Führerschein Kl. C1E mit 4 Achsen?!

MacReiner

Member
Hallo Forum,

aufgrund einer Behauptung eines Bekannten habe ich mal den Google angeworfen, um Klarheit zu bekommen.
Ganz so einfach scheint es nicht zu sein.

Es wird behauptet, Besitzer der alten Klasse 3 geniessen eine Besitzstandsregelung, wenn der Führerschein auf die neuen FE-Klassen umgeschriben wird.
Der Umfang der B/BE und CE/C1E sieht dann so aus:

Zitat:
"Diese Klassen werden werden ohne die bisherige max. Anzahl für den zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!"

Quelle

Den passenden Paragrafen finde ich nicht, weiss einer von euch da mehr?

Denn in meinem so umgeschriebenen FS habe ich die Einschränkung L<=3.
Scheinbar ist entscheidend, wann der Führerschein ausgestellt wurde.

Viele Grüße
Reiner
 
H MacReiner, da haste recht, ich darf ein Gespann bis 18 Tonnen fahren, lt. CE, steht bei mir noch dabei 79(C1E>12000 kg, L<= 3.

Hab da meinen Fahrlehrer gefragt, der hat gemeint, Zugmaschine mit 12 To + Anhänger 6 T = Gespann 18 Tonnen... bzw. Sattelschlepper bis 12 Tonnen, wenn ich das richtig verstanden habe.
 
Bei mir steht auch nur was von 3. Dafür aber 12000kg. :wirr2:
Am 15.04.85 Erstellt und nur bis 11.06.2015 gültig. Muß also bis dahin noch etwas abnehmen. :Konfus2:
 
Ja, gewichtsseitig ist mir das klar.
Mir geht es um die evtl. möglichen 4 Achsen. Auch wenn die Einschränkung auf drei Achsen bei mir drin steht, kann man vielleicht per Antrag und Neuausstellung des Führerscheins eine Änderung bewirken.

Gruß
Reiner
 
mit altem 3er Führerschein und ohne Umschreibung auf EU-Führerschein:
Zugmaschine bis 7,5 to. Maximal 3 Achsen. Anhänger darf maximal das 1,5-fache der Zugmaschine wiegen (genauer Wortlaut?). Ergibt maximal ein Gespann von 18,75 to (7,5 to Zugmaschine + 11,25 to Anhänger).

alter 3er Führerschein nach Umschreibung bzw. C1E:
Zugmaschine bis 7,5 to wahlweise mit Anhänger wobei die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 to nicht überschreiten darf. Anzahl der Achsen ist hierbei nicht relevant.

alter 3er Führerschein nach Umschreibung und Eintragung von Kennziffer 79 bei der Fahrzeugklasse CE:

Der Eintrag "79(C1E>12000kg, L<=3)" erweitert deine C1E. Die entsprechende Eintragung berechtigt zum Führen von 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to.
Es gilt alles weitere aus der C1E (= Zugmaschine maximal 7,5 to)

Beschränkst du dich also auf ein Fahrzeuggespann bis 12 to dann gibt es für dich keine Beschränkung hinsichtlich Achsanzahl.
Erst oberhalb von 12 to greift die CE79 und beschränkt dir deine Achsanzahl auf "L<=3". Wobei eng beieinander stehende Achsen (z.B. Tandemachse) als eine Achse gezählt werden.

siehe auch:
[1] http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php
[2] http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm
[3] http://schaffenwir.de/hfragen/feklasse3.html
 
Ja, gewichtsseitig ist mir das klar.
Mir geht es um die evtl. möglichen 4 Achsen. Auch wenn die Einschränkung auf drei Achsen bei mir drin steht, kann man vielleicht per Antrag und Neuausstellung des Führerscheins eine Änderung bewirken.

Gruß
Reiner


Wenn ich es richtig habe, gibt es keine Achsbeschränkung mehr bei BE, also bei PKW.

Bei LKW ist aber anders:

Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]


Oder:


Folgende neue Klassen werden beim Umtausch erteilt:
  • B, BE, C1, C1E, M, L

    Es dürfen also wie vorher Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t geführt werden.
  • CE(79),

    allerdings nur auf besonderen Antrag; die entsprechende Eintragung berechtigt zum Führen von 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to
Ich habe den Antrag nie gestellt, aber trotzdem alles was nötig ist....

Oerst
 
Also bei mir steht das nicht :mx11:

Hat mein Fahrlehrer wohl alles mit beantragt...
 
Super, vielen Dank an Heinrich und Oerst.
Also ist es rechtens, vier Achsen zu fahren, kleiner 12 Tonnen, und nur bei umgeschriebenen Klasse 3 Führerschein.


Viele Grüße
Reiner
 
Super, vielen Dank an Heinrich und Oerst.
Also ist es rechtens, vier Achsen zu fahren, kleiner 12 Tonnen, und nur bei umgeschriebenen Klasse 3 Führerschein.
Ja... solange deine Zugmaschine 7,5 to nicht überschreitet und das zGG des Anhänger die Leermasse der Zugmaschine nicht überschreitet.

Nach Umschreibung auf EU-Karte gibt es keine Achsbeschränkung mehr ... solange du die Klasse "C1E" einhälst was Gewicht von Gespann und Zugmaschine betrifft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab da meinen Fahrlehrer gefragt, der hat gemeint, Zugmaschine mit 12 To + Anhänger 6 T = Gespann 18 Tonnen... bzw. Sattelschlepper bis 12 Tonnen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Nicht ganz richtig. Du darfst mit C1, C1E und CE 79 keine Zugmaschine mit 12 to zGG führen. Dafür ist der LKW Führerschein notwendig (alte Klasse 2 oder neue Klasse "CE" ohne Kennziffer 79).

Wer nur Klasse C1 bzw. C1E hat, darf nur Zugmaschinen bis 7,5 to führen.
Allerdings darf das Fahrzeuggespann bei C1E ein zGG von 12 to haben. Und die zGG von dem Anhänger darf das Leergewicht der Zugmaschine nicht überschreiten. Die Achsanzahl ist eines Fahrzeuggespannes ist---im Gegensatz zum alten Klasse 3--- nicht mehr relevant.
Beispiel: Zugmaschine max. 7,5 to + n-achsiger Anhänger 4,5 to = Fahrzeuggespann mit 12 to
Nicht erlaubt: Zugmaschine >7,5 to
Nicht erlaubt: Zugmaschine 4,5 to + n-achsiger Anhänger 7,5 to = Fahrzeuggespann mit 12 to ... aber zGG Anhänger ist grösser als Leermasse der Zugmaschine

Mit Zusatz "CE 79....." darfst du weiterhin nur Zugmaschinen bis maximal 7,5 to führen. Allerdings darf dein Fahrzeuggespann nun mehr als 12 to wiegen. Genauer: maximal 18,5 to. Somit darfst du einen 1-achsigen Anhänger mit bis zu 11 to zGG anhängen. 1-Achsig wegen der Beschränkung "L<=3" Achsen.
Beispiel: Zugmaschine max. 7,5 to + 1-achsiger Anhänger 11 to = Fahrzeuggespann mit 18,5 to
 
...weil du vielleicht keine Klasse drei gemacht hast, sondern als ersten Führerschein gleich die neue Einteilung drin hattest?



Reiner

dooooooch habe ich, alte Klasse 3 gemacht :mx35:

und vor zwei Jahren dann umschreiben lassen müssen,
wegen der Klasse A als Erweiterung.
 
Gemäß Regelung erfolgt bei Umschreibung Klasse 3 von grau/rosa Lappen auf die EU-"Scheckkarte" die Eintragung "CE 79" nicht grundsätzlich sondern nur auf Antrag.

Vielleicht hat deine Führerscheinstelle als du die Unterlagen eingereicht hast ohne weiteres nachfragen in dem Formblatt die "CE 79" eingetragen.

Kleiner Hinweis:
Es gibt zwei Eintragungen, die bei einer Umschreibung nur auf Antrag durchgeführt werden:
- Eintrag von CE Kennziffer 79 ("CE 79").
Der alter "3"er erlaubt etwas mehr als dir die neue Klasse "C1E" gibt. Allerdings ist das "mehr" heute in der Klasse "CE" drin.
- Eintragen der Fahrerlaubnisklasse "T" (als Erweiterung von "L").
Der alte "3"er kennt keine Trennung zwischen L und T. Allerdings wird für die Erteilung von T ein Nachweis auf Tätigkeit in Land-/Forstwirtschaft verlangt und benötigt.
 
Gemäß Regelung erfolgt bei Umschreibung Klasse 3 von grau/rosa Lappen auf die EU-"Scheckkarte" die Eintragung "CE 79" nicht grundsätzlich sondern nur auf Antrag.

Vielleicht hat deine Führerscheinstelle als du die Unterlagen eingereicht hast ohne weiteres nachfragen in dem Formblatt die "CE 79" eingetragen.

Kleiner Hinweis:
Es gibt zwei Eintragungen, die bei einer Umschreibung nur auf Antrag durchgeführt werden:
- Eintrag von CE Kennziffer 79 ("CE 79").
Der alter "3"er erlaubt etwas mehr als dir die neue Klasse "C1E" gibt. Allerdings ist das "mehr" heute in der Klasse "CE" drin.
- Eintragen der Fahrerlaubnisklasse "T" (als Erweiterung von "L").
Der alte "3"er kennt keine Trennung zwischen L und T. Allerdings wird für die Erteilung von T ein Nachweis auf Tätigkeit in Land-/Forstwirtschaft verlangt und benötigt.

Ich habe nix beantragt, aber ich benötige vieles sicher auch nicht. Bei mir steht bei

C1 noch 171
CE ein Ablaufdatum und 79(C1E>12000kg,L<=3)
L noch 174
T/S noch 181

Ich war auch nie Landwirt oder Förster und weiß auch nicht, was das alles bedeutet.

Ich fahre Kleinwagen und kCBF (motorisierte) und habe noch nie Probleme gehabt....

Oerst
 
Da muss ich Oerst in die Seite stossen, bei mir ist es genauso gelaufen.
Nur den grossen Trecker habe ich wissentlich beantragt und ja auch bekommen.

Reiner
 
Ähnlich wie bei MacReiner. Hab voriges Jahr beim Führerschein A(25) die Unterlagen zur Führerscheinstelle gebracht, drauf geachtet dass brav CE79 eingetragen wird. Für T habe ich die notwendigen Unterlagen vorgelegt und darf seitdem mit meiner Scheckkarte auch mit dem grossen Trecker meine Schäfchen ins trockene bringen :cs21:

@ Oerst:
* C1 noch 171
Die Schlüsselzahl erlaubt das führen von Fahrzeugen der Klasse D mit einer zG von bis zu 7.5 to; jedoch ohne Fahrgäste

* CE ein Ablaufdatum und 79(C1E>12000kg,L<=3)
Spätestens zum genannten Ablaufdatum muss die Fahrerlaubnis für diese Klasse verlängert werden. Ansonsten erlischt die Fahrerlaubnis für diese genannte Klasse.
Bei Umschreibungen ist hier i.d.R. das Datum eingetragen, an dem der Führerscheininhaber das 50. Lebensjahr erreicht.

* L noch 174
Die Schlüsselzahl beschränkt Klasse "L" auf Zugmaschinen (zumeist Traktoren) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h
Bei Verwedung eines 1-achsiger Anhänger (Achsabstand von weniger als 1 Meter gilt als eine Achse) gilte eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

* T/S noch 181
Die Schlüsselzahl definiert, dass dieser Fahrerlaubniseintrag nur für die Klasse "S" gilt.

zum schmökern:
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis
http://de.wikipedia.org/wiki/Schlüsselzahlen
http://www.die-fahrschule-arnold.de/eufuehrerschein/kennziffern.htm
 
Hmm also ich habe "damals" die hier gemacht:

M (Roller 50ccm)
A (Motorad offen + 125ger)
B (Auto)
CE (C + C1 + BE + C1E + CE + L)


(In den Klammer = Beinhaltet)
Für alles was hinter CE steht (ausßer BE) gillt ein Datum
zu dem man sich selbst um ein neues Gutachten
kümmern muss.


Ich denke mal soweit sollte es allen bekannt sein.
Gelernt habe ich auf einem 40t sattelschlepper
und somit darf ich alles (außer Gefahrgut) Fahren.



Gruß Fabian

PS: Hmm gibts auch Gefahrschlecht?
 
Hallo,

Wohl dem der seinerzeit bei Y-Tours die Klassen BCE machen konnte.
Mir sind Achsen und Gewichteinschränkungen wurscht und Omnibusse
fahr ich einfach ohne Fahrgäste.
Ganz ehrlich Ich brauch den ganzen Wust an Extras fast gar nicht.
Aber schön ist es wenn mann nicht lange überlegen muß, ob man nun
darf oder nicht.
Ob man es noch kann, steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt.

Gruß Uwe


http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/schluesselzahlen.php
 
Hallo Forum,

aufgrund einer Behauptung eines Bekannten habe ich mal den Google angeworfen, um Klarheit zu bekommen.
Ganz so einfach scheint es nicht zu sein.

Es wird behauptet, Besitzer der alten Klasse 3 geniessen eine Besitzstandsregelung, wenn der Führerschein auf die neuen FE-Klassen umgeschriben wird.
Der Umfang der B/BE und CE/C1E sieht dann so aus:

Zitat:
"Diese Klassen werden werden ohne die bisherige max. Anzahl für den zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!"

Quelle

Den passenden Paragrafen finde ich nicht, weiss einer von euch da mehr?

Denn in meinem so umgeschriebenen FS habe ich die Einschränkung L<=3.
Scheinbar ist entscheidend, wann der Führerschein ausgestellt wurde.

Viele Grüße
Reiner

das ist wohl richtig. Die Achsen des Anhängers dürfen aber nicht mehr als 1 m auseinander sein. Das heißt, außschließlich Tandemachse.
Außerdem darf man mit dem altem 3 7,5 t und der Anhänger darf das 1,8 fache der Zugmaschine betragen, wobei 18 t nicht überschritten werden darf.
 
das ist wohl richtig. Die Achsen des Anhängers dürfen aber nicht mehr als 1 m auseinander sein. Das heißt, außschließlich Tandemachse.
Außerdem darf man mit dem altem 3 7,5 t und der Anhänger darf das 1,8 fache der Zugmaschine betragen, wobei 18 t nicht überschritten werden darf.

Das ist alte 3er Regel. Die BE Regel ist Achszahlunabhängig.

Oerst
 
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