on the road mit Napoleon und Asterix

Uwe Cologne

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Mit dem Motorrad durch Frankreich: Diese Regeln gelten :Idee ( Thema ist in Vergangenheit schon behandelt worden.....ADAC will aktuell darauf hinweisen )

Wie schnell darf man fahren ?

Für die übrigen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts auf Landstraßen mit je einer Fahrspur in jede Richtung ohne bauliche Trennung 80 km/h, ansonsten 90 km/h (bei Nässe 80 km/h), auf Schnellstraßen 110 km/h (bei Nässe 100 km/h), auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h).

Fahranfänger, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, dürfen auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren.

Frankreich testet Lärmblitzer

Der Lärmblitzer Medusa befand sich zuletzt im Testbetrieb. Die Geräte können Motorenlärm von Autos und Motorrädern erfassen. Mit der Einführung der Blitzer ist im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen. Die Höhe des Lärmpegels, ab dem Bußgelder verhängt werden können, steht noch nicht fest. Geplant sind Strafen ab 135 Euro.

Spezielle Vorschriften für Helme

Für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (auch Trikes und Quads) besteht Helmpflicht. Bei Verstößen ist zusätzlich zur Geldbuße auch noch die Sicherstellung des Kraftrads möglich. Helme müssen entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.04 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen versehen sein. Die Regelungen gelten auch für ausländische Verkehrsteilnehmer.

Muss man Handschuhe tragen ?

In Frankreich besteht für Motorradfahrer die Pflicht, Handschuhe zu tragen. Sie müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein. Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße

Gesetzlich vorgeschrieben ist zusätzlich: Wie der Fahrer muss auch das Kind einen Motorradhelm und CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Ebenso muss eine Warnweste für das Kind mitgeführt werden. Das Nichttragen eines Helms wird mit einem Bußgeld von 135 Euro und das Nichttragen von Handschuhen mit einem Bußgeld von 68 Euro geahndet.

Muss eine Warnweste dabei sein ?

Auch Motorradfahrer müssen eine Warnweste dabei haben. Ansonsten drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro

Was gilt bei Stau ?

Was in Deutschland verboten ist, ist in einigen französischen Departements seit 2021 versuchsweise erlaubt: das Vorbeischlängeln von Motorradfahrern an langsamen Fahrzeugkolonnen.

Die Regelung gilt in den Departements Bouches-du-Rhône, Haute-Garonne, Gironde, Hérault, Isère, Loire-Atlantique, Nord, Rhône (einschließlich der Metropole Lyonnaise), Var, Alpes-Maritimes, Drôme, Vaucluse, Pyrénées-Orientales sowie den acht Departements der Region Île-de-France – jedoch nur auf Autobahnen und sonstigen Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit mindestens 70 km/h beträgt.

Der Versuchszeitraum ist zunächst auf drei Jahre festgelegt.
 
Die Umwelt Zonen sind dabei auch zu beachten.
 
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