Motorrad als Linksabbieger "minderwertig"

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Gelöschtes Mitglied 112

Gast
hi,Ein INTERESSANTES URTEIL!!!!!!!
Den Richtern sollte man so lange in den Arsch treten bis sie ihr lehrgeld wieder rausgeben:22 - Meinung:

#84553, OLG BRANDENBURG vom 17.07.2009, 12 W 5/08 Haftung bei einem Unfall durch einen Linksabbieger mit einem entgegenkommenden geradeaus fahrenden Motorrad Bei Zusammenstössen mit dem geradeaus fahrenden Verkehr ist die
alleinige Haftung des Linksabbiegers dann nicht angemessen, wenn das
geradeaus fahrende Fahrzeug (Motorrad) wegen seiner geringen Grösse
kaum zu erkennen ist. (Aus den Gründen: ...Der Vorfahrtsverstoss der
Beklagten ist nämlich als relativ gering zu gewichten. So ist nach
den Feststellungen des Sachverständigen die Einleitung des
Abbiegemanövers durch die Bekl. nicht zu beanstanden, wenn sie nicht
einmal den Kopf des Klägers wahrnehmen konnte, was der
Sachverständige nicht ausgeschlossen hat. Selbst wenn die Bekl. den
Helm des Kl. bereits sehen konnte, so ist doch zu beachten, dass die
relativ geringe wahrnehmbare Fläche des sich nähernden Fahrzeugs den
Vorfahrtsverstoss der Bekl. relativiert. Auf der anderen Seite ist
die erhöhte Betriebsgefahr des Motorrades infolge seiner schlechteren
Wahrnehmbarkeit im Vergleich zu grösseren Kfz und die grosse
Instabilität eines Motorrades zu berücksichtigen...).
Gruß Thomas
 
Ich hoffe, der klagende Motorradfahrer hat
a) keinen großen gesundheitlichen Schaden erlitten und
b) Berufung eingelegt.
Wenn dieses Urteil Bestand hat, na dann gute Nacht. Wie werden denn in Zukunft Kinderfahrräder beurteilt?

Da neigt man glatt dazu, den Namen und die Adresse des Richters herauszufinden und in verschiedenen Motorradforen zu veröffentlichen, damit die Kollegen ihm mal zeigen, wie das so auf einem Motorrad ist ...

Gruß, Stefan
 
Es hört sich ja so an,als wenn Motorradfahrer zum Freiwild erklärt werden. Durch seine schmale Silhouette bekommt er Mitschuld. Aber, vielleicht sollte man auch die örtlichen Gegebenheiten in Betracht ziehen. Schlecht einsehbarer Bereich, wenn ich den Fall richtig verstanden habe. Dieser Fall scheint einmalig zu sein und kann wohl nicht als Präzedenzfall gesehen werden?!

Viele Grüße und immer ein breite Silhouette

Ralf
 
Wo wohnt der Richter ?????


...hoffentlich macht dieses Urteil keine Schule...



Ich hoffe, der klagende Motorradfahrer hat
a) keinen großen gesundheitlichen Schaden erlitten und
b) Berufung eingelegt.
Wenn dieses Urteil Bestand hat, na dann gute Nacht. Wie werden denn in Zukunft Kinderfahrräder beurteilt?

Gruß, Stefan

^^^^^...auch meine Meinung
 
Hmmm...ich denke mal, wenn´s eine Auto gewesen wäre, hätte der auch ne Mitschuld bekommen, wegen der "überhöhten" Geschwindigkeit.
 
Das ruft förmlich nach Berufung
Manche Richter haben einen Nagel im Kopf. Der ist so groß, dass sie nicht mehr klar denken können.
Ich fasse es nicht.
 
Die spinnen, die Römer

Vor langer Zeit habe ich mal wo gelesen....was ein anderer
Richter vom Stapel gelassen hat:

Motorradfahren, ist ein Verschulden
an sich.....:wirr2:

Viele Richter täten gut, sich persönlich mit den
Abläufen & Hintergründen zu befassen - und nicht
die Infos von Dritten oder voreingenommenen
Gremien zur Urteilsfindung herranziehen.

Was kommt als Nächstes?
z.B fiktive Pressemeldung:
Motorradfahrer fährt mitten am Tag mit Abblendlicht-->
blendet angeblich Gegenverkehr, dieser zieht rüber und
mäht den Biker um....Richter: "selbstschuld"

Herr Richter...ich habe den Motorradfahrer wirklich nicht
kommensehen...und was ich nicht sehe, kann ich auch nicht aus-
weichen...obwohl mir von weitem der alte Wehrmachts-
stahlhelm aufgefallen ist:14 - Sorry:
 
Richter, wir wissen, ... <edit>
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi, erst mal Danke für das genze Urteil, vom ADAC bekomme ich nur den Kopierten Teil.
Trotzdem wenn von einem Auto nur das Dach zu sehen gewesen wäre, bin ich mir sicher das das Urteil anders ausgefallen wäre.
Gruß Thomas
 
Wenn der Motorradfahrer wirklich zu schnell war,was ja nur ne Schätzung vom Gutachter sein kann(fehlende Beweismessung),steht dagegen im Raum wie langsam oder zügig die Unfallgegnerin in die Gegenfahrbahn einbog!?
Hatte mal n ähnlichen Fall wo ich dachte das passt und dann blieb der Wagen beim Abbiegen auf meiner Spur fast stehen:wirr2:
Aber generell ist dieses Urteil ein Skandal:22 - Meinung:
 
Ich bin dafür, dass dieser Thread vollständig gelöscht wird, da der Eingangsbeitrag von Thomas rein gar nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat.


Wenn sich jemand die Mühe macht, den von Hoffi bereitgestellten Link zu folgen und das Urteil durchliest, wird zu einem ganz anderen Ergebnis kommen.

Hier wörtlicher Auszug aus dem Urteil:


Der Kläger begehrt von den Beklagten materiellen Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 08.11.2005 gegen 11:00 Uhr auf der …straße in E.… in Höhe der Einmündung zur … Schleuse. Der Kläger, der die …straße in Richtung Straße F.… befuhr, stürzte mit seinem Motorrad bei dem Versuch einer Vollbremsung vor dem in der Gegenrichtung fahrenden Pkw der Beklagten zu 1., der nach links in die Einmündung zur … Schleuse abbog und dabei die Fahrspur des Klägers überquerte. In der Folge kam es zur Kollision des rutschenden Motorrades mit dem von der Beklagten zu 1. gefahrenen Pkw. Die Parteien streiten in erster Linie darüber, ob der Kläger von der Beklagten zu 1. bei Einleitung ihres Abbiegemanövers gesehen werden konnte oder durch die Kuppe der Brücke verdeckt gewesen ist, sowie über eine Überschreitung der an der Unfallstelle zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h durch den Kläger. Daneben besteht Streit über die Höhe des vom Kläger geltend gemachten Kleiderschadens, über den Betrag des geforderten Schmerzensgeldes sowie über die begehrte Nutzungsausfallentschädigung und die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Darstellung des Sach- und Streitstandes unter I. des angefochtenen Beschlusses verwiesen.

Der Kläger, der sich zunächst einen Mithaftungsanteil von einem Drittel hat anrechnen lassen, begehrt nunmehr Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Erweiterung der Klage betreffend Schadenspositionen von insgesamt 6.877,93 € (Wiederbeschaffungsaufwand Motorrad: 4 376,00 €, Ersatz Feuerwehrkosten: 181,50 €, Gutachterkosten: 615,73 €, Abschleppkosten: 154,70 €, Kleiderschaden: 550,00 €, Schmerzensgeld: 1.000,00 €), wobei er von einer alleinigen Haftung der Beklagten ausgeht.

Mit Beschluss vom 27.12.2007 hat das Landgericht dem Kläger unter Zurückweisung des weitergehenden Antrages Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klageänderung bis zu einem Streitwert in Höhe von 5 502,34 € bewilligt. Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, die beabsichtigte Klageänderung habe lediglich unter Berücksichtigung einer Mithaftung des Klägers in Höhe von 20 % Aussicht auf Erfolg. Der Kläger müsse sich in dieser Höhe die Betriebsgefahr seines Motorrades anrechnen lassen, weil er die an der Unfallstelle zulässige Höchstgeschwindigkeit um 7,6 km/h überschritten habe. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 15,2 % sei nicht so gering, dass die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeuges vollständig hinter dem überwiegenden Verschulden der Beklagten zu 1. zurücktrete. Der Kläger habe auch nicht nachgewiesen, dass der Unfall für ihn unvermeidbar gewesen sei. Hinsichtlich der Höhe der geltend gemachten Schadenspositionen sei eine Kürzung im Rahmen der vorliegenden Entscheidung nicht vorzunehmen, da dem Kläger die insoweit bereits zuvor bewilligte Prozesskostenhilfe nicht wieder aberkannt werden könne.

Zitat Ende


Gruß
Reiner
 
Fassen wir zusammen:
* ein Kollege legt sich beim Bremsen auf die Fresse
* er musste bremsen, weil ein Linksabbieger im Weg war
* es besteht begründeter Verdacht, das der Kollege auf dem Mopped zu schnell war, so daß der Linksabbieger ihn beim Beginn des Abbiegevorgangs nicht sehen konnte
* der Kollege mit dem Mopped hat in der ersten Runde eine TEILSCHULD abbekommen, aber auch einen Teil des Schadens nicht übernehmen müssen
* der Kollege mit dem Mopped möchte nun in der zweiten Runde die Teilschuld loswerden, mehr Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Nutzungsausfall erstreiten (er will mehr Kohle!)
* diesen weiteren Rechtsstreit möchte er aber nicht selber bezahlen, sondern im Rahmen von Prozesskostenhilfe von der Allgemeinheit - also von unser aller Steuergeld - bezahlt haben.

Und das - und nur das - hat das Gericht abgelehnt. Er kann gerne streiten, aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit.

Was ist jetzt falsch daran oder böse gegen Motorradfahrer seitens der Richter??

Sorry, aber wenn ich über eine Kuppe gesegelt komme und haben dann überraschend einen anderen vor der Nase - könnte ja auch ein Trecker mit Anhänger sein - und lege mich dann beim Bremsen auf die Fresse.... für meinen Teil sehe ich darin noch nicht mal eine Teilschuld beim anderen, sondern 100% Eigenverschulden bei mir selber. Und dann auf Kosten der Allgemeinheit durchboxen wollen, daß ich selber das arme Unschuldslamm bin.
Mir ist da eher der Kollege mit dem Mopped suspekt, da er mit solchem Vorgehen den Ruf aller ordentlichen Motorradfahrer schädigt.

:06 - Nein: :06 - Nein: :06 - Nein: :06 - Nein: :06 - Nein:

Gruß
 
Bin auch der meinung vorschnell auf den richtern rumhacken ist nicht fair!
Ein kleiner ausschnitt aus dem komplexen sachverhalt reicht nicht aus um zu urteilen - das ist reine stimmungsmache und hilft niemanden.

Das gericht hat sich sehr wohl sehr gründlich mit dem geschehen beschäftigt und keineswegs skandalös geurteilt.
Diese rechtsprechung hört sich vielleicht seltsam an, aber bei licht betrachtet ist kaum eine andere möglich - schließlich wurde dem mopedfahrer ja 80% recht gegeben.
Wenn der pkw fahrer keine, oder kaum die chance hatte den mopedfahrer zu erkennen, was soll er dann machen? Ewig stehenbleiben?
An einer unübersichtlichen kuppe/brücke etc. müssen wir mopefahrer eben eine deutlich höhere aufmerksamkeit und vorsicht walten lassen.
Ich sage immer: Die anderen müssen auch eine chance haben uns zu erkennen!
Nach dieser devise fahre ich schon seit vielen jahren - und dennoch kommt es gelegentlich zu brenzligen situationen. Um aber alle risiken zu vermeiden bliebe nur . kein moped mehr zu fahren.

wolf
 
Bin auch der meinung vorschnell auf den richtern rumhacken ist nicht fair!
Ein kleiner ausschnitt aus dem komplexen sachverhalt reicht nicht aus um zu urteilen - das ist reine stimmungsmache und hilft niemanden.

Das gericht hat sich sehr wohl sehr gründlich mit dem geschehen beschäftigt und keineswegs skandalös geurteilt.
Diese rechtsprechung hört sich vielleicht seltsam an, aber bei licht betrachtet ist kaum eine andere möglich - schließlich wurde dem mopedfahrer ja 80% recht gegeben.
Wenn der pkw fahrer keine, oder kaum die chance hatte den mopedfahrer zu erkennen, was soll er dann machen? Ewig stehenbleiben?
An einer unübersichtlichen kuppe/brücke etc. müssen wir mopefahrer eben eine deutlich höhere aufmerksamkeit und vorsicht walten lassen.
Ich sage immer: Die anderen müssen auch eine chance haben uns zu erkennen!
Nach dieser devise fahre ich schon seit vielen jahren - und dennoch kommt es gelegentlich zu brenzligen situationen. Um aber alle risiken zu vermeiden bliebe nur . kein moped mehr zu fahren.

wolf
:19 - guter Beitrag: :17 - Zugabe:
 
Handwerklich sauber begründet!

1. Die Beweislast für die Unvermeidbarkeit (=100%) liegt beim Kradfahrer.
2. Normalerweise greift zunächst zu seinen Gunsten der Anscheinsbeweis.
3. Der wurde aber augenscheinlich erschüttert (Kuppe, Geschwindigkeit).
4. 20% sind etwas niedriger, wie üblich: ein normales Krad kann mit bis zu 30% Betriebsgefahr berücksichtigt werden (125er meist mit 20%).
5. Die Begründung nur auszugsweise zu zitieren (s. z.B. adajur-newsletter) ist hier sehr ungeschickt.

:22 - Meinung:

Gruß

Agent Orange
 
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