Neue Scheinwerfer für englische cbf 1000

und schon hast du verloren, wenn du auf eine Zulassung abhebst.
Zugelassen ist der Scheinwerfer gesamtheitlich. Leuchtmittel, Reflektor und Gehäuse mit Scheibe. Die Nummer steht auf der Scheibe.
Tauscht du das Innenleben, hat es sich mit der Zulassung...

Damit ist eigentlich alles gesagt, und weiterhin bezieht sich die Zulassung sogar auf Links- oder Rechtsverkehr,
es muss also auf jeden Fall - will man es legal machen - die komplette Einheit getauscht werden.

Gruß,

Ganni
 
und schon hast du verloren, wenn du auf eine Zulassung abhebst.
Zugelassen ist der Scheinwerfer gesamtheitlich. Leuchtmittel, Reflektor und Gehäuse mit Scheibe. Die Nummer steht auf der Scheibe.
Tauscht du das Innenleben, hat es sich mit der Zulassung...

Hallo Reiner,

ich hab mal nachgeschaut:ausschau: und konnte auf der Scheinwerferscheibe der CBF nix finden. Weder eine Bezeichnung, noch eine E-Nummer noch etwas bezüglich der Leuchtmittel. Ist die Scheibe dann überhaupt ein Teil des Scheinwerfers oder ist es nur eine Abdeckung:wirr2:, dass der Scheinwerfer im Inneren nicht nass wird:mx21:? Hat die CBF überhaupt einen Scheinwerfer:Konfus2:?

Wenn es Einsätze einzeln ohne Gehäuse aber mit Zulassung gibt, dann haben wir hier irgendwo einen Widerspruch.

Wenn das alles nicht funzt, hab da aber noch ein Ass im Ärmel. Werd ich demnächst mal offen legen, muss da aber erst noch ein bisschen tüfteln.

Es gibt ja auch diese Alternative:
http://www.cbf-1000.de/VBForum/album.php?albumid=924&attachmentid=12522


Gruß

Karl
 
IMG_0193.jpg

So sieht die Inschrift meines Scheinwerfers aus. Ich hoffe, es lässt sich erkennen.

...und nein, ich habe sie noch nicht eingewintert...:31 - jubeln:
 
Wenn es Einsätze einzeln ohne Gehäuse aber mit Zulassung gibt, dann haben wir hier irgendwo einen Widerspruch.

Es gibt komplette Scheinwerfer, die haben eine E-Nummer und sind zugelassen. Nur einbauen in den vorhandenen darfst du sie nicht. Eigenständig ja.


Wenn das alles nicht funzt, hab da aber noch ein Ass im Ärmel. Werd ich demnächst mal offen legen, muss da aber erst noch ein bisschen tüfteln.
Da bin ich jetzt mal sehr gespannt drauf :001:





Hoffentlich haben die eine E-Nummer...:mx11:, dann ist das so erlaubt...hahaha
 
War beim TÜV

:001:Und es geht doch und es ist legal. Ich hab unabhängig voneinander 2 Prüfer vom TÜV gefragt, ich darf meine Scheinwerfereinsätze aus der CBF-Lampe nehmen und andere einsetzen. Die neuen brauchen eben auch eine E-Prüfnummer und müssen so verbaut sein, dass alles fachmännisch installiert ist und die Scheinwerfer einstellbar sind. Und es ist egal, ob das Gehäuse von der CBF eine E-Prüfnummer hat. Die Kollegen würden mir das auch eintragen, obwohl es nach deren Auffassung nicht notwendig ist.

Wenn das sauber umgesetzt wird, ist das allemal besser und sicherer als so ein Doppellichtmodul, dass auf keinen Fall legal ist und nur was für das Aussehen bringt. Zwei vollwertige Lampen mach dann wenigsten auch ein bisschen heller.

Eines Problem dürfte die Größe werden, die meisten Scheinwerfereinsätze sind zu groß.

Ich halt euch auf dem Laufenden.

Gruß

Karl
 
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