Senioren und andere im Straßenverkehr

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Ha ha, da haben wir ja die Sichtweisen. Heißt es nicht Höchtsgeschwindigkeit? Wer 70 km/h auf der Landstraße fährt erfüllt weder den Sachbestand der Behinderung noch der Nötigung. So gesehen passt es nicht ganz.
Aber auch ich ärgere mich öfters über diese langsamen Fahrzeuge. Man trifft sie

Hier spielt in hohem Maße die Subjektivität herein.
Nötigung im Sinne der STVO ist ja ein Straftatbestand.
Wenn jetzt der Wackeldackel 70 fährt, weil er es immer so macht und vielleicht auch gar nicht anders kann, ist es sicher keine Nötigung.
Der andere Fall, der garstige, der fährt 90, ich komme von hinten, laufe auf, und er verlangsamt auf 70. Da darf man schon von Nötigung sprechen.

Die max. erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist natürlich nicht zu überschreiten, aber auf der anderen Seite durchaus als Gebot anzusehen. Nach Möglichkeit sollte man sie anstreben.

--> Da greift dann etwas, was wir Biker sowieso andauernd machen müssen:

Versetze dich in die Lage des anderen und versuche, ihn zu verstehen.
Dann ist eine angemessene Reaktion wahrscheinlicher und das Unfallrisiko dürfte sinken.



Gruß
Reiner
 
Ich glaube es gibt bei diesem Thema noch einen Aspekt, der leider oft nicht gesehen wird.
Ältere Menschen würden oft besser fahren können, wenn denn ihr Fahrzeug altersgerechter konstruiert wäre.
Wer von uns noch uneingeschränkt beweglichen Fahrern hat sich nicht schon mal über eine schlechte Sicht in einem modernen PKW durch das zu kleine Heckfenster beklagt. Oder über Bedienelemente, die selbst junge Menschen beim fahren ablenken oder überfordern. Ich denke mal auch für Konstrukteure von PKW, die auch älteren Menschen das Fahren erleichtern, gibt es noch viel zu tun. Fühlt sich ein älterer Mensch sicher im Fahrzeug, hat er eine gute Rundumsicht, lässt sich das Fahrzeug leicht bedienen, sind schon einige Gefahrenquellen eliminiert. Und gerade ältere Menschen, besonders die in ländlichen Gebieten sind heute einfach auf ein Fahrzeug angewiesen, der ÖPNV lässt vielerorts stark zu wünschen übrig.
Und das mit einer vernünftigen Ergonomie beziehe ich auch auf Motorradfahrer. Ein Fahrzeug das mich nicht überfordert, das sich gut beherrschen lässt sorgt auch dafür dass ich mich damit sicherer im Verkehr bewege. Dazu gehört natürlich auch etwas Einsicht. Wer in höherem Alter unbedingt meint sich noch auf einen Supersportler zwängen zu müssen, der ist möglicherweise nicht so sicher unterwegs.
Das hat nichts mit Vorurteilen zu tun!
Sehtests und eventuell auch Reaktionstests für ältere Verkehrsteilnehmer halte ich durchaus für sinnvoll, eventuell auch die Auffrischung der "Sofortmaßnahmen am Unfallort" ist ratsam. Das könnte man sogar, in entsprechendem Rahmen, möglicherweise recht kurzweilig in kleineren Gruppen durchführen. Dann braucht dabei noch nicht einmal der Spaß auf der Strecke zu bleiben.
Und wenn ältere Menschen mal etwas langsam fahren.....was solls!!!! Wenn ich mit einem Fahrzeug in einer landschaftlich schönen Urlaubsregion unterwegs bin, wird sich mancher Einheimische vermutlich auch mal über den "Schlafwagenfahrer" vor sich mokieren. Hier hilft etwas Toleranz manchmal weiter.
Und so viel ist sicher: Älter werden wir alle mal!!!!! Würden wir dann gern auf die Annehmlichkeiten des Individualverkehrs verzichten wollen???
Also wäre es doch gut die Voraussetzungen dafür zu verbessern.
 
:Froehlich3:

Der Bundesverband der Straßenbau- und Verkehrsinghinöre e.V. (BSVI)
macht sich auch Gedanken über Demografie und Verkehr.
:computer_kaffee:

.........Der demografische Wandel ist Gewissheit.
Bereits im Jahre 2030 wird voraussichtlich mehr als ein Drittel aller Deutschen über 60 Jahre alst sein......

........Veränderungen der Leistungsfähigkeit im Alter sind sehr verschieden....treten nicht im gleichen Alter..........oder in gleicher Intensität auf......

........Einbußen der Leistungsfähigkeit sind ungefähr ab dem 75. Lebensjahr regelmäßig zu beobachten.........

.....Zeitdruck bei Mehrfachtätigkeiten........häufig Fahrfehler........falsche Einschätzung von Zeitlücken........erkennen nicht die Verkehrsorganisation an Kreuzungen........Einschränkung Sehvermögen.......blendempfindlich........peripheres Sehen nicht mehr möglich.....

......Schwächen werden nicht wahrgenommen........Selbstüberschätzung......
:06 - Nein:

Mit neuen Richtlinien wird seit langer Zeit auf eine zielorientierte beeinflussende Planung gesetzt.

..........In Zukunft müssen zusätzliche besondere Aspekte der Verkehrsraumgestaltung für Senioren noch stärker Eingang in die Planungskultur und manche Fortschreibungen der Richtlinien finden.........
:09 - Ja:

Politik und Gesellschaft müssen entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, die es Senioren erlauben, aktiv, gleichberechtigt und sicher am Verkehrsgeschehen teilnehmen zu können.

Die stärkere Förderung von Rücksichtnahme und Toleranz im Straßenverkehr...z.B. bei jungen Fahrern in der Fahrschulausbildung ist ein wichtiger Baustein dafür.

..........aber auch erweiterte Trainingsmaßnahmen.......Fahrsicherheitstrainings, die sich speziell an den Bedürfnissen der Senioren orientieren.........


Also wir Senioren können für uns in Anspruch nehmen, daß wir in einer zukunftsfähigen Verkehrsplanung planerisch berücksichtigt werden.
:wirr2:
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aber bisses soweit ist - müssen wir selbst das beste draus machen
also - bei den Stammtischtouren vorne bei den Jungräcern nicht so an der Kette ziehen - damit alle 50+er noch mitkommen :Konfus2:
( OT...on - OK, ist mir schon klar, vorne können auch 60er sein :mx1:...OT...off )
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so.....jetzt will ich Musik von Florian S. hören.
:11 - lol:
:narr:
 
wir müssen alle 10 jahre zum einen amtsarzt
mein gemeindearzt kann das nicht machen
ich war heuer dort kostete mich 70 euro da wird ein seh- und hörtest gemacht und der allgemeine gesudheitszustand ermittelt da ich über 50 bin muss ich in 5 jahren wieder hin
ab 80 entscheidet der arzt über die eventuelle fahrtauglichkeit kann nur 1 oder auch 3 jahre sein
 
Jaahaaa, das ist so eine Sache.
Ich bekomme Hals, wenn z.B. der Wackeldackel mit nebenliegender Häkelklorolle 70 auf der Landstrasse fährt und den Verkehr behindert. Da ist es mit meiner Toleranz nicht mehr weit.
Die langsame Fahrweise ist egoistisch. Denn eine Strasse ist ein Weg, um von A nach B zu gelangen. Für den ein oder anderen sogar unter (beruflichen) Zeitdruck.

Übrigens ist dieses Verhalten Nötigung im Strassenverkehr. Es kann also geahndet werden.

So wie überall gilt es, beide Seiten zu betrachten.

Gruß
Reiner

Hallo Reiner,

das ist doch genau der Punkt. Warum ärgern wir uns über jemanden, der mit Wackeldackel und Häkelrolle mit 70 Km/h auf der Landstraße fährt.

Warum regt uns das auf?

Dann müsste uns also doch auch jeder Lastwagen, jeder Trecker und jedes andere Fahrzeug ebenso aufregen, das nicht schneller wie vielleicht 70km/h fahren kann.

Es regt uns also wahrscheinlich nur deshalb auf, weil da jemand in seinem Auto mit niedriger Geschwindigkeit fährt, obwohl sein Fahrzeug doch offensichtlich wesentlich schneller fahren könnte.

Ob der Langsamfahrer vielleicht wichtige Gründe hat, interessiert dabei nicht.

Übrigens: 100 Km/h auf der Landstraße und 50Km/h in geschlossen Ortschaften weisen ausdrücklich auf die Höchstgeschwindigkeit hin. Man darf also durchaus langsamer fahren.

Und wenn jetzt ein älterer Herr oder eine ältere Dame langsamer fährt, um nicht sich selbst und andere zu gefährden, dann regen wir uns auf.

Wie paradox ist das denn eigentlich?

Ich gebe zu, das ich lange gebraucht habe, im Straßenverkehr geduldiger und verständnisvoller zu werden. Seit dem fahre ich wesentlich entspannter durch die Gegend.

Leben und leben lassen, das gilt erst recht im Straßenverkehr.

Gruß Markus
 
so habe ich auch immer gedacht, jürgen. bis zu meinen jüngsten fahrschulerfahrungen vergangenes jahr:

mein fahrlehrer hat mir erklärt, daß ich auf einer kraftfahrstraße bis zur höchstgeschwindigkeit von 130 km/h so schnell fahren MUSS, wie es die verkehrslage erlaubt. das gilt dann anwendungsgemäß auch für alle anderen straßen. geringere geschwindigkeiten als die höchstgeschwindigkeit fordern nämlich zum überholen heraus, was eine vermeidbare gefahr bedeutet! :09 - Ja:

wenn die polizei der meinung ist, du behinderst den verkehr mit unnötigem langsamfahren, kann sie eingreifen! (müßte mal in den aktuellen bußgeldkatalog schauen...)

da ich - besonders bei miesem wetter - nicht gern schnell fahre, war mein fahrlehrer ziemlich häufig sehr unzufrieden mit meiner fahrweise... :mx35:


hanni

Tut mir leid Hanni, aber das ist totaler Quatsch. Da hat dir dein Fahrlehrer einen schönen Bären aufgebunden.
Markus
 
Jetzt sitze ich hier doch zu schmunzeln, denn du hast ja recht.
Es regt uns also wahrscheinlich nur deshalb auf, weil da jemand in seinem Auto mit niedriger Geschwindigkeit fährt, obwohl sein Fahrzeug doch offensichtlich wesentlich schneller fahren könnte.
Genau das ist es. Er fährt langsam und stiehlt meine Zeit. Er ist im Urlaub und ich auf dem Weg zur Arbeit.
Nun ist mein weg zur Arbeit aber auch mit einer ganz besonderen Tragik versehen worden: Ich muss am Borkum-Anleger direkt vorbei fahren, wo die ganzen Terroristen sich versammeln, um auf die Insel zu gelangen...:16 - wirr:

Dann müsste uns also doch auch jeder Lastwagen, jeder Trecker und jedes andere Fahrzeug ebenso aufregen, das nicht schneller wie vielleicht 70km/h fahren kann.
Das regt mich nicht auf. Der kann nichts dafür. Der LKW ist auf der Landstrasse sowieso viel zu schnell unterwegs, da können wir uns nicht beschweren. Es gibt nicht viele, die sich an die erlaubten 60km/h halten. Die meisten fahren ihre 80 oder sogar bis in den Begrenzer...

Ich gebe zu, das ich lange gebraucht habe, im Straßenverkehr geduldiger und verständnisvoller zu werden. Seit dem fahre ich wesentlich entspannter durch die Gegend.
Ja, das ist gut so. Mit dem Moped gelingt mir das doch besser wie mit dem Auto.
Da ist man doch flexibler...

Gruß
Reiner
 
Tut mir leid Hanni, aber das ist totaler Quatsch. Da hat dir dein Fahrlehrer einen schönen Bären aufgebunden.
Markus

:Froehlich3:

........nu ma Achtung un kuck......
:08 - boahey:

Eine zugegebenermaßen nicht mehr so frische schtorri von meinem Klasse-1-Fahrlehrer; hat er selbst erlebt.

Hier in Kölle.....Neußer Landstraße......70 km erlaubt.....Überholverbot.....aber mit Zusatzschild ----> Trecker sind frei.
Ein junger Mensch auf Mopped i.P. (= in Prüfung ) ist von seinem TÜV-Prüfer des Durchfalls bezichtigt worden.
:boewu7:

Begründung : Er hat den Trecker nicht überholt - und damit einen Auto - Stau hinter sich verursacht.
:16 - wirr:

§ 1 StVO muß eben für alles herhalten

( Jetzt wissen wir nicht, wie die Prüfungsfahrt vorher so abgelaufen ist )
 
Na Uwe,

das führt aber zu den Fragen:

1. Weiß der Junge heutzutage in der Stadt eigentlich noch was ein Trecker ist???:ausschau:

und 2. was macht eigentlich ein Trecker auf der Neusser Landstrasse.:wirr2:

also Sachen gibts in Köln
 
ja, die trucker und busfahrer müssen alle drei (?) jahre zum gesundheitscheck. das ist obligatorisch und wohl auch ziemlich umfangreich.
Hallo Hanni,
Ich habe bis zu meiner Rente Bus und Straßenbahn gefahren. Für den Busschein (Personenbeförderungsschein) musste ich alle fünf Jahre zur MPU.
Für den Strab-Schein sogar alle drei Jahre. Da kann man sich ausrechnen, wie oft ich bei unserer Betriebsärztin war.
Ebenfalls hatten wir Quartalsunterrichte. Abwechselnd Tarif und Beförderungsbedingung und dann wieder über die neuesten STVO-Verordnungen.
Um meinen Busschein behalten zu können, habe ich erst im Januar diesen Jahres auf eigene Kosten die MPU gemacht.
Ich alte Mumie von 62 Jahren habe die Prozedur mit einer Zwei bestanden.
Meiner Meinung nach wäre schon ratsam, dass jeder Führerscheinbesitzer ab einem gewissen Alter seine Reaktion, seinen Gesundheitszustand und sein STVO-Wissen unter Beweis stellt.
Man kann natürlich jetzt lang und ausführlich darüber diskutieren, wann ein KFZ-Führer hin muss. Ich weiß es auch nicht.
Da man selbst nicht objektiv sein kann, habe ich meine Frau darum gebeten, mich darauf hinzuweisen, wenn sich Fehler häufen. Ich hoffe, das ich in diesem Falle so vernünftig bin und das Fahren aufgebe.
 
:Froehlich3:

Hier in Kölle.....Neußer Landstraße......70 km erlaubt.....Überholverbot.....aber mit Zusatzschild ----> Trecker sind frei.
Ein junger Mensch auf Mopped i.P. (= in Prüfung ) ist von seinem TÜV-Prüfer des Durchfalls bezichtigt worden.
:boewu7:
Nur zur Info,
wenn darauf steht, Trecker dürfen überholt werden, darauf achten, dass es wirklich ein Trecker ist. Nur bis 25 KM/H ist es ein Landwirtschaftliches Fahrzeug, was überholt werden darf.
Die Riesentrecker, wo 40KM drauf steht ist eine Zugmaschine, die in diesem Falle nicht überholt werden darf.
 
Eigentlich würde ich allen empfehlen doch erst mal die Statistiken zu lesen---- und dann weiter zu überlegen welche Altersgruppe wann zu welcher Untersuchung sollte... www.kba.de

Führerschein auf Zeit für ALLE..... da gehe ich mit

Alles andere ist Müll!!
 
Also, nachdem mehrere bereits in dem Fred gefragt haben, wo das steht, dass ich die Geschwindigkeit fahren muss, die auf dem Schild steht, das gibt es nicht. Es handelt sich um die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Aber im § 1 Nr. 2 STVO steht eindeutig:

§1 Grundregeln
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(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
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(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

und dann gibt es auch diesen Passus noch:

§3 Geschwindigkeit
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(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
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(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Und aus diesen beiden Paragraphen schliesse ich nun, dass wenn ein Schild mit 100 da steht, dass dann keine 70 gefahren werden sollten.

:22 - Meinung:
 
Hi Faceman, danke für's nachsehen. Also folgender Paragraph

§3 Geschwindigkeit
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(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, .....

sagt doch eindeutigt was über die Fähigkeiten aus. Verkehrsteilnehmer die nicht mehr so "rüstig" sind oder auch Fahranfänger die noch etwas unsicher oder ängstlich sind haben hier doch ihren Platz gefunden.

Und aus diesen beiden Paragraphen schliesse ich nun, dass wenn ein Schild mit 100 da steht, dass dann keine 70 gefahren werden sollten.

:22 - Meinung:

Mit ist klar, dass Du damit besonders die Verkehrslage bei gutem Wetter anspielst. Bin mir da nicht so sicher ob die 70 km/h nicht doch ohne Folgen bleiben.
Aber es stimmt schon, man sollte etwas gelassener werden. Was machen 5 Minuten mehr Fahrzeit schon aus, gegenüber Bluthochdruck, Schreikrämpfen, Tobsuchtsanfällen und sonstigem. Gestehe aber auch, dass es manchmal schwierig für mich ist und ab und zu trotzdem Hemdkragenweite 55 nicht mehr passt.:07 - schaem:
Je mehr ich darüber nachdenke, desto besser finde ich eine Führerscheinerhaltsschulung und -prüfung (natürlich etwas abgeschwächt gegenüber der ersten Fahrprüfung). Vielleicht so alle 3 Jahre und in jedem Alter. Vielleicht könnte man damit auch andere Verkehrsteilnehmer zu etwas mehr Disziplin verleiten. :22 - Meinung:
LG Sepp
 
Ja, sicherlich haste Recht, Joe, aber wenn die eigene Unsicherheit ein triftiger Grund dafür ist, dass man zu langsam fährt, dann stellt sich mir wirklich die Frage, ob nach § 2 STVG der Punkt Nr. 5 erfüllt ist.

§ 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
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(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.

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(2) Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber
  1. seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des Artikels 9 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) im Inland hat,
    das erforderliche Mindestalter erreicht hat,
    zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
    zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
    die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
    die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder erste Hilfe leisten kann und
  2. keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.
Nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß Â§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g können als weitere Voraussetzungen der Vorbesitz anderer Klassen oder Fahrpraxis in einer anderen Klasse festgelegt werden.
Die Fahrerlaubnis kann für die Klassen C und D sowie ihre Unterklassen und Anhängerklassen befristet erteilt werden. Sie ist auf Antrag zu verlängern, wenn der Bewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist und kein Anlass zur Annahme besteht, dass eine der aus den Sätzen 1 und 2 ersichtlichen sonstigen Voraussetzungen fehlt.
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(3) Nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß Â§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und g kann für die Personenbeförderung in anderen Fahrzeugen als Kraftomnibussen zusätzlich zur Fahrerlaubnis nach Absatz 1 eine besondere Erlaubnis verlangt werden. Die Erlaubnis wird befristet erteilt. Für die Erteilung und Verlängerung können dieselben Voraussetzungen bestimmt werden, die für die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftomnibussen gelten. Außerdem können Ortskenntnisse verlangt werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Fahrerlaubnisse entsprechend, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
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(4) Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. Ist der Bewerber auf Grund körperlicher oder geistiger Mängel nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, so erteilt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis mit Beschränkungen oder unter Auflagen, wenn dadurch das sichere Führen von Kraftfahrzeugen gewährleistet ist.


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(5) Befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer
  1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat,
    mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist,
    die zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs, gegebenenfalls mit Anhänger, erforderlichen technischen Kenntnisse besitzt und zu ihrer praktischen Anwendung in der Lage ist und
  2. über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung in der Lage ist.
Im Bussgeldkatalog kostet die Behinderung, je nachdem, einmal
Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung

Grundregeln
1Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt1.1einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt 10 €
1.2einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert € 20
€1.3einen anderen gefährdet30 €
1.4einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist35 €

Aber du hast Recht, im Strassenverkehrsgesetz heisst es halt, einmal Lappen immer Lappen.... denn man muss ja nur in der Lage sein, die Dinge auch machen zu können, aber nicht das man sie macht... siehe vor allem Punkt umweltbewusste Einstellung zum Strassenverkehr....
 
Genau darum geht's: Einmal Lappen, immer Lappen. Hier wäre es notwendig einzugreifen. Spezielle Schulungen würden bestimmt helfen. Ich habe im Sportbereich auch einige Lizenzen erworben. Diese mussten auch alle 2 bis 3 Jahre durch eine Lizenzerhaltschulung erneuert werden. Und da ging es nicht so um Menschenleben.
Vielleicht bekommen wir ja bald neue Autos zu sehen, die an der hinteren Stoßstange ein Schild mit 75km/h Begrenzung aufweisen (ähnlich Traktoren oder diese 25 km/h-Töffs). Oder es werden spezielle Seniorenfahrzeuge entwickelt (wurde hier ja auch schon angesporchen), die mit der nötigen Technik ausgestattet sind.
Vielleicht bin ich da jetzt zu egoistisch, aber ich möchte auch gerne im Alter noch (zumindest mit der Dose) mobil bleiben. Aber behindern oder gar gefährden möchte ich dabei niemanden.
 
Je mehr ich darüber nachdenke, desto besser finde ich eine Führerscheinerhaltsschulung und -prüfung (natürlich etwas abgeschwächt gegenüber der ersten Fahrprüfung). Vielleicht so alle 3 Jahre und in jedem Alter. Vielleicht könnte man damit auch andere Verkehrsteilnehmer zu etwas mehr Disziplin verleiten. :22 - Meinung:
LG Sepp


wenn man mal bedenkt, was der "lappen" nur für die dose jetzt schon kostet... :wirr2:und was dann wohl so eine erhaltungsschulung alle drei jahre kosten wird... :wirr2::wirr2::wirr2:

naja - vielleicht stirbt auf diese weise der individualverkehr aus und der ÖPNV bekommt eine ganz neue stellung in unserer gesellschaft... vielleicht werden dann immer mehr autobahnen so http://www.ruhr2010.still-leben-ruhrschnellweg.de/ genutzt! :frech4:

:Froehlich1:


hanni
 
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