G
Ganni
Gast
und schon hast du verloren, wenn du auf eine Zulassung abhebst.
Zugelassen ist der Scheinwerfer gesamtheitlich. Leuchtmittel, Reflektor und Gehäuse mit Scheibe. Die Nummer steht auf der Scheibe.
Tauscht du das Innenleben, hat es sich mit der Zulassung...
Damit ist eigentlich alles gesagt, und weiterhin bezieht sich die Zulassung sogar auf Links- oder Rechtsverkehr,
es muss also auf jeden Fall - will man es legal machen - die komplette Einheit getauscht werden.
Gruß,
Ganni