Sorry Blaster wenn ich widerspreche:
Nur wenn der Radler auf einem speraten Radweg unterwegs ist und mit dir zusammen Gr?n bekommt, h?ttest du recht: Rechtsabbieger m?ssen sie dann erst durchlassen.
Anders sieht das aus, wenn der Radler normal auf der Stra?e f?hrt und vor der Ampel ?berholt wurde: Dann kann man auch vor ihm rechts abbiegen.
Der Radler darf zumindest nach g?ngiger Rechtslage nicht rechts an vor der Ampel stehenden anderen Fahrzeugen vorbeifahren, erst recht nicht wenn diese bereits anfahren, und schon gar nicht wenn sie durch Blinken und Lenken als Rechtsabbieger zu erkennen sind: Auch einspurige Fahrzeuge, auch solche ohne Motor, haben links zu ?berholen und auch nur dann, wenn der Gegenverkehr das zul?sst.
Die einzige Ausnahme w?re, wenn der Radler schon direkt vor der Ampel steht, dann hat er nat?rlich als Geradeausfahrer Vorfahrt vor Rechtsabbiegern, auch wenn diese sich neben ihn gestellt haben. Diese Situation hat White Ninja durch die Angabe "ca. 50m vor der Kreuzung ?berholt" aber ausgeschlossen.
@ Achim: Dein Zitat betrifft entgegenkommende Fahrzeuge, hier aber fuhren White Ninja und der Radler in die gleiche Richtung, wenn ichs nicht v?llig falsch verstanden habe.
Mike (OF)