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Sehr interessant danke Manfred!
Das werde ich wohl ins Wiki aufnehmen - oder MacReiner
Als Anmerkung meinerseits:
Ich habe in meinem Ersten Fahrzeugschein eine Reifenbindung stehen gehabt. (Michellin PilotRoad und Bridgestone BT21)
Nach dem ich ja dieses Jahr ein neues Nummernschild (wegen der Größe) angeschraubt habe, habe ich auch einen neuen KFZ-Schein bekommen.
Auf diesem steht unter Punkt 22 keine Bemerkung mehr.
Ist mir aber jetzt erst aufgefallen
Grüße
Blaster
@Manfred: Darf ich deinen Text fuer unser Wiki benutzen? Auch die links?
Das waere sehr nett
Danke
Reiner
Hallo,
vielleicht ist folgende Homepage hilfreich...
http://www.honda.de/content/service/mc/service_reifenfreigaben.html
(weiss aber net, ob ich das hier so angeben darf, wenn nicht, dann MOD bitte löschen...)
Gruß Uwe
so, wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, dann kann ich vorne den werksseitigen Michelin Pilot Road noch drauflassen weil er noch gut ist und hinten den bereits abgefahrenen MPR gegen den neuen Michelin Pilot Road II ersetzen.
( ... )
Im Moment meine ich es zu verstehen aber es ist schon verwirrend!
Grundsätzliches (gerne durch Polizei oder Sachverständige usw. zu bestätigen):
( … )
3. Wer unter Ziffer 22 KEINEN Vermerk hinsichtlich Reifenbindung hat, darf fahren was immer er möchte solange die technischen Daten erfüllt oder übertroffen werden (Geschwindigkeitsindex oder Tragfähigkeit) und die Reifen nach ECE75R geprüft sind (Normalfall aller namhaften Reifenhersteller für Reifen die in Europa verkauft werden sollen - aufpassen bei USA Importen, da fehlt die Kennzeichnung z.b. bei Bridgestone)
4. Wer Probleme mit Reifen unter Punkt 3 hat, ist selbst für einen verantwortungsvollen Umgang verantwortlich und muss nicht funktionierende Reifenpaarungen selbst herausfinden und aussortieren. Produkthaftung ist nur noch gegen den Reifenhersteller gegeben wenn der Reifen fehlerhaft produziert wurde, aber nicht mehr gegen den Fahrzeughersteller wenn es zu Fahrwerksproblemen kommt.
5. Wer die Bedingungen nach Punkt 1 oder 3 einhält, gefährdet nicht das Bestehen der ABE und gefährdet nicht das Bestehen des Versicherungsschutzes.
( … )
Manfred
Also, so ist der aktuelle "Ist-zustand":
Nun:
Unter Top 3 fällt unsere CBF 1000 !!!
Das sollte jeder bitteschön in den EIGENEN Fahrzeugpapieren prüfen.... das unter Ziffer 22 wirklich NUR die Reifengrößen eingetragen sind und KEIN Hinweis auf eine Reifenbindung in den Papieren steht.
Es ist durchaus möglich das bei einer 2006er CBF noch ein Hinweis enthalten ist (siehe Blasters CBF)
Baugleiches Motorrad, Technisch keine !! Veränderungen zwischen den Baujahren und trotzdem eine andere handhabe in Bezug auf Reifenfreigabe ?!?!
Die Logik ist recht einfach...
Erteilung der ABE vor dem 01.10.2005 = Reifenbindung (könnte daher für die 2006er Modell noch zutreffend sein --> Blick in die Fahrzeugpapiere!)
Erteilung/Änderung der ABE nach dem 01.10.2005 = keine Reifenbindung (Änderung der ABE war mögllicherweise wegen Euro3 notwendig)