Knickkennzeichen

Original von zorro57
Hallo,
das Problem ist doch ganz leicht zu l?sen:

Wir fragen 10 Juristen!
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und erhalten 10 sachkundige Meinungen :D :D :D :D

Falsch - bei 10 Juristen bekommt man ca. 14,38 Meinungen, egal, ob sachkundig oder nicht (k?nnte da meine Schw?gerin fragen - die ist Anw?ltin mit Spezialgebiet "Pferderecht").

Ansonsten ist die hier zu lesende Debatte ausgesprochen, wie soll ich sagen, landestypisch. Und von daher sind wir, die wir uns ?ber Juristen, unverst?ndliche Gesetze etc. aufregen, eigentlich keinen Deut besser. Es kann auch zu viel Regelungswahn geben. Denn: Die angesprochenen 30° - beziehen die sich auf den Winkel zwischen der Kz-Ebene und dem Erdboden, oder auf das Kz an sich? Was ist, wenn der Untergrund schr?g ist? Oder geht es um eventuelle Metallverformungen jenseits einer in 1m H?he gemessenen Lufttemperatur von ?ber 30° (Celsius nat?rlich)? Ich finde schon, dass hier ein Kl?rungs-, Definitions- und somit Regulierungsbedarf vorhanden ist.
Gelt!
 
Kann zwar passieren, bist aber bei Teilnahme am Stra?enverkehr verpflichtet, dein Kennzeichen vorher zu s?ubern. Machst du das nicht, kann kassiert werden.
 
Hallo,

in der Strassenverkehrs-Zulassungsordnung ist beschrieben, wie weit ein Kennzeichen abgewinkelt sein darf bzw. wie es mit der Lesbarkeit aussieht.

In Paragraph 60 der StVZO steht in Absatz 2 folgendes :

(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der R?ckseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen gen?gt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anh?ngern die Anbringung an deren R?ckseite. An schr?gen Au?enw?nden k?nnen an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtentr?ger zul?ssig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zus?tzlich - auf dem Leuchtentr?ger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anh?ngern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - ?ber der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen d?rfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht h?her als 1200 mm ?ber der Fahrbahn liegen. L??t die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand gr??er sein. Kennzeichen m?ssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeugl?ngsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
 
RE: abgeknicktes Kennzeichen

Original von achimowitz
Hallo zusammen,
Fahrzeug und amtl. Kennzeichen zusammen ist als (zusammengsetzte) Urkunde zu sehen. Urkundenf?lschung (§ 267 STGB) liegt z. B. dann vor, wenn ich das zugelassene Kennzeichen eines Freundes an mein Bike montiere.
Kennzeichenmi?brauch ist eine Straftat (§ 22 STVG) und liegt dann vor, wenn ich z.B. das Kennzeichen absichtlich unleserlich mache, z.B. durch Abknicken. Damit kann ich das Ablesen des Kennzeichens (z.B. bei einem Unfall durch einen Zeugen) verhindern.
Warum einige Biker ihr Kennzeichen abknicken wei?ich nicht. Wahrscheinlich meinen die, das das besser aussieht?! Bei einer Polizeikontrolle kann dies aber ins Auge gehen. Also: besser nicht abknicken.
Gruss
Achimowitz.
Vorweg, hatte fr?her in der jugend auch mal das kennzeichen leicht geknickt, bei der enduro sogar merhfach wie nach einem sturz. sah halt cool aus.

manchen ?bertreiben halt etwas und werden dann eben rausgezogen. so einfach ist das.

zu der urkundenf?lschung die keine ist:
k?nnte man ja beruhigt abwarten und einspruch einlegen, wenn genaugenommen der kennzeichenmissbrauch greifen w?rde. dan h?tte die gr?nen halt die falsche anzeige ausgef?llt, die dann niedergeschlagen wird. denke aber dass der staatsanwalt alle paragrafen aufliste die er findet, damit irgendeiner greift.

in bayern ist es ?brigens ?blich anzeigen dieser art zu bekommen. hatte schon eine strafe bekommen, weil mein Fz. das auf einem auf einem Privatgrundst?ck stand nicht sofort umgemeldet war.....die gr?nen bekommen im zweifelsfall immer recht.
 
Hallo Dodo1970,

anhand des Gesetzestextes sieht man mal wieder, dass in unserer Republik alles auf das genaueste geregelt ist und es im Endeffekt dann doch eine reine Auslegungssache ist. Wenn Du der gr?nen Truppe nicht komisch kommst :P hast Du vielleicht noch einmal Gl?ck :D.
Echt ?tzend :evil:!

Viele Gr?sse,
Dieter
 
MAn dann fahre ich nur noch ohne (hol mir ne R1 und spiel Gostrider) ;)
Nee also beim Spezl der hat da sauch immer gemacht aus Optik gr?nden und was war ???

irgendwann war das schild kaputt und er hat ein neues kaufen d?rfen und all das gespiele auf der zs ewar echt begeister seit her biegt er nix mehr
 
Joa genau, da habt ihr beide recht,

ich sag auch immer zu meinen jungen Leuten, dass sie ganz lieb und kuschelig sein sollen, wenn sie wirklich mal von unseren Gr?n-Wie?en angehalten werden sollten. Wer anf?ngt, sich zu rechtfertigen, hat weniger Chancen mit einer einfachen Belehrung davonzukommen.

Ansonsten warte ich auch auf den Tag, wo das einmal leise "Knack" macht und das Schild von da an zweiteilig ist.

Allerdings sind unsere Jungens hier vom Lande handwerklich nicht ganz unbegabt. Wer einen Trecker schwei?en kann, der l?tet auch ein Nummernschild wieder zusammen.....

Gru?
Klaus
 
:bunt08: Haaalooo,

JoMcIce, ich rede hier von geknickt, nicht von geneigt. das ist es ja sowieso.

Muc62
in bayern ist es ?brigens ?blich anzeigen dieser art zu bekommen. hatte schon eine strafe bekommen, weil mein Fz. das auf einem auf einem Privatgrundst?ck stand nicht sofort umgemeldet war.....die gr?nen bekommen im zweifelsfall immer recht.
?( das darf man doch oder?
B.d.
 
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