Schadenersatz nach Unfall - Sicherheitskleidung

  • Ersteller Ersteller simson
  • Erstellt am Erstellt am
S

simson

Gast
Interessante Entscheidungen der Amtsgerichte Bad Schwartau (3 C 321/99 DAR 1999, S.45 und Lahnstein (Urteil vom 31.08.1998 zfs 1998, S. 295):

Wird bei einem Verkehrsunfall die Bekleidung des Motorradfahrers zerst?rt, darf kein Abzug "Neu f?r Alt", keine Zeitwerterstattung vorgenommen werden, weil Motorradkleidung unabh?ngig vom Alter und der Gebrauchsdauer vor Verletzungen sch?tzt. Durch das Alter tritt kein kontinuierlicher Wertverlust ein, die Schutzfunktion wird jedoch durch den Unfall beeintr?chtigt.

Beim Austausch der besch?digten Sicherheitsgegenst?nde, wie Helm, Kombi oder Handschuhen entsteht keine Verm?gensmehrung des Gesch?digten. Die Motorradschutzbekleidung dient keinerlei Sch?nheitszwecken; Sinn und Zweck ist nur der Schutz. Dieser und nicht die Bekleidung selbst muss wieder hergestellt werden.

Im ?brigen wird der Austausch auch bei nicht vollst?ndiger Zerst?rung sogar von Sachverst?ndigen aus reinen Sicherheitsgr?nden empfohlen.

(Zusatz: Beide Entscheidungen betrafen 2-3 Jahre alte Sicherheitskleidung)

Gr??e aus K?penick
Simson
 
Hallo :] ,
ein guter und wichtiger Beitrag.

Vielleicht sollte der Admin mal eine Rubrik "Recht / Rechtsprechung" er?ffnen, in der solche Urteile gesammelt werden.
 
Hallo:Banner:

ich verzichte leiber drauf und bleib im Sattel!

Gru?aus TRIER / Rainer:Froehlich2:
 
Interessante Entscheidungen der Amtsgerichte Bad Schwartau (3 C 321/99 DAR 1999, S.45 und Lahnstein (Urteil vom 31.08.1998 zfs 1998, S. 295):

Wird bei einem Verkehrsunfall die Bekleidung des Motorradfahrers zerst?rt, darf kein Abzug "Neu f?r Alt", keine Zeitwerterstattung vorgenommen werden, weil Motorradkleidung unabh?ngig vom Alter und der Gebrauchsdauer vor Verletzungen sch?tzt. Durch das Alter tritt kein kontinuierlicher Wertverlust ein, die Schutzfunktion wird jedoch durch den Unfall beeintr?chtigt.

Beim Austausch der besch?digten Sicherheitsgegenst?nde, wie Helm, Kombi oder Handschuhen entsteht keine Verm?gensmehrung des Gesch?digten. Die Motorradschutzbekleidung dient keinerlei Sch?nheitszwecken; Sinn und Zweck ist nur der Schutz. Dieser und nicht die Bekleidung selbst muss wieder hergestellt werden.

Im ?brigen wird der Austausch auch bei nicht vollst?ndiger Zerst?rung sogar von Sachverst?ndigen aus reinen Sicherheitsgr?nden empfohlen.

(Zusatz: Beide Entscheidungen betrafen 2-3 Jahre alte Sicherheitskleidung)

Gr??e aus K?penick
Simson

Hallo :] ,
ein guter und wichtiger Beitrag.

Vielleicht sollte der Admin mal eine Rubrik "Recht / Rechtsprechung" er?ffnen, in der solche Urteile gesammelt werden.

:good_posting:

Sehr Guter Beitrag, den ich hoffentlich nie nutzen mu?. Danke. Aber im Falle eine Falles wei?man sich zu wehren....

Eine Rubrik "Recht" fehlt tats?chlich noch im Forum.
Aber sicherlich wird es sofort von einem "cleveren Anwalt" eine fette Abmahnung wegen unerlaubter Rechtsberatung geben.
 
Wenn man auf Urteile hinweist, und diese nennt, dann ist das keine unerlaubte Rechtsberatung, sondern lediglich die Zurverf?gungstellung von Informationen.

Ansonsten w?rden Tageszeitungen, Zeitschriften, Nachrichtensendungen ....etc. permanent unerlaubte Rechtsberatung betreiben ......

So eine Urteilssammlung k?nnte hier f?r alle ganz n?tzlich sein ......
 
:good_posting:

Sehr Guter Beitrag, den ich hoffentlich nie nutzen mu?. Danke. Aber im Falle eine Falles wei?man sich zu wehren....

Eine Rubrik "Recht" fehlt tats?chlich noch im Forum.
Aber sicherlich wird es sofort von einem "cleveren Anwalt" eine fette Abmahnung wegen unerlaubter Rechtsberatung geben.


Moin Hacky

Ich bin deiner Meinung, und w?rde auch sagen das man versuchen sollte eine eigene Rubrik hier im Forum einzurichten.

Hallo ADMIN was sagts den du da zu.
Vielleicht l?st sich da was machen. !!!!!!!

Danke Simson f?r die Info

Gru?Mario
 
Interessante Entscheidungen der Amtsgerichte Bad Schwartau (3 C 321/99 DAR 1999, S.45 und Lahnstein (Urteil vom 31.08.1998 zfs 1998, S. 295):

Wird bei einem Verkehrsunfall die Bekleidung des Motorradfahrers zerst?rt, darf kein Abzug "Neu f?r Alt", keine Zeitwerterstattung vorgenommen werden, weil Motorradkleidung unabh?ngig vom Alter und der Gebrauchsdauer vor Verletzungen sch?tzt. Durch das Alter tritt kein kontinuierlicher Wertverlust ein, die Schutzfunktion wird jedoch durch den Unfall beeintr?chtigt.

Beim Austausch der besch?digten Sicherheitsgegenst?nde, wie Helm, Kombi oder Handschuhen entsteht keine Verm?gensmehrung des Gesch?digten. Die Motorradschutzbekleidung dient keinerlei Sch?nheitszwecken; Sinn und Zweck ist nur der Schutz. Dieser und nicht die Bekleidung selbst muss wieder hergestellt werden.

Im ?brigen wird der Austausch auch bei nicht vollst?ndiger Zerst?rung sogar von Sachverst?ndigen aus reinen Sicherheitsgr?nden empfohlen.

(Zusatz: Beide Entscheidungen betrafen 2-3 Jahre alte Sicherheitskleidung)

Gr??e aus K?penick
Simson

Und zu welchen H?chstbetrag!

Und was ist , wenn ich keine Schutzkleidung trage, sondern einen teuren Pelzmantel z.B ?

K?rzlich Einen in Sonntagsanzug auf einer Transalp mit Schlappen und Kurzehosen gesehe.
 
Und zu welchen H?chstbetrag!
Und was ist , wenn ich keine Schutzkleidung trage, sondern einen teuren Pelzmantel z.B ?
K?rzlich Einen in Sonntagsanzug auf einer Transalp mit Schlappen und Kurzehosen gesehe.

Frag doch mal beim Amtsgericht Bad Schwartau nach ...... das Aktenzeichen des Urteils ist ja angegeben ....... :computer_kaffee:
 
Und zu welchen H?chstbetrag!

Und was ist , wenn ich keine Schutzkleidung trage, sondern einen teuren Pelzmantel z.B ?

H?chstbetrag = Anschaffungspreis,

Pelzmantel:D, Jeans, etc. = Soweit die Bekleidung nicht Sicherheitskleidung ist, handelt es sich um der Abnutzung und Mode unterworfene Kleidungsst?cke, so dass nur der Zeitwert zu ersetzen ist.

Stell doch mal ein Bild ein, wie Du im Pelzmantel f?hrst :D:D

Gr??e
Simson
 
H?chstbetrag = Anschaffungspreis,

Pelzmantel:D, Jeans, etc. = Soweit die Bekleidung nicht Sicherheitskleidung ist, handelt es sich um der Abnutzung und Mode unterworfene Kleidungsst?cke, so dass nur der Zeitwert zu ersetzen ist.

Stell doch mal ein Bild ein, wie Du im Pelzmantel f?hrst :D:D

Gr??e
Simson


@Simson

Au ja, w?rde f?r diese Showeinlage sogar etwas zahlen:happy:.

Gleichzeitig k?nnte ich dann in Erfahrung bringen, wo es den besagten Sonntagsanzug mit Kurzhose und die dazu passenden Schlappen gibt:frech4::Froehlich1::).
 
Interessante Entscheidungen der Amtsgerichte Bad Schwartau (3 C 321/99 DAR 1999, S.45 und Lahnstein (Urteil vom 31.08.1998 zfs 1998, S. 295):

Wird bei einem Verkehrsunfall die Bekleidung des Motorradfahrers zerst?rt, darf kein Abzug "Neu f?r Alt", keine Zeitwerterstattung vorgenommen werden, weil Motorradkleidung unabh?ngig vom Alter und der Gebrauchsdauer vor Verletzungen sch?tzt. Durch das Alter tritt kein kontinuierlicher Wertverlust ein, die Schutzfunktion wird jedoch durch den Unfall beeintr?chtigt.

Beim Austausch der besch?digten Sicherheitsgegenst?nde, wie Helm, Kombi oder Handschuhen entsteht keine Verm?gensmehrung des Gesch?digten. Die Motorradschutzbekleidung dient keinerlei Sch?nheitszwecken; Sinn und Zweck ist nur der Schutz. Dieser und nicht die Bekleidung selbst muss wieder hergestellt werden.

Im ?brigen wird der Austausch auch bei nicht vollst?ndiger Zerst?rung sogar von Sachverst?ndigen aus reinen Sicherheitsgr?nden empfohlen.

(Zusatz: Beide Entscheidungen betrafen 2-3 Jahre alte Sicherheitskleidung)

Gr??e aus K?penick
Simson

:Froehlich2:Neueres Urteil zu 100 % Schadensersatz f?r Schutzkleidung nach einem Verkehrsunfall::Froehlich2:


Hallo Simson,

heute genau vor einem Jahr hat mich ein PKW von meiner Dicken geschupst und nach 8 Metern Flug hatte mich das Gesetz der Schwerkraft auf den Boden der Tatsachen zur?ck geholt.

Seit 04.2007, nach langem Ärger (der bis heute noch nicht zu Ende ist) mit der Versicherung, habe ich ne Neue die auch Bebra sehen durfte.

Der "Gutachter" von der Versicherung hat mit mir t?rkischen Basar veranstaltet. War lustig, aber nur Zeitwert f?r die Sturzkleidung.
Ich werde meinen Anwalt bei Gelegenheit mal fragen, ob er schon mal was von 100 % Ersatz f?r Schutzkleidung nach Unfall geh?rt hat.

Da mich das Ganze noch ein wenig ber?hrt und mein Unwissen mich auch ?rgert, habe ich ein gro?es Bischen geforscht und siehe da, ich fand ein aktuelleres Urteil in dem die zwei von Dir aufgef?hrten Urteile benannt sind. Sollte von Euch einem dieser ungl?ckliche Situation auch widerfahren dann wisst Ihr mehr wie ich damals.

1. http:www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php eingeben.

2. So jetzt in justiz-online unter Aktenzeichen und Entscheidungstag vom
nachfolgenden Urteil die Daten eingeben und best?tigen.

Amtsgericht Aachen, Az.: 8 C 471/04 vom 25.11.2004

3. Im Dokument unteres Feld anklicken und das Urteil ist lesbar und kann
wenn gewollt, gedruckt werden.

ich hoffe, dass Ihr diese zwei Seiten nie in Anspruch nehmen m?sst.

Lasst Euch nicht von der Dicken schupsen und allzeit gute Fahrt

:narr:Bernd :Banner:
 
Hallo Simson
Guter Beitrag. Wenn man bedenkt das manch einer von Uns Sachen am Leib hat f?r die manch ein anderer sich eine gebrauchte holen sollte man diesen Aspekt nicht vergessen. Danke f?r die Info
GRUSS MICHAEL
 
H?chstbetrag = Anschaffungspreis,

Pelzmantel:D, Jeans, etc. = Soweit die Bekleidung nicht Sicherheitskleidung ist, handelt es sich um der Abnutzung und Mode unterworfene Kleidungsst?cke, so dass nur der Zeitwert zu ersetzen ist.

Stell doch mal ein Bild ein, wie Du im Pelzmantel f?hrst :D:D

Gr??e
Simson

Mache ich doch gerne
 
Zuletzt bearbeitet:
Endlich mal ein " vern?nftiges Urteil ", bei der Sch.... die von den Gerichten heutzutage teilweise verzapft wird. Sorry, :meinung1:
 
Zurück
Oben Unten