in Italien: Schiefes Nummernschild - Mopped beschlagnahmt

Dass diese Vorgehensweise in Italien prinzipiell möglich ist, war mir bekannt.

Ich persönlich hatte in Italien (Südtirol) eher den Eindruck, dass auch die Rennleiter sehr wohl wissen, wer ihnen die Kohle in's Land bringt und daher eher dazu neigen, 5e auch mal gerade sein zu lassen, wenn man sich nicht gerade gemeingefährlich verhält. Letztlich kommst's halt wie immer drauf an, an wen man gerät und wie der gerade so drauf ist. Wenn man also Angriffsfläche bietet und kein Glück hat... und noch Pech hinzu kommt... :Konfus2:
 
guter Beitrag

der auch zeigt, dass ein Grüßen mit dem Fuß statt der Linken die rechtssichere Variante ist!

und

Braincap = ohne Helm = ohne Motorrad!

Gruß

Agent Orange
 
Einfache Lösung. Nicht nach Italien fahren... weil, was in Deutschland vielleicht erlaubt ist muss nicht zwingend in Italien erlaubt. Eintragungen und Gutachten interessieren die Italiener nicht. Auch wenns auf Italienisch steht. Beispiel- LeoVince Auspuff. Evo II nagelneue und nicht geändert. Angebaut, soundtest gemacht und ab nach Gardasee. Am 2 Tag in Kontrolle geraten. Original Papiere von eigene Italienische Firma nicht anerkannt!! Moped Stillgelegt! §Monat später mit Original Auspuff wieder abgeholt mit Hänger... Nee Nee. Nie wieder Italien!!!!!!
 
Es geht nix über den guten alten Originalzustand, obwohl-über den bin ich auch schon hinaus....
 
Einfache Lösung. Nicht nach Italien fahren... weil, was in Deutschland vielleicht erlaubt ist muss nicht zwingend in Italien erlaubt.

Pass auf wenn du in D mit einem Kennzeichen unterwegs bis, das nicht nach Norm max 30° Abweichung zur Senkrechten hat.... denn:


[h=3]§ 22 StVG
Kennzeichenmissbrauch[/h]
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1......
2.......
3.das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen .....in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Einfache Lösung. Nicht nach Italien fahren... weil, was in Deutschland vielleicht erlaubt ist muss nicht zwingend in Italien erlaubt. Eintragungen und Gutachten interessieren die Italiener nicht. Auch wenns auf Italienisch steht. Beispiel- LeoVince Auspuff. Evo II nagelneue und nicht geändert. Angebaut, soundtest gemacht und ab nach Gardasee. Am 2 Tag in Kontrolle geraten. Original Papiere von eigene Italienische Firma nicht anerkannt!! Moped Stillgelegt! §Monat später mit Original Auspuff wieder abgeholt mit Hänger... Nee Nee. Nie wieder Italien!!!!!!


Ja dann fahren wir halt zukünftig nicht mehr nach Italien , nicht mehr nach Österreich und die Schweiz meiden wir auch wie die Pest.
Sollte dann noch Frankreich was die Strafen betrifft in ähnlicher Weise nachziehen dann gehen wir dort auch nicht mehr hin.
Für mich nicht die Lösung. Jeder hat wohl irgendeinen Umbau am seinem Moped. Ob das in allen Ländern konform oder nicht,
dafür ist der Halter oder Fahrer des Fahrzeugs verantwortlich.
Und ein zu flaches Kennzeichen ist auch in Deutschland ein "Vergehen". (siehe Beitrag von Manfred ).
Ich habe auch schon in Deutschland erlebt dass an einer MT01 der von Yamaha als Erstausrüstung
verbaute Akrapovioc Auspuff an einer eigentlich nagelneuen Maschine durch die Polizei nach der Geräuschmessung als zu Laut eingestuft wurde.
Auch das hat erstmal gekostet EG-Betriebserlaubnis hin, EG- Bertiebserlaubnis her
Ich geh im September trotzdem an den Gardasee und fahr auch durch Österreich bzw. die Schweiz.
Eben halt immer im Hinterkopf dass der Gendarm auch mal die Geschwindigleit schätzen darf, in der Schweiz eine
Geschwindilgkeitsübertretung halt auch schnell als Raserei ausgelegt wird der Carabineri es nicht mag wenn ich nicht beide Hände am Lenker habe
und dass Beschlagnahme Sch...ist. Ich hab noch keine schlechten Erfahrungen gemacht.

Gruß Uwe
 
Schiefes Kennzeichen

Hallo,

für jeden Sch... hat die EU was eingeführt. z.B. Geldbußen werden Länderübergreifend eingetrieben.
Das aber die in einem EU Land geltenden Zulassungen in einem anderem EU Land teilweise nicht anerkannt werden, dagegen tun die "Herren und Damen " keinen Schlag.


MFG Thomas
 
Der in D erlaubte Neigungswinkel des Kennzeichens mit 30° zur Senkrechten ist auch in Italien zutreffend.
Die dazugehörige EU-Vorschrift ist in IT ebenso gültig wie in D.

Wo ist jetzt das Problem?

Die unterschiedlichen Strafen?
 
Hat sie eigentlich das Schild selbst hoch gebogen oder nicht - diese Frage steht für mich hier im Vordergrund.
Und Erbsenzähler gibt es hier und da.

Ich jedenfalls hab nur gute Erfahrungen mit dem Trachtenverein in Italien gemacht.
 
hallo,
@ Manfredk
bis jetzt habe ich dich als kompetenten User im forum geschätzt,
wenn sich dein beitrag aber
Der in D erlaubte Neigungswinkel des Kennzeichens mit 30° zur Senkrechten ist auch in Italien zutreffend.
Die dazugehörige EU-Vorschrift ist in IT ebenso gültig wie in D.

Wo ist jetzt das Problem?

Die unterschiedlichen Strafen?
auf meinen Beitrag bezieht und so habe ich ihn nämlich verstanden. Warum greifst du mich dann an?
ich habe nicht geschrieben , daß das mit dem neigungswinkel in IT nicht gilt.
Also bevor man schreibt sollte man den text des anderen nach allen eventualitäten abchecken.

Hallo,

für jeden Sch... hat die EU was eingeführt. z.B. Geldbußen werden Länderübergreifend eingetrieben.
Das aber die in einem EU Land geltenden Zulassungen in einem anderem EU Land teilweise nicht anerkannt werden, dagegen tun die "Herren und Damen " keinen Schlag.


MFG Thomas

ich meinte z. B. in D Dürfen Kinder ab 7 Jahren in speziellen Kindersitzen auf dem Motorrad mitfahren. In A erst ab 12 Jahren. Wenn nun jemand von D nach I fahren will mit seinem Kind und die Vorschriften für D erfüllt kann er nicht durch A fahren. Und solche ungereimtheiten sollten die in Brüssel aufarbeiten.


MfG
Thomas
 
hallo,

ich meinte z. B. in D Dürfen Kinder ab 7 Jahren in speziellen Kindersitzen auf dem Motorrad mitfahren. In A erst ab 12 Jahren. Wenn nun jemand von D nach I fahren will mit seinem Kind und die Vorschriften für D erfüllt kann er nicht durch A fahren. Und solche ungereimtheiten sollten die in Brüssel aufarbeiten.


MfG
Thomas

Thomas in einem Thread der bauliche Vorschriften zum Inhalt hat (die EU-weit gleich sind) bringst du das Thema Straßenverkehrsrecht ein.... hat zwar beides mit dem Straßenverkehr zu tun, aber das eine ist EU-weit reglementiert, das andere ist Länderspezifisch geregelt (und bis heute dem Zugriff der EU entzogen, wie viele andere Bereiche..... in dem Zusammenhang nur der Hinweis auf die Halterhaftung in Österreich und die verschuldensabhängige Haftung in Deutschland)

Hättest du dein Beispiel mit den Kindersitzen gleich hinzugefügt, wäre das Missverständnis nicht entstanden. Schwamm drüber.
 
...na dann fahrt doch einmal in die Schweiz.:wirr2:

Dann doch lieber nach Italien. Immer dran denken ... Nummernschild vorher überprüfen!:Konfus2:
 
Ich bin in Italien noch nie kontrolliert, oder angehalten worden.

Im Gegenteil. In Sardinien stand der Trachtenverein mit Kelle in einer Ortschaft.
Ich durfte vorbei fahren und die Einheimischen hinten dran wurden angehalten.

Unabhängig davon, sollte man denen aber trotzdem von der EU aus mal an Karren pinkeln.
Ich sag mal wenn da jemand mutwillig auffällt ist die Strafe schon gerecht.
Und auch ein ordnungsgemäßes Nummernschild sollte jeder in der Lage sein dies anzubringen.

Aber so Sachen wie einhändig fahren, die haben echt ein Rad ab.
Das Gesetz kam wohl wegen dem Handtaschenrauben und nicht von der Straßensicherheit her.
 
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