Nötigung im Strassenverkehr

Wen wunderts

Hallo wen wundert's,

dass wir solche Gesetze haben. Der Gro?teil unserer fast an der "Armutsgrenze lebende Volksvertreter" sind doch Anw?lte, die sorgen schon mit ihren Gesetzen daf?r, dass bei ihrer Zunft immer die Kasse Klingelt. Die meisten haben doch ihre Praxen verpachtet.:lachen2:
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Nochmal so nebenbei zur Rechtslage:
W?hrend bei "normalen" Straftaten die Staatsanwaltschaft einem etwas nachweisen mu?, gilt im Stra?enverkehr das Prinzip der "Beweisumkehr". Das bedeutet, das man als Beschuldigter seine Unschuld beweisen mu?und nicht die Polizei die Schuld.
Kleines Prinzip, gro?es Wirkung! Wird man angeschissen, mu?man sich seine Unschuld beweisen, sonst ist die Bescherung gro?!

:ausschau:
 
Nochmal so nebenbei zur Rechtslage:
W?hrend bei "normalen" Straftaten die Staatsanwaltschaft einem etwas nachweisen mu?, gilt im Stra?enverkehr das Prinzip der "Beweisumkehr". Das bedeutet, das man als Beschuldigter seine Unschuld beweisen mu?und nicht die Polizei die Schuld.

Auch f?r Verkehrsdelikte gilt das die Strafverfolgungsbeh?rden die Schuld nachzuweisen haben. Wenn du z.b. auf dem Bild der Radarkontrolle nicht zu identifizieren bist, dann bist du aus der Sache raus.... auch wenn dein Kennzeichen von freundlichen Mitarbeitern notiert wurde....
 
Ja Gl?ck gehabt im Ungl?ck!!

Aber es ist wie es ist, einer Anzeige muss nachgegangen werden, manche Mitb?ger/innen machen sie einen Spass daraus den Nachbarn zu ?rgern!!
Verleumdung!!!

Anzeige um Anzeige undsoweiter wir k?nnen alles Behaupten , wenn wir es auch nicht bewei?k?nnen!

Aber wie es so ist in der BRD, kann man locker in Untersuchungshaft kommen , wenn der Staatsanwalt das so will!!!

Beugehaft oder Erzwingungshaft gibt es auch noch.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe !!!
Im Zweifel f?r den Angeklagten das gibt es nur im TV!
Zuerst ist man immer schuldig und muss seine Unschuld beweisen und nicht umgekehrt!!
Wir sind deutsche und so kommen wir schon schuldig auf die Welt!!!!!!!

In einer Bananenrepublik ist es auch nicht besser,oder vieleicht doch?
aber billiger zu leben auf jedenfall!!!
als in unserem Rechtsstaat( Rechtsstaat kommt doch von Gerechtigkeit? z.B gerechte Steuern und Entlohnung und gerechte Behandlung f?r alle gleich nach dem Gleichheitsgrundsatz,oder sehe ich das falsch?)
 
Zuletzt bearbeitet:
Beweislastumkehr

Nochmal so nebenbei zur Rechtslage:
W?hrend bei "normalen" Straftaten die Staatsanwaltschaft einem etwas nachweisen mu?, gilt im Stra?enverkehr das Prinzip der "Beweisumkehr". Das bedeutet, das man als Beschuldigter seine Unschuld beweisen mu?und nicht die Polizei die Schuld.
Kleines Prinzip, gro?es Wirkung! Wird man angeschissen, mu?man sich seine Unschuld beweisen, sonst ist die Bescherung gro?!

:ausschau:

Hallo,

was Du meinst, ist die Halterhaftung, die inzwischen bei Parkvergehen gilt (und nur dort!). Eine Beweislastumkehr gilt in D meines Wissens nur bei einem Kauf von Gebrauchsg?tern ab sechs Monate nach dem Kauf, bei ?rztlichen Kunstfehlern (der Arzt mu?nachweisen, da?er alles richtig gemacht hat) und in F?llen der Prudukthaftung (der Hersteller mu?nachweisen, da?er ein fehlerfreies Produkt in Umlauf gebracht hat).

Ganz so Banane ist diese Republik nun doch noch nicht.

Gru?
UGLY
 
Auch f?r Verkehrsdelikte gilt das die Strafverfolgungsbeh?rden die Schuld nachzuweisen haben. Wenn du z.b. auf dem Bild der Radarkontrolle nicht zu identifizieren bist, dann bist du aus der Sache raus.... auch wenn dein Kennzeichen von freundlichen Mitarbeitern notiert wurde....
Leider ist es bei uns anders, bei uns gibt es die Lenkererhebung, du musst Auskunft dar?ber geben, wer zum angegebenen Zeitpunkt das Fahrzeug gelenkt hat. Ich habe fast 2 Jahre ben?tigt um so eine Anzeige aus der Welt zu schaffen.

1) ich bekam eine Lenkererhebung, wer zum angegebenen Zeitpunkt mit meinen Motorrad am angegeben Ort unterwegs war. Da ich zu diesem Zeitpunkt einen voll besetzten Autobus durch die Gegend gelenkt habe, mein Motorrad nicht verborge, machte ich es einfach und f?llte vorschriftsm??ig aus: Das Motorrad stand in der Garage, zugegeben etwas karg, aber richtig.

2) ich bekam eine Vorladung zur Rechtfertigung, dass ich zu dem Zeitpunkt an den angegebenen Stra?enst?ck, nach Abzug der Me?toleranz, mit 177 km/h unterwegs war. Nun habe ich die zust?ndige Beamtin angerufen, dass ich keinen Grund zu einer Rechtfertigung sehe, da mein Motorrad in der Garage stand. Sie meinte nur, dass dies eine Schutzbehauptung sei. Ich erkl?rte ihr, mit einen Autobus unterwegs gewesen zu sein, eine Tachoscheibe vorweisen kann und auch Reiseg?ste dies bezeugen k?nnten. Ihr Einwand: Tachoscheibe kann jeder Fahrer f?lschen und einen Freund f?r eine Faschaussage bekommt man auch schnell, der anzeigende Beamte sei mehr glaubw?rdig ?(

3) Ich bekam eine Straferkenntnis, die Seitenlang begr?ndet wurde € 1.117,60 f?r die nicht Ausf?llung der Lenkererhebung ?( (ich hatte doch angegeben, das Motorrad stand in der Garage) die man nur mehr in n?chster Instanz (bei uns UVS) zu berufen war.

4) nach 1 1/2 Jahren dann das Berufungsverfahren, Zeugen wurden geladen etc. Die Richterin meinte gleich zu Beginn, dass ich ohne Anwalt wohl schlechte Karten habe. Ich wurde befragt, habe meine Aussage gemacht, Tachoscheibe vorgelegt, Best?tigung der Firma und Zeugen warteten auch noch. Die Richterin meinte noch, ob das Motorrad eventuell verliehen war, aber bei einen neuen Motorrad (Neupreis bei uns € 15.000), glaubte sie das auch nicht.

Der Beamte gab an, das Kennzeichen eindeutig aus 4 Metern Entferung abgelesen zu haben, eine versuchte Verfolgung mit Dienstauto brach er erfolglos ab. Nun hatte ich, da keinen Anwalt, Fragerecht. Aus 4 Meter wurden nach genauer Befragung auf einmal ?ber 20 Meter, da ich ja t?glich diesen Weg zu Arbeit fahre, kenne ich auch die Gewohnheiten. Er stand ca. 4 Meter vom linken Fahrbahnrand entfernt, die Fahrbahn ist dort ca. 9 Meter breit und er musste links von einen Transformator vorbeischauen. Das beste kam noch, die Anzeige hat er nach eigenen Angaben (und aus den Akten ersichtlich) erst 20 Tage (!!!!) sp?ter erstattet, gemerkt hat er sich das nicht so lange, aber er hatte handschriftliche Aufzeichnungen (gelten als Beweis und h?tte er auch vorlegen m?ssen), die er am Posten leider vergessen habe. Ich meinte nur, haben wir nicht, wenn man sie doch ben?tigen sollte, schreibe man halt schnell was passendes.

Nun ein kleines Detail am Rande, meine Vermutung war, dass der Beamte das Kennzeichen des Motorradfahrer nicht wirklich genau ablesen konnte. Meine Frau fuhr ca. 3 Wochen sp?ter auf gleicher Strecke mit dem PKW ein wenig flotter, leider hatte sie die € 20.- nicht mit und der freundliche Beamte holte sich das Geld bei uns zu Hause ab, da wir gleich auf dem Weg wohnten. Zuf?llig kam ich auch gerade mit dem Motorrad nach Hause und noch zuf?lliger wurde der Strafzettel am gleichen Tag ausgestellt, als der Beamte die Anzeige schrieb.

Fazit: Der Berufung wurde Folge gegeben, die Richterin teilte anscheinend auch meine Ansichten. Eine Entsch?digung habe nicht bekommen, die Zeugen wurden entsch?digt. Der Beamte sagte auch als Zeuge aus. Gedauert hat das Ganze von Anfang Juli 2004 bis Mitte M?rz 2006.

Ich brachte das mal mit einen bekannten Anwalt zur Sprache, man kann schlecht beweisen, wo das Fahrzeug gestanden habe, deshalb bekommt man solche (fraglichen) Straferkenntnisse. Man kann leichter beweisen, dass man etwas nicht gewesen ist, aber wenn das Fahrzeug nicht gerade in der Werstatt war, kann man schlecht beweisen, dass damit nicht die Straftat begangen wurde.

lg, Johann
 
Ich bezog mich nat?rlich auf das Verkehrsrecht in D....

Andere L?nder andere Sitten.....

Wobei anzumerken ist, das es ein Rechtshilfeabkommen D - AT gibt und somit jeder Deutsche in die gleiche missliche Lage kommen k?nnte, wenn er in AT die Spielregeln missachtet.

Ab 2009 gilt das dann auch f?r den Rest Europas - es macht als dann durchaus Sinn die Regeln der anderen L?nder zu kennen, soweit man sie bereist.
 
Hi Manfred,

die Lenkererhebung gilt nur in A f?r in A zugelassene Fahrzeuge, sie verst?sst eigentlich gegen ein Grundrecht. Ihr seid da nat?rlich fein raus, da in A immer nur der Verursacher bestraft werden kann, nicht der Halter.

lg, Johann
 
Die ?sterreichische "Lenkererhebung" wird auch in D umgesetzt. Und die deutsche Polizei hilft dabei....
muss aber ganz neu sein und wie soll das gehen? Die ?sterreichische Lenkererhebung verst?sst gegen ein Grundrecht, habe vor nicht allzu langer Zeit noch einen guten Tipp gegeben, der auch durchgegeangen ist.

lg, Johann
 
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedr?ckt.....

Den Vordruck "Lenkererhebung" musst du nach deutschem Strafrecht nicht zur?ckschicken - niemand ist in D verpflichtet sich selbst zu belasten.

ABER

als Quittung kommt dann regelm??ig eine Anonym- oder Strafverf?gung aus AT - meistens nicht billiger

Gegen diese kann selbstverst?ndlich mit Rechtsmitteln vorgegangen werden - oder aber auch bezahlt werden. Gibt es keinen Einspruch sind die deutschen Beh?rden bei der Eintreibung behilflich.
 
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedr?ckt.....

Den Vordruck "Lenkererhebung" musst du nach deutschem Strafrecht nicht zur?ckschicken - niemand ist in D verpflichtet sich selbst zu belasten.

ABER

als Quittung kommt dann regelm??ig eine Anonym- oder Strafverf?gung aus AT - meistens nicht billiger

Gegen diese kann selbstverst?ndlich mit Rechtsmitteln vorgegangen werden - oder aber auch bezahlt werden. Gibt es keinen Einspruch sind die deutschen Beh?rden bei der Eintreibung behilflich.
Ja genau, nur meist kommt die Anonymverf?gung bei kleinen Vergehen als erstes. Wird die nicht bezahlt, dann ist die Lenkererhebung verpflichtend. Man tut gut daran, den richtigen Einspruch dagegen zu erheben, dann ist man auch fein raus.

lg, Johann
 
gr?nes Gift

So etwas ?hnliches ist mir als 16-j?hrigem Mopedfahrer mal passiert. Nummer verwechselt und nichts korrigiert trotzt besserer Kenntnis. Hat mich ein ganzes Jahr Stress mit allerhand Repressalien gekostet. Seit dieser Zeit gilt f?r mich: Die GRÜNEN sind keine "Helfer in der Not", sondern falsch und hinterlistig! Mittlerweile zeigen Wissenschaftler auf, dass die Hirnareale von Schwerkriminellen, S?ldner und manchem "Helfer in der Not" auff?llig identische Aktivit?tsmuster bei MR-Aufnahmen zeigen!
Wusst ich´s doch .... gr?n = giftig.
 
Die Gr?nen

So etwas ?hnliches ist mir als 16-j?hrigem Mopedfahrer mal passiert. Nummer verwechselt und nichts korrigiert trotzt besserer Kenntnis. Hat mich ein ganzes Jahr Stress mit allerhand Repressalien gekostet. Seit dieser Zeit gilt f?r mich: Die GRÜNEN sind keine "Helfer in der Not", sondern falsch und hinterlistig! Mittlerweile zeigen Wissenschaftler auf, dass die Hirnareale von Schwerkriminellen, S?ldner und manchem "Helfer in der Not" auff?llig identische Aktivit?tsmuster bei MR-Aufnahmen zeigen!
Wusst ich´s doch .... gr?n = giftig.

Hallo PapaZ,
dein Posting finde ich nicht besonders gut.

Ich denke es gibt ?berall gute und schlechte .
Ganz egal ob bei den Gr?nen (bzw. Blauen) oder bei den Motorradfahrern.
Auch Polizisten sind Menschen und machen Fehler, ich glaube es sind ganz wenige die mit Absicht versuchen einen Unschuldigen was reinzudr?cken.
Sicher wenn ich das Pech habe, dass ich unschuldig beschuldigt, oder bei was erwischt werde was nicht gerade positive Folgen f?r mich hat, dann schimpfe auch ich auf die Polizei, aber am n?chsten Tag steht man doch schon wieder ganz anders zur Sache denn ich selbst war der Depp der zu schnell gefahren ist obwohl mir bekannt war, dass verst?rkt Kontrollen gemacht werden.
ICH DENKE, MAN KANN NICHT ALLE ÜBER EINEN KAMM SCHEREN. GANZ EGAL OB MOTORRADFAHRER ODER POLIZIST.
Nach so langer Zeit wie bei Dir (34 Jahre) musst Du doch mal mit der Sache abschliessen. Überleg Dir doch mal was Du Heute bei einer vergleichbaren Situation machen w?rdest? (Sorry klingt sehr siebenklug ist aber meine Meinung)
Trotzdem nichts f?r ungut - BoB :Froehlich2:
 
Hallo,

also wenn ich mir andere L?nder angucke, dann finde ich einzelne Verfehlungen der Ordnungsh?ter bzw. der Bu?geldstellen noch hinnehmbar. Immerhin ist bei uns die Chance gro?, in einem Gerichtsverfahren doch Recht zu bekommen und keine Strafe f?r nicht begangene Straftaten zu bezahlen.
In den USA steht das Gesetz gleich in Form des Sheriffs am Auto und Diskussionen gibts da auch nicht. In Ru?land wird gleich bezahlt und zwar nicht zugunsten der Staatskasse und in S?damerika kann man froh sein, wenn man die Verkehrskontrolle ?berlebt.
Also locker bleiben und hoffen, dass es einen nicht erwischt.

Gru?Thomas
 
Hallo zusammen,

wollte zu dem Thema auch noch ein paar Worte loswerden.

Ich finde ich es grunds?tzlich nicht richtig, aufgrund eines pers?nlich erlebten Vorfalles gleich Vorurteile gegen eine ganze Berufsgruppe in die Welt zu setzen (zB Polizei) und diese Vorurteile auch noch zu streuen.

Im Eingangsfall verhielt es sich ja schlie?lich auch so, dass ein Verkehrsteilnehmer eine Anzeige wegen einer Straftat (N?tigung) erstattete. Also hatte die Polizei die Pflicht, die Tat zu verfolgen. Macht der Polizeibeamte das nicht, macht er sich strafbar wegen Strafvereitelung im Amt (Entlassungsgrund). Selbst wenn die Angaben des ?lteren Herrn nur d?rftig sind m?ssen trotzdem alle erforderlichen Ermittlungshandlungen gemacht werden.

N?tigung im Stra?enverkehr ist zudem ein Massendelikt und die Mentalit?t in Deutschland ist eben so, dass "jeder" im Rechtschutz ist und beim kleinsten "Furz" gleich eine Anzeige erstatten will bzw. nach der Polizei schreit. Ist doch so!
Umgekehrt rennt aber heute jeder auch gleich zum Anwalt, wenn er mit einem Vorwurf konfrontiert wird und macht erstmal keine Angaben zur Sache, egal ob er schuldig ist oder nicht.

Dadurch wird die Rechtsfindung nicht einfacher.
Und am Schluss wird dann von allen Beteiligten nat?rlich wieder auf die ganze Polizei gescholten...echt Prima!:Froehlich2:


Gruss
Achimowitz.
 
So etwas ?hnliches ist mir als 16-j?hrigem Mopedfahrer mal passiert. Nummer verwechselt und nichts korrigiert trotzt besserer Kenntnis. Hat mich ein ganzes Jahr Stress mit allerhand Repressalien gekostet. Seit dieser Zeit gilt f?r mich: Die GRÜNEN sind keine "Helfer in der Not", sondern falsch und hinterlistig! Mittlerweile zeigen Wissenschaftler auf, dass die Hirnareale von Schwerkriminellen, S?ldner und manchem "Helfer in der Not" auff?llig identische Aktivit?tsmuster bei MR-Aufnahmen zeigen!
Wusst ich´s doch .... gr?n = giftig.


Selten so einen Unsinn gelesen :narr:
 
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