MacReiner
Member
Hallo Forum,
aufgrund einer Behauptung eines Bekannten habe ich mal den Google angeworfen, um Klarheit zu bekommen.
Ganz so einfach scheint es nicht zu sein.
Es wird behauptet, Besitzer der alten Klasse 3 geniessen eine Besitzstandsregelung, wenn der Führerschein auf die neuen FE-Klassen umgeschriben wird.
Der Umfang der B/BE und CE/C1E sieht dann so aus:
Zitat:
"Diese Klassen werden werden ohne die bisherige max. Anzahl für den zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!"
Quelle
Den passenden Paragrafen finde ich nicht, weiss einer von euch da mehr?
Denn in meinem so umgeschriebenen FS habe ich die Einschränkung L<=3.
Scheinbar ist entscheidend, wann der Führerschein ausgestellt wurde.
Viele Grüße
Reiner
aufgrund einer Behauptung eines Bekannten habe ich mal den Google angeworfen, um Klarheit zu bekommen.
Ganz so einfach scheint es nicht zu sein.
Es wird behauptet, Besitzer der alten Klasse 3 geniessen eine Besitzstandsregelung, wenn der Führerschein auf die neuen FE-Klassen umgeschriben wird.
Der Umfang der B/BE und CE/C1E sieht dann so aus:
Zitat:
"Diese Klassen werden werden ohne die bisherige max. Anzahl für den zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!"
Quelle
Den passenden Paragrafen finde ich nicht, weiss einer von euch da mehr?
Denn in meinem so umgeschriebenen FS habe ich die Einschränkung L<=3.
Scheinbar ist entscheidend, wann der Führerschein ausgestellt wurde.
Viele Grüße
Reiner



