G
Ganni
Gast
und schon hast du verloren, wenn du auf eine Zulassung abhebst.
Zugelassen ist der Scheinwerfer gesamtheitlich. Leuchtmittel, Reflektor und Gehäuse mit Scheibe. Die Nummer steht auf der Scheibe.
Tauscht du das Innenleben, hat es sich mit der Zulassung...
Damit ist eigentlich alles gesagt, und weiterhin bezieht sich die Zulassung sogar auf Links- oder Rechtsverkehr,
es muss also auf jeden Fall - will man es legal machen - die komplette Einheit getauscht werden.
Gruß,
Ganni
und konnte auf der Scheinwerferscheibe der CBF nix finden. Weder eine Bezeichnung, noch eine E-Nummer noch etwas bezüglich der Leuchtmittel. Ist die Scheibe dann überhaupt ein Teil des Scheinwerfers oder ist es nur eine Abdeckung
, dass der Scheinwerfer im Inneren nicht nass wird
? Hat die CBF überhaupt einen Scheinwerfer
?


, dann ist das so erlaubt...hahaha