Ich habe das folgende von dort abgetrennt, da hier härtere Mittel seitens der Justiz aufgefahren werden, als im Ursprungsthread.
Klick dort: Hamburger Gericht greift durch: Mit 129 km/h erwischt, jetzt wird der Raser enteignet
"Hamburger Gericht greift durch Mit 129 km/h erwischt, jetzt wird der Raser enteignet
Neustadt - „Streetfighter“ – so wird die 160 PS starke Yamaha MT-10 genannt. Und so fuhr der 22-jährige Besitzer sie auch. Nach halsbrecherischen Manövern zog ihn die Hamburger Polizei aus dem Verkehr und ein Richter entschied jetzt: Das rund 15.000 Euro teure Motorrad wird als „Tatmittel“ eingezogen. Möglich macht diese „Enteignung“ eine neue Rechtslage.
„Wenn 160 Pferde an der Kette ziehen und der Radstand nur 1400 Millimeter beträgt, weißt du, dass es ein großartiger Tag wird.“ So beschrieb ein Motorrad-Tester die Yamaha MT-10. Für Lars A. (Name geändert) war die Maschine das Ein und Alles.
In den Kurven schlug die Fußraste Funken auf dem Asphalt
Im Mai 2018 kaufte er das Motorrad (Spitze: knapp 250 km/h) und „pimpte“ es mit Teilen im Wert von 2000 Euro auf. Doch nur sechs Monate hatte er Spaß an dem Geschoss.
Am 14. November 2018 fuhr der 22-Jährige gegen 21 Uhr auf die A7. Der Yamaha-Fahrer wechselte auf die A23, fuhr statt der erlaubten 60 stolze 148 Kilometer pro Stunde, überholte rechts und überfuhr durchgezogene Linien. Kurven nahm er so halsbrecherisch, dass die Fußraste auf dem Asphalt Funken schlug.
Er raste mit wahnsinnigen 129 km/h durch Pinneberg
Bei Halstenbek raste der „Streetfighter“ mit 226 Stundenkilometern über die Autobahn (100 sind erlaubt) und fuhr dann Pinneberg-Mitte ab. Doch der Raser hatte noch nicht genug und erreichte innerörtlich wahnsinnige 129 km/h. Dann zuckte Blaulicht. Die irre Fahrt war von Verkehrspolizisten auf Video gebannt worden.
Jetzt musste sich der Raser in Hamburg vor Gericht verantworten. Bis Ende 2017 wäre Lars A. „nur“ wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung bestraft worden. Doch jetzt greift der neue Paragraf 315d/f und der gehört zum Strafgesetzbuch, nennt sich „Verbotene Kraftfahrzeug-Rennen“.
Hintergrund des Enteignungs-Gesetzes: Illegale Autorennen
Dort heißt es: „Wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“ Und: Das Gericht kann das Fahrzeug einziehen.
Hintergrund der neuen Gesetzesregelung waren innerstädtische Autorennen mit schlimmen Folgen. Im jetzt in Hamburg verhandelten Fall gab es aber keinen „Gegner“, der Motorradfahrer fuhr quasi ein Rennen gegen sich selbst. Juristisch ist der Tatbestand Neuland.
Lars A. war völlig fertig, weil er sein Traummotorrad verliert
Polizei, Anwälte und Staatsanwälte haben mit Spannung auf das erste Urteil nach §315d/f gewartet. Es lautete auf 60 Tagessätze à 40 Euro Geldstrafe, außerdem Entzug der Fahrerlaubnis, neun Monate Führerschein-Sperre und eben der Einziehung des „Tatmittels“ – der Yamaha.
Lars A. war völlig fertig, als er realisierte, dass er sein Traummotorrad verliert. Er legte Einspruch ein, zog diesen aber zurück. Das Urteil hat Rechtskraft und das Motorrad wird versteigert. Wenn er will, dann kann Lars A. es dort ein zweites Mal erwerben ..."
Klick dort: Hamburger Gericht greift durch: Mit 129 km/h erwischt, jetzt wird der Raser enteignet
"Hamburger Gericht greift durch Mit 129 km/h erwischt, jetzt wird der Raser enteignet
Neustadt - „Streetfighter“ – so wird die 160 PS starke Yamaha MT-10 genannt. Und so fuhr der 22-jährige Besitzer sie auch. Nach halsbrecherischen Manövern zog ihn die Hamburger Polizei aus dem Verkehr und ein Richter entschied jetzt: Das rund 15.000 Euro teure Motorrad wird als „Tatmittel“ eingezogen. Möglich macht diese „Enteignung“ eine neue Rechtslage.
„Wenn 160 Pferde an der Kette ziehen und der Radstand nur 1400 Millimeter beträgt, weißt du, dass es ein großartiger Tag wird.“ So beschrieb ein Motorrad-Tester die Yamaha MT-10. Für Lars A. (Name geändert) war die Maschine das Ein und Alles.
In den Kurven schlug die Fußraste Funken auf dem Asphalt
Im Mai 2018 kaufte er das Motorrad (Spitze: knapp 250 km/h) und „pimpte“ es mit Teilen im Wert von 2000 Euro auf. Doch nur sechs Monate hatte er Spaß an dem Geschoss.
Am 14. November 2018 fuhr der 22-Jährige gegen 21 Uhr auf die A7. Der Yamaha-Fahrer wechselte auf die A23, fuhr statt der erlaubten 60 stolze 148 Kilometer pro Stunde, überholte rechts und überfuhr durchgezogene Linien. Kurven nahm er so halsbrecherisch, dass die Fußraste auf dem Asphalt Funken schlug.
Er raste mit wahnsinnigen 129 km/h durch Pinneberg
Bei Halstenbek raste der „Streetfighter“ mit 226 Stundenkilometern über die Autobahn (100 sind erlaubt) und fuhr dann Pinneberg-Mitte ab. Doch der Raser hatte noch nicht genug und erreichte innerörtlich wahnsinnige 129 km/h. Dann zuckte Blaulicht. Die irre Fahrt war von Verkehrspolizisten auf Video gebannt worden.
Jetzt musste sich der Raser in Hamburg vor Gericht verantworten. Bis Ende 2017 wäre Lars A. „nur“ wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung bestraft worden. Doch jetzt greift der neue Paragraf 315d/f und der gehört zum Strafgesetzbuch, nennt sich „Verbotene Kraftfahrzeug-Rennen“.
Hintergrund des Enteignungs-Gesetzes: Illegale Autorennen
Dort heißt es: „Wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“ Und: Das Gericht kann das Fahrzeug einziehen.
Hintergrund der neuen Gesetzesregelung waren innerstädtische Autorennen mit schlimmen Folgen. Im jetzt in Hamburg verhandelten Fall gab es aber keinen „Gegner“, der Motorradfahrer fuhr quasi ein Rennen gegen sich selbst. Juristisch ist der Tatbestand Neuland.
Lars A. war völlig fertig, weil er sein Traummotorrad verliert
Polizei, Anwälte und Staatsanwälte haben mit Spannung auf das erste Urteil nach §315d/f gewartet. Es lautete auf 60 Tagessätze à 40 Euro Geldstrafe, außerdem Entzug der Fahrerlaubnis, neun Monate Führerschein-Sperre und eben der Einziehung des „Tatmittels“ – der Yamaha.
Lars A. war völlig fertig, als er realisierte, dass er sein Traummotorrad verliert. Er legte Einspruch ein, zog diesen aber zurück. Das Urteil hat Rechtskraft und das Motorrad wird versteigert. Wenn er will, dann kann Lars A. es dort ein zweites Mal erwerben ..."
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