, sondern zu dem Kollegen, der direkt auf Deiner Spur vor Dir f?hrt. Wenn es dazu ein gegenteiliges Urteil gibt, w?rde mich das interessieren.

Gru?
UGLY
 
Werden dann Autofahrer, die hintereinander fahren auch bestraft???

Gerade kam meine Mutter ganz aufgeregt mit der Brandenburger Zeitung MOZ an.
"Mein lieber Junge: Was machst Du blo?immer...."

Ich wu?te erst gar nicht was los war und als ich dann den Artikel in der MOZ gelesen hatte, war ich erst einmal sprachlos!

Ich denke da an die vielen Biker in Deutschland, die sich treffen und dann gemeinsame Ausfahrten unternehmen.
Wir hatten bei den Berliner Ausfahrten sogar Warnwesten an und sind versetzt gefahren.

Na ich bin mal gespannt, welche Infos hier noch folgen....

P.S.:Immer wieder lese ich in den Foren die "Meinungsausbr?che" einiger User und ich w?nsche mir von den Teilnehmern auf CBF-1000 eine Sache, die wohl in Vergessenheit geraten ist:

RESPEKT!:Froehlich2:
 
Das Urteil stellt allerdings haupts?chlich darauf ab, dass die Mitfahrer in diesem Pulk sich zu einem dauernden Überschreiten der jeweils zul?ssigen Geschwindigkeit verabredet hatten. Deswegen legt das Gericht eine Situation zugrunde, die mit Rennen vergleichbar ist. Dort gilt, dass die Beteiligten sich nicht gegenseitig haftbar machen k?nnen, da der Verunfallte sich auch in der gleichen Situation wie der Sch?diger befinden k?nnte.

Beim Versetztfahren gilt im Übrigen, dass damit der Sicherheitsabstand nicht gewahrt wird, da jederzeit die Anordnung in der Gruppe sich durch Ausweichen ?ndern und damit der Abstand verk?rzen kann.

Hallo agent orange,

in dem Text auf Yahoo steht nichts von der Geschwindigkeits?berschreitung. Hast Du mehr Infos?

In dem pdf von Meat Loaf ist korrekt auf die Verabredung zu einem sportlichen Wettbewerb hingewiesen, aber das ist ein Fall von vor 2 (4) Jahren, die F?lle an sich haben meiner Meinung nach nichts miteinander zu tun.

Im Gegenteil, ich verstehe den Yahoo-Artikel schon allgemein, aber ich kenne es auch nur als 'wenn es hinten knallt gibt es vorne Geld'. Bis auf wenige Ausnahmen.

Gru?
oerst
 
Urteilsbesprechung

Hallo Oerst,
das Urteil von Yahoo ist das, welches Meat Loaf netterweise reingestellt hat: s. das angegebene Aktenzeichen, 12 U 209/06!
Im pdf ist auf Seite 3 zu lesen, dass die Beteiligten absprachegem??zu schnell fahren wollten.
Ich verweise also auf meine erste Mail: In dem Urteil geht es um 2 Probleme: 1. Abstand beim Versetztfahren und 2. Absprache zum "rennm??igen" Fahren.

Gru?

Agent Orange
 
Erg?nzung

http://web2.justiz.hessen.de/migrat...e8608bd90d6b3d12c12573080026548d?OpenDocument

Hier der Link zu dem Urteil was durch die Mopedpresse ging. In der ersten Instanz hatte der Richter, ein offensichtlicher Motorradhasser, die Klage eines Hayabusatreibers komplett abgelehnt. Der war von einem querenden Radfahrer zur Bremsung und ohne Kontaktzu Fall gebracht worden. Der Richter der 1. Instanz meinte quasi: selbst schuld, wer sein Moped nicht halten kann. Das OLG Frankfurt aM hat das Urteil aufgehoben. Der Biker blieb aber auf 30% h?ngen, da er im Pulk (mit zul?ssiger Geschwindigkeit) und versetzt fuhr:

"Der Sturz des Kl?gers ist auch dadurch verursacht worden, dass er zu dem vorausfahrenden Zeugen Z2 einen zu geringen Abstand einhielt. Denn der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug mu?gem??§ 4 StVO in der Regel so gro?sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es pl?tzlich gebremst wird. Zur Bemessung des Abstands gilt als Faustregel, dass der Abstand die halbe Tachometerzahl betragen soll (Janiszewski/Jagow/Burmann-Burmann, Strassenverkehrsrecht, § 4 StVO RdNr. 4). Bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h h?tte der Abstand damit zumindest 35 m betragen m?ssen. Diesen Abstand hat der Kl?ger nach seiner eigenen Erkl?rung nicht eingehalten. Dabei ist unbeachtlich, dass er nicht direkt, sondern versetzt hinter dem Zeugen Z2 gefahren ist. Gerade dieser Unfall zeigt sehr anschaulich, dass bei einem Sturz auch ein Motorrad samt Fahrer die ganze Fahrspur einnimmt, da dem Kl?ger nach eigenem Bekunden beim Ausweichen im Graben landete.

Bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt h?tte der Kl?ger diesen Versto?vermeiden k?nnen."

Gru?

Agent Orange


 
Hallo Oerst,
das Urteil von Yahoo ist das, welches Meat Loaf netterweise reingestellt hat: s. das angegebene Aktenzeichen, 12 U 209/06!
Im pdf ist auf Seite 3 zu lesen, dass die Beteiligten absprachegem??zu schnell fahren wollten.
Ich verweise also auf meine erste Mail: In dem Urteil geht es um 2 Probleme: 1. Abstand beim Versetztfahren und 2. Absprache zum "rennm??igen" Fahren.

Gru?

Agent Orange


Ok, ich hatte nicht gedacht, dass am 9.9.2008 noch von einem Urteil aus 2006 (Revision 2007) gesprochen wird und das Aktenzeichen nicht beachtet.

My fault

Gru?Oerst
 
Tach,
wenn etwas passiert und eine versicherung zahlen soll wird fast immer ein grund gesucht und meist auch gefunden, um die versicherungsleistung zu umgehen/zu reduzieren - ganz egal wie man sich auch immer verh?lt.
Und wie hei?t es so sch?n: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"

gru?
Wolf
 
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