geblitzt und doch ohne Strafe davonkommen

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Easy-Rider

Gast
Es war eines der schönen, sonnigen Wochenenden in Deutschland,:lol27: ich hatte mir `ne Maschine zum Probefahren ausgeliehen und fuhr mit meiner Frau (Sozius) spazieren; bei einer Ortsdurchfahrt, auf der Landstrasse, ca 500 Meter lang, kamen wir mit ca 100km/h an, ich lass das Mopped auslaufen und in der Bushaltestelle stand ein Pkw- zack - geblitzt mit :mx1:
ca 80 km/h; ein paar Tage später kam die Nachricht: 28 km/h zu schnell ... 1 Monat zu Fuß gehen und 3 Punkte in Flensburg. :Konfus2:
Ich zum RA , der forderte Akteneinsicht und siehe da, Fotos gestochen scharf von uns beiden von vorn und von hinten. Sch..... dachte ich, Einspruch, Aussage nur zur Person gemacht, beweispflichtig sind nun die anderen. Da ich eine schwarze Haube unter dem Helm anhabe,.... wegen Schweiß .... konnte man nur die Augen und die Nase sehen, :cs21:aber ! ! ! nicht 100 % tig einwandfrei nachweisen dass i c h der Fahrer war. Das Verfahren wurde eingestellt. Fazit:
Du mußt nach einem Verstoß angehalten werden, sonst hast du gute Chancen nochmal davonzukommen. Das heißt aber nicht, dass ich jetzt den Rasern Vorschub leisten will, mein Erlebnis bedeutet für mich: Halte Dich an die StVo , dann kannst Du auch ruhig schlafen. :wech:
Gute Nacht, Ihr Lieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht bluffen lassen!

Die grünweiße Rennleitung behauptet in solchen Fällen oft, dass an der Fahrerfeststellung keine Zweifel aufkommen könnten und das Foto gestochen scharf und mit allen wichtigen Gesichtpartien drauf sei.
Bullshit! Zum Anwalt, Einspruch einlegen und Akte kommen lassen!
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, der kann auch evtl. selbst auf der Wache das Foto anschauen. Aber dort nicht vom lieben Bullen weichklopfen und vom bösen Bullen einschüchtern lassen!

Fight 4 your rights!:001:

Agent Orange
 
Lieber Andreas,

habe aber auch schon gelesen,dass wenn es knüppeldick und wahrscheinlich bei größeren Delikten darauf ankommt, mit der heutigen Technik die Augen reichen um die verdächtige Person zu überführen.
 
Lieber Andreas,

habe aber auch schon gelesen,dass wenn es knüppeldick und wahrscheinlich bei größeren Delikten darauf ankommt, mit der heutigen Technik die Augen reichen um die verdächtige Person zu überführen.


Die Ohren vielleicht, die Augen sicherlich nicht....
 
Immer schön unauffällig bleiben und keine besonderen Klamotten tragen.
Ich hab davon gehört das auch eine Wiedererkennung der Bekleidung zu einer gültigen Rechtssprechung führen kann
 
Anhand der biometrischen Daten der Augenpartie kann eine eindeutige Zuordnung zu einem bekannten "Täterkreis" sprich zum vermuteten Fahrer per Gutachten erfolgen....

Es kommt ganz drauf an wie ernst es die Behörde und das im Nachgang beschäftigte Gericht meinen.... Kosten des Gutachtens liegt bei ca. 3000 €

Also auch eine "normale" Sturmhaube nützt da nichts.... wenn dann nur in Verbindung mit einer dunklen Sonnenbrille oder eine Sturmhaube mit Steg zwischen den Augen.

Im übrigen bei 28 km/h zuviel droht doch noch kein Fahrverbot (erst ab 31km/h und mehr innerorts...) oder wurde der Bußgeldkatalog heimlich und ohne mein Wissen diesbezüglich verschärft?

http://www.bmvbs.de/Verkehr-,1405.1494/Bussgeldkatalog.htm#9

Oder wurdest du innerhalb eines Jahres bereits das zweite mal mit mehr als 25 km/h Überschuss erwischt....
 
Glück kannst Du auch haben, wenn Du zu den ersten drei gehörst. Laut Aussage eines Mitarbeiters der Verkehrsüberwachungsbehörde sind die ersten sogenannte "Probeblitze" und werden nicht verwendet. :cs21:

Einmal hatte ich das Glück schon.
 
Dann kennt er bestimmt den § 49 OwiG und die darin enthaltene Kannvorschrift.. denn bei den Freunden gibt es schon mal gar keine Einsicht in die Akten.... sonder nur bei der sogenannten "Verfolgungsbehörde"... und das auch nur wenn sie mag...

Eine Rechtspflicht zur Akteneinsicht gibt es nur für den Anwalt....
 
Dann kennt er bestimmt den § 49 OwiG und die darin enthaltene Kannvorschrift.. denn bei den Freunden gibt es schon mal gar keine Einsicht in die Akten.... sonder nur bei der sogenannten "Verfolgungsbehörde"... und das auch nur wenn sie mag...

Eine Rechtspflicht zur Akteneinsicht gibt es nur für den Anwalt....

Das Stimmt
 
Augen und Ohren ...

Die Ohren vielleicht, die Augen sicherlich nicht....

können, wenn überhaupt reichen. Ich erinnere mal an den sehr beleibten (und dann in den lokalen Medien beliebten) Nürnberger Bankräuber, der jahrelang unschuldig im Knast saß. Da hat ein sogenannter Sachverständiger (dessen Wissenschaft auf die Rassenlehre der Nazis zurückgeht) nur das Ohr genommen und war sich sicher, dass der arme Mann das war. Im nachhinein war es aber ein anderer und der unschuldige "Kompakte" hatte ein ruiniertes Leben.

Fototechnisch sollte man die Polizei nicht unterschätzen: ein dunkles Visier hilft nicht viel. Wer sich bißchen mit digitaler Bildbearbeitung beschäftigt, kann das nachvollziehen. Voraussetzung ist natürlich ein gewisses Grundmaterial. Wenn alles schon total unscharf ist oder das Gesicht anderweitig verdeckt ist, dann hilft die Technik nicht weiter.

Gruß

Agent Orange
 
Anhand der biometrischen Daten der Augenpartie kann eine eindeutige Zuordnung zu einem bekannten "Täterkreis" sprich zum vermuteten Fahrer per Gutachten erfolgen....

Es kommt ganz drauf an wie ernst es die Behörde und das im Nachgang beschäftigte Gericht meinen.... Kosten des Gutachtens liegt bei ca. 3000 €

Also auch eine "normale" Sturmhaube nützt da nichts.... wenn dann nur in Verbindung mit einer dunklen Sonnenbrille oder eine Sturmhaube mit Steg zwischen den Augen.

Im übrigen bei 28 km/h zuviel droht doch noch kein Fahrverbot (erst ab 31km/h und mehr innerorts...) oder wurde der Bußgeldkatalog heimlich und ohne mein Wissen diesbezüglich verschärft?

http://www.bmvbs.de/Verkehr-,1405.1494/Bussgeldkatalog.htm#9

Oder wurdest du innerhalb eines Jahres bereits das zweite mal mit mehr als 25 km/h Überschuss erwischt....

Sorry, aber wenn dem so wäre, warum muss ich dann am EC-Automaten immer noch eine PIN eingeben?
Welche Qualität haben denn bei euch die Fotos?

Oerst
 
Am EC-Automaten sitzt kein Gutachter.....

Bei modernen Blitzern sind die Bilder so gut dass du den Fahrer hinter einen getönten/verspiegelten Visier sehr gut erkennst....
 
Kürzlich kam mir bei schönem Wetter ein VW-Sharan entgegen-
Am Steuer saß Hui-Buh
Eine Totalvermumte mit Sehschlitz....nun weiß ich, wie dehnbar
manche § sind:wech:
 
Kürzlich kam mir bei schönem Wetter ein VW-Sharan entgegen-
Am Steuer saß Hui-Buh
Eine Totalvermumte mit Sehschlitz....nun weiß ich, wie dehnbar
manche § sind:wech:

Ich glaub davon hab ich im Radio gehört...
Wurde von der Polizei angehalten und hat behauptet er sei Motorradfahrer, und wollte die grad Neu gekaufte Sturmhaube auf Hautverträglichkeit testen,so Allergietechnisch oder so...:wirr2::wirr2::lol27::lol27::lol27:
 
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