Zahlungsweise Versicherungsbeiträge

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die ulla

Gast
Ich habe letztens gelesen, dass Versicherungen keine höheren Beträge verlangen dürfen, wenn man monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zahlen möchte.
Jetzt habe ich ein neues Angebot und da steht

Zuschläge

halbjährlich 3% €199,49
vierteljährlich 5% €101,71
monatlich 6% € 34,21

oder auf einmal €387,31

das sind €23,21 mehr wenn ich monatlich zahlen möchte, aber für was???


Hat das jemand auch schon gelesen und kann mir eventuell eine Quelle nennen.
Warum soll ich für eine Leistung, die noch nicht erbracht wurde einen Aufschlag zahlen??

Ich danke den jenigen, der mir da die passende Anrwort sucht.:Froehlich3:
 
Hallo Ulla;

mir ist nur bekannt, daß bei der KFZ-Versicherung diese Aufpreise gezahlt werden müssen !
Allerdings bezahlt man hier bei jährlicher Zahlungsweise im voraus !

Bei den übrigen Sparten zahle ich monatlich ohne Aufpreis.
Das ist aber nicht bei jeder Gesellschaft so !
 
...die monatlich, vierteljährlich oder halbjährlichen Zahlungen sind m.M. nach nicht anders zu sehen wie eine Ratenzahlung, und die war schon immer etwas teurer (ausser bei einer 0% Finanzierung, welche die Versicherungen aber net anbieten...):frech4:

...der Mehraufwand wie monatlich, vierteljährlich oder halbjährlice Buchungen, Kontrollen, bearbeitungen etc. werden damit wohl berechnet bzw. abgegolten...
 
Das weis ich, aber ich hatte letztens gelesen, dass es nicht mehr statthaft sei, weil die Leistung ja noch nicht erbracht sei. Ich gebe sozusagen der Versicherung ein zinsloses Darlehn!!!
Ich finde blos den Text nicht mehr, glaube es war in einem Automagazin!?
 
es gibt Geld zurück !!!!!!

Hallo, für alle die zuviel Geld an die Versicherungen bezahlt haben. :Froehlich1:
BGH Urteil vom 29.07.2009, Az: IZR 22/07, die Verbraucherzentralen haben Musterverträge vorbereitet und mit diesen können die zu unrecht bezahlten Beträge bei der entsprechenden Versicherung zurück gefordert werden !!:11 - lol::11 - lol::11 - lol::11 - lol::11 - lol::11 - lol::11 - lol::11 - lol::11 - lol::11 - lol::11 - lol:
das gibt ja einen super Sommer :sauf::sauf: jetzt brauche ich noch ein BGH Urteil, für die zuviel bezahlten Tankrechnungen :11 - lol::11 - lol::11 - lol:
fröhliche und Gute Fahrten wünsche ich Euch Allen !!!

Dieter und Jenny:12 - hdl::12 - hdl:
 
Das klingt schon mal gut; ich hab es mal gleich rausgezogen

In einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29.07.2009 (Az. I ZR 22/07) wird bestätigt, dass die seit den 80er-Jahren geltende Pflicht zur Angabe von Effektivzinsen auch bei der ratenweisen Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzuschlägen gilt. Die Regel bei Versicherungsprämien ist die Fälligkeit einer Jahresprämie zum Versicherungsbeginn - diese kann dann z. B. in monatlichen Rate inklusive eines Ratenzuschlags bezahlt werden. Diese Ratenzuschläge sind meist überhöht. Das bedeutet, dass nach grober Schätzung die Hälfte aller Deutschen ein Recht auf Rückerstattung hat. Ihre Versicherungsgesellschaft muss neu abrechnen. Rechtsanwalt Dr. Fiala hat dieses Urteil ausgegraben.


Danke Dieter

Aber ich sehe trotzdem noch nicht ein, der Versicherung ein zinsloses Darlehn zu geben.
 
Das weis ich, aber ich hatte letztens gelesen, dass es nicht mehr statthaft sei, weil die Leistung ja noch nicht erbracht sei. Ich gebe sozusagen der Versicherung ein zinsloses Darlehn!!!
Ich finde blos den Text nicht mehr, glaube es war in einem Automagazin!?

Es geht dabei um die möglicherweise fehlende Angabe zum effektiven Jahreszins...

Wenn diese fehlen sollte gibt es die Möglichkeit zuviel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
 
Schaut einfach in eure Versicherungsverträge... wenn ihr dort keine genaue Angabe zu den bei monatlichen / vierteljährlichen / halbjährlichen Ratenzahlungen anfallenden Zuschlägen ausgewiesen habt, bestehen gute Chancen auf Rückerstattung (bei mir leider nicht, ich zahle jährlich) :wirr2:
 
Das weis ich, aber ich hatte letztens gelesen, dass es nicht mehr statthaft sei, weil die Leistung ja noch nicht erbracht sei. Ich gebe sozusagen der Versicherung ein zinsloses Darlehn!!!
Ich finde blos den Text nicht mehr, glaube es war in einem Automagazin!?

Wo hast Du es gelesen? Welche Quelle? Kannst Du der nachgehen?
Hörensagen zählt nicht, damit kannst Du Deine Versicherung sicher nicht erschrecken. :zwinkern:
Und der Begriff "statthaft" sagt eigentlich alles, oder?
 
Die Versicherung lässt sich den Mehraufwand bei der Verwaltung natürlich bezahlen.
Das steht aber in den Versicherungsanträgen immer drin.
Ich habe 4 Versicherungsverträge für KFZ und durch meine jährliche Zahlweise spare ich da schon eine Menge.
Wenn ich jeden Monat die Beiträge selber spare, zahle ich keine Gebühren.
 
Nach § 233a Abgabenverordnung werden Steuererstattungen automatisch verzinst. Beginnend 15 Monate nach der Steuerpflicht.

Sprich du bekommst Zinsen vom Finanzamt, wenn du ab April 2010 eine Erstattung aus 2008 bekommen würdest.

Also Zinsloses Darlehen nur auf Zeit. Und der Zinssatz ist noch nicht mal schlecht.
 
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