Sozius Sitz abbauen / abdecken

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V

Viper

Gast
habe da mal was in einem anderne Forum gefunden
Hallo,
mein Ex-Fahrlehrer erz?hlte mir vor kurzem, das, wenn man den Soziussitz abmontiert habe, das man dies auch aus den Papieren austragen m?sste. Und wenn der wieder drauf muss, so muss der auch wieder eingetragen werden. Er meinte, das w?re ein neues Gesetz!
Ich habe einige andere Leute gefragt und die sagen mir, das sei Quatsch!
Was stimmt denn nun?
M?glich ist nat?rlich, das mein Fahrlehrer mich auf den Arm nehmen wollte. Immerhin bin ich ja noch ein Frischling!
Eine antwort kam schon die auch eine gute auskunft gibt
Das ist kein neues Gesetz...
Die Anzahl der Sitzpl?tze ist in der Zulassungsbescheinigung eingetragen und mu?der tats?chlichen Sitzplatzzahl auf dem Motorrad entsprechen. Wenn Du das Fahrzeug ver?nderst, dann mu?das eingetragen werden...
Meine Frage dazu :
hm...wie sieht es denn im allgemeinen aus wenn man die Sitzbank hinten abdeckt
typisches bsp w?re z.b. Hayabusa oder CBF 1000 wo man sowas bekommt ?(

bsp Bild
2000_Suzuki_Gsx_r_1300_Hayabusa.jpg
 
Hallo,

ich kenne mich in den Gesetzestexten nicht aus und lasse hier mal meinen gesunden Menschenverstand ans Werk.

Ich denke mir dass eine Eintragung erst dann abge?ndert werden mu?wenn man die Soziusfu?rasten ab baut, denn dann habe ich keine M?glichkeit mehr einen Sozius sicher zu bef?rdern.

Viele Gr??e


Peter
 
Hi,

wenn man den Soziusplatz entfernt (also dauerhaft), dann m?ssen auch die Sozius-Fussrasten ab und der 2. Sitzplatz im Schein ausgetragen werden.

Macht man dies nicht, erlischt die Betriebserlaubnis (§19 StVZO).

Die Pflicht, f?r einen Sozius einen geeigneten Sitzplatz zu haben, regelt der §35 a der Stra?ernverkehrszulassungsordnung (StVZO) im Absatz 9 :
(9) Kraftr?der, auf denen ein Beifahrer bef?rdert wird, m?ssen mit einem Sitz f?r den Beifahrer ausger?stet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn f?r das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen daf?r gesorgt ist, da?die F??e des Kindes nicht in die Speichen geraten k?nnen.

Sitzbank-Anforderungen:
Doppelsitzb?nke mit Haltegriff L?nge min. 600 mm
Doppelsitzb?nke mit Halteriemen L?nge min. 650 mm
Einzelsitzbank L?nge 300 - 450 mm

Umbau auf Wechselh?cker, Spoilersitzbank od. Einzelsitzbank ist eine Ver?nderung gem. § 19 StVZO
 
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Abdeckung Soziussitz

Von Honda wird eine Originalabdeckung f?r die DBF1000 angeboten. Sie wird ?ber den Soziussitz gest?lpt und mit Schrauben und Laschen festgeklemmt. Ich unterstelle, dass sie wie auch die anderen originalen Ausstattungsteile von der Betriebserlaubnis umfa?t wird. Da sie mit sehr geringem Aufwand und Bordwerkzeug entfernt werden kann, gehe ich davon aus, dass den gesetzlichen Vorschriften entsprochen wird.
 
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Moin, Moin

:Froehlich2:JoMCIce:Froehlich2: vollkommen richtig!

Es muss in Deinen Papieren eingetragen sein ob 1-sitzig oder 2-sitzig;
Beispiel: GSXR 750 (habe ich selbst gefahren)
+ beides war eingetragen sowohl als auch
+ weil die Abdeckung f?r den Sozi mit Sitz nicht passt;
Somit - mit Abdeckung einsitzig - ohne Abdeckung zweisitzig.

P.S.: Gab immer viel Spass und Diskussionen mit der Rennleitung:ausschau:

Gruss
Martin
 
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