besonderes Risiko bei Gruppenfahrten = Haftungsrelevant ???

Genau auf das berufen findige Rechtsanwälte für einen,der wahrscheinlich auf solchen Strassen nichts verloren hat und finden dann auch Richter die ein positives Urteil fällen.
:

Nicht, dass ich das richtig finde, aber wer zahlt schon gerne? Und so nutzen die Versicherungen jedes kleinste Schlupfloch, um sich Schadensersatzzahlungen zu sparen.

Aber das ist zumindest ihr Recht und nicht kriminell. Mich regt viel mehr auf, dass das Delikt der Unfallflucht inzwischen schon so was wie Volkssport ist. Und auch hier sind m. E. unsere laschen Gesetze schuld. Was bekommt man denn groß für ´ne Strafe, wenn man erwischt wird? Ist das abschreckend? Anscheinend nicht.

Ich bin der Ansicht, Fehler macht jeder mal im Straßenverkehr, aber warum soll für meinen Fehler einem anderen finanzieller Schaden entstehen? Dafür bin ich ja versichert! Aber das ist eben Charaktersache.

Gruß
Werner
 
Ich bin der Ansicht, Fehler macht jeder mal im Straßenverkehr, aber warum soll für meinen Fehler einem anderen finanzieller Schaden entstehen? Dafür bin ich ja versichert! Aber das ist eben Charaktersache.
Jetzt muss ich aber doch mal ein- bzw nachhaken...

Also eine Versicherung soll alles regeln??
60 durch ne 30er Zone. Is ja egal. Wenn was passiert, ich bin ja versichert...
Oder:
Ich zu dicht auf der Überholspur? Logo! Wenn was passiert, ich bin ja versichert...

Ich hoffe mal, du hast es nicht so gemeint, oder?

Zum Glück zahlt eine Versicherung nicht immer, wenn z.B. der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde bleibt der Verursacher auf seinen Kosten sitzen.
Find ich korrekt so.

Und zu dem Einwand "die hätten da nix verloren auf der Straße" möchte ich allen Doch-so-toll-den-Berg-rauf-Donnerern sagen: jede/r hat mal klein angefangen!
Also gebt auch "Schwächeren" die Möglichkeit zu lernen!

Just my 5 pence dazu...
 
Nein, so habe ich es nicht gemeint! Ich habe diesen Satz darauf bezogen, dass ich Unfallflucht für eine Riesensauerei halte. Ich findes es absolut nicht richtig, abzuhauen und einen anderen den Schaden zahlen zu lassen, den ich verursacht habe. Deswegen bin u.a. auch versichert, wenn ich ein anderes Fahrzeug beschädige.

Da Tun alle so groß, fahren riesige Autos und Motorräder, aber für einen etwas höheren Versicherungsbeitrag im Schadensfalle reicht es dann nicht mehr! Den Schaden soll dann auch noch der Geschädigte zahlen.

Kann sein, dass auch einige nicht den Arsch in der Hose haben, um zu einem Fehler zu stehen!

Ansonsten lieber Spezi bin ich ganz klar Deiner Meinung!

Gruß
Werner
 
Und zu dem Einwand "die hätten da nix verloren auf der Straße" möchte ich allen Doch-so-toll-den-Berg-rauf-Donnerern sagen: jede/r hat mal klein angefangen!
Also gebt auch "Schwächeren" die Möglichkeit zu lernen!

Just my 5 pence dazu...[/QUOTE]

War nicht böse gemeint :mx1:
Natürlich muss und soll jeder lernen egal wo auch immer...

Grüsse Helmuth :Froehlich3:
 
Hallo, Helmuth!
Wenn einer in die Berge fährt, ist er überrascht, dass er auf kurvenreiche Strecken trifft?:wirr2:
Manchmal verstehe ich die Menschen nicht:mx21:

Wir sind vorbereitet, für unsere Tour in 149 Taaaaagen:025:

Aber nein Klaus, das ist auch nicht so einfach. :mx35:
Warst du nicht auch beim Bund und kennst die Regel: Bei Einbruch der Dämmerung hat
der Soldat mit Dunkelheit zu rechnen!
Oder: Ab Wassertiefen von 1,5 Metern hat der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen???

Manches ist eben erst dann klar wenn es einem jemand vernünftig erklärt oder befiehlt!!! :narr: :11 - lol:
 
Nur mal so nebenbei bemerkt:
Bei unklaren Dingen vor Gericht sind die Staatsanwälte und Richter oftmals die, die für fette Überraschungen sorgen.
 
Aber nein Klaus, das ist auch nicht so einfach. :mx35:
Warst du nicht auch beim Bund und kennst die Regel: Bei Einbruch der Dämmerung hat
der Soldat mit Dunkelheit zu rechnen!
Oder: Ab Wassertiefen von 1,5 Metern hat der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen???

Manches ist eben erst dann klar wenn es einem jemand vernünftig erklärt oder befiehlt!!! :narr: :11 - lol:

Damit wären wir dann in den USA, wo man mit nem Aufdruck auf dem Becher vor dem heissen Kaffee warnt, damit man keinen Schadenersatz zahlen muss wenn sone Doofnase sich dran verbrüht.
Also ich würde meckern wenn der Kaffee NICHT heiß wäre... :02 - zwinkern:

Aber ich war auch nie beim Bund, musste immer selbstständig denken, musste/konnte/durfte mich nie auf die Aufsicht/Verantwortung von anderen verlassen.
Und ich steh auch zu meinen Fehlern und hab schon die Polizei gerufen bei nem von mir verursachten Parkschaden. Find ich selbstverständlich. Meine Eltern haben mich noch so erzogen. :02 - zwinkern:

Tscha, zu der Eingangsfrage wirds wohl scheinbar nix mehr weltbewegendes geben... trotzdem danke für Eure Meinungen. :02 - zwinkern:

LG Achim
 
Aber nein Klaus, das ist auch nicht so einfach. :mx35:
Warst du nicht auch beim Bund und kennst die Regel: Bei Einbruch der Dämmerung hat
der Soldat mit Dunkelheit zu rechnen!
Oder: Ab Wassertiefen von 1,5 Metern hat der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen???

Manches ist eben erst dann klar wenn es einem jemand vernünftig erklärt oder befiehlt!!! :narr: :11 - lol:

ZDV 3-7 war dat glaub ich.
Egal!
Vor Gericht und auf hoher See.....
 
Schon interessant, welche Ausmaße das Thema nimmt.

Da ist für Fahrerflucht eine Strafe bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug nicht ausreichend...

Aber egal...


Bei dem Fall in Sudtirol mit dem Beinbruch kennt vermutlich auch keiner hier die wirklichen Fakten, oder?
Natürlich gibt es leider auch in Europa Urteile, die der 'normale Menschenverstand' nicht nachvollziehen kann.

Aber ein Gesetz, dass man nicht auf einem Kamel reitend angeln darf, wird auch irgendeinen Grund haben.
 
Da ist für Fahrerflucht eine Strafe bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug nicht ausreichend...

.

Betonung auf "bis".

Und wann bekommt man die? Bei Parkschäden zumindest nicht! Da sind die Strafen z. T. geringer, als wenn man die Höherstufung der Versicherung in Kauf nimmt! Lies mal die Zeitung, da sind fast täglich solch "abschreckende" Urteile zu lesen, bei denen ich mich nicht wundere, dass es ein großer Teil der Verursacher mal eben probiert!
 
Nochmal danke Manfred. :02 - zwinkern:
Im Volltext liest sich das dann doch etwas anders....

Teilweise empfinde ich die Formulierungen zwar auf gefährliche Weise sehr verallgemeinernd, aber unterm Strich kann ich nur sagen:
Wenn die Jungs bei 60 km/h wirklich nur 5m Abstand hatten, und auch die Positionen immer mal wieder gewechselt wurden, dann kann ich mir die Fahrweise bildlich vorstellen. Und dann kann ich auch der Argumentation folgen, dass es tatsächlich eine stillschweigende Übereinkunft zur Missachtung der StVo gab, und auch dass dadurch ein gewisser Haftungsverzicht entsteht.
Aus so einer Gruppe würde ich mich schnellstens verabschieden.

Nichtdestotrotz hege ich die Befürchtung, dass die dem Urteil zugrunde liegende Sichtweise in anderen Fällen böse verallgemeinert werden könnte:
"Für den Senat stellt sich damit das durchaus im Straßenverkehr vertraute Bild dar, dass Motorradfahrer in einer Gruppe fahren, bei der alle den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhalten und die Reihenfolge je nach Verkehrssituation und anderen Umständen wechseln kann."
Andererseits kann ich aber auch nicht beurteilen, wieviel Prozent der Gruppenfahrten derart ausgeführt werden.
Aktuelle Erfahrungen mit dem Mopped hab ich leider keine, und mit der Dose bin ich äusserst selten zu geeigneten zeiten an geeigneten Orten um solche Gruppen warzunehmen.
 
Jürgen du musst KDV sein...... denn die von dir genannten "Vorschriften" der ZDV 3/xx hat es nie gegeben.
Und die Witze hat vermutlich schon dein Großvater aus der HDV gekannt.....

:02 - zwinkern:...Ach Manfred........dass diese Dienstvorschrift wohl vermutlich ein Pontemkinsches Dorf war.......das war uns doch damals beim
Bund wohl allen schon klar.
Aber es war halt recht lustig und so im bekannten guten Beamtendeutsch auch nicht so ganz unmöglich!
Deshalb auch unsere Bezeichnung der imaginären ZDV....3/lustig!!! :Froehlich2:

Gibt es sogar lustige Diskussionen drüber in einem Bundeswehr Forum.

Ich war übrigens nur W 15 er.
Über welche lustigen- existierenden oder nicht existierenden- Dienstvorschriften sich mein Opa abgerollt hat.....keine Ahnung!
 
Jürgen du musst KDV sein...... denn die von dir genannten "Vorschriften" der ZDV 3/xx hat es nie gegeben.
Und die Witze hat vermutlich schon dein Großvater aus der HDV gekannt.....

Von wegen:
http://www.amazon.de/ZDv-Gefechtsdi...=UTF8&qid=1453394624&sr=1-1&keywords=zdv+3+11

Wusste ich´s doch:frech4:
War ja kein KDV sondern "Kriegsteilnehmer":02 - zwinkern:
Ist allerdings VS -streng vertraulich, also selbst durch Amaz.... nicht lieferbar:narr:

Sorry, Manfred! Sonst weisst Du ja alles:mx1:
 
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