Polizeikontrolle v. s. Auspuff SC 64

Topf hin Topf her.
Bevor ich mir so viele Gedanken um die Wolle im Topf machen würde, liesse ich lieber alles original und würde einfach fahren und
Kontrollen gelassen entgegen sehen.
Aber es darf sich ja jeder selber den Stress machen, den er sonst nicht bekommt. ;-)
 
Moin :Froehlich3:
Ohne Fachmann zu sein würde ich sagen: Was in der Zulassung steht ist maßgeblich, ganz egal welchen Topf man drann hat. Dieser Wert darf nicht überschritten werden. Kein wenn und kein aber.
Da kann man mit Bestimmtheit sagen "NEIN".

Ärger "kann" jedem widerfahren, der eine vermeintlich zulässige ABE-Auspuffanlage verbaut hat und sich bei einer Kontrolle ergibt, dass die gemessenen Werte nicht den Vorgaben der Zulassungsbescheinigung entsprechen. Leider sind nicht die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte maßgeblich, sondern die geänderten Werte in der für die Abgasanlage erteilten ABE. Die ABE hebt die Bindung der Zulassungsbescheinugung auf. Mein Nachbar hatte an seiner alten Guzzi LeMans eine Franconi-Anlage mit 101dB samt ABE, da flog man morgens aus dem Bett, wenn der den Hobel anschmiss. In den Papieren standen die Guzzi-Werkswerte, die Anlage wies die Prüfnummer und das E-Zeichen auf, ohne mitgeführte ABE mit den Geräuschwerten hätte der bei jeder Kontrolle ein Verfahren am Hintern gehabt.

Nun stellt sich die Frage, woher soll "Wachtmeister Wichtig" bei einer Kontrolle die vorgeschriebenen dB-Werte einer anderen Abgasanlage kennen? Eine KFZ-Prüfstelle wäre noch in der Lage, dies in ihrem Datenverbund auf die Schnelle durch die E-Nummer mit Prüfziffer zu ermitteln, der Wachtmeister kann das nicht, sagt im ungünstigsten Fall "zu laut" und leitet die hier bereits ausgiebig erörterten Maßnahmen ein. Daher rate ich jedem Freund sonsoren Basses, sich beim Kauf einer Nachrüstanlage nicht allein auf das eingravierte E-Zeichen samt Prüfnummer zu verlassen, sondern darauf zu achten, dass der Anlage auch die ABE bzw. die geprüften Werte in schriftlicher Form beiliegen, die man unter der Sitzbank mitführen sollte.

Überschreitet eine gekaufte Nachrüstanlage ohne Manipulationen die für die erteilte ABE zulässigen Werte, gilt der Rechtsgrundsatz "Nicht wissen schützt nicht vor Strafe!" Das ist eine sehr zwiespältige Angelegenheit für den Käufer als auch für das Kontrollorgan. Was ich bisher hier gelesen habe, scheinen die verbauten Nachrüstanlagen keine Trommelfellkiller gewesen zu sein, also würden nicht unbedingt den bedingungslosen Verfolgungswahn der Obrigkeit antriggern, aber wer weiss schon, an welches Exemplar von Wachtmeister Wichtig man gerät.
 
Ohne Fachmann zu sein würde ich sagen:
Was in der Zulassung steht ist maßgeblich, ganz egal welchen Topf man drann hat. Dieser Wert darf nicht überschritten werden. Kein wenn und kein aber.
Da kann man mit Bestimmtheit sagen "NEIN".

Ärger "kann" jedem widerfahren, der eine vermeintlich zulässige ABE-Auspuffanlage verbaut hat und sich bei einer Kontrolle ergibt, dass die gemessenen Werte nicht den Vorgaben der Zulassungsbescheinigung entsprechen. Leider sind nicht die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte maßgeblich, sondern die geänderten Werte in der für die Abgasanlage erteilten ABE. Die ABE hebt die Bindung der Zulassungsbescheinugung auf.

Danke für den Hinweis Olli, hatte ich beim Schreiben völlig vergessen. :Froehlich2:
Also kann man eine ABE als "Erweiterung/Änderung" der Fahrzeugzulassung sehen, wenn man sie denn dabei hat.
Der Effekt ist also der gleiche, als wenn man eine Änderungseintragung direkt in der Zulassung vornehmen lässt.

So besser?
 
Schau mal auf die schwarze Plakette am Mopped Elmar, da steht der max. DB Wert bei einer bestimmten Drehzahl.

Um es auf den Punkt zu bringen: #
gerade der "kurze" Hurrik ist bekannt dafür zu laut zu sein.
Wer den oder nen anderen durch die Gegend fährt muss einfach die "Eier" haben dazu zu stehen und wenn es dann mal bei einem "Mr Wichtig und ultragenau" teuer wird dann ohne hier rumzujammern das Portmonai öffnen und zahlen.

Ihr könnt Euch auch ne 765er Triple kaufen, die hat laut Hersteller 7 DB mehr...............
 
Geht auch mit einer 675er und es geht glaub ich um dB(A). Davon abgesehen, haben die Triumphhelden ja auch das Thema, dass die Auspüffe die nicht so "langweilig" klingen wie der Originale, schnell mal so laut sind, dass sogar der Fahrer davon genervt ist.
Normal ist halt langweilig, sieht nicht ungewöhnlich oder "individuell" aus und klingt auch nicht "besonders". Lauter ist erstmal eindrucksvoller und daher subjektiv geil. Und wenn man dann feststellt, dass der Ordnungshüter ein Messgerät hat, das die teure Zahl anzeigt, wird schnell argumentiert, dass man ja nur besser wollte und dass einem lauter garnicht so wichtig ist.

Wie eine Zulassung für zu laute Zubehörtöpfe zustande kommt, ist dann garnicht das Thema, sondern man ist einfach nur lauter, als von irgendwem aus irgendeinem Grund festgelegt. Genaugenommen ist es aus Sicht der Lärmvermeidung auch völlig absurd, dass eine hier beispielhaft genannte STR765 aus 2017ff lauter sein darf, als eine CBF1000 aus 2006ff.
 
Schau mal auf die schwarze Plakette am Mopped Elmar, da steht der max. DB Wert bei einer bestimmten Drehzahl.

88 bei 4500, danke für den Tipp.


Bitte meinen Post #24 löschen, da steht ja was von 97 drin. Wenn das falsch ist, sollte das auch besser nicht mehr zu lesen sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also kann man eine ABE als "Erweiterung/Änderung" der Fahrzeugzulassung sehen, wenn man sie denn dabei hat.
Der Effekt ist also der gleiche, als wenn man eine Änderungseintragung direkt in der Zulassung vornehmen lässt.

So besser?
Perfekt !!!! Dann entfällt das Mitschleppen der ABE, weil die geänderten Werte in der Zulassungsbescheinigung I und II vermerkt sind. Aber seit man nicht mehr mit jedem Schiss zur Zulassungsstelle zum Eintragen muss, z.B. auch bei nachträglich montierten AHK´s, sparen sich sinnvollerweise viele Betroffene die Umschreibegebühren/Neuerteilung des FZG-Scheins/Briefänderung und packen den Prüfbericht des TÜV (Beispiel AHK) oder die ABE eines Bauteils ins Auto/Mopped. Die alten Bezeichnungen seht mir nach, das sitzt noch so drin bei alten grauen Säcken ;-).
 
Welche schwarze Plakette am Moped und wo ??

In meiner Zulassung steht : Standgeräusch 88 DB Fahrgeräusch 77 DB, und nix von Drehzahl.

Bei der ABE sind keine DB zahlen angegeben. Auserdem ist denke ich klar, das wegen der Klappe im Topf die Geräusche bei Fahrt gedämpft werden. Ob das wegen Rückstau und Hitze so Sinn macht .......

Und eins muss ich noch loswerden. Viele kauften sich einen VW Euro 6,,,,, und wurden beschissen ( Abgasskandal ). Alle waren damit Steuerhinterzieher ( unbewusst )
und somit müssten sie bestraft werden. ( Halterhaftung u. unwissenheit ist kein Schutz vor Strafe )

Nun denn, ich habe die Eier um den Topf dranzulassen, und werde am Samstag mal mit 45 Grad und 50 Zentimeter Abstand meine Werte im Stand und bei ca. 4500 Umis messen und hier posten.

Euch allen lieben Dank für die tollen Antworten und Beiträge, so muß Forum. :kuss:

Allzeit gute Fahrt....Jörg
 
Guck mal am Rahmen, vorne an der rechten Seite. Wahrscheinlich in der Nähe des Lenkkopfs. Da muss der Aufkleber sein.
 
Und eins muss ich noch loswerden. Viele kauften sich einen VW Euro 6,,,,, und wurden beschissen ( Abgasskandal ). Alle waren damit Steuerhinterzieher ( unbewusst )
und somit müssten sie bestraft werden. ( Halterhaftung u. unwissenheit ist kein Schutz vor Strafe )


Das stimmt nicht so ganz. Soweit mir bekannt seht in den Vorschriften bis 6 D temp nur drin das die Werte auf dem Prüfstand erreicht werden müssen. Das haben die Autos geschafft.

Sogar ein Abschalten der Abgasreinigung ist unter bestimmten umständen zulässig.

Die ungenauigkeiten ind der Vorschrift wurden von den Herstellern ausgenutzt.

Wenn der Fahrer das Upate für sein Fahrzeug verweigert hat kam es zu einem erlöschen der Bertriebserlaubnis und das Fahrzeug wurde stillgelegt.


Mann kann sich über Vorschriften hinwegsetzen. Wenn mann aber erwischt wird Zahlt man. Da man das von vorn herein weiss ist das kein grund zu Meckern. ;)
 
Update: Werte nach Messung mit nicht geeichtem Prüfgerät aber realen Bedingungen.

Bei 4500 Umis 99,3 DB. Wären bei erlaubten 88 DB (laut Zulassung) und Abzug von 5 DB, in etwa 94 DB, also 6 DB zu laut.

Und jetzt meine letzte Frage zu diesem Thema: Was wenn ich keine Zulassung dabei hätte oder diese nicht vorzeige. Findet die Rennleitung die Werte im Netz ?

Wenn nicht, wären ja nur 10 Euro fällig PN

Gute Fahrt euch allen....Jörg :Froehlich3:
 
So einfach ist es nicht. Wenn sie die Lautstärke messen, und du bist zu laut, dann bist du fällig. Ob mit oder ohne ABE. Dann heisst es Mängelkarte und Bussgeld. Im schlimmsten Fall bleibt die Karre stehen. Und wenn du keine ABE mitführt, dann sind die Blauen schon mal gar nicht erfreut. Das hilft dir mit Sicherheit gar nix, wenn dein Auspuff Krawall macht.

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Er meinte sicher den dB Wert der in der KFZ-Zulassung drin steht.
Ich denke das die Kontrolleure, wenn sie schon so eine Aktion starten, auch bestens vorbereitet sind und den Zugriff auf die relevanten Daten haben.
Wenn nicht, zählt ja erst mal der Wert der gemessen wird, dann darfst du mit der vergessenen Zulassung vorstellig werden und den Beweis liefern das du zu laut warst/bist.
 
@Jörg,

auch Du hast vorn an der Rahmen einen Aufkleber mit mit der angegebenen dB(A) bei genannter Nenndrehzahl.
Da wird dann wohl alles was man nicht dabei hat aber dabei haben müsste das ganze für Dich nicht in eine für Dich postive Richtung entwickeln lassen, eher genau das Gegenteil wird eintreten.

Wenn man doch weiß das man grenz wertig, ob nun zu laut oder zu schnell unterwegs ist, einfach mal dazu stehen und die Konsequenzen
akzeptieren ohne wenn und aber :Froehlich2:
 
Im Falle eines Falles ist es so, dass die Damen und Herren in Blau vor Ort entscheiden, ob das Motorrad zu laut ist oder nicht. Das kann auch subjektiv entschieden werden, da eine Messung des Standgeräusches vor Ort durch die Polizei nicht gerichtsverwertbar ist. Aus diesem Grund kann man sich auch nicht auf die angegebenen Toleranzen verlassen.
Wenn die Damen und Herren der Meinung sind, dass das Fahrzeug zu laut ist, wird eine gerichtsverwertbare Messung durch einen Gutachter angeordnet. Entweder macht man dann ne lange Nase, weil die ABE des Motorrads erloschen ist und somit nicht weiter gefahren werden darf und außerdem noch die Kosten für das Gutachten selbst zu tragen sind oder es wird festgestellt, dass alles rechtens ist. In diesem Falle zahlt die Messung dann der Steuerzahler.
 
Irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß es ganz sinnvoll sein kann, mit dem Serienmaterial durch die Gegend zu fahren, oder ?

Gruß Thomas

P.S. Für das Geld, was so ein toller Zubehörauspuff kostet, kann man ne ganze Menge Sprit kaufen !

Th.
 
Im Falle eines Falles ist es so, dass die Damen und Herren in Blau vor Ort entscheiden, ob das Motorrad zu laut ist oder nicht. Das kann auch subjektiv entschieden werden, da eine Messung des Standgeräusches vor Ort durch die Polizei nicht gerichtsverwertbar ist. Aus diesem Grund kann man sich auch nicht auf die angegebenen Toleranzen verlassen.

Es sind wohl subjektive Entscheidungen wer kontrolliert wird.
Aber es kann nicht einfach nach eigenem Gehör entschieden werden ob ein Motorrad zu laut ist und dann ein Gutachten in Auftrag gegeben werden :wirr2:
Das wird schon direkt vor Ort gemessen und entschieden :Froehlich1:
 
Moin,
bin letzte Monat auch in eine großangelegte Motorradkontrolle gekommen, in der Nähe von Bergisch Gladbach.
Und ich kann von meiner Warte aus sagen, die Jungs wussten was sie tun.
Die konnten sogar Tante Google bedienen, sobald irgendetwas unklar war.
Ich gehe mal von aus, die werden jede Lautstärke über 95 dB erst einmal in Frage stellen.
Ich hatte Glück gehabt, meine Hebel fuhren mit mir ohne die ABE, die lag schön zuhause.
Hatte aber gottseidank eine KBA-Nummer drauf gelasert gehabt, da blieb es bei einer mündlichen Verwarnung.
Vor mir haben die jedenfalss von einer Z900, mal kurzerhand den Endtopf abgeschraubt und eingetütet, inklusive E-Prüfzeichen.
Von der Rennleitung wurde darauf beharrt, das nur der Eintrag in den Fahrzeugpapieren relevant ist.
Das wird gemessen, und wenn mann es überschreitet plus Toleranz,
egal mit TÜV oder ABE, wird stillgelegt und eingezogen.
Der Tip heißt also, bei 95+ dB immer den Hänger griffbereit halten.:01 - grinsen:
cu dieselraser
 
Irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß es ganz sinnvoll sein kann, mit dem Serienmaterial durch die Gegend zu fahren, oder ?

Gruß Thomas

P.S. Für das Geld, was so ein toller Zubehörauspuff kostet, kann man ne ganze Menge Sprit kaufen !

Th.


Wie weise Thomas. Liegt das am Alter, dass ich Deiner Meinung bin?
 
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