Erfahrung zu "Merkantiler Minderwert" und Nutzungsausfall?

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patton

Gast
Hallo,

meine Frage an Euch:
Hat jemand Erfahrung zu "merkantinler Minderwert" beim Motorrad?
Hintergrund: Ein Gel?ndewagen war so nett meine KCBF und mich ?ber ein Stoppschild zu schieben.
Laut Gutachten kein "Merkantiler Minderwert", da alles ausgetauscht wird.
Vielleicht sehe ich das falsch , aber beim Verkauf wird es sicher einen Preisabzug gegen?ber einer unfallfreien geben, oder?!.

Zum Nutzungsausfall bei Motorr?dern gibt es sehr unterschiedliche Aussagen, gibt es belastbare Quellen?

Aber pers?nliches Empfinden und Gesetzgebung m?ssen ja nicht immer korrelieren.
Letztendlich habe die Maschine (1/2 Jahr alt) gegen eine neue KCBF getauscht und werde sie am Freitag abholen.

Danke
Patton
 
Minderwert ist meines Wissens beim Motorrad versicherungstechnisch nicht gegeben, da man das nicht als Arbeitsger?t betrachtet.

Ich habe damals aber nicht darauf geachtet.

Nutzungsausfall:

Du darfst kein Auto angemeldet haben oder musst nachweisen k?nnen, dass Dein Auto von Frau/Kind f?r die Fahrt zur Arbeit notwendig ist und Du Dein Motorrad f?r Deine Fahrt zur Arbeit brauchst.

Des Weiteren, hatte ich, wenn die Verkleidung verschrammelt ist und das Motorrad bis zur Fertigstellung in der Werkstatt bleibt, wird gesagt, dass Du ja mit verschrammelter Verkleidung h?ttest fahren k?nnen.

Oerst
 
Danke

Hallo ManfredK,

so sehe ich das auch ; nur der Gutachter stellt sich auf den Standpunkt:
Motorrad = Luxus --> kein merkantiler Minderwert.

Danke und Gruss
Patton
 
Das l?sst sich problemlos mit einer Fahrzeugsch?tzung z.B. DAT (kostenpflichtig) beweisen... Fahrzeugwert einmal mit und einmal ohne Unfall ermitteln.

Du musst dass allerdings in einem Gerichtsverfahren erstreiten - die Versicherung wird das nicht freiwillig bezahlen.

Wenn dein Motorrad "Freizeitgef?hrt" ist, kann dir allerdings ein Nutzungsausfall verweigert werden. Dem k?nntest du nur Abhilfe schaffen, wenn du z.B. belegen kannst, dass du das Motorrad auch f?r t?gliche Fahrten zur Arbeit nutzt.

Im ?brigen kannst du deinem "Gutachter" einfach mal dieses Gerichtsurteil zu kommen lassen:

[FONT=Tahoma, sans-serif]LG ASCHAFFENBURG[/FONT]
[FONT=Tahoma, sans-serif]08.03.1990[/FONT]
[FONT=Tahoma, sans-serif]AZ: S 268/89[/FONT]

[FONT=Tahoma, sans-serif] Auch Kraftr?der stellen ein denkbares Objekt f?r den Anfall eines merkantilen Minderwertes dar.

Aus den Gr?nden: (...Der sogenannte merkantile Minderwert muss immer ersetzt werden, wenn ein Kfz, das Unfallsch?den von einigem Gewicht erlitten hat, im Verkehr in der Regel trotz ordnungsgem?sser Reparatur geringer bewertet wird als ein unfallfreies.
Dies setzt einen Markt voraus, auf dem sich der Minderwert in Gestalt eines geringeren Erl?ses auswirken kann.
Dieses Kriterium erf?llen auch Motorr?der, da auch f?r diese ein Gebrauchtfahrzeugmarkt existiert und auch hier ein Grossteil der K?ufer nicht bereit sein wird, f?r Fahrzeuge mit Vorsch?den bzw. wieder instand gesetzte Kraftr?der denselben Preis zu bezahlen wie f?r entsprechende unbesch?digte.
Die Frage der Objektivit?t der Wertminderung kann dabei dahinstehen...).
[/FONT]

Ich wusste doch da hatten wir fr?her mal einen Kunden von uns aktiv unterst?tzt....

Wegen der Summen allerdings nicht beim OLG sondern nur beim LG

Du solltest deinen "Gutachter" auch auf den Unterschied zwischen einem technischen Minderwert (der ist beim Motorrad bei fachgerechter Reparatur mit Neuteilen nicht gegeben) und einem merkantilen Minderwert hinweisen. Die Gr??enordnung liegt der Wertminderung h?ngt vom Umfang des Unfallschadens ab und betr?gt etwa 250 - 500 €
 
Zuletzt bearbeitet:
Tach,

patton hat doch sein unfallm?ppi gegen eine neue getauscht, also warum wird denn hier mal wieder sehr sinnarm ?ber h?ttek?nntesolltem??tewasw?rewenn diskutiert ???


Gru?

Wolfgang
 
Tach,

patton hat doch sein unfallm?ppi gegen eine neue getauscht, also warum wird denn hier mal wieder sehr sinnarm ?ber h?ttek?nntesolltem??tewasw?rewenn diskutiert ???


Gru?

Wolfgang



Moin Wolfgang,

das Thema ist doch insgesamt f?r viele von Interesse, auch wenn nur vorsorglich. Gerade das Zitierte Urteil kann doch im Fall dr F?lle von Belang sein.

Gru?Ralf
 
Weil er bei Vorliegen der Wertminderung mehr Geld von der Versicherung bekommt?
 
Tach,

patton hat doch sein unfallm?ppi gegen eine neue getauscht, also warum wird denn hier mal wieder sehr sinnarm ?ber h?ttek?nntesolltem??tewasw?rewenn diskutiert ???


Gru?

Wolfgang

ich finde eigentlich nur deinen beitrag hier sinnfrei. alles andere fand ich h?chstinteressant. f?r die zukunft sicherlich kein unn?tzes wissen.

@patton
hat sich die versicherung nicht geweigert dir ein neues mopped zu zahlen? ich kenn da viele versicherungen, die das nicht ohne weiteres getan h?tten. es sei denn, das war nen totalschaden...
btw. hast du dein motorrad kleidung erneuern lassen, oder hat diese keinen schaden genommen?
 
Nutzungsausfall

Also ich hatte letztes Jahr nen nichtverschuldeten Unfall. Die CBF war Schrott. Ich habe ausserdem noch ein Auto angemeldet. Trotzdem habe ich Nutzungsausfall bekommen. Es gibt da Tagess?tze. Im Fall der CBF1000 ist so etwa 60 Euro pro Tag!!! Habe damals satte 700 Euro Nutzungsausfall von der gegnerischen Versicherung bekommen.

Stefan
 
Nutzungsausfall

Hallo Wolfgang,

an alle Danke f?r die Hinweise , insbesondere das Urteil.

Die Versicherung zahlt selbstverst?ndlich nicht das neue Motorrad, darf ich schon selbst zuzahlen.
Mein HH hat mir ein fast unwiderstehliches Angebot gemacht- er hat wohl einen Restwertaufk?ufer , dann Rep. Kosten von Versicherung + Zuzahlung.

Nicht toll, daher w?re ein "Merkantiler Minderwert" interessant, die Differenz kleiner zu halten.

Zur Kleidung: Helm und Handschuhe m?ssen neu , die andere Kleidung hat leichte Besch?digungen. Das wird der mittlerweile eingeschaltete Rechtsanwalt wohl vor Gericht kl?ren.
Ich dachte, ohne Rechtsanwalt geht es , war wohl nichts.

Gru?
Dirk
 
Ich bin mir nicht sicher, das Thema Kleidung und Ersatz hatten wir hier auch schon irgendwo. Vielleicht ist da ja auch ein Urteil bei, ichmeine, schon...

Mal die Suche bem?hen...

Oerst
 
Hier nochmal eine Entscheidung des Oberlandesgerichts D?sseldorf vom 10. M?rz 2008 (AZ: 1 U 198/07) zum Thema Nutzungsausfallentsch?digung bei Motorr?dern.

Ich muss allerdings sagen, dass ich als Unfallverursacher einen Hals kriegen w?rde, wenn der Gesch?digte dies geltend macht, obwohl er bequem mit dem Auto zur Arbeit (oder sonstwohin) fahren k?nnte. Aber da gibt es sicherlich unterschiedliche Meinungen.

Hallo Canto,

verstehen kann ich den Hals auch, aber:
- ich muss mit dem Auto auch einen Parkplatz zahlen (mit Motorrad kann ich ohne Kosten parken)
- sofern der Unfallverursacher ein Autofahrer war, wird er unabh?ngig von der Schadensh?he hochgestuft

Klar, die Versicherungen holen sich das von allen zur?ck.

Oerst
 
Hallo,:Banner:

danke an Euch, das Urteil habe ich heute in der aktuellen Zeitschrift Motorrad auch gelesen.
Schauen wir mal, wie sich die Versicherung das ganze vorstellt.
Sobald der Fall entschieden ist, melde ich mich.

Gru?
Patton
 
...
Ich dachte, ohne Rechtsanwalt geht es , war wohl nichts.
...

Habe - zum Gl?ck noch nie mit dem Motorrad - bereits ein paar leidvolle Erfahrngen machen m?ssen. Leider geht bei Sch?digung im Stra?enverkehr NICHTS ohne Anwalt. Auch bestehe ich bei einem noch so kleinen Kratzer darauf, die Polizei hinzuzuziehen, da es sonst hinterher mit der Beweisf?hrung schwierig werden kann und dann steht Aussage gegen Aussage. Habe leider schon geblutet (finanziell), weil ich dachte ... :narr:

Ansonsten finde ich diesen Beitrag ?u?erst interessant, das kann schlie?lich jeden treffen. Wer anderer Meinung ist, muss ihn ja nicht lesen und kann sich anderen Themen im Forum widmen :ausschau:
 
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