Geblitzt mit dem Motorrad (Erfahrungen)

C

Chris_DD

Gast
Hallo

Habe soeben ein Anhörungsbogen bekommen, wo mir eine Geschwindigkeitsübertretung zur Last gelegt wird.
Wer hat soetwas schon mal bekommen und wie ist es ausgegangen, da ja eine zweifelsfreie Identifzierung mit Vollhelm und Sonnenblende ja nicht möglich ist.

Gruß Christian
 
Hallo,

habe ich auch mal bekommen und bin gar nicht gefahren, ich hatte BOMBON verliehen und der Kollege ist mit seinem Sohn als Sozius geblitzt worden.

Hab den dann bezahlt, da er als Handwerker vorher bei mir gearbeitet hat und ich somit soviel gespart habe, da war der im Preis mit drin :Froehlich1:.

Falls Du nicht bezahlen möchtest kannst Du Einspruch einlegen, müßtest aber den Fahrer benennen, glaube ich.

Sie können Dir aber dann die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen, bin aber kein Jurist, vielleicht gibt´s ja den ein oder anderen hier der dazu rechtlich fundiertes sagen kann?

LG,

de Ralfi
 
Ich bin ja der altmodischen Meinung wenn man Mist baut sollte man den Arsch in der Hose haben dazu zu stehen.

Gruß

Lars
 
Lars Meinung ist nicht schlecht.

Mal so meine Ergüsse als Ex-Cop im Vorruhestand:

Bei Verwarngeld bis 35 Euro löhnen, kein Eintrag in Flensburg, erledigt. Dafür würde ich keine Trickserei mit dem "Counter Fahrtenbuch" probieren, siehe später unten.

Wenn es doch ne OWI-Anzeige wird, käme es drauf an, wieviel Punkte man dafür kassiert, droht kein Fahrverbot und ist das Konto in Flensburg sorgenfrei leer, dann siehe Lars. Ich habe z.Zt. 3 Punkte, bin also auch kein Heiliger, die sind aber in 9 Monaten weg.

Ist in Flensburg schon sein sorgenvoller Punktestand oder droht gar ein Fahrverbot, dann kann man sich von der Bußgeldstelle zunächst das Lichtbild zusenden lassen, um die Qualität der Aufnahme zu begutachten, sprich Erkennbarkeit des Fahrers einschätzen. War der Helm zugeklappt und mit getöntem Visier versehen, ist dies wohl nicht gegeben. Dann macht man von seinem Zeugnisverweigerungsrecht im Bußgeldverfahren Gebrauch (siehe Rückseite Anhörungsbogen), mit der Begründung, dass ein Angehöriger das Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat und Du Angehörige nicht belasten brauchst.

In der Regel, bei erstmaliger Anwendung unter o.a. Begründung des Zeugnisverweigerungsrechtes, wird die Bußgeldstelle das Verfahren einstellen, jedoch für den Wiederholungsfall ein Fahrverbot androhen, so zumindest vorwiegend in NRW vor 10 Jahren. Verlassen kann man sich darauf nicht, jede Verwaltungsbehörde hat ne andere Vorgehensweise, Polizei ist Ländersache. Kann mir vorstellen, dass die Bayern da etwas bissiger sind.

Ich habe das zur Abwendung eines Fahrverbotes vor ca 15 Jahren auch schonmal gemacht, allerdings mit aufgeklapptem Helm. Da war ich zumindest ansatzweise zu erkennen. Das hat über ein Jahr gedauert, bis der Kreis Soest das Verfahren einstellte und ein Fahrtenbuch für den Wiederholungsfall androhte, wenn bei den nächsten Bußgeldsachen kein Verantwortlicher benannt wird. Bei mir war bestimmt fünf Mal ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle mit meiner Akte an der Haustüre. Ich habe natürlich nicht aufgemacht, sondern Frauchen geschickt, soll sagen, ich bin im Urlaub, damit er mich mit dem Blitzfoto nicht vergleichen kann. Hartnäckig waren sie, aber nach einem Jahr gab man auf.

Vor gut 2 Jahren wurde ich mit Moped auf der B 236 bei Schmallenberg geblitzt (Moped nur 70, Autos durften 100, ich hatte 117km/h drauf). Ich wie immer mit offener Luke gefahren, man will ja "Luft anne Nase" haben, da blitzt es mitten aus einer Tannenschonung, weit und breit nix Verdächtiges zu sehen. Das war die neue Lichtschranken-Messanlage mit Front- und Heckfoto (extra für uns Biker), 80m Kabeltrommel haben die immer an Bord, der Messwagen stand irgendwo versteckt; ne Woche später kam Post vom Kreis HSK. Da war ich sowas von perfekt zu erkennen, also Arschbacken zuammenkneifen, alles zugegeben, gelöhnt und dann hatte ich 4 Monate Zeit, mir zu überlegen, wann ich 4 Wochen Bus fahre. Da galt wieder das Prinzip von Lars. Andere rennen dann zum Anwalt, der redet denen Chancen ein, logisch, kriegt ja Kohle dafür, aber letztlich ist man doch dran. Das habe ich mir erspart, da ich genau um die Vorgehensweise und die Gerichtsbarkeit weiss.

Mir ist bekannt, dass in Bayern teilweise sogar Gesichtserkennungs-Gutachten zur Fahrererkennung in Auftrag gegeben werden. Die Bußgeldstelle besorgt sich vom Einwohnermeldeamt das Foto, schickt das mit dem Beweisfoto zum Gutachter, Du ahnst von nix und plötzlich Arschkarte. Da kommt keiner mehr ein Jahr zu Dir nach Hause, um zu kucken, ob der Halter es denn wohl war. Da kostet dann das Gutachten um die 700 Euro und wenn dabei rauskommt, dass man es war, hauen die diese Kosten zum dem Bußgeld als "sonstige Kosten" oben drauf, auf gut deutsch "Mit Bananen gehandelt!" und trotzdem Fahrverbot bzw. Punkte plus Gutachterkosten an der Backe. Dann biste auf einmal bei 800 -900 Euro anstatt 150 -200 Euro.

Um wieviel Überschreitung abzüglich Toleranz (innerhalb/ausserhalb v. Ortschaften) geht es denn?
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch nicht mal ein Fahrverbot und dann eierst Du hier so rum... 120€ + 1 Punkt... annehmen und gut ists.
 
So sehe ich das auch. Allerdings darf Dir so ein Lapus innerhalb von 12 Monaten ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides nicht nochmal "nachweislich" widerfahren, sonst gibt es beim nächsten Verstoß über 25 km/h netto" ein Fahrverbot, also die nächste Zeit langsam gehen lassen. Die Punkte werden in 3 Jahren gelöscht, auch wenn danach was Neues hinzukommt.

Ganz listig: Ich kenne einen befreundeten gut situierten Geschäftsmann, der lockte irgendeinen Willigen seiner Angestellten für seine bedenklichen Bußgeldbescheide gegen gutes Entgelt, sich als Fahrer auszugeben. Hat dem 500 Tacken in die Hand gedrückt, die Bußgeldstelle interessiert sich eigentlich nur für die Kohle, in den seltensten Fällen wollen die den tatsächlichen Fahrer haben.
 
Ist es mittlerweile nicht so das wenn der Fahrer nicht benannt wird grundsächlich der Halter zahlt?
 
Gute Idee. Also für 500€ tät ich die 31+ auf mich nehmen. Wo war ich denn zu schnell mit Deinem Motorrad?
Wär dann insgesamt das dritte Mal, dass ich erwischt wurde und definitiv die größte dokumentierte Überschreitung die mir zur Last gelegt würde. Ich geb zu, ich hatte etwas Glück.
Wenn's mich doch mal irgendwo real erwischt, dann hab ich das sowas von verdient! :-)

Angenommen ich hätte jeden Tag, an dem ich mit einer 20€-Verwarnung günstig davon gekommen wäre nur die Hälfte davon in eine virtuelle Sparbüchse gesteckt, könnt ich jetzt bestimmt fünf Jahre lang jede Woche 120€ Strafe zahlen, bevor die Sparbüchse leer wäre... vielleicht sogar sechs... geiler wär' freilich wenn man für das ganze zwar faktisch berechtigte aber mangels Sachfeststellung weder eingeforderte noch bezahlte Bußgeld Zinsen bekäme... oder wenn man der Bußgeldstelle deshalb ein Bußgeld verhängen dürfte, das sie einem dann überweisen müssen...
 
Hallo,

Meine Erfahrungen mit der Blitzerei auf dem Motorrad.
Bisher habe ich mit dem Anhörungsbogen immer ein Konterfei des Fahrers erhalten. Von daher war immer erkennbar, bin ich der Fahrer oder nicht, die Bilder waren im Regelfall immer gut. Tricksereien waren bisher nicht erforderlich, da die wenigen Vorwürfe sich immer im Verwarnungsgeldbereich tummelten, sprich keine Punkt in Flensburg, also zahlen und fröhlich sein.

Sind Punkte in Flensburg zu erwarten ist die kritische Frage zu stellen, ob der Fahrer auf dem Beweisfoto eindeutig zu identifizieren ist. Wenn ja, sieht es schlecht aus. Hat das Bild den Charakter "Schwarzer Mann vor scharzem Hintergrund!" besteht eine Chance, davonzukommen.

Aber wie Olli/Lippstadt schon schrieb, sind manche Bußgeldbehörden erfindungsreich, um den Fahrer zu ermitteln.
Rechtsanwälte wollen nur dein Bestes, deine Kohle.

Ist der Fahrzeugfüher nicht zu ermitteln, stehen der Bußgeldbehörde weitere Möglichkeiten zur Verfügung, und zwar die Anordnung eines Fahrtenbuches. "§31a StVZO "Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war."

Zum Schluß noch ein Hinweis zu den Punkten und zu den Verjährungsfristen. Punkte verjähren wie folgt:
Verfall nach 2,5 Jahren: Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.
Verfall nach 5 Jahren: Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen:
Verfall nach zehn Jahren: Straftaten, die drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen.
Die Punkte in Flensburg verfallen jeder für sich.

Unter den nachfolgenden Links kann der aktuelle BKAT sowie eine Auflistung über die Punkteverteilung heruntergeladen bzw. eingesehen werden.

https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html

https://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/fahreignungs_bewertungssystem_node.html
 
Ist es mittlerweile nicht so das wenn der Fahrer nicht benannt wird grundsächlich der Halter zahlt?
Halterhaftung haben wir in D nur bei Verstössen nach § 12 StVO (Halten und Parken). Ansonsten gilt, der Verursacher ist zu ermitteln. In Ösiland ist das nicht so, deswegen blitzen die auch meist von hinten, weil es togal egal ist, die kriegen ihre Knete. Und da darf der geneigte Gendarm auch rechtsverbindlich schätzen, Du zahlst.
 
Noch nicht mal ein Fahrverbot und dann eierst Du hier so rum... 120€ + 1 Punkt... annehmen und gut ists.

Meine Eierei hätte ich gern mal zitiert. Ich habe lediglich nach erfahrungen gefragt.
Wird aber nicht mehr vorkommen.

Trotzdem allen Danke die sachlich geantwortet haben.

Falls Interesse besteht, berichte ich was raus gekommen ist :)



Gruß Christian

P.S. Die ganzen "steh dafür ein was du tust Verfechter" gehen auch hoffentlich immer schön zur Bußgeldstelle wenn sie geblitzt wurden und nichts bekommen haben und stellen sich freiwillig ;)
 
Christian, nun mal die etwas "rustikalen" Kommentare nicht überbewerten ;-) . Wer das Procedere kennt, antwortet natürlich mit einem anderen Wissenshorizont. Unrecht haste nicht mit der Kritik, aber Dein Ziel dennoch erreicht, Du weisst, wie es im Falle eines Falles (auch in Zukunft) läuft. Ich bin auch mehrfach knapp an FV vorbeigeschrabbelt und hatte früher auch schon fast 10 Pkte in FL, da ist es dann eher angesagt, wachsam zu werden.
 
Ich habe lediglich nach erfahrungen gefragt.

Und ich habe meine weiter gegeben.
Da dein Schein und der daran hängende Arbeitsplatz nicht in Gefahr sind, zahlen und entspannt weiter fahren.
Alles andere kann teuer werden und/oder du bekommst ein Fahrtenbuch aufgebrummt.
Diese Option willst du aber noch haben, wenns mal wirklich brenzlig wird :zwinkern:
 
Erst fragen wie man durch Trickserei aus der Nummer rauskommt (Lies dir deinen Ausgangspost noch mal durch. Genau darum ging es.) Und wenn andere eine abweichende Meinung haben die beleidigte Leberwurst spielen. Doch, das hat Stil.

Werde erwachsen!

Gruß

Lars
 
31 Km/h nach Abzug ausserhalb geschlossenener Ortschaften

Visier war zu und zusätzlich die Sonnenblende unten.

Gruß Christian

War auf dem Bild denn was zu erkennen?

wer mitliest hat ja schon mal ein paar Eckdaten: Wohnort, Alter, Motorrad und Vornamen

Wenn da jetzt ein wirklich großes Vergehen dahinter stecken würde, wäre das schon was für einen Abgleich.
 
Hi,
ich geb dann auch mal meinen Senf dazu.
Wenn Du Sch... gebaut hast dann steh dazu und bad den Mist aus. Grad beim Motorrad fahren bist Du mal Baum mal Hund. Ich kann für mich sagen das ich öfters Hund als Baum bin.
Mich haben die Eidgenossen auf dem Weg in den Urlaub 2x mit dem Gespann fotografiert
:wirr2:. Ich bin aber selbst schuld da ja kein anderer gefahren ist und Punkt. Wird zwar die Urlaubskasse fast leeren aber wie schon gesagt selbst schuld.

Zum gut situierten Geschäftsmann der seine Angestellten mit ner Prämie lockt seinen Mist auszubaden fällt es mir schwer ruhig zu bleiben. Wenn so auch sein Umgang mit Geschäftspartnern ist ?????????????????
Ein sehr erfolgreicher Geschäftsmann aus den weiteren Bekanntenkreis hat auch mal ne Führerscheinpause genossen. Aber anstatt es seine Angestellten ausbaden zu lassen, was die auch bestimmt für Ihn getan hätten, hat er sich von Ihnen chauffieren lassen. Immer mal wieder ein anderer kam in den Genuss mit dem Chef auf Dienstreise zu gehn bzw mit offenen Porsche zu fahren.

Sodele jetzt wird der Urlaub an der Adria wieder genossen und allen konfliktfreie km mit dem Motorrad
 
Wenn du nicht eindeutig zu identifizieren bist und richtig hartnäckig bleibst kommst du aus der Sachen raus, aber die machen dir richtig Streß und wühlen in deinem Privatleben herum.

Ob du das wegen 31 Km/h nach Abzug außerhalb geschlossener Ortschaften wirklich haben willst das mußt du selbst entscheiden.
 
So, jetzt gebe ich auch noch einen Meinung ab. Ganz einfach: jeder kennt die Regeln und Vorgaben (wird ja ständig mit Schildern angezeigt). Also weiss jeder was Sache ist. Ich bin kein Klugscheisser sondern einer der schon x-mal mit x-km/h zu schnell unterwegs war. Früher war es schlimm....heute fahre ich zu 80% ganz legal. Aber Eines hat sich nicht verändert: ich wusste immer wann ich wo und weshalb zu schnell war und ich habe meine Bussen immer selber und fristgerecht bezahlt. Habe auch schon den öffentlichen Verkehr genutzt bzw. nutzen müssen. Habe mich aber immer über mich geärgert. Einmal musste ich einen Kurs besuchen und da wurden bewusst Bilder von Unfallopfern gezeigt, man sah Videos von Fahrern (Tätern), Angehörigen von Opfern und Opfer welche überlebt haben....war echt ein Wachrüttler. Zum Glück habe ich persönlich nie jemanden geschadet. Aber ich würde mir lieber in die Fresse hauen lassen als das ich einen anderen zahlen lasse oder mich über Polizisten ärgere die einfach nur ihren Job machen. Und da muss man auch wissen, dass es gerade diese Polizisten sind die an der Unfallstelle diese krassen Bilder sehen und bei den Angehörigen der Opfer klingeln müssen. Ne, seien wir alle froh wenn es nur eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot gibt. Schlussendlich ist der der das Gaskabel zieht der Schuldige - immer, auch wenn man ihn nicht erwischt oder nicht erkennt....:Froehlich1:
 
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