kulbi
Member
N?tigung im Strassenverkehr
Hallo,
mir ist eine ganz bl?de Geschichte wiederfahren.
Mitte Januar sind zwei Polizisten wegen einer Fahrerfeststellung bei uns in der Firma aufgetaucht. Es lag eine Anzeige wegen N?tigung im Strassenverkehr vor. Meine Chefin hat das erstmal entgegengenommen und denen Bescheid gegeben das der Fahrer anhand des Fahrtenbuches ermittelt werden muss (der Wagen wird nur von mir gefahren).
Nachdem die Chefin vom Firmenanwalt (ja, so was ben?tigt man heute) erfahren hat das N?tigung ein Straftatbestand ist und die Polizei auf jeden Fall der Fahrer ermittelt, n?tigenfalls auch mit Hausdurchsuchungen, hat sie meine Adresse bekannt gegeben.
Mitte Februar bekam ich dann Post von der Polizei. Nat?rlich mit der falschen Hausnummer, so das der Brief zuerst bei den falschen Leutchen gelandet ist, diese haben dann den Brief an die Verwandtschaft von meiner Frau weitergereicht und von denen habe ich dann den Brief erhalten.
Somit hat zum Schluss das ganze Dorf gewusst das ich Post von der Polizei hatte. Ich war begeistert!!!!
In dem Brief war eine Vorladung zur Stellungnahme zu einem Sachverhalt, nat?rlich zwei Tage!!!! sp?ter und um 10.00 Uhr. (da ja niemand arbeitet in Deutschland).
Also ich ersteinmal zum Anwalt und dem die ganze Sache ?bergeben. Der hat ersteinmal der Termin bei der Polizei abgesagt und Akteneinsicht gefordert.
Dann bei meiner Rechtschutzversicherung gekl?rt ob diese die Kosten ?bernimmt. Das macht sie, wenn ich nicht Schuld bin und keine Straftat begangen habe.
Als n?chstes habe ich mir erstmal vom Anwalt erkl?ren lassen was eine N?tigung im Strassenverkehr ?berhaupt so ist und mit was ich im Fall der F?lle zu rechnen habe.
N?tigung ist wenn ich jemand bewusst Angreife, Behindere, mehrmals!! Ausbremse, Pr?gel androhe oder irgendwas in der Art.
Ich war mir keiner Schuld bewusst.
Als Strafe steht minimum ein F?hrerscheinentzug von einem halben Jahr und h?chsten 5 Jahre Haft im Gesetzbuch.
Ich war fertig.
Jetzt begann das lange Warten. Mein Anwalt hatte mich schon vorgewarnt das es dauern kann bis die Akteneinsicht kommt. Ich kann euch sagen, ich habe jeden Tag gegr?belt was ich angestellt haben k?nnte.
Dann endlich Anfang April der Anruf vom Anwalt das die Akten da sind und ich in die Kanzlei kommen soll.
Und dann kam´s:
Am 4.12. befuhr ein Herr mit seinem Wagen mit ca. 90 km/h die B281 Neuhaus/Rwg. Richtung Saalfeld und wurde hinter Reichmannsdorf von einem gr?nen Skoda mit Erfurter Kennzeichen wohl mit weit ?berh?hter Geschwindigkeit trotz Gegenverkehr ?berholt.
Der gleiche gr?ne Skoda soll dann hinter Arnsgereuth nocheinmal einen LKW mit drei PKW dahinter, trotz Gegenverkehr ?berholt haben und angeblich den entgegenkommenden PKW in den Strassengraben gedr?ckt haben.
Davon abgesehen das es zwischen Reichmannsdorf und Arnsgereuth ca. 10 km sind und der Herr ja dann die ganze Zeit hinter dem Skoda hergerast sein muss um den 2. Überholvorgang sehen zu k?nnen,
ICH HABE GAR KEINEN GRÜNEN SKODA!!!!!
Nein, ich habe einen silbernen Skoda Octavia und an diesem Tag um diese Zeit bin ich auch nicht auf dieser Strecke gefahren (sonst kann das schon mal vorkommen das ich dort lang fahre).
Da hat also der Herr die Polizei angerufen und Anzeige erstattet.
Die Polizeistation ist in Saalfeld (ca. 5 km hinter Arnsgereuth) direkt an der B281. Und die haben eine Streife an die Stra?e geschickt die auf den gr?nen Skoda warten sollen. Es kam aber keiner.
Dann ist einer Polizistin in einem Funkstreifenwagen ein grauer Skoda Octavia, mit dem Kennzeichen EF-H 58 und noch irgendeiner Zahl, auf der B85 zwischen Saalfeld und Rudolstadt aufgefallen und hat diesen als m?glichen T?ter gemeldet.
ICH HABE GAR KEINEN GRAUEN SKODA OCTAVIA MIT DEM KENNZEICHEN EF-H 58?.
Nein, ich habe einen silbernen Skoda Octavia mit dem Kennzeichen EF-H? 59? (ich m?chte vorsichthalber nicht mein ganzes Kennzeichen angeben...).
Da die Zulassungstelle keinen grauen Skoda mit EF-H 58? finden konnte haben sie anscheinend solange gesucht bis sie einen anderen Skoda mit einem ?hnlichen Kennzeichen gefunden haben.:b?se14::b?se14::b?se14:
Bei der Anzeige wurde das Fahrzeug, das angeblich beim 2. Überholvorgang in den Strassengraben gedr?ckt worden sein sollte, mit Fahrzeugtyp und vollst?ndigen Kennzeichen angegeben und als Zeuge benannt.
Der Fahrer dieses Fahrzeugs wurde nie ermittelt und als Zeuge befragt.
Also hat mein Anwalt ein nettes Schreiben an den Staatsanwalt fertig gemacht und hat denen dargelegt das ich ein ganz anderes Auto fahre und ich auch ein ganz anderes Kennzeichen habe und gefragt auf welcher Grundlage ich den nun eine Anzeige erhalten habe.
Und gestern habe ich einen Brief von meinem Anwalt erhalten (an die richtige Adresse). Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt.
Da ist mir ersteinmal ein Stein vom Herzen gefallen.
Fazit:
Kosten f?r mich, 150,00 € Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung, ein Tag Urlaub f?r die Anwaltstermine
und die Gewissheit das man in dieser Bananenrepublik jederzeit grundlos vor dem Kadi gezerrt werden kann.
Also Freunde, immer sch?n vorsichtig fahren, eine gute Rechtsschutz haben
und immer merken, wo ihr wann langefahren seid. Dann behaltet ihr - eventuell - auch eure Fahrerlaubnis.
kulbi
Hallo,
mir ist eine ganz bl?de Geschichte wiederfahren.
Mitte Januar sind zwei Polizisten wegen einer Fahrerfeststellung bei uns in der Firma aufgetaucht. Es lag eine Anzeige wegen N?tigung im Strassenverkehr vor. Meine Chefin hat das erstmal entgegengenommen und denen Bescheid gegeben das der Fahrer anhand des Fahrtenbuches ermittelt werden muss (der Wagen wird nur von mir gefahren).
Nachdem die Chefin vom Firmenanwalt (ja, so was ben?tigt man heute) erfahren hat das N?tigung ein Straftatbestand ist und die Polizei auf jeden Fall der Fahrer ermittelt, n?tigenfalls auch mit Hausdurchsuchungen, hat sie meine Adresse bekannt gegeben.
Mitte Februar bekam ich dann Post von der Polizei. Nat?rlich mit der falschen Hausnummer, so das der Brief zuerst bei den falschen Leutchen gelandet ist, diese haben dann den Brief an die Verwandtschaft von meiner Frau weitergereicht und von denen habe ich dann den Brief erhalten.
Somit hat zum Schluss das ganze Dorf gewusst das ich Post von der Polizei hatte. Ich war begeistert!!!!
In dem Brief war eine Vorladung zur Stellungnahme zu einem Sachverhalt, nat?rlich zwei Tage!!!! sp?ter und um 10.00 Uhr. (da ja niemand arbeitet in Deutschland).
Also ich ersteinmal zum Anwalt und dem die ganze Sache ?bergeben. Der hat ersteinmal der Termin bei der Polizei abgesagt und Akteneinsicht gefordert.
Dann bei meiner Rechtschutzversicherung gekl?rt ob diese die Kosten ?bernimmt. Das macht sie, wenn ich nicht Schuld bin und keine Straftat begangen habe.
Als n?chstes habe ich mir erstmal vom Anwalt erkl?ren lassen was eine N?tigung im Strassenverkehr ?berhaupt so ist und mit was ich im Fall der F?lle zu rechnen habe.
N?tigung ist wenn ich jemand bewusst Angreife, Behindere, mehrmals!! Ausbremse, Pr?gel androhe oder irgendwas in der Art.
Ich war mir keiner Schuld bewusst.
Als Strafe steht minimum ein F?hrerscheinentzug von einem halben Jahr und h?chsten 5 Jahre Haft im Gesetzbuch.
Ich war fertig.
Jetzt begann das lange Warten. Mein Anwalt hatte mich schon vorgewarnt das es dauern kann bis die Akteneinsicht kommt. Ich kann euch sagen, ich habe jeden Tag gegr?belt was ich angestellt haben k?nnte.
Dann endlich Anfang April der Anruf vom Anwalt das die Akten da sind und ich in die Kanzlei kommen soll.
Und dann kam´s:
Am 4.12. befuhr ein Herr mit seinem Wagen mit ca. 90 km/h die B281 Neuhaus/Rwg. Richtung Saalfeld und wurde hinter Reichmannsdorf von einem gr?nen Skoda mit Erfurter Kennzeichen wohl mit weit ?berh?hter Geschwindigkeit trotz Gegenverkehr ?berholt.
Der gleiche gr?ne Skoda soll dann hinter Arnsgereuth nocheinmal einen LKW mit drei PKW dahinter, trotz Gegenverkehr ?berholt haben und angeblich den entgegenkommenden PKW in den Strassengraben gedr?ckt haben.
Davon abgesehen das es zwischen Reichmannsdorf und Arnsgereuth ca. 10 km sind und der Herr ja dann die ganze Zeit hinter dem Skoda hergerast sein muss um den 2. Überholvorgang sehen zu k?nnen,
ICH HABE GAR KEINEN GRÜNEN SKODA!!!!!
Nein, ich habe einen silbernen Skoda Octavia und an diesem Tag um diese Zeit bin ich auch nicht auf dieser Strecke gefahren (sonst kann das schon mal vorkommen das ich dort lang fahre).
Da hat also der Herr die Polizei angerufen und Anzeige erstattet.
Die Polizeistation ist in Saalfeld (ca. 5 km hinter Arnsgereuth) direkt an der B281. Und die haben eine Streife an die Stra?e geschickt die auf den gr?nen Skoda warten sollen. Es kam aber keiner.
Dann ist einer Polizistin in einem Funkstreifenwagen ein grauer Skoda Octavia, mit dem Kennzeichen EF-H 58 und noch irgendeiner Zahl, auf der B85 zwischen Saalfeld und Rudolstadt aufgefallen und hat diesen als m?glichen T?ter gemeldet.
ICH HABE GAR KEINEN GRAUEN SKODA OCTAVIA MIT DEM KENNZEICHEN EF-H 58?.
Nein, ich habe einen silbernen Skoda Octavia mit dem Kennzeichen EF-H? 59? (ich m?chte vorsichthalber nicht mein ganzes Kennzeichen angeben...).
Da die Zulassungstelle keinen grauen Skoda mit EF-H 58? finden konnte haben sie anscheinend solange gesucht bis sie einen anderen Skoda mit einem ?hnlichen Kennzeichen gefunden haben.:b?se14::b?se14::b?se14:
Bei der Anzeige wurde das Fahrzeug, das angeblich beim 2. Überholvorgang in den Strassengraben gedr?ckt worden sein sollte, mit Fahrzeugtyp und vollst?ndigen Kennzeichen angegeben und als Zeuge benannt.
Der Fahrer dieses Fahrzeugs wurde nie ermittelt und als Zeuge befragt.
Also hat mein Anwalt ein nettes Schreiben an den Staatsanwalt fertig gemacht und hat denen dargelegt das ich ein ganz anderes Auto fahre und ich auch ein ganz anderes Kennzeichen habe und gefragt auf welcher Grundlage ich den nun eine Anzeige erhalten habe.
Und gestern habe ich einen Brief von meinem Anwalt erhalten (an die richtige Adresse). Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt.
Da ist mir ersteinmal ein Stein vom Herzen gefallen.
Fazit:
Kosten f?r mich, 150,00 € Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung, ein Tag Urlaub f?r die Anwaltstermine
und die Gewissheit das man in dieser Bananenrepublik jederzeit grundlos vor dem Kadi gezerrt werden kann.
Also Freunde, immer sch?n vorsichtig fahren, eine gute Rechtsschutz haben
und immer merken, wo ihr wann langefahren seid. Dann behaltet ihr - eventuell - auch eure Fahrerlaubnis.
kulbi







Michael