Gecko
In Gedenken
Landgericht Darmstadt , AZ 13 O 602/05
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Motorradfahrer ein Recht, dass ihnen Sch?den an ihrer Schutzkleidung erstattet werden.
In der g?ngigen Praxis k?rzen Versicherer aufgrund der Abnutzung der Schutzkleidung die geltend gemachten Sch?den drastisch.
Das Landgericht Darmstadt hat jetzt anders -im Sinne der Gesch?digten- entschieden:
Insbesondere der Helm ist aus Sicherheitsgr?nden zu ersetzen.
Doch auch Jacke, Hose und Stiefel sind keine Modeartikel, sondern Schutzkleidung und unterliegen keinem altersbedingten Wertverlust !
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Motorradfahrer ein Recht, dass ihnen Sch?den an ihrer Schutzkleidung erstattet werden.
In der g?ngigen Praxis k?rzen Versicherer aufgrund der Abnutzung der Schutzkleidung die geltend gemachten Sch?den drastisch.
Das Landgericht Darmstadt hat jetzt anders -im Sinne der Gesch?digten- entschieden:
Insbesondere der Helm ist aus Sicherheitsgr?nden zu ersetzen.
Doch auch Jacke, Hose und Stiefel sind keine Modeartikel, sondern Schutzkleidung und unterliegen keinem altersbedingten Wertverlust !
