SPN-PS57
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Haaalooo,
frage,
bei uns war es praxis, dass dem erwischten zuviel ausscherenden fahrradfahrer
bei min. 1,6prom. der f?hrerschein durch gr?n abgenommen wurde.
nun kam durch ag cottbus vorige woche die anweisung, dass dies zu unterbleiben habe, da
- es kein kraftfahrzeug sei, was die person gef?hrt hat ( war schon l?ngst meine meinung, da k?nnte ich ja auch mit 3,0 autoscooter nicht mehr auf dem rummel fahren -man sind das zahlen)
- es zu schadensklagen kommen kann.;)
letztendlich schrieb man aber nicht, wie es dann vor gericht ausgeht.
wie sieht es denn bei euch aus oder hat jemand erfahrung:D
B.d.
frage,
bei uns war es praxis, dass dem erwischten zuviel ausscherenden fahrradfahrer
bei min. 1,6prom. der f?hrerschein durch gr?n abgenommen wurde.
nun kam durch ag cottbus vorige woche die anweisung, dass dies zu unterbleiben habe, da
- es kein kraftfahrzeug sei, was die person gef?hrt hat ( war schon l?ngst meine meinung, da k?nnte ich ja auch mit 3,0 autoscooter nicht mehr auf dem rummel fahren -man sind das zahlen)
- es zu schadensklagen kommen kann.;)
letztendlich schrieb man aber nicht, wie es dann vor gericht ausgeht.
wie sieht es denn bei euch aus oder hat jemand erfahrung:D
B.d.