Unfall im Ausland

  • Ersteller Ersteller die ulla
  • Erstellt am Erstellt am
D

die ulla

Gast
Hallo ihr Motorradfahrer,:Froehlich3:
da ich mich jetzt auch schon im Ausland mit dem Motorrad rumtreibe brauche ich mal ein paar Tipps von euch.:Konfus2:
Wenn im Ausland ein Unfall passiert, wie verhält man sich.
Muß man immer die Polizei rufen, auch wenn einer der Meinung ist, eh kein Sprachverständnis zu haben. Bei körperlichen Schäden immer, dass ist klar. Aber bei Schäden nur beim Fahrzeug... hab ich gehört, man braucht keine Polizei.
Also, laßt euch mal aus. Und wem ist schon was passiert, wie wurde das geregelt.
Was kann ich im Nachhinein von Deutschland aus regeln?
Danke :blumen:
 
Ich ruf den ADAC (Plus) an und frag da dann nach....

Man sollte aber wohl seinen grünen Versicherungsschein dabei haben.....

Oerst
 
Hallo Ulla!

Also wenn Du bei uns in Österreich ohne das jemand verletzt ist die Polizei holst dann kostet das 50€ extra!

Und auf alle Fälle die grüne Ver.Karte nicht vergessen!

Klar kann Polizei was kosten - auch in Deutschland kann das Hinzuziehen der Polizei Geld kosten. Der Verkehrsverstoß der zum Unfall geführt hat, wir ja geahndet.

Aber was sind 35,- bzw. 50,- Euro vor Ort gegenüber den Sachschäden, die ja in der Regel in die Tausende gehen? Penauts!

Jedenfalls kann eine vernünftige Unfallaufnahme vor Ort den "unschuldig" Geschädigten vor bösen nachträglichen Überraschungen schützen wie z.B. nicht korrekte Angaben der Personalien, geänderte Sachbeweise und objektive Darstellung der Straßen- und Situationsverhältnisse usw.
 
Klar kann Polizei was kosten - auch in Deutschland kann das Hinzuziehen der Polizei Geld kosten. Der Verkehrsverstoß der zum Unfall geführt hat, wir ja geahndet.

Aber was sind 35,- bzw. 50,- Euro vor Ort gegenüber den Sachschäden, die ja in der Regel in die Tausende gehen? Penauts!

Jedenfalls kann eine vernünftige Unfallaufnahme vor Ort den "unschuldig" Geschädigten vor bösen nachträglichen Überraschungen schützen wie z.B. nicht korrekte Angaben der Personalien, geänderte Sachbeweise und objektive Darstellung der Straßen- und Situationsverhältnisse usw.

Hallo JoeMize!

Da gebe ich dir natürlich zu 100% recht!!!

Es ist ja auf die Frage von Ulla "Aber bei Schäden nur beim Fahrzeug..." bezogen gewesen!
 
Es ist ja auf die Frage von Ulla "Aber bei Schäden nur beim Fahrzeug..." bezogen gewesen!

Es gibt da ja keine einheitliche Verfahrensweise. Sogar in Deutschland wird das von Bundesland zu Bundesland und dann sogar noch situativ verschieden behandelt.
Aber wie gesagt, dass weiß man ja vorher nicht. Auch Unfälle mit nur Sachschaden würde ich immer versuchen, polizeilich aufnehmen zu lassen, den die Fehler die ein Laie macht (z.B. Schuldanerkennung vor Ort, Fehlinterpretation des Unfallherganges, bestimmte Dinge nicht schriftlich festlegen, Überprüfung der Daten des Unfallgegners usw) und finanziellen Folgen können ganz erheblich sein.

Auch sollte man die Gefahr von getürkten Unfällen (Autobumserei :Konfus2:) nicht auf die leichte Schulter nehmen und wer ist schon in der Lage, dies an Ort und Stelle zu erkennen?
 
Hallo Ulla!

Also wenn Du bei uns in Österreich ohne das jemand verletzt ist die Polizei holst dann kostet das 50€ extra!

Und auf alle Fälle die grüne Ver.Karte nicht vergessen!

Die Gebühr für die VU-Aufnahme in Österreich (blosser Sachschaden), die sogenannte Blaulichtsteuer, beträgt 36 Euro in Österreich. Im Aktenvermerk der Polizei werden lediglich Personal- und Fahrzeugdaten der Beteiligten vermerkt, Details zu Unfallstelle, etwaige Sachverhaltsfeststellungen und die Angaben der Beteiligten. Es findet keine Feststellung hinsichtlich Verschuldensfrage statt. Lichtbilder werden gegebenenfalls ebenfalls angefertigt. Sollte dich kein Verschulden treffen, dann kannst du die Gebühr bei der Schadensregulierung an die gegnerische Versicherung geltend machen.

Grüne Karte ist vorteilshaft, wg. Versicherungsnummer, allerdings keine Vorschrift. In Italien solltest du sie dabei haben, dort ist sie zwar prinzipiell auch nicht notwendig, aber die ital. Polizei machte schon öfters Probleme, wenn keine Grüne Karte mitgeführt wurde.
 
Die Gebühr für die VU-Aufnahme in Österreich (blosser Sachschaden), die sogenannte Blaulichtsteuer, beträgt 36 Euro in Österreich. Im Aktenvermerk der Polizei werden lediglich Personal- und Fahrzeugdaten der Beteiligten vermerkt, Details zu Unfallstelle, etwaige Sachverhaltsfeststellungen und die Angaben der Beteiligten. Es findet keine Feststellung hinsichtlich Verschuldensfrage statt. Lichtbilder werden gegebenenfalls ebenfalls angefertigt. Sollte dich kein Verschulden treffen, dann kannst du die Gebühr bei der Schadensregulierung an die gegnerische Versicherung geltend machen.

Grüne Karte ist vorteilshaft, wg. Versicherungsnummer, allerdings keine Vorschrift. In Italien solltest du sie dabei haben, dort ist sie zwar prinzipiell auch nicht notwendig, aber die ital. Polizei machte schon öfters Probleme, wenn keine Grüne Karte mitgeführt wurde.

Wie in D (nur 35€). Verschulden wird in D auch nicht festgestellt, dass darf nur ein Gericht. In D wird der vermeintliche Verursacher festgestellt und bekommt auf dem poliz. Bogen die Nummer 1.

Oerst
 
Guter Hinweis,
fahre heute Abend nach Italia Dolomitos.
Was habe ich gerade noch rausgesucht:
Grüne Versicherungskarte :cs21:

Was mann hat, dass hat man!
 
Wie in D (nur 35€). Verschulden wird in D auch nicht festgestellt, dass darf nur ein Gericht. In D wird der vermeintliche Verursacher festgestellt und bekommt auf dem poliz. Bogen die Nummer 1.

Oerst

Ist nicht ganz richtig, aber schon nahe dran :Konfus2:

Der Verkehrsverstoß, welcher begangen wurde wird gem. Verwarngeld - bzw. Bußgeldkatalog geahndet. Dabei kann 35,- Euro rauskommen, muss aber nicht. Liegt halt daran, wie hoch das Verwarngeld jeweils angesetzt ist. Wenn der Verstoß nicht mehr mit einem Verwarngeld geahndet werden kann, dann wird eine Verkehrsunfallanzeige geschrieben.

01 auf der Unfallmitteilung ist derjenige, der die Ursache für den Unfall gesetzt hat bzw. den Verkehrsverstoß begangen hat. Aber das auch nur im Grundsatz. Oft ist da ja überhaupt nicht klar oder mehere Beteiligte haben jeder für sich eine Ursache für den Unfall gesetzt. Jeder Beteiligte bekommt halt eine Nummer und auch der mit Nr. 02 oder 03 oder 04 kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.
 
Klar kann Polizei was kosten - auch in Deutschland kann das Hinzuziehen der Polizei Geld kosten. Der Verkehrsverstoß der zum Unfall geführt hat, wir ja geahndet.

Aber was sind 35,- bzw. 50,- Euro vor Ort gegenüber den Sachschäden, die ja in der Regel in die Tausende gehen? Penauts!

Jedenfalls kann eine vernünftige Unfallaufnahme vor Ort den "unschuldig" Geschädigten vor bösen nachträglichen Überraschungen schützen wie z.B. nicht korrekte Angaben der Personalien, geänderte Sachbeweise und objektive Darstellung der Straßen- und Situationsverhältnisse usw.

Stimme demzu. Sobald etwas an "Schaden" vorliegt sind die 35€ wirklich Peanuts.
Aber auch das Holen der Polizei schützt nicht vor einer "schlampigen" Unfallaufnahme. Ich musste so etwas leider im letzten Jahr sogar in Deutschland erleben. Bei meinem Unfall in Thüringen hat die dortige Polizei außer Personalienaufnahme nix gemacht. Ich hatte später - beim von mir eingeleiteten Gerichtsverfahren (die gegnerische Versicherung hatte zunächst meine Schadensersatzansprüche wegen offensichtlich total anderer Angaben meiner Unfallgegnerin bzgl. Unfallhergang komplett abgelehnt) - daher erhebliche Probleme den Unfallverlauf etc. richtig dargestellt zu bekommen. Größer Ärger. Ich kann daher nur jedem raten, möglichst gleich alles umfassend selbst zu sichern (Fotos!, Zeugen) oder von Mitfahrern sichern zu lassen. Geht aber nur, wenn man nach einem Unfall dazu körperlich in der Lage ist (ich war's nicht, wegen der Verletzungen) und auch entsprechendes Equipment wie z.B. Kamera dabei hat.
Auf die Polizei (im In- und Ausland) würde ich nicht viel geben. Trotzdem schadet's nix sie zu rufen.
 
Zurück
Oben Unten