Ist das gerecht ?

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Didi58

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Hallo zusammen ,

ich frage mich gerade ob diese Urteil gerecht ist . Auch ein härteres Urteil bringt
den Mopedfahrer nicht mehr zurück ins Leben aber 6 Monate auf Bewährung und
5000 Euro Schmerzenzsgeld , ich weis nicht .

Da auch ich , Ehrenamtlich , 28 Jahre Fahrzeuge mit Sonderrechte gefahren bin
und außer einem Spiegel nichts beschädigt habe , kann ich diese Fahrt nicht
nachvollziehen . Einerseits hab ich Mitleid mit Polizisten das Ihm das passiert ist ,
anderseits kenne ich die Unfallstelle und an der Stelle sind 140 Km/h einfach zu
viel . Hier ging es nicht um Mensch Leben oder Gesundheit sondern nur um einen
Einbruch .

Mein Ausbilder hat mir damals bei gebracht , gerade mit Sonderrechten , bis zur
Sichtkante fahren und dann stehen bleiben bis der gesamte Verkehr steht . Erst
dann wieder mit Schrittgeschwindigkeit langsam einfahren und durchtasten .
Dieses hat auch immer gut geklappt .

https://www.br.de/nachrichten/bayer...em-streifenwagen-polizist-vor-gericht,RQcnSQJ
 
Polizisten sind eben auch nur Menschen. Manche von denen sollten sich dessen öfter mal bewusst werden.
 
Heikles Thema

aber die Erfahrung zeigt "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".
Oft oder meistens fallen Urteile gegenüber Beamten so aus das sie ihre angestammten Rechte nicht verlieren.

Nachzulesen
§ 41 Bundesbeamtengesetz: Verlust der Beamtenrechte

Der Begriff Gerechtigkeit wird von Menschen welche mit Gerichten und Anwälten zu tun haben relativ nüchtern gesehen.

Gruss Mentor
 
Also mit 140 über eine Kreuzung zu ballern an der die andere Straße gerade grün gezeigt bekommt kann ich absolut nicht nachvollziehen.
Auch wenn Blaulicht und Sirene eingeschaltet waren - das erlaubt noch lange keinen unkontrollierten Tiefflug!
Wieviele Biker haben Stöpsel in den Ohren.......unglaublich.

Natürlich bringt ein härteres Urteil den Verstorbenen nicht zurück, aber solche Urteile können die Hemmschwelle bei solchen Einsatzfahrten ganz gefährlich nach unten ziehen........
 
Vorsicht, Roman:

Ich muss Tomaten auf den Augen haben, aber ich lese in dem verlinkten Beitrag nur etwas von der Anklage der Staatsanwaltschaft und nichts von einem Urteil. Da scheint der Themenersteller uns an Wissen einiges voraus zu haben, denn aus dem Beitrag geht das nicht hervor. Ich denke, er hat vergessen uns dies mitzuteilen, dass er später von dem Urteil gelesen hat.

Bezüglich Einsatzfahrten gibt es stringente innerdienstliche Anweisungen, abgesehen von der offiziellen Regelung in der StVO. Aber das Benutzen von Blaulicht und Einsatzhorn ist kein Freibrief, auf einer Einsatzfahrt "alles zu geben" und darauf zu vertrauen, dass jeder Verkehrsteilnehmer dies wahrnimmt und freie Bahn schafft. Ob da jemand zu einem Einbruch, Großbrand, einem Überfall oder einem bevorstehenden Tötungsdelikt fährt, spielt keine Rolle. Es gibt ein ungeschriebenes Gesetz, ne Alarmfahrt ist immer so lange rechtlich ok, bis es kracht und Du als Polizei-/Feuerwehr eigentlich keinen Vorrang/Vorfahrt hattest. Dann hat der Fahrer immer die Arschkarte und meines Erachtens nach "zu recht!"

In meiner letzten Landei-Behörde (Kreis Soest) durften wir selbst entscheiden, ob wir das "Hallelulja" anmachen oder nicht. Wegen der jungen Heißsporne in grossen Behörden (Ruhrgebiet/Rheinschiene) und den vielen Unfällen, die die dort bei Einsatzfahrten verursachten, durften die das dort nicht mehr. Da ordnete die Leitstelle über Funk nach Einsatzlage an, ob "Anfahrt mit Sondersignalen" erlaubt ist oder zu unerlassen ist. Die Behörde ist sich der Risiken, die solche Fahrten in sich tragen, durchaus bewusst. Ich darf Sachwerte, die Gesundheit oder gar das Leben anderer Personen weder gefährden/beschädigen, nur um anderen beizustehen. Da stimmt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des eigenen Handelns zum zu erreichenden Zweck nicht mehr, ein gängiger Rechtsgrundsatz.

Ich habe selbst jahrelang als grünes Männchen unter Einsatzbedingungen Alarmfahrten durchgeführt, mir wäre im Traum nicht eingefallen, so durch die Gegend zu ballern. Ob das Urteil das Rechtsempfinden der Bevölkerung widerspiegelt, spaltet ja jetzt schon die hier Lesenden. Ich mag mich da kaum aus dem Fenster lehnen, ich empfinde es auch recht milde, obwohl ich selbst jahrelang die Kutte getragen habe. Ich denke, bei der Polente wird seitens der Bevölkerung eh immer ein sehr gradliniges rechtskonformes Verhalten i.S.d. Vorbildfunktion erwartet. Darüber muss man sich als Polizei/Feuerwehr im Klaren sein, ob diese Erwartungshaltung nicht etwas überzogen ist, darf diskutiert werden. Denn auch die Polizisten/Einsatzkräfte sind nur ein Querschnitt durch die Bevölkerung, mit allen Höhen und Schwächen, die anderen nichtjuristischen Personen zugebilligt werden. Ich denke da grad an den Feurwehrmann, der Gaffer bei einem tödlichen Unfall auf der BAB mit dem C-Rohr vertrieb, alle TV-Zuschauer schriehen "HURRA; richtig so!" und am Ende wurde er wegen einer Dienstpflichtverletzung verdonnert. Das wäre dann ein Fall, mal genau anders herum.

Ich gehe davon aus, dass sich im geschilderten Fall die Kammer an vergleichbaren Entscheidungen bei der Urteilsfindung orientiert hat, denn die öffentliche Aufmerksamkeit dieses Falles ist der Kammer bewusst. Was viele nicht wissen, Beamte unterliegen der Doppelbestrafung. für den Polizeibeamten ist nach dem Strafgerichts-Urteil der Fall nicht erledigt (ausser Freispruch (!); Einstellung des Verfahrens reicht nicht), wie es bei jedem anderen Privatmann wäre. Nach Abschluss des Strafverfahrens muss seitens der Behörde zwingend ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil der Beamte eine Straftat begangen hat, was vermutlich im Ergebnis ebenfalls mit einer deftigen Geldbuße (ca. 2-3 Monatsgehälter) und einer mindestens 5-jährigen Beförderungssperre enden wird.

Auf gut deutsch, dieser Vorfall klebt ihm bis zu seiner Pensionierung am Arsch, weil der Karriere-Zähler nie mehr auf NULL gestellt wird. Also wird der Kollege bis zu seinem Tode finanziell benachteiligt sein, was einem privaten Bürger nicht passiert. Wenn der Privatmann innerhalb seiner Bewährungszeit keinen Blödsinn macht, ist bei dem nach Ablauf dieser Zeit alles auf Null gestellt, er hat gebüsst; wie jemand psychisch damit umgeht, dass er schuldhaft einen anderen Menschen das Leben genommen hat, steht auf einem anderen Papier.

Wird ein Beamter für einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr (auf Bewährung) verurteilt, so ist er zwingend zu entlassen. Deshalb hat man Postminister Onkel Zumwinkel damals bei seinem Steuerbetrug wohl flugs auf exakt ein Jahr verknackt, Beziehungen sind alles als Manager des Jahres, kurz zuvor von Angela Merkel dekoriert. Der hat seine dicke Geldstrafe aus dem Sparstrumpf bezahlt, sich aus der Politik zurückgezogen und in die Schweiz abgeseilt, mit vollen Pensionsansprüchen (!!!!), da die Strafe unter einem Jahr lag. Bei sowas kriege ich immer "Krawatte". Also merke: Beziehungen sind das halbe Leben und wenn Zwei das Gleiche tun, wird das noch lange nicht gleich bewertet.
 
Wow Olli, interessante Einblicke, besonders im Hinblick auf die Doppelbestrafung. Eigentlich heißt es in §222 StGB, dass eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt werden soll, hier wurde wohl zur Kompensation einer höheren Freiheitsstrafe mit dem Hintergrund eines Polizisten im Einsatz (mit den persönlichen Folgen für ihn) beides angewandt. Oder gehört ein Schmerzensgeld nicht zur eigentlichen Bestrafung und soll lediglich ein zivilrechtliches Verfahren unnötig machen? Berichtigt mich bitte...
Außerdem hat eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr doch wohl auch immer einen Führerscheinentzug zur Folge? Könnte mir vorstellen, dass der junge Mann (auch in Zukunft) nicht mehr als "Fahrzeugführer" eingesetzt wird, und im Zusammenhang mit der beschriebenen Doppelbestrafung ausreichend büßt.
Und jetzt kommt bitte nicht mit "der hat ein Leben beendet" - er hatte ja wohl die volle Kapelle an, und die kann man meiner Meinung nach auch mit ausreichend Abstand hören, und seinen Fahrstil anpassen. Wer das nicht kann, sollte mal sein Verhalten im Hiblick auf §1 StVO (Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme) überprüfen, um nicht auch mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Der Unfallverursacher war eindeutig zu schnell und hat wohl auch seine Fähigkeiten überschätzt, dafür ist er bestraft worden und das meiner Meinung nach zurecht, aber nicht zu milde...
P.S.: Nein, ich bin kein Polizist. Aber auch nur ein Mensch mit allen Konsequenzen :mx21:
 
Es geht ja genaugenommen vor Gericht nicht darum Gerechtigkeit auszuüben, sondern im Rahmen unserer Gesetzgebung Recht zu sprechen. Wenn wir wirklich einen stringenten Gerechtigkeitssinn hätten, würden wir nicht in diesem Wohlstand leben können, während Milliarden von Menschen in Armut leben, die wir verursachen. Aber an diesem Punkt ist unser "Recht" jedem viel angenehmer, als Gerechtigkeit...
Menschen, die hier bei uns auffällig gegen die von uns eingeführten Gesetze werden, werden entsprechend dieser Gesetzesgrundlage bestraft. Punkt. Das ist gut so - auch wenn der Einzelne an dieser oder jener Stelle anders entscheiden würde.

Danke Olli für die Darstellung Deiner Perspektive. Hilft natürlich auch nicht weiter :-)
 
...und wenn ihr die Polizei oder Rettungskräfte ruft, sagt ihr auch: "Fahrt aber nicht so schnell !"
 
Wichtiger ist aber das der Helfer auch ANKOMMT wo er gebraucht wird!
Und das natürlich schon auch im eigenen Interesse...
 
Schwierig!

Wenn man nicht selbst bei der Hauptverhandlung dabei war, ist es schwer zu bewerten, was die Strafe so milde hat ausfallen lassen.

Didi, Du hattest am Sonntag erwähnt, dass er aufgrund psychischer Probleme nur noch Innendienst macht. Auch ein möglicher Milderungsgrund.
Selbst, wer völlig unschuldig einen Menschen getötet hat, leidet sehr lange darunter. Lokführer, die einen Selbstmörder überfahren haben, sind oft über Wochen und Monate arbeitsunfähig.

Olli hat da schon sehr richtig und deswegen auch umfangreich auf mögliche Erwägungen verwiesen.

Beispiel aus meiner Praxis: 400 Meter Nachhauseweg, volltrunken am Steuer, Motorradfahrer tot, Sozia verkrüppelt = 2 Jahre mit Bewährung. Da es ein Verwaltungs-Beamter war, war dann der Beamtenstatus verloren.

Sicher kann ich sagen, dass der Polizist hier einen der Top-Verteidiger im hiesigen Großraum hatte (s. Foto).

Man weiß auch nicht, ob die Angehörigen sich als Nebenkläger am Prozess beteiligt und einen Anwalt genommen haben.

Gruß

Andreas
 
Ich musste erstmal selbst nach dem Urteil googlen, mehr habe ich nicht gefunden --> https://www.br.de/nachrichten/bayern/toedlicher-unfall-mit-streifenwagen-urteil-gefallen,RQdpnPc. Ich fühle mich zurückversetzt in das Jahr 1979, als ich in Wiesbaden an der hessischen Polizeischule meine Verkehrsrechts-Prüfungsklausur schreiben musste, ich merke, sein altes, schon lange ruhendenes Handwerk verlernt man dennoch nicht, obwohl die Prozessrechtssparte für die Polizei eher ein Nebenschauplatz ist ;-). Und wem diese trockene Juristendeutsch, welches auch nicht leicht nachzuvollziehen ist, zu schwierig ist, einfach weiterklicken zu einem anderen Thema. Ich hab mich bemüht, es mal entgegen dem gesunden Theken-Volksdenken "der muss die Karte weghaben" so zu erklären, dass anders Eingestellte ne andere Sichtweise zur Sache bekommen. Ob sie das dann gut oder eher schlecht finden, mögen sie mit sich ausmachen. Die Tat des Polizeibeamten mit allen bösen Folgen ist unbestritten ein Supergau.

Eigentlich heißt es in §222 StGB, dass eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt werden soll, hier wurde wohl zur Kompensation einer höheren Freiheitsstrafe mit dem Hintergrund eines Polizisten im Einsatz (mit den persönlichen Folgen für ihn) beides angewandt. Oder gehört ein Schmerzensgeld nicht zur eigentlichen Bestrafung und soll lediglich ein zivilrechtliches Verfahren unnötig machen? Berichtigt mich bitte...
Ein Gericht kann ein Urteil mit einer Auflage verknüpfen. In diesem Falle wird es wohl die Zahlung an die Schwester des Getöteten sein. Ob das nun expresis verbis tatsächlich als "Schmerzensgeld" angedacht ist oder eher eine andere Zahlung, z.B. für die Bestattungskosten, welche die Schwester trug, lässt sich nur vermuten. Solche finanziellen Auflagen werden öfters in Urteilen verhängt, so gfls. zur Vermeidung von einem JVA-Aufenthalt bei günstiger Täter-Sozialprognose

- z.B. nur Bewährungsstrafe dafür aber
- z.B. 160 Sozialstunden (oft in Jugendgerichtsverfahren)
- z.B- Zahlung einer bestimmten Summe an eine der Gesellschaft dienenden Institution (Altenheim, Tierheim, an anerkannte Sozialprojekte usw. usw.)
- Kombi-Strafe von Freiheitsentzug auf Bewährung plus Geldauflage an die Gerichtskasse ist auch möglich

In der Tat kennt den Begriff Schmerzensgeld eher die Zivilprozessführung, im Strafprozess sind finanzielle Geldzahlungen eigentlich keine Schmerzensgeldzahlungen, sondern ein Auflage des Gerichts.

Außerdem hat eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr doch wohl auch immer einen Führerscheinentzug zur Folge? Könnte mir vorstellen, dass der junge Mann (auch in Zukunft) nicht mehr als "Fahrzeugführer" eingesetzt wird, und im Zusammenhang mit der beschriebenen Doppelbestrafung ausreichend büßt.

Ein Führerscheinentzug bedingt zwingend die Voraussetzungen des § 69 Absatz 2 Ziff. 1 StGB, wo als Regelfall für den Entzug der Fahrerlaubnis die hier möglicherweise vorliegende Strassenverkehrsgefährung angeführt wird. Im § 315 c StGB dürfte im vorliegenden Fall das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale der in Absatz 2 aufgeführten sogenannten "Todsünden im Straßenverkehr" nicht bejaht worden sein, sonst wäre dieser Paragraf im Klageantrag der Staatsanwaltschaft aufgeführt worden. Sein Verhalten erfüllt zwar die Ziffern 2a und 2d des Absatzes 2 (Vorfahrtsverletzung und zu schnell an Kreuzungen/Einmündngen), aber ich denke, ihm sind keine "grob verkehrswidrigen und rücksichtlosen Beweggründe" für die Fahrweise nachzuweisen bzw. zu unterstellen, da man auf einer zeitlich dringenden Einsatzfahrt zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben war, also seine Fahrweise keine private Erfüllung raserischen Genusses darstellte, sondern er so schnell wie möglich zum Einsatzort musste, dabei halt die Sonderrechtsregelungen völlig aus dem Auge verlor.

Um Jemandem die Fahrerlaubnis zu entziehen, müssen aber alle Tatbestandsmerkmale voll umfänglich erfüllt sein, daher ist seitens der Staatsanwaltschaft und vom AG Fürth dieser Vorwurf gewiss durchgedacht, aber in Ermangelung der Tatbestandserfüllung nicht angeklagt worden. Daher ist davon auszugehen, dass ihm das Gericht die Fahrerlaubnis nicht entzogen hat bzw. hätte entziehen können.

Aber auch hier kann ihm seine Behörde innerdienstlich als disziplinarische Maßnahme die Erlaubnis zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen vorübergehend untersagen, bis der Dienstherr meint, der Kollege sei geläutert und darf auch mal wieder links vorn sitzen. Das hat keine Auswirlungen auf seine Privatfahrten mit seinem eigenen Fuhrpark, er hat dann ne Weile einen Chauffeur im blauen-silbernen Auto.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Olli

Danke für deine Ausführungen, keine Ahnung warum ich das Thema so interessant finde...

Zum Thema Schmerzensgeld - das dachte ich mir schon, dass es sich hierbei evtl. um eine Auflage zum Zahlen an Angehörige handelt...
Bei dem Thema Führerschein sagt mir mein Rechtsempfinden, dass ein wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr verurteilter Verkehrsteilnehmer aufgrund der Fahrlässigkeit seine Nicht-Eignung zum Führen eines Kfz unter Beweis gestellt hätte - ergo Lappen weg...

Sei es wie es sei, ich werfe schon mal nicht den ersten Stein...
 
Das mit deinen Gedanken zu einem Führerscheinentzug kann ich Dir und vielen anderen nachvollziehen, aber vor Gericht wird halt nicht das Rechtsempfinden der Volksmeinung gesprochen. Unsereins mit viel Erfahrung vor Gericht und mehr Wissen in die Tiefe der Materie kuckt da anders drauf. Oft wird das mit Corpsgeist verwechselt oder es kommen so Sprüche, wie z.B. von User Mentor --> "Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus". Ich hasse solche Pauschalsprüche ohne dezidierte Klärung eines Sachverhaltes, Hauptsache, man hat erstmal einen rausgehauen.

Ich finde, wenn einer Scheisse gebaut hat, muss er dafür grade stehen, egal ob Polizeibeamter, Schornsteinfeger oder Bundespostminister.

Bei einem Kinderschänder beispielsweise schlagen die Wellen immer besonders hoch, da der Mehrheit der Bevölkerung ein möglichst emotionsfreies juristisches Bewerten solcher Straftaten unmöglich ist.
 
Welche „Göttlichen“ Gesetze in dem Fall welche Rolle spielen wissen wir nicht. Jedenfalls, Gottes Mühlen mahlen langsam, aber Gerecht.
Darum wollen wir uns in diesem Leben partnerschaftlich benehmen, um nicht wieder Inkarniert werden zu müssen.

Wer sich für das Grenzwissenschaftliche interessiert, der kann dokumentierte Geschehnisse anschauen: https://www.bruno-groening.org/de?f...a71-f6qZO0Mg0-_XliJetQKmmkgLGFvC06dSgigR7Ghxk
Die Filme erklären sehr viel.
 
Ich wollte hier eigentlich nichts schreiben, ich habe mich nur angemeldet um Links und Bilder anschauen zu können die meistens ganz hilfreich sind. Diese Sache erinnert mich aber daran wie es meinem ehemaligen Fahrer eines Notarztwagen ergangen ist.

Die ganze Sache ist ein einziger Widerspruch in sich, mit mindestens 140 km/h über eine Rote Ampel, so das Gutachten. Der Richter spricht von „ gravierenden Pflichtverletzung“, „fahrlässiger Körperverletzung“ und „fahrlässiger Tötung“, man achte noch mal ganz genau auf das Wort „fahrlässig“ dafür bekommt der A........... sechs Monaten Haft auf Bewährung.
§ 222 StGB Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Er hat also mit 6 Monaten gerade mal 10% der Strafe bekommen, die hätte bekommen können.
Die „ gravierenden Pflichtverletzung“ und „fahrlässiger Körperverletzung“ hat der Richter beim Urteil dann wohl vergessen.
Wie hätte das Urteil gelautet wenn der Mopedfahrer nicht „Biker Nobody“ sondern der Sohn Polizeipräsidenten oder des Ministerpräsidenten gewesen wäre ?
Oh ich habe noch die 5.000 € Schmerzensgeld an die Schwester vergessen, die werden aber für die Beerdigung gebraucht, wenn es dafür überhaupt reicht.
Nein es wurde nicht Recht gesprochen, es wurde ein Urteil gefällt und ich hoffe ganz stark das dieses Urteil noch nicht das Letzte in diesem Fall ist.
 
Wie bist Du denn drauf?

Nicht so wie uns das Kirchentum haben will.
Im 6. Jahrhundert wurde die geistige Wiedergeburt aus der Bibel genommen. Im Buddhismus ist Inkarnation Allgemeinwissen. Das Urvolk der Aborigines können sich telepathisch über weite Entfernungen unterhalten, bei uns wird das nicht gefördert. Mein Freund hatte sich 2 Tage nach seinem Unfall in den Minuten als er heimging (Sterben) bei mir verabschiedet. Mein Neffe hatte es auch gemacht, als er bei einer Krankheit heimging. Das waren Entfernungen von ca. 100km.
Wir sind auf der Erde inkarniert, weil wir (Seelen) was lernen dürfen. Es geht dabei nicht um Macht und Besitz, sondern um das Miteinander. Dazu dürfen wir gerne um „Gottes“ Hilfe und Führung bitten. Machen müssen wir das selber, uns wird nichts vorgeschrieben. Wir haben den freien Willen wie und ob wir geführt werden wollen.
Wer sich damit beschäftigen will kann in dem Buch von Michael Newton „Die Reisen der Seele“ einen Einblick verschaffen. Der versteht dann auch Tatsachenberichte von Bruno Gröning und seine Empfehlungen.
Kürzer kann ich das nicht erklären. - Da fällt mir noch was ein:
Frag mal einen Pfarrer warum das Thomas- Evangelium nicht in der Bibel steht? Er wird sagen, das sei erst bekannt geworden als die Bibel schon geschrieben war und sie nicht mehr verändert werden konnte. Dann fragst du ihn, warum dann die Bibel im 6. Jahrhundert geändert wurde und die Wiedergeburt entfernt wurde? Dann kommt vielleicht die Antwort, es wurde nur die Geistige Wiedergeburt entfernt.
Wenn jemanden unser Leben interessiert, sollte er sich mehr als den gekämmten Religionsunterricht anschauen. Wir sollen ja auch Spaß am Leben haben, aber nicht auf Kosten anderer.- Und andere nicht auf unsere Kosten, wie z.B. Dieselfahrverbot.
Hat sich schon mal jemand Gedanken gemacht, warum wir gerne Reisen? Am schönsten wäre ja Schweben/Fliegen wie die Schwalben, das ist vielleicht die Erinnerung im Unterbewusstsein vom Seelenleben.

Lassen wir uns die Freude nicht nehmen und biken weiter.
 
Sicher? Hebr 9 27

Den Zusammenhang deines Postings mit dem Fred habe ich aber auch noch nicht verstanden. Vielleicht fällt der Groschen bei mir aber noch...

Du kannst die Sache auch so sehen: Der Mopedfahrer hat seine Aufgabe in diesem Leben schon erfüllt und durfte wieder in das Seelenleben wechseln. Der Raser darf mit seinem „Gewissen“ noch einige Zeit verbringen und wer weiß was ihm und den Rechtsprechern noch alles auferlegt wird. Gottes Mühlen mahlen langsam, aber Gerecht.
Ich bin kein Pfarrer und auch kein Richter, sondern auch nur eine Seele welche viel lernen darf. Meinem Freund, welcher mich vor 34 Jahren zum Absteigen gezwungen hat, bin ich auch nicht böse. Der Fehler von ihm war bestimmt nicht gewollt, mein Leben geht weiter, anders als von mir Geplant. Jedenfalls habe ich nun Zeit, mich über Sinn und Zweck des Lebens zu informieren.

Gruß Willi
 
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