Kein Recht in den Ehemaligen DDR Gebieten

Moin, Moin


Die Geschichte find´ ich witzig :groehl:


Ich denke aber auf Grund des "geringen" Bussgeldes,
hat man auf h?hre Kosten der Gerichte verzichtet , bevor ein gro?er Verwaltungsapparat noch mehr Kosten verursacht!

Gruss
Martin
 
Liebe Kollegen,

fallt bitte nicht auf diese Ewig-Gestrigen 'rein.

http://www.krr-faq.de/einvert.php

Mal ganz laienhaft ausgedr?ckt: Wenn ein paar Au?enminister beschlie?en, Artikel 23 des Grundgesetzes der BR Deutschland sei ab sofort aufgehoben, ist das ungef?hr so rechtswirksam, als wenn das CBF-Forum ?bereinkommt, den Geltungsbereich des Bayerischen Reinheitsgebots auf die Volksrepublik China auszudehnen.

Das Verfahren gegen Herrn Christian Joswig wurde nach §47 OWiG http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__47.html eingestellt, und nicht etwa, weil die Bundesrepublik nicht existiert oder der Freistaat Sachsen ihr nicht angeh?rt.

Viele paragraphenfreie Gr??e aus dem sonnigen,
heute noch n?rrischen Wiesbaden,

mit Helau und Narrhallamarsch,
Bernd aus WI
 
Zurück
Oben Unten