Knickkennzeichen

SPN-PS57

Member
Haaalooo,
habe letztens bei einer lasergeschwindigkeitskontrolle der gr?nen gruppe zugeschaut und da haben die doch einen in 50 mit 76 rausgezogen.
nebenbei haben die auf sein kz gesehen und den verwarnt.
fragte ich nach und bekam antwort:
das abknicken des kennzeichens ist eine urkundenf?lschung und wird als solches mit einer strafanzeige geahndet.
urteil f?llt dann der richter.
ist euch solches bekannt bzw. hat schon jemand andere erfahrungen?
B.d.
 
Na da stellen wir uns doch erstmal die Frage, warum ein Biker sein Kennzeichen knickt. Er m?chte damit sicherlich die Ablesbarkeit verschlechtern. Warum nur?

Bike und Kennzeichen stellen eine zusammengesetzte Urkunde dar. Da hier die Urkunde durch ver?ndern des Kennzeichens ver?ndert wird kann hier durchaus eine Urkundenf?lschung vorliegen. Fraglich ist nur, ob auch die Gerichte der Auffassung folgen, dass das Knicken des Kennzeichens eine "Ver?nderung" darstellt.
 
Da m??te dem Biker nachgewiesen werden, dass er es absichtlich geknickt hat um die Leserlichkeit ein zu schr?nken.
wie soll man das nachweisen?
 
Original von roadcaptain
Da m??te dem Biker nachgewiesen werden, dass er es absichtlich geknickt hat um die Leserlichkeit ein zu schr?nken.
wie soll man das nachweisen?

Sehr naiv!!

meinst du die glauben dir,das sich das schild von selbst geknickt hat?? :D

auch wenns ein anderer getan hat,du allein bist f?r deine karre verantwortlich :rolleyes: :rolleyes:
klick
 
Also Kurt,

was die gr?ne Eingreiftruppe glaubt oder nicht ist doch schiet egal, in unserem sch?nen toleranten Rechtsstaat muss man doch Beiweisen oder stimmt der Spruch doch vom Recht haben und Recht bekommen ???.
Allerdings unsere Kollegen die mit 70 in einer 30er Zone vor der Schule rumd?sen um den M?dels zu Imponieren w?rde ich auch aus dem Verkehr ziehen.Aber Leute 76 auf der Bundesstrasse wo aus Abzockergr?nden mal kurz 50 erlaubt sind wer wirft da den ersten Stein ??

gr?sse feilo
 
feilo,
da k?nnen wir jetzt stundenlang diskutieren,im fall geknicktes nummern schild bist du verantwortlich ?( egal wer das getan hat :P :P
wenn dir einer die birnen deines scheinwerfers klaut,darfst du auch nicht ohne licht fahren,auch wenn du einen beweis hast einer diebstahl-anzeige,vieleicht sogar von dem gr?nen unterschrieben der dich anh?lt,wegen des versto?es.


filo:oder stimmt der Spruch doch vom Recht haben und Recht bekommen ???.
Der stimmt leider ?( ?( ?(
 
Da es in diesem, unserem Lande ja nun mal f?r alles eine Vorschrift gibt, findet man auch hierf?r ein Gesetz:

STVZO §60 Absatz 2
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_60.php

Wenn ich das richtig verstehe, ist es v?llig egal, ob das Kennzeichen geknickt ist (jedenfalls ist es nicht ausdr?cklich verboten). Es darf nur an keiner Stelle mehr als 30° abgewinkelt sein.

Zitat: "Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein."

Eine "Urkundenf?lschung" setzt doch wohl voraus, dass man ganz bewu?t und vors?tzlich die Knickung vorgenommen hat, um eine Straftat zu verschleiern. Und dieser Vorsatz m??te schon bewiesen werden, was schwierig sein d?rfte, denn es ist ja immhin MÖGLICH, dass der b?se Nachbar mir einen Streich spielen wollte und ohne mein Wissen mein Nummernschild verbogen hat.

Wenn ich das nicht merke und damit fahre, habe ich nat?rlich gegen die STVZO versto?en, aber doch keine Urkundenf?lschung begangen, oder?


Gru?
Klaus
 
Original von Dodo1970
Eine "Urkundenf?lschung" setzt doch wohl voraus, dass man ganz bewu?t und vors?tzlich die Knickung vorgenommen hat, um eine Straftat zu verschleiern. Und dieser Vorsatz m??te schon bewiesen werden, was schwierig sein d?rfte, denn es ist ja immhin MÖGLICH, dass der b?se Nachbar mir einen Streich spielen wollte und ohne mein Wissen mein Nummernschild verbogen hat.

Wenn ich das nicht merke und damit fahre, habe ich nat?rlich gegen die STVZO versto?en, aber doch keine Urkundenf?lschung begangen, oder?

Tja, aber warum hatte der Gute denn sein Nummerschild geknickt???

:teufel03: :teufel03: :teufel03:

Gru?, Stefan (Canto)
 
Tja, aber warum hatte der Gute denn sein Nummerschild geknickt???

:teufel03: :teufel03: :teufel03:

Gru?, Stefan (Canto)

Aber er war es doch gar nicht selbst, sondern der b?se Nachbar :frech04 Und das nur weil er sich beschwert hat, dass er bei der letzten Grillparty vollgequalmt wurde, ohne eingeladen zu werden ... :teufel05: :teufel05: :teufel05:

Und er ist einfach viel zu d?sich, um zu merken, dass da einer bei ihm rumgebogen hat! Kann doch sein, oder? :frech04

Nene, Urkundenf?lschung ist das nicht. Glaube ich jedenfalls :)
 
Hallo,
das Problem ist doch ganz leicht zu l?sen:

Wir fragen 10 Juristen!
.
.
.
.
und erhalten 10 sachkundige Meinungen :D :D :D :D
 
@ Klaus,
von wegen nicht merke :D :D
da gibt es einen paragrafen der sagt :vor jeder fahrt das fahrzeug zu ?berpr?fen,lernt man auch in der fahrschule.
da kommst du nicht raus mit billigen ausreden :) :)

das kein falscher eindruck entsteht,ich bin auch kein heiliger :O :O
aber was ist,ist.

und machen wir uns doch nichts vor,wer sein schild abknickt,will was verbergen,z.b. die ablesbarkeit.

hab in meiner wilden zeit 911er gefahren,da war vom drehbaren kennzeichen usw.alles vertreten.n?heres dazu m?cht ich hier nicht schreiben.

und die gr?nen werden auch immer intellegenter,fr?her wenn man beziehungen hatte,konnte jeder hilfssch?ler zur polizei,das ist heute vorbei.
 
@Kurt :)

Na klar hast du im Prinzip recht. Aber ich w?rde in so einem Fall gar nicht mit "billigen Ausreden" kommen. Mir hat mal ein Anwalt gesagt: "Die beste Verteidigung ist, die Aussage zu verweigern." Bei einer Straftat wie Urkundenf?lschung mu?der Vorsatz schon eindeutig bewiesen werden, denke ich.

Versto?gegen die STVZO ist ganz klar (genau wie in der Fahrschule gelernt). Kostet Geld und bringt vielleicht auch Punkte. Klar, aber Urkundenf?lschung....... ?

Damit nun kein falscher Eindruck von MIR entsteht: ICH finde die geknickten Kennzeichen auch voll Panne und w?rde das niemals machen. Und darum ist es f?r uns ja auch egal.

Da ich schon seit vielen, vielen Jahren Jugendbetreuung mache, habe ich ziemlich guten Kontakt zu motorradfahrenden jungen Leuten von heute und allen Ernstes: manche finden es tats?chlich auch einfach nur cool von der Optik. Sowas bringt Stylepunkte und Repekt bei den anderen Coolen. :groehl: Selbst an 50er Moppeds werden die Versicherungskennzeichen geknickt
a065.gif
. Von Urkundenf?lschung war da noch nie die Rede.

Gru?
Klaus


P.S.:
und die gr?nen werden auch immer intellegenter,fr?her wenn man beziehungen hatte,konnte jeder hilfssch?ler zur polizei,das ist heute vorbei.
Bist du sicher? :frech04
 
Dodo,Bist du sicher?

ja......ging in eine nebenklasse von mir,bis er h?gen blieb :rolleyes:

war so ca.1950 8)
war doch in den betrieben genau so,wenn vatern und muttern da gearbeitet haben,war bald die ganze verwandtschaft und kinder da besch?ftigt.

alles vorbei :P :P ist nicht aus der luft gegriffen,eigene erfahrung.

arbeitete in einen munitions-betrieb( nicht klein) und beim gr??ten elektro konzern(brd)
 
Also ich bin anscheinend auch ein bisschen naiv...

Ich hab mir auch immer Gedanken ?ber die (geknickten) Nummerschilder gemacht und kam zu dem Entschlu?...

Spritzschutz....

Damit die Sauerei hinten halt nicht so hoch spritz.
War mir eigentlich einleuchtend. Und an der Lesbarkeit habe ich bei denen die ich sah kaum einen Unterschied festgestellt..
 
Leute,Leute,
es ist Urkundenf?lschung ein genicktes Kennzeichen und wenn man daf?r 1000 € Strafe zahlen m?sste w?rde es keiner knicken!
Ausserdem ist es Vors?tzliche Irref?hrung der Beamten, dann kann man es auch Schwarz lackieren! :b?se14:
Ich finde es sieht dazu noch Schei?e aus wenn die mit so einem geknickten Schild fahren, die haben ja auch nicht einen Spiegel 10cm l?nger.
Man ist sogar verpflichtet das Kennzeichen sauber zu halten, und darf keinerlei Änderungen am Kennzeichen machen!

Gru?Rainer :Mopedfahrer2:
 
W?rde einfach die superschlauen Kennzeichenknicker machen lassen....
Beim n?chsten Boxenstopp bei Gr?n-Wei?sind das dann die, die pl?tzlich heulen.....
 
abgeknicktes Kennzeichen

Hallo zusammen,
Fahrzeug und amtl. Kennzeichen zusammen ist als (zusammengsetzte) Urkunde zu sehen. Urkundenf?lschung (§ 267 STGB) liegt z. B. dann vor, wenn ich das zugelassene Kennzeichen eines Freundes an mein Bike montiere.
Kennzeichenmi?brauch ist eine Straftat (§ 22 STVG) und liegt dann vor, wenn ich z.B. das Kennzeichen absichtlich unleserlich mache, z.B. durch Abknicken. Damit kann ich das Ablesen des Kennzeichens (z.B. bei einem Unfall durch einen Zeugen) verhindern.
Warum einige Biker ihr Kennzeichen abknicken wei?ich nicht. Wahrscheinlich meinen die, das das besser aussieht?! Bei einer Polizeikontrolle kann dies aber ins Auge gehen. Also: besser nicht abknicken.
Gruss
Achimowitz.
 
:bunt08: Haaalooo,
freut mich so eine diskussion ausgel?st zu haben.
zu feilo:
76 bei 50 in ortschaft meinte ich,

kurt und die anderen:
wenn ich §22 (1) 3. nehme, dann ist das ver?ndern doch relavant.
denn das kz sollte doch nach auslieferungszustand doch gerade sein (wenn am mopped dran) .

und denen gebe ich auch recht die sagen, dass mopped und angeschraubtes kz
eine urkunde bilden. wenn ich das vorherige kz. unterm sitz zusammengerollt habe, ist das meine sache.und nichts.
oderX( :P :D
B.d.
 
Also bevor knick dann lieber wie LKW einfach soviel lehmigen Dreck drauf das nix mehr lesen kannst :D :D
Fuktioniert immer wieder in Östreich solange sie nicht lasern :D :D :D :D :D :D
Karre daheim wieder sauber machen nd gut (nat?rlich nicht mit der CBF "nur" mit fmx und da es ja eine SUMO ist kann das halt passieren ;) ;)
 
Zurück
Oben Unten