GPS Travel Recorder - Beweismittel?

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Gelöschtes Mitglied 320

Gast
Hallo @,

ich wollte nicht weiter in diesem Fred http://www.cbf-1000.de/VBForum/showthread.php?22288-GPS-Travel-Recorder schreiben, daher mal hier ein neuer.

Es geht um die Aussage:

Wollte ich mir auch schon immer mal zulegen.

Bis bei meinem Kumpel in einer Kontrolle in der Eifel das Ding im Tankrucksack aufgefallen ist, wurde sogleich konfisziert und ausgelesen.

Dann hat er Post bekommen, und soll zu den nachweisbaren Geschwindigkeitsüberschreitungen Stellung nehmen.

Sind die Daten denn rechtlich überhaupt verwertbar ?

meine erste Frage wäre hierzu. wie will die Polizei beweisen, dass ich die Geschwindigkeitsübertrtungen begangen habe?

Ich pers. glaube nicht daran, dass so etwas möglich ist. Wie gesagt in der Antwort darunter stand es ja schon: dann bräuchten sie nur alle Navis einsammeln, auslesen usw.

Gruß Bill
 
Warum sollte die Polizei das Gerät konfiszieren dürfen?
Bei Navis mit Blitzerkontrolle darf die Polizei einkassieren, soviel ich weiß. Aber bei GPS-Trackern?
 
genau ab sofort werden alle Navis, na zumindest einige, einkassiert Bei mir wird die gefahrene Geschwindigkeit zum Streckenabschnitt auch mitgeloggt, ist aber recht ungenau.

auch müßten sie dann ein Großteil der Kameras einsacken, die können das nämlich.
 
Ist mir auch irgendwie spanisch. Ich kann doch mal so ein GPS-Tracker ausleien, wer und wie ist damit vorher gefahren?:ausschau:
 
Warum sollte die Polizei das Gerät konfiszieren dürfen?
Bei Navis mit Blitzerkontrolle darf die Polizei einkassieren, soviel ich weiß. Aber bei GPS-Trackern?


Naja, das war in der Eifel. Wahrscheinlich hatten die sowas noch nicht gesehen und haben
es vorsichtshalber mal konfisziert :zwinkern:
 
Möglich ist es sicher, dass im Falle eines Unfalls so ein Gerät ausgelesen wird.

Ein Bekannter hatte, nach seinem Unfall mit einem vorausfahrenden Auto (war z. Glück nur Materialschaden), an seinem Navi sofort ein Reset vorgenommen, bevor die Polizei gekommen ist --wenn man das dann noch kann--

Als er uns das erzählte, haben wir uns erst mal am Hinterkopf gekratzt (und auf die Idee wäre ich an seiner Stelle in der Situation auch garnicht gekommen).

Kameras im Auto sind mittlerweile ja auch zulässig zur Wahrheitsfindung bei einer Gerichtsverhandlung.

Die Technik hilft nicht nur uns, die Anderen bedienen sich der modernen Technik genausso - sollte jedem klar sein!

Gruß - Rita
 
Ja, aber ich hoffe, es ist ein Unterschied, ob es um einen Unfall geht, um ein Indiz zu haben, per Kamera evtl auch einen Beweis, oder um eine OWi mit einer Ungenauigkeit ferner.....

Wenn so ein GPS zählt, dann können die auch ProViDa in Schräglage machen oder einfach nach Gehör schätzen...


Oerst
 
Ich bin ja bei der Rennleitung, von daher eine kleine grundsätzliche Anmerkung:

1.
Die Polizei kann natürlich jedes technische Gerät als Beweismittel für eine Straftat/Ordnungswidrigkeit nach §94/98 StPO (für OWi mit Transmissionsklausel) sicherstellen/beschlagnahmen. Hierzu zählen die GPS-Tracker, Kameras oder Navis aber auch Steuergeräte, die am/im Kraftfahrzeug verbaut sind, da auch solche Geräte durch Spezialisten auszuwerten sind. z.B. werden bei Unfällen mit tödlichem Ausgang die Steuergeräte der Fahrzeuge ausgelesen, um eine genaue Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls zu ermitteln.

2.
Das ganze muß verhältnismäßig sein. Für eine "normale" Geschwindigkeits-OWi kann die Sicherstellung des GPS-Trackers z.B. ausreichend begründet werden, die Sicherstellung des Krades zum Auslesen des Steuergerätes dürfte zu weit gehen. Darüber würde aber wenn ein Richter im Nachgang urteilen. Vor Ort könnte man erstmal alles abgenommen bekommen.

3.
Ein Auslesen und Vorwerfen von Geschwindigkeiten mittels der Kamera oder eines Navis sind bereits geschehen und sind problemlos bei Amts- und Landgerichten durchgegangen. Dabei ist natürlich immer der Einzelfall zu betrachten. Wenn die Rennleitung ohne Kamera hinter euch herfährt und dann beim Anhalten feststellt, dass ihr ein Gerät laufen hattet, kann das ohne Probleme eine straf-/owirechtliche Verfolgung stützen.

4.
Natürlich macht es einen Unterschied, ob ich ein Provida-Video vorliegen habe oder die Daten aus einem Navi. Bei einem Navi hätte man vielleicht mehr Abzüge zu machen aber ich kann z.B. einen länger andauernden Geschwindigkeitsverstoß dokumentieren und damit aus einer Fahrlässigkeit einen Vorsatz konstruieren und somit eine Strafverschärfung herbeiführen.


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Das sind so die rechtlichen Grundlagen aber im Regelfall interessiert es die meisten Kollegen nicht, wenn ein "kleiner" Geschwindigkeitsverstoß vorliegt und mit einer Verwarnung/kleinen OWi geregelt wird. Dann sollte man in den sauren Apfel beißen und halt zahlen, da musste ich schon durch.
Wenn man natürlich die Kiste mit Affenzahn durchs Dorf gejagt hat, wird es es eher zu solchen Maßnahmen kommen. Von daher ist meine persönliche Meinung, dass man sich zumindest in den Ortschaften und außerhalb so halbwegs auch mal an die Geschwindigkeit halten sollte.

Ich hoffe, ich konnte etwas Klarheit reinbringen und zumindest aufzeigen, dass die Polizei recht weitgefaßte Maßnahmen treffen kann, aber nicht muß. :)
 
Hallo Christian,

das ist mal eine eindeutige Antwort, mit der man auch mal was anfangen kann und ein wenig Klarheit in das Ganze hier reinbringt.

Besten Dank.

Gruß Bill
 
Hi Christian,

So meine ich es auch,hab nur nicht so ausgeholt....

Wenn die ohne Messgerät hinter mir herfahren und sagen, ich sei 20 zu schnell gewesen, dann gehe ich davon aus, dass es eher 30 waren, widerspreche aber trotzdem erst mal.

Dann kann ein GPS die Tendenz stützen, aber die Entscheidung liegt bei Gericht...

Wie aber bei jeder Messung / OWi Mit Einspruch.

Ich für mich stelle aber trotzdem die Frage, wieso Kameras geeicht sein müssen mit korrektem Protokoll etc. Und dann zieht man beim GPS Tracker einfach statt 3 kmh 10 ab und gut ist...

Die Geschwindigkeit, die ich dann schon mit dem Fahrrad gefahren bin, sind dann 'respektabel'...

Oerst
 
Ich denke mal problematisch wird es bei einem Unfallgeschehen mit unkarer Verursacherfrage.
Da könnte ich schon etwas alt aussehen, wenn eine Kamera mitlief und auch das Navi.
Wenn ein Gericht dann, nach Ausweertung beider Geräte, zu dem Schluss kommt:
An dem Tag wurde häufig- und nach Streckenprofil des Navi und durch Kameraaufzeichnung belegt- zu schnell/
waghalsig gefahren, könnte es eng werden.
Ich würde jedenfalls nie beide Geräte mitlaufen lassen.
Kamera am Bock käme eh für mich nicht infrage, und wenn ich mit Navi fahre, halte ich mich möglichst an
alle Geschwindigkeitsvorgaben.

Man weiß ja nie.........:mx11:
 
Nun gut, wir waren auch recht sportlich unterwegs :mx35:

Muß mal den Kumpel kontaktieren, was aus der Sache geworden ist.

Aber an den Aussagen von Christian merkt man doch, daß so einiges möglich ist, was man sich nicht vorstellen kann.

Die Rennleitung darf doch wohl erst einmal mehr, als man glauben mag. Unabhängig davon, was der Richter dann daraus macht.

Wie ich auch schon in einem "Auspuffthread" schrieb, gibt es wohl auch noch immer die Regelung des "linken Ohrs" des Polizeibeamten.

Wenn in Abwesenheit eines Meßgeräts die Auspuffanlage für den POM zu laut ist, dann bleibt die Kiste erst einmal stehen, da kannste wohl heulen wie Du willst.

Und wie vor einiger Zeit auch in der MOTORRAD stand, gibt es wohl mittlerweile Hausdurchsuchungen zur Identifizierung des Fahrers usw.

Und in der Schweiz kann es sogar Knast geben, wenn man zu schnell ist..... :boewu7:

Ein gefährliches Hobby pflegen wir :001:
 
Und dann sind wir wieder bei dem Punkt:
Wer vorschriftsmäßig fährt, darf alle seine Geräte behalten, evt. sogar das Motorrad :frech4:
 
Wenn man bewußt zu laut und zu schnell ist, dann sollte man
auch die Konseqenzen ohne Geheule tragen können.

Die Spielregeln sind doch bekannt.
 
Wunderliche Geschwindigkeiten

Hallo

Nach dem lesen der Beiträge habe ich mal bei meinen Zumo 210 die mit dem Auto im Winter gefahrenen Srecken angesehen. Dabei zeigt das Navi teilweise auf der Landstraße über 165 an, wobei die 80 Auto PS dieses nur max theoretisch auf 164 bringen - ich also auch wetterbedingt das niemals gefahren bin. Mit dem Auto fahre ich auch nicht aus Versehen mal schneller als erlaubt.
Sollte das mal kontrolliert werden, würde man mir doch etwas unterstellen, was ich 100% nicht gemacht habe! Wie kann das sein ?:wirr2:

Gruß Dieter
 
Wenn man bewußt zu laut und zu schnell ist, dann sollte man
auch die Konseqenzen ohne Geheule tragen können.

Die Spielregeln sind doch bekannt.

:Froehlich2: :Froehlich2: So seh ich das auch. Wenn man Mist baut, sollte man auch das Rückgrat dafür haben die Konsequenzen auszubaden und nicht der Polizei und/oder Richter noch einen vorzujammern. (Glauben die sowieso nicht).
 
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