Bitte helft mir mal auf die Sprünge, habe den ganzen Fred von Anfang an nicht verstanden.
Gibt es mir unbekannte Orte, an denen die Hersteller das Verbandzeug verstecken? Eher nicht. Also kann es sich hierbei doch um keine gesetzliche Forderung handeln.
Richtig!
Warum sollte denn dann der TÜV die Plakette verweigern, wenn ein freiwillig mitgeführtes Utensil abgelaufen ist? Der Helm wird ja auch nicht kontrolliert.
Auch richtig, tut der TÜV nicht.
Anders sieht das bei Autos aus. Hier ist die Mitnahme eines Warndreiecks und eines Verbandskasten Pflicht.
War zwar schon ewig nicht mehr selbst beim TÜV, aber zumindest früher war es so, dass der Prüfer mal in den Kofferraum geschaut hat ob beides da war. Ob der auch nach dem Ablaufdatum geschaut hat, kann ich nicht mehr sagen.
Das wurde hier etwas vermischt.
Was aber auch zu sagen ist: Im Ausland (ich weiß es zumindest von F und glaube auch von A) das es dort eine Mitführpflicht für einen Verbandskasten/-kissen o. ä. gibt.
Ich selbst habe ein V-Kissen immer im Tankrucksack und alle paar Jahre Leiste ich mir da ein neues. Auf die 9,95 € kommt es mir da nicht an.
Bin nun seit 37 Jahren auf motorisierten Zweirädern unterwegs. Seitdem die im unfrisierten Zustand mehr als 40 km/h fahren, trage ich Schutzkleidung. Nach einem Unfall (hatte mal einen Abflug über querstehenden PKW) brauchst du alles Mögliche aber kein Verbandszeug.
Oder bin ich wieder mal ganz auf dem Holzweg?
Hatte selbst bisher nur einen Unfall, war aber schon bei einigen dabei. Stimmt, man hätte alles mögliche gebraucht, aber kein Verbandzeug.
Aber wie bei fast allem gilt:
Besser dabei haben und nicht brauchen - als brauchen und nicht dabei haben.