Lars Meinung ist nicht schlecht.
Mal so meine Ergüsse als Ex-Cop im Vorruhestand:
Bei Verwarngeld bis 35 Euro löhnen, kein Eintrag in Flensburg, erledigt. Dafür würde ich keine Trickserei mit dem "Counter Fahrtenbuch" probieren, siehe später unten.
Wenn es doch ne OWI-Anzeige wird, käme es drauf an, wieviel Punkte man dafür kassiert, droht kein Fahrverbot und ist das Konto in Flensburg sorgenfrei leer, dann siehe Lars. Ich habe z.Zt. 3 Punkte, bin also auch kein Heiliger, die sind aber in 9 Monaten weg.
Ist in Flensburg schon sein sorgenvoller Punktestand oder droht gar ein Fahrverbot, dann kann man sich von der Bußgeldstelle zunächst das Lichtbild zusenden lassen, um die Qualität der Aufnahme zu begutachten, sprich Erkennbarkeit des Fahrers einschätzen. War der Helm zugeklappt und mit getöntem Visier versehen, ist dies wohl nicht gegeben. Dann macht man von seinem Zeugnisverweigerungsrecht im Bußgeldverfahren Gebrauch (siehe Rückseite Anhörungsbogen), mit der Begründung, dass ein Angehöriger das Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat und Du Angehörige nicht belasten brauchst.
In der Regel, bei erstmaliger Anwendung unter o.a. Begründung des Zeugnisverweigerungsrechtes, wird die Bußgeldstelle das Verfahren einstellen, jedoch für den Wiederholungsfall ein Fahrverbot androhen, so zumindest vorwiegend in NRW vor 10 Jahren. Verlassen kann man sich darauf nicht, jede Verwaltungsbehörde hat ne andere Vorgehensweise, Polizei ist Ländersache. Kann mir vorstellen, dass die Bayern da etwas bissiger sind.
Ich habe das zur Abwendung eines Fahrverbotes vor ca 15 Jahren auch schonmal gemacht, allerdings mit aufgeklapptem Helm. Da war ich zumindest ansatzweise zu erkennen. Das hat über ein Jahr gedauert, bis der Kreis Soest das Verfahren einstellte und ein Fahrtenbuch für den Wiederholungsfall androhte, wenn bei den nächsten Bußgeldsachen kein Verantwortlicher benannt wird. Bei mir war bestimmt fünf Mal ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle mit meiner Akte an der Haustüre. Ich habe natürlich nicht aufgemacht, sondern Frauchen geschickt, soll sagen, ich bin im Urlaub, damit er mich mit dem Blitzfoto nicht vergleichen kann. Hartnäckig waren sie, aber nach einem Jahr gab man auf.
Vor gut 2 Jahren wurde ich mit Moped auf der B 236 bei Schmallenberg geblitzt (Moped nur 70, Autos durften 100, ich hatte 117km/h drauf). Ich wie immer mit offener Luke gefahren, man will ja "Luft anne Nase" haben, da blitzt es mitten aus einer Tannenschonung, weit und breit nix Verdächtiges zu sehen. Das war die neue Lichtschranken-Messanlage mit Front- und Heckfoto (extra für uns Biker), 80m Kabeltrommel haben die immer an Bord, der Messwagen stand irgendwo versteckt; ne Woche später kam Post vom Kreis HSK. Da war ich sowas von perfekt zu erkennen, also Arschbacken zuammenkneifen, alles zugegeben, gelöhnt und dann hatte ich 4 Monate Zeit, mir zu überlegen, wann ich 4 Wochen Bus fahre. Da galt wieder das Prinzip von Lars. Andere rennen dann zum Anwalt, der redet denen Chancen ein, logisch, kriegt ja Kohle dafür, aber letztlich ist man doch dran. Das habe ich mir erspart, da ich genau um die Vorgehensweise und die Gerichtsbarkeit weiss.
Mir ist bekannt, dass in Bayern teilweise sogar Gesichtserkennungs-Gutachten zur Fahrererkennung in Auftrag gegeben werden. Die Bußgeldstelle besorgt sich vom Einwohnermeldeamt das Foto, schickt das mit dem Beweisfoto zum Gutachter, Du ahnst von nix und plötzlich Arschkarte. Da kommt keiner mehr ein Jahr zu Dir nach Hause, um zu kucken, ob der Halter es denn wohl war. Da kostet dann das Gutachten um die 700 Euro und wenn dabei rauskommt, dass man es war, hauen die diese Kosten zum dem Bußgeld als "sonstige Kosten" oben drauf, auf gut deutsch "Mit Bananen gehandelt!" und trotzdem Fahrverbot bzw. Punkte plus Gutachterkosten an der Backe. Dann biste auf einmal bei 800 -900 Euro anstatt 150 -200 Euro.
Um wieviel Überschreitung abzüglich Toleranz (innerhalb/ausserhalb v. Ortschaften) geht es denn?