Hallo Leute,
ich habe heute mal eine etwas ungewöhnliche Frage.
Bei einer KFZ-Versicherung wird ja der Jahresbeitrag, unter anderem, auf der Grundlage der maximalen Jahreskilometerfahrleistung berechnet (z.B. 6.000, 9.000, 12.000, 15.000, ..., 30.000 Km / Jahr) und wenn man mehr, als am Anfang des Versicherungsjahres angegeben fährt, dann muss man eventuell etwas Nachzahlen.
So weit, so klar.
Was ist aber wenn es andersherum läuft und die Versicherung "unfair" ist?
"Unfair" bedeutet in diesem Fall: "Du fährst mehr als von dir angegeben und musst Nachzahlen, aber wenn du weniger (in diesem Fall voraussichtlich 45% WENIGER) Fährst, dann behalten wir dein Geld bzw. den Anteil davon trotzdem "
Jetzt mal eine theoretische rechtliche Frage:
Angenommen das Fahrzeug hatte zu Anfang des Versicherungsjahres "1" 100.000 Km (was auch die Versicherung weiß) auf dem Wegstreckenzähler und wurde auf maximal 18.000 Km Versichert, es wurden aber nur 11.000 Km davon gefahren.
Was ist wenn man nun im Versicherungsjahr "2" auf nur auf maximal 9.000 Km Versichert und die Versicherung fragt nach dem Kilometerstand (welchen man mit 118.000 Km angibt, der aber "in echt" 111.000 Km ist), dann kann man doch theoretisch bis Km 127.000 in diesem Versicherungsjahr fahren, ohne das wirklich jemand benachteiligt wurde.
Ich frage deshalb nach, weil es ja auch theoretisch, bei unrichtigen Angaben, Vertragsstrafen geben kann (die sich aber vor allem darauf beziehen, wenn man WENIGER Km angibt als man wirklich fährt).
ich habe heute mal eine etwas ungewöhnliche Frage.
Bei einer KFZ-Versicherung wird ja der Jahresbeitrag, unter anderem, auf der Grundlage der maximalen Jahreskilometerfahrleistung berechnet (z.B. 6.000, 9.000, 12.000, 15.000, ..., 30.000 Km / Jahr) und wenn man mehr, als am Anfang des Versicherungsjahres angegeben fährt, dann muss man eventuell etwas Nachzahlen.
So weit, so klar.
Was ist aber wenn es andersherum läuft und die Versicherung "unfair" ist?
"Unfair" bedeutet in diesem Fall: "Du fährst mehr als von dir angegeben und musst Nachzahlen, aber wenn du weniger (in diesem Fall voraussichtlich 45% WENIGER) Fährst, dann behalten wir dein Geld bzw. den Anteil davon trotzdem "
Jetzt mal eine theoretische rechtliche Frage:
Angenommen das Fahrzeug hatte zu Anfang des Versicherungsjahres "1" 100.000 Km (was auch die Versicherung weiß) auf dem Wegstreckenzähler und wurde auf maximal 18.000 Km Versichert, es wurden aber nur 11.000 Km davon gefahren.
Was ist wenn man nun im Versicherungsjahr "2" auf nur auf maximal 9.000 Km Versichert und die Versicherung fragt nach dem Kilometerstand (welchen man mit 118.000 Km angibt, der aber "in echt" 111.000 Km ist), dann kann man doch theoretisch bis Km 127.000 in diesem Versicherungsjahr fahren, ohne das wirklich jemand benachteiligt wurde.
Ich frage deshalb nach, weil es ja auch theoretisch, bei unrichtigen Angaben, Vertragsstrafen geben kann (die sich aber vor allem darauf beziehen, wenn man WENIGER Km angibt als man wirklich fährt).