Parkscheibe

SPN-PS57

Member
Haaalooo,
bin diese woche mal so gefahren und wollte mein mopped abstellen aber da stand, dass das bloss 2 stunden geht und dann soll die ankunftszeit eingestellt werden. auf der parkscheibe.
hatte aber keine mit.
meine frage war dann, wenn ich eine mit h?tte, wo bringe ich die an. sichtbar, lt. stvo, kann ich die am kupplungsgriff festklemmen oder in die speichen einf?deln (sorry, hab ich ja nicht und ob mein abstand reicht), hinters nummernschild klemmen oder oder.

was aber ist, wenn die mir jemand klaut, 2,5teutonen weg, und eine mitteilung der politess, dass ich was falsch gemacht habe (wo klemmt die aber das ran???).

was ist, wenn keiner klaut, aber mal den finger rum dreht, dass zeit falsch. ich wieder mitteilung von politess.

ich habe mal in stvo, erl?uterungen dazu und dvb nachgeschaut, meinem kollegenkreis gefragt.
es gibt da wohl keine eindeutige regelung.
mein kollege hat nach (streit mit der stadtverwaltung cottbus, auch o.g. gr?nde anf?hrend), dann die 5teuro bezahlt. hier bei mir sind die polizisten toleranter, die lassen das aus o.g. gr?nden durchgehen, weil es wahrscheinlich derzeit auch ein rechtloser raum ist.
wer kann mir da weiter helfen, sei es mit der stimme des gesetzes (aber bitte nur h?chstrichterliche entscheidungen) oder mit freundlichen argumenten gegen?ber der politess.
B.d.
 
Das ist ne echt interessante Frage. Ich habe schon Bikes gesehen, die eine eingeschwei?te Parkscheibe an einem B?ndchen am Lenker angeknotet hatten. Sah aber recht provisorisch aus und kann sicher leicht geklaut werden. Aber wie lautet da die offizielle Regelung ?(
 
Nach der StVO musst du eine Parkscheibe sichtbar auslegen.
Mehr ist nicht vorgeschrieben.
Wers macht ist aber selber schuld.......falls du eine Knolle bekommst, schreibst du einfach auf den Anh?rbogen, dass dir die Parkscheibe gestohlen wurde und schon wird das Verfahren eingestellt !

Alles klar ? !

Gru?Schildi
 
Original von Schildi
Wers macht ist aber selber schuld.......falls du eine Knolle bekommst, schreibst du einfach auf den Anh?rbogen, dass dir die Parkscheibe gestohlen wurde und schon wird das Verfahren eingestellt !

Klingt gut. Aber ob die Beh?rde sich drauf einl??t ?(
 
Hi Holger,
die Beh?rde muss dir das Gegenteil beweisen und das kann sie nicht.
Auch der Verwaltungsaufwand w?re viel zu hoch.

Wir sind doch nicht in Amerika, wo der Betroffene in der Beweispflicht steht.
Also keine Sorge !

Gru
 
Parkuhr ist nat?rlich was anderes....da kann man nicht mogeln*ggg
 
die Beh?rde muss dir das Gegenteil beweisen und das kann sie nicht.

kann sie, denn bei uns gehen sie mit einem fotoapparat und da ist dann zeit und uhr drauf,
also untersch?tze nicht die poliztessinnen. entschuldige. damen und herren vom ordnungsamt.
aber unsere ist so ....., erstaunlich, dass die immer dann da ist, wenn du die nicht siehst,
B.d.
nee, muss revidieren.
habe mal sie gefragt.
sie sagte, dass sie selber unsicher ist,
weil sie weiss, dass es da wohl parkscheiben f?r moppeds geben soll, aber die anbringung.
deswegen wird bei uns toleriert, dass, wenn du dein mopped parkg?nstig, platzsparend f?r pkw abstellst oder 3moppeds in einer autotasche.
dann gibts keine kartoffel. ?h knolle, nein, kn?llchen.
B.d.
 
Habe die Info das man werder Parscheibe noch Parkschein braucht - weil man die ja auch so super sichtbar hinterlegen kann
:computer:
 
;) Haaalooo,
welche info und von wem und welches bundesland soll die gelten??(
lt. stvo - parkscheibe f?r kfz. - und das ist das mopped nun mal.
kannst nur auf toleranz hoffen, wie meine politessinnen.
die akzeptieren ein =) platzsparend=) abgestelltes mopped ohne parkscheibe.wenn zwei mopped auf einem pkw-parkplatz, auch o.k.
aber wie gesagt, toleranz.
B.d.
 
@ Tripel As:ldi

dann hat man dir eben die Scheibe vor dem Foto geklaut'man oh man'ggg,

ansonsten ist ein Moped auch ein KFZ, also gilt die Vorschrift ebenso !

Viele Gr??e

Schildi
 
Original von K-Max
Habe die Info das man werder Parscheibe noch Parkschein braucht - weil man die ja auch so super sichtbar hinterlegen kann
:computer:


Also beim Parkschein w?re ich da sehr vorsichtig.
Die Aussage, dass der Parkschein geklaut wurde, z?hlt da nicht....... Die Parkscheine haben einen Kontollabschnitt, damit kann man nachweisen (oder eben auch nicht) dass man einen Parschein gel?st hatte.
 
:D Haaalooo,
und ich will ja auch nicht l?stern,
=) geklaute parkscheibe=)
muss man eben fest machen.
tipps gab es ja schon im thread.
B.d.
 
hi leute.ich habe schon erfahrung mit der parkscheibe am motorrad.eine nette politesse bei mir im ort hat mir ein kn?llchen vor der post verbraten.ich hatte an dem tag einen brief zur post gebracht.motorrad abgestellt,in die post rein,brief abgegeben und 5minuten sp?ter war ich wieder drausen.aber was war das,hat mir doch so eine nette politesse eine verwarnung an meinen lenker gestegt weil ich keine parkscheibe an meinem motorrad habe.ich dachte das gibt es doch nicht.ich auf 180 mich umgeschaut,ob ich die nette dame irgendwo sehe,aber fehlanzeige (zum gl?ck).nun gut ,ich nat?rlich die verwarnung nicht bezahlt bis die strafanzeige kam.in dieser stand dann ,das ich als fahrzeughalter des PKW amtl.kenz. keine parkscheibe in meinem wagen gehabt h?tte.nach dem ersten lachanfall,sofort wiederspruch eingelegt mit der begr?ndung ,das ich keinen pkw mit diese nummer besitze,was ja richtig ist.nach weiteren 14tagen,kam eine neue strafanzeige,in dieser stand nun fahrzeughalter des krades.ich wieder wiederspruch eingelegt mit der begr?ndung sie sollen sich erst mal einig werden was sie wollen.ich hatte ja jetzt 2strafanzeigen.die antwort von unserer gemeinde kam promt.in dieser wurde mir mitgeteilt,das die erste straf anzeige ein formfehler war.ich habe mich darauf nicht eingelassen und dem ordnungsamt mitgeteilt,das dies ihr verschulten ist und ich die strafanzeige nicht bezahle.nun gut,es kam wie es kommen musste,wir sahen uns vorm landgericht in speyer wieder.im sitzungssaal habe ich dem richter mein anliegen vorgetragen nach dem er sich auch die nette dame vom ordnungsamt angeh?rt hatte,mu?te er selber lachen.ich musste die strafanzeige ich nicht bezahlen,aber die verwanung.die begr?ndung war,das ich als fahrzeugf?hrer verpflichtet,bin eine parkscheibe im oder am fahrzeug anzubringen wo dies gefordert wird.bei einem motorrad besteht die gefahr der entwendung der parkscheibe,hier hat der fahrzeugf?hrer die pflicht die parkscheibe so anzubringen,das diese nicht entwendet werden kann.als anmerkung hat der richter noch gesagt ,das man genau nach dem gesetz handeln kann,wie es die nette dame vom amt gemacht habe,aber das man auch ab und zu geben kann, wenn man will.das war meine erfahrung mit der parkscheibe am motorrad
 
Hallo Leute,

wenn ich das alles lese, wird mir ganz schlecht. :( Wie kann man blo?verlangen, dass ein Motorradfahrer eine Parkscheibe anbringen mu?. Da haben wir ja Gl?ck, dass nicht verlangt wird noch ein Ersatzrad mitzuf?hren, falls man mal eine Reifenpanne hat. :D

Hilfe, ich versteh die Welt nicht mehr.


Stephan
 
mir wird auch heute noch schlecht,vor allem immer dann,wenn ich die nette dame vom ordnungsamt sehe.die betonung liegt bei nett.
 
Moins Leute,
ich verstehe die Diskussion nicht, die Gesetzeslage ist doch klar und eine Parkscheibe hinter die Scheibe der CBF zu stecken ist auch kein Problem !Also viel Rauch um nichts.
Gru?Peter
 
Hi Peter,

auch Du wirst Dich bestimmt ?ber so manches Gesetz wundern und dessen Sinn in Frage stellen. Ich glaube, es gibt niemanden, der das nicht tut. Es Problem eine Scheibe anzustecken, ist es sicherlich nicht. Aber der Sinn ?(

:frech04 :frech04 :frech04


Gru?Stephan
 
Moin Stephan,
Sinn hin Sinn her...Frage haben Moppeds in der STVO Sonderrechte so weit ich wei?nicht ...?hhh au?er die von den scheriffs :D :D :D
Gru?Peter
 
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