Nötigung im Strassenverkehr

kulbi

Member
N?tigung im Strassenverkehr

Hallo,

mir ist eine ganz bl?de Geschichte wiederfahren.
Mitte Januar sind zwei Polizisten wegen einer Fahrerfeststellung bei uns in der Firma aufgetaucht. Es lag eine Anzeige wegen N?tigung im Strassenverkehr vor. Meine Chefin hat das erstmal entgegengenommen und denen Bescheid gegeben das der Fahrer anhand des Fahrtenbuches ermittelt werden muss (der Wagen wird nur von mir gefahren).
Nachdem die Chefin vom Firmenanwalt (ja, so was ben?tigt man heute) erfahren hat das N?tigung ein Straftatbestand ist und die Polizei auf jeden Fall der Fahrer ermittelt, n?tigenfalls auch mit Hausdurchsuchungen, hat sie meine Adresse bekannt gegeben.
Mitte Februar bekam ich dann Post von der Polizei. Nat?rlich mit der falschen Hausnummer, so das der Brief zuerst bei den falschen Leutchen gelandet ist, diese haben dann den Brief an die Verwandtschaft von meiner Frau weitergereicht und von denen habe ich dann den Brief erhalten.
Somit hat zum Schluss das ganze Dorf gewusst das ich Post von der Polizei hatte. Ich war begeistert!!!!
In dem Brief war eine Vorladung zur Stellungnahme zu einem Sachverhalt, nat?rlich zwei Tage!!!! sp?ter und um 10.00 Uhr. (da ja niemand arbeitet in Deutschland).
Also ich ersteinmal zum Anwalt und dem die ganze Sache ?bergeben. Der hat ersteinmal der Termin bei der Polizei abgesagt und Akteneinsicht gefordert.
Dann bei meiner Rechtschutzversicherung gekl?rt ob diese die Kosten ?bernimmt. Das macht sie, wenn ich nicht Schuld bin und keine Straftat begangen habe.
Als n?chstes habe ich mir erstmal vom Anwalt erkl?ren lassen was eine N?tigung im Strassenverkehr ?berhaupt so ist und mit was ich im Fall der F?lle zu rechnen habe.
N?tigung ist wenn ich jemand bewusst Angreife, Behindere, mehrmals!! Ausbremse, Pr?gel androhe oder irgendwas in der Art.
Ich war mir keiner Schuld bewusst.
Als Strafe steht minimum ein F?hrerscheinentzug von einem halben Jahr und h?chsten 5 Jahre Haft im Gesetzbuch.
Ich war fertig.
Jetzt begann das lange Warten. Mein Anwalt hatte mich schon vorgewarnt das es dauern kann bis die Akteneinsicht kommt. Ich kann euch sagen, ich habe jeden Tag gegr?belt was ich angestellt haben k?nnte.
Dann endlich Anfang April der Anruf vom Anwalt das die Akten da sind und ich in die Kanzlei kommen soll.
Und dann kam´s:
Am 4.12. befuhr ein Herr mit seinem Wagen mit ca. 90 km/h die B281 Neuhaus/Rwg. Richtung Saalfeld und wurde hinter Reichmannsdorf von einem gr?nen Skoda mit Erfurter Kennzeichen wohl mit weit ?berh?hter Geschwindigkeit trotz Gegenverkehr ?berholt.
Der gleiche gr?ne Skoda soll dann hinter Arnsgereuth nocheinmal einen LKW mit drei PKW dahinter, trotz Gegenverkehr ?berholt haben und angeblich den entgegenkommenden PKW in den Strassengraben gedr?ckt haben.
Davon abgesehen das es zwischen Reichmannsdorf und Arnsgereuth ca. 10 km sind und der Herr ja dann die ganze Zeit hinter dem Skoda hergerast sein muss um den 2. Überholvorgang sehen zu k?nnen,
ICH HABE GAR KEINEN GRÜNEN SKODA!!!!!
Nein, ich habe einen silbernen Skoda Octavia und an diesem Tag um diese Zeit bin ich auch nicht auf dieser Strecke gefahren (sonst kann das schon mal vorkommen das ich dort lang fahre).
Da hat also der Herr die Polizei angerufen und Anzeige erstattet.
Die Polizeistation ist in Saalfeld (ca. 5 km hinter Arnsgereuth) direkt an der B281. Und die haben eine Streife an die Stra?e geschickt die auf den gr?nen Skoda warten sollen. Es kam aber keiner.
Dann ist einer Polizistin in einem Funkstreifenwagen ein grauer Skoda Octavia, mit dem Kennzeichen EF-H 58 und noch irgendeiner Zahl, auf der B85 zwischen Saalfeld und Rudolstadt aufgefallen und hat diesen als m?glichen T?ter gemeldet.
ICH HABE GAR KEINEN GRAUEN SKODA OCTAVIA MIT DEM KENNZEICHEN EF-H 58?.
Nein, ich habe einen silbernen Skoda Octavia mit dem Kennzeichen EF-H? 59? (ich m?chte vorsichthalber nicht mein ganzes Kennzeichen angeben...).
Da die Zulassungstelle keinen grauen Skoda mit EF-H 58? finden konnte haben sie anscheinend solange gesucht bis sie einen anderen Skoda mit einem ?hnlichen Kennzeichen gefunden haben.:b?se14::b?se14::b?se14:
Bei der Anzeige wurde das Fahrzeug, das angeblich beim 2. Überholvorgang in den Strassengraben gedr?ckt worden sein sollte, mit Fahrzeugtyp und vollst?ndigen Kennzeichen angegeben und als Zeuge benannt.
Der Fahrer dieses Fahrzeugs wurde nie ermittelt und als Zeuge befragt.

Also hat mein Anwalt ein nettes Schreiben an den Staatsanwalt fertig gemacht und hat denen dargelegt das ich ein ganz anderes Auto fahre und ich auch ein ganz anderes Kennzeichen habe und gefragt auf welcher Grundlage ich den nun eine Anzeige erhalten habe.

Und gestern habe ich einen Brief von meinem Anwalt erhalten (an die richtige Adresse). Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt.
Da ist mir ersteinmal ein Stein vom Herzen gefallen.

Fazit:
Kosten f?r mich, 150,00 € Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung, ein Tag Urlaub f?r die Anwaltstermine
und die Gewissheit das man in dieser Bananenrepublik jederzeit grundlos vor dem Kadi gezerrt werden kann.

Also Freunde, immer sch?n vorsichtig fahren, eine gute Rechtsschutz haben
und immer merken, wo ihr wann langefahren seid. Dann behaltet ihr - eventuell - auch eure Fahrerlaubnis.


kulbi
 
Dazu f?llt mir nichts mehr ein, ausser dass Du recht hast mit dieser Republik die sich immer mehr einer Banane n?hert.

Tapfer bleiben.

ru?

Equnoxe
 
Echt der Hammer...

Von der Schlampigkeit unserer Beh?rden mal abgesehen... dem 90 km/h schnellen Herren wird wohl langweilig gewesen sein... also einfach mal einen anzeigen... und du warst der "Schuldige"... echt der Burner...

Herzlichen Gl?ckwunsch, dass nichts weiter unternommen wurde.
 
Ja, so schnell kann das gehen. :evil:

Ich bekam eine Anzeige wg. Mi?achtung eines Fu?g?ngers am Zebrastreifen. Dort stand dann: ....haben sie mit ihrem PKW, Marke BMW, amtl. Kennzeichen HH-RL ... den Fu?g?nger gef?hrdet.
Ja , mein Kennzeichen und BMW auch richtig, aber die R100R als PKW zu bezeichnen? Anzeige wurde nach meinem Anruf zur?ckgezogen. :lachen:
 
:b?se14:

Mein Mann ist eine ?hnliche Story passiert.
Er hatte gerade seinen roten GSI verkauft. Es war ca. 4 Wochen her, als die Polizei vor der T?r stand und erkl?rte, mein Mann h?tte einen schweren Verkehrsunfall verursacht und zwar 2 Tage zuvor mit seinem rotem GSI. Mein Mann erkl?rte, dass der GSI seit ca. 4 Wochen beim Toyota-H?ndler steht und seit dem auch abgemeldet ist. Nach langem Gezetere und mit Hilfe der Abmeldebescheinigung wurde das Verfahren freundlicher Weise eingestellt. Die Polizei, Dein Freund und Helfer.

Gru?Owlcat
 
Hi kulbi,

nun w?rde ich aber deine Unschuldigkeitsbest?tigung auch mal ne Runde in der Nachbarschaft machen lassen :Froehlich1:

Damit alle, die wom?glich geglaubt haben, da?du ein Verkehrss?nder seist nun wissen, da?du es eben NICHT bist.
Nix ist schlimmer als das gef?hrliche Halbwissen der netten Nachbarn...:frech4:
 
JoMcIce hat recht: lass dein Entlastungsschreiben durch die Gemeinde gehen!

Schade um den viele Ärger und dein Geld- f?r nix!!

Danke noch f?r die Info: Drohen kostet ein halbes Jahr? Cool,das habe ich vor 3 Tagen gemacht, als einer versuchte mich, der, ich hinter 2 PKW auf einer Landstra?e fuhr, RECHTS zu ?berholen....

viele Gr??e aus D?sseldorf

Robert
 
Hallo Kulbi,

im Jahr 1998 bekam ein Freund von mir eine Anzeige wegen N?tigung im Stra?enverkehr.
Mein Freund soll auf der Autobahn (A9) einen anderen Autofahrer auf der Überholspur durch Lichthupe, dichtes Auffahren und durch gewisse Handbewegungen gen?tigt und beleidigt haben.

Fazit: Er hatte nicht so viel Gl?ck wie du. Kosten damals mit Strafe, Anwalts und Prozesskosten 6000 DM.

Der Herr im anderen Auto war 70, seine Frau im gleichen Alter und eine gute Bekannte fast 75.

Begr?ndung des Richters: Es gibt keinen Grund, an den Aussagen der drei Herrschaften zu zweifeln.

Seit dieser Zeit bin ich jedenfalls Verkehrsrechtschutzversichert.

Liebe Gr??e
Markus
 
Also ich versteh jetzt die Aufregung ?ber die Geschichte jetzt nicht wirklich:


  1. Es ist nichts passiert, du hast keinen Schaden, hast deinen F?hrerschein noch und auch keine Punkte
  2. Das du dir einen Anwalt nimmst ist zwar dein gutes Recht, aber dann muss du diesen halt auch bezahlen
  3. Den Termin bei der Polizei h?ttest du auch fernm?ndlich absagen oder verschieben k?nnen
  4. Du h?ttest bei der Polizei erscheinen k?nnen und dir w?re der Tatvorwurf erkl?rt worden - dann h?ttest du dich ?u?ern k?nnen oder auch nicht (also das was dein Anwalt f?r dich gemacht hat und weswegen du ihn bezahlen musstest)
  5. So wie ich es gelesen habe, h?tte dieses Missverst?ndnis bereits bei der Anh?rung durch die Polizei ausger?umt werden k?nnen und das Verfahren w?re f?r dich kostenlos eingestellt worden.
Und noch was: Versetzt euch mal selbst in die Lage, ihr w?rt Gesch?digter einer Straftat (z.B. Unfall mit Unfallflucht und euer Moped ist kaputt). Auch ihr w?rdet von der Polizei alles M?gliche und Unm?gliche erwarten, dass der T?ter ermittelt wird...

Nichts f?r ungut.
 
NAja, ist ja nur eine kleine Aufregung, die ich sehr gut verstehen kann.

Wenn man v?llig ungerechtfertigter Weise verd?chtigt oder angegangen wird f?hlt man sich halt nicht so wohl und hat das gute Recht, sich seinen Frust von der Seele zu schreiben.

Unser Forum ist doch wie eine kleine Balintgruppe.

Robert
 
Also im Gegensatz zu denen, die das easy sehen finde ich das schon hammerm?ssig.

Klar ist jetzt nicht viel passiert, aber wenn solche "Ermittlungsmethoden" allt?glich sind bin ich froh, nicht M?ller oder Schmidt zu hei?en.

Da k?nnte es ja schon mal vorkommen da?man wegen K?rperverletzung einsitzt wenn irgendwo in Deutschland einer verdroschen wird und ein Umstehender behauptet "der M?ller" war's.

Wenn Sie den dann in Norddeutschland nicht finden, nimmt man halt irgendeinen aus dem S?den.

Oder man sendet wie ja oben geschehen die Schriftst?cke irgendwo hin, die werden ja durch die Verwandschaft schon beim richtigen ankommen ?!?!?!?!?!

Das ist aber nicht das Einzige: Ich hatte mal einem ?ber Ebay ein Auto verkauft. Nach ewigem hin-und herhandeln (nach der Auktion) wollte der (in Italien gemeldet) Schadensersatz wegen der scheinbar unn?tigen Anfahrt von in H?he von 300 Euro von mir und beauftragte einen Rechtsanwalt. Ich bekam daraufhin ein Schreiben des Gerichtes mit Zustellungsdatum einen Monat vor Beantragung des Bescheides. Also w?ren s?mtliche Widerspruchsfristen beim Versand schon abgelaufen gewesen.
Nachdem ich mich beim Gericht beschwerte sagte man mir, da?diese Schriftst?cke auf dem einfachsten Weg versandt werden, man konnte nicht mal den Zusteller ermitteln. Man verlangt noch nicht mal meine Unterschrift, was im Gesch?ftsleben auf jedem gerichtsverwertbaren Lieferschein als Best?tigung des Eingangs eigentlich sein muss.
Wenn man dann ?berlegt, was das f?r Auswirkungen haben kann (Fristen vers?umt ohne es zu wissen oder ?berhaupt von dem Schreiben zu wissen wenn's der lustlose Zusteller entsorgt) ist das nicht mal Bananenrepublikniveau.

Wenn man dann ?berlegt, was ich auf der Gesch?ftspost (Lieferscheine usw.) wegen der Steuerbeh?rden alles f?r Angaben (Steuernummer, "Leistungsdatum ist gleich Lieferscheindatum" und noch gr??eren Bl?dsinn) machen muss und V?terchen Staat verschickt sein Zeuchs ohne irgendwelche nachpr?fbare Eingangskontrolle ist das wirklich nicht lustig.

Wenn du dann (evtl. nach Wochen) nicht mehr wei?t zu welcher Uhrzeit du wo warst kann es ziemlich herb werden.

Das kann man nicht so einfach als Kleinigkeit abtun, da geht's ums Prinzip !!!!!!!!!!!!!!

Gr??e
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich versteh jetzt die Aufregung ?ber die Geschichte jetzt nicht wirklich:


  1. Es ist nichts passiert, du hast keinen Schaden, hast deinen F?hrerschein noch und auch keine Punkte
  2. Das du dir einen Anwalt nimmst ist zwar dein gutes Recht, aber dann muss du diesen halt auch bezahlen
  3. Den Termin bei der Polizei h?ttest du auch fernm?ndlich absagen oder verschieben k?nnen
  4. Du h?ttest bei der Polizei erscheinen k?nnen und dir w?re der Tatvorwurf erkl?rt worden - dann h?ttest du dich ?u?ern k?nnen oder auch nicht (also das was dein Anwalt f?r dich gemacht hat und weswegen du ihn bezahlen musstest)
  5. So wie ich es gelesen habe, h?tte dieses Missverst?ndnis bereits bei der Anh?rung durch die Polizei ausger?umt werden k?nnen und das Verfahren w?re f?r dich kostenlos eingestellt worden.
Und noch was: Versetzt euch mal selbst in die Lage, ihr w?rt Gesch?digter einer Straftat (z.B. Unfall mit Unfallflucht und euer Moped ist kaputt). Auch ihr w?rdet von der Polizei alles M?gliche und Unm?gliche erwarten, dass der T?ter ermittelt wird...

Nichts f?r ungut.

Also JoeMiZe,

so ganz einfach ist es nicht wie du schreibst.
In dem Schreiben, das ich von der Polizei erhalten habe, stand sinngem??
das ich zu diesem Termin zu erscheinen habe. Und nichts von der M?glichkeit den Termin auch zu verschieben.
Dann wusste ich bis dahin auch nur das eine Anzeige wegen N?tigung
gegen mich vorliegt. Den genauen Sachverhalt, und vor allem wann ich wo
wen gen?tigt haben sollte, wusste ich bis dahin nicht.
W?re ich zur Polizei gegegangen und die h?tten mich gefragt ob ich an
diesen 4.12. zu der fraglichen Zeit dort langgefahren bin, ich h?tte es nicht
gewusst. Aber, da ich ?fter diese Strecke fahre, h?tte die M?glichkeit
bestanden das ich zu der Zeit dort langgefahren bin.
So und nun stell dir mal vor, du erscheinst bei der Polizei, die befragen dich
und du ger?ts in Stottern und bist dir nicht sicher, aber die M?glichkeit besteht usw.
Also ich wusste in dieser Situation nicht was ich h?tte sagen d?rfen und
was nicht. Und sagt man das Falsche ger?t man schon wieder in Erkl?rungsnot.
Denn die Polzei ermittelt ja erst einmal nur den Fahrer, h?tte ich da irgendetwas
Falsches gesagt (und das h?tte ich mit Sicherheit) w?re das n?chste ein
Gerichttermin gewesen.
Und dann wird die ganze Angelegenheit noch aufwendiger und teuerer, weil als
Beschuldigter greift ersteinmal die Rechtsschutzversicherung nicht.
Erst wenn sich meine Unschuld herausgestellt h?tte w?rden die Kosten
dann ?bernommen. Bis dahin h?tte ich erst einmal alles bezahlen m?ssen.

Aber um was es mir eigentlich ging, ist einmal zu zeigen wie schnell man in
so eine Situation kommen kann.
Durch die schlampigen Ermittlungen der Polizei hatte ich den ganzen Ärger
und der eigentliche T?ter wurde nie behelligt.
Anzeige gegen einen gr?nen Skoda (der Typ wurde nicht angegeben),
die Polizistin meldet einen grauen mit Kennzeichen, ein silberener Octavia
mit einen ganz anderen Kennzeichen wird ermittelt.
Der eigentlich gen?tigte Fahrer (der, der angeblich im Strassengraben gelandet ist)
wird nicht ermittelt, obwohl Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe und Kennzeichen
bekannt sind.

Und glaub mir, die ganze Sache w?re nicht mit einem Anruf bei der Polizei,
nach dem Motto "Ich wars nicht" erledigt gewesen.
Es ging schlie?lich nicht um eine Ordnungswiedrigkeit sondern um eine
Straftat, bei der der Staatsanwalt ermittelt.
Das mach mal alles ohne Anwalt, viel Spa?.

Deswegen nocheinmal, fahrt sch?n vorsichtig, macht keine un?berlegte
Sachen und immer sch?n merken wann ihr wo wart, damit es keinen Ärger gibt. ;) ;) :wink:



kulbi
 
Hallo:Banner:

und Kindersch?nder und Sonstige Kriminellen V?gel bekommen Hafturlaub oder Bew?hrung in unserm Superrechtsstaat, da Sie meistens eine schwere Kindheit hatten, sowas aber auch, die Armen!

Mehr schreib ich nicht, sonst.............!

Gr??e aus TRIER / Rainer:Froehlich2:
 
Ich hatte mal...

...vor ca.25 Jahren auch ein Erlebnis der besonderen Art mit einem vom Trachtenverein. Ich hatte damals noch nen M5 in der Sportversion, und wurde in der D?mmerung angehalten wegen fahrens mit Nebelscheinwerfer ohne Nebel.
Zuerst dachte ich das is versteckte Kamera oder so, weil ich gar keine Nebelscheinwerfer hatte...??? Aber erst nachdem ich das vielleicht f?nf mal gesagt hab, hat sich der Beamte nochmal nach vorne begeben und nachgesehen - dann hat er (auf ner vollkommen freien Landstra?e) gemeint, dass er sich dann leider get?uscht hat.

Bis heute is mir nicht klar, was den netten Herr da wohl get?uscht hat???

:Mopedfahrer2:Michael
 
Gilt §164 StGB eigentlich auch f?r Beh?rden? Kann man den Sachbearbeiter anzeigen?
Auf Grund dieses Gesetzes w?rde ich schon mal mit meinem Rechtsanwalt R?cksprache halten und meine 150€ Eigenbeteiligung zur?ck fordern!
 
Schadenersatz

Hallo,

also auf Basis § 164 StGB wird da nicht viel funktionieren, weil eine schlampige Ermittlung nun wirklich keine Straftat ist (StGB = Strafgesetzbuch). Wenn etwas geht, dann ?ber Schadenersatz, der ist im BGB (= B?rgerliches Gestzbuch, also Zivilrecht) geregelt.

Gru?
UGLY
 
Hallo,

also auf Basis § 164 StGB wird da nicht viel funktionieren, weil eine schlampige Ermittlung nun wirklich keine Straftat ist (StGB = Strafgesetzbuch). Wenn etwas geht, dann ?ber Schadenersatz, der ist im BGB (= B?rgerliches Gestzbuch, also Zivilrecht) geregelt.

Gru?
UGLY

JOOOH und dann mal hurtig,Versuch macht klug und deinen Rechtsvertreter kennst du doch schon
Gru?Mochi ( siehe Signatur)
 
Also ich versteh jetzt die Aufregung ?ber die Geschichte jetzt nicht wirklich::narr:

Leider ist es in in dieser Bananen-Republik eben nicht so einfach: So sollte meine Frau 1994 Schulden aus dem Jahre 1987 zur?ckzahlen, die Ihre Namensvetterin in Berlin-Wedding gemacht hatte. Wir wohnten damals in Berlin-Mahlsdorf und es war sowas wie eine Mauer zwischen diesen Ortsteilen. Alle m?ndlichen,schriftlichen Erkl?rungen und Vorsprachen n?tzten nichts wir mu?ten einen Anwalt nehmen. Hat damals ca 700 DM-chen gekostet.

Und dass ist nur ein Beispiel von mehreren selbst erlebten...

Man kann manchmal garnicht so viel essen wie man ko.... m??te.
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