in ?sterreich ists erlaubt, und den mindestabstand kannst vergessen.
"StVO § 12 (5)
M?ssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Stra?enengen, schienengleichen Eisenbahn?berg?ngen und dergleichen angehalten werden, so d?rfen Lenker einspuriger, sp?ter ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn f?r das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden. (Vorbeischl?ngeln an stehenden Kolonnen)
Der Gesetzesbegriff "und dergleichen" bezieht sich nicht auf Autobahnen."
"ausreichend platz" sind 80-90 cm.
zur sache mit dem "reizen der autofahrer" kann ich nur sagen, dass die wiener k?figinsassen sich an die sache mit den vorfahrenden kradlern sehr gut gew?hnt haben. machen hier auch alle: radfahrer, mopeds, motorr?der.
ich mach das jeden tag ein paarmal und hatte erst einmal ?rger: gehupe, dicht auffahren beim wegfahren, vogelzeigen und so zeug. im prinzip aber harmlos. das ignoriere ich einfach.
arbeitsstrecke 15 km (ca.) quer durch wien im dicksten berufsverkehr
zeitersparnis gegen?ber auto: ca. 1 std. pro tag
gegen?ber ?ffentliche: ca. 30 min. pro tag
vorbeischl?ngeln - jederzeit! unbedingt!
