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Einfache Lösung. Nicht nach Italien fahren... weil, was in Deutschland vielleicht erlaubt ist muss nicht zwingend in Italien erlaubt.
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3. | das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen .....in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, |
Einfache Lösung. Nicht nach Italien fahren... weil, was in Deutschland vielleicht erlaubt ist muss nicht zwingend in Italien erlaubt. Eintragungen und Gutachten interessieren die Italiener nicht. Auch wenns auf Italienisch steht. Beispiel- LeoVince Auspuff. Evo II nagelneue und nicht geändert. Angebaut, soundtest gemacht und ab nach Gardasee. Am 2 Tag in Kontrolle geraten. Original Papiere von eigene Italienische Firma nicht anerkannt!! Moped Stillgelegt! §Monat später mit Original Auspuff wieder abgeholt mit Hänger... Nee Nee. Nie wieder Italien!!!!!!
auf meinen Beitrag bezieht und so habe ich ihn nämlich verstanden. Warum greifst du mich dann an?Der in D erlaubte Neigungswinkel des Kennzeichens mit 30° zur Senkrechten ist auch in Italien zutreffend.
Die dazugehörige EU-Vorschrift ist in IT ebenso gültig wie in D.
Wo ist jetzt das Problem?
Die unterschiedlichen Strafen?
Hallo,
für jeden Sch... hat die EU was eingeführt. z.B. Geldbußen werden Länderübergreifend eingetrieben.
Das aber die in einem EU Land geltenden Zulassungen in einem anderem EU Land teilweise nicht anerkannt werden, dagegen tun die "Herren und Damen " keinen Schlag.
MFG Thomas
hallo,
ich meinte z. B. in D Dürfen Kinder ab 7 Jahren in speziellen Kindersitzen auf dem Motorrad mitfahren. In A erst ab 12 Jahren. Wenn nun jemand von D nach I fahren will mit seinem Kind und die Vorschriften für D erfüllt kann er nicht durch A fahren. Und solche ungereimtheiten sollten die in Brüssel aufarbeiten.
MfG
Thomas