Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat….

D

Dark

Gast
das habe ich gerade in einem anderen Forum gefunden:




Unser Mandant – nennen wir ihn mal Willi Brause – war ein sehr ordentlicher Mann. Irgendwann hatte er gelernt, dass man *immer* alle seine Dokumente bei sich zu führen hatte, insbesondere den Führerschein und den Fahrzeugschein, wenn man Auto fährt. Schließlich kostet so etwas im Falle einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld von 10 €, das Willi Brause gerne sparen würde.
So kam unser Willi Brause Anfang Juli 2013 in eine so genannte „Allgemeine Verkehrskontrolle“. Er hatte einen schlechten Tag gehabt, was er dem kontrollierenden Beamten auch mitteilte. Dieser sah auch die leicht geröteten Augen von Willi Brause. Aber er hatte einen ganz anderen Verdacht: Drogen oder (legale) Medikamente, nach deren Einnahme man nicht oder nur eingeschränkt Auto fahren darf. Und er machte das, was in seiner Dienstvorschrift steht und nahm Willi Brause zur Blutuntersuchung mit auf das Revier. Dort nahm ihm ein Polizeiarzt eine Blutprobe ab und die Polizei ihm vorläufig den Führerschein weg wegen des „Verdachts auf Teilnehme am Straßenverkehr unter dem Einfluss betäubender Substanzen“. Wenn die Polizei in ihrer Subjektivität diesen Verdacht halbwegs logisch begründen kann, darf sie das. Willi Brause bekam ein schönes Sicherstellungsprotokoll und stand vor der Polizei im Wissen, jetzt nicht mehr sein Fahrzeug fahren zu dürfen.
Vollkommen unabhängig, ob Willi Brause jetzt „schuldig“ oder vollkommen „unschuldig“ war, die Pappe war weg und zumindest während des gegen ihn laufenden Strafermittlungsverfahrens darf er kein Fahrzeug mehr fahren. Eine Blutuntersuchung dauert je nach zu suchender Substanz 3 – 12 Wochen und wird meistens durch die Gerichtsmedizin durchgeführt. In dieser Zeit darf auch der (unschuldige) Willi Brause kein Fahrzeug mehr führen.
Da die Blutuntersuchung nichts ergeben hatte, bekommt Willi Brause Anfang Oktober 2013 Post von der Staatsanwaltschaft mit dem lapidaren Hinweis, dass das gegen ihn eingeleitete Verfahren eingestellt wurde. Seinen Führerschein bekommt er mit der gleichen Post zurück und darf ab diesen Zeitpunkt wieder sein Auto fahren.
Was wäre passiert, wenn Willi Brause seinen Führerschein bei der Polizeikontrolle nicht dabei gehabt hätte? Hätten die Polizisten ihm das Autofahren trotzdem verbieten oder sogar den Führerschein trotzdem wegnehmen können? Das Autofahren kann die Polizei nur für den einen Tag der Kontrolle verbieten, den Führerschein kann sie nicht wegnehmen, weil Willi Brause ihn ja nicht bei sich geführt hatte. Am nächsten Tag dürfte sich Willi Brause wieder vollkommen legal an das Steuer seines Autos setzen können (und damit vollkommen legal zu seinem Anwalt fahren sollen), weil der Lappen sich ja im Besitz von Willi Brause befindet.
Warum? Die Polizei darf nur das beschlagnahmen oder sicherstellen, was sie findet und in den Händen hält. Hätte Willi Brause seine Pappe nicht dabei gehabt (weil er sie beim letzten Besuch bei Tante Erna in Dortmund hat liegen lassen), wäre der Führerschein nicht sichergestellt worden.
Die Polizei hätte möglicherweise über die Staatsanwaltschaft eine gerichtliche Sicherstellung beantragen können. Dies dauert erfahrungsgemäß etwa eine Woche. Dann hätte Willi Brause einen Brief vom Gericht im Kasten gehabt und eine weitere Woche Zeit für eine Stellungnahme bekommen. Geht Willi Brause spätestens dann zu einem Rechtsanwalt, müsste dieser erst die Ermittlungsakte einsehen, um überhaupt zu prüfen, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist. Insgesamt sind von der Kontrolle gerechnet schon mindestens drei Wochen verstrichen, in denen unser Willi Brause vollkommen legal ein Fahrzeug hätte führen können.
Das Gericht muss dann die Stellungnahme des Rechtsanwalts weiter prüfen und kann erst dann entscheiden, ob der Führerschein trotzdem eingezogen wird. Vielleicht liegt ja dann auch schon das Ergebnis über die Blutuntersuchung vor, die Willi Brause entlastet hätte.
Vollkommen egal, ob Willi Brause nun unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten gefahren ist oder nicht, hätte er seinen Führerschein nicht mitgeführt, wäre er ihn nicht (vorläufig) losgeworden.
Aus unserer Sicht begründet sich die Pflicht zum Mitführen der Fahrerlaubnis lediglich darin, dass der Polizei die Möglichkeit gegeben wird, diese zu beschlagnahmen. Denn machen wir uns nichts vor: Die Polizei verfügt über so viele Computer gesteuerte Möglichkeiten, an Ort und Stelle herauszufinden, ob jemand einen Führerschein, einen Jagdschein, einen Waffenschein, eine Flugerlaubnis, einen Angelschein und und und…. besitzt. Dies alles und noch viel mehr kann die Polizei über den Personalausweis jederzeit herausfinden.
Zwar handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Willi Brause den Führerschein nicht bei sich führt, aber selbst wenn man im Falle einer Polizeikontrolle dann 10 € berappen muss, ist dieses im Ergebnis billiger, als die Kosten, die man hätte, wenn die Pappe (auch nur vorläufig) entzogen wird – vom Ärger und Aufwand einmal ganz abgesehen.:-)

Quelle:http://www.kanzlei-nierenz.de/warum-man-besser-seinen-fuhrerschein-nicht-dabei-hat/
 
Hmmm......wenn Willi Brause aber nicht unschuldig war und wirklich nicht mehr in der Lage war, ein Fahrzeug zu führen, dann bin ich ganz froh darüber, daß die Polizei so einen Vogel für min. 3 Wochen aus dem Straßenverkehr zieht.

So gefährdet er wenigstens keine anderen Verkehrsteilnehmer.

Wenn bei ihm so ein Aufriß gemacht wird, werden die Beamten wohl einen begründeten Verdacht gehabt haben, aus lauter Langeweile machen die das nicht.

Ich kenn zwar Willi Brause nicht, aber jede Geschichte hat immer 2 Seiten !
 
Wenn bei ihm so ein Aufriß gemacht wird, werden die Beamten wohl einen begründeten Verdacht gehabt haben, aus lauter Langeweile machen die das nicht.

Aha , also Verhätnissmässigkeit der Mittel.

So wie hier:
http://www.stern.de/panorama/sternd...gt-brutale-jagd-auf-rollerfahrer-2058663.html

wo die bald nen 17 Jährigen umgelegt haben, bloss weil er nicht angehalten ist und die Ihn wohl für bin Laden persöhnlich gehalten haben.
Oder bei Stuttgard 21 oder............oder........

Gut es gibt auf beiden Seiten solche und solche, aber komm mal in eine Kontrolle und benehme Dich nich so devot wie von der Rennleitung erwünscht, sondern als mündiger Bürger, weil Du ja nix verbrochen hast. Dann kannst Du ganz schnell die geballte staatliche Willkür zu spüren bekommen.
Die Sauerei ist doch, das die Beamten damit durchkommen und Du dicke Backen machst, obwohl Du unschuldig bist.
Oder bist Du auch so einer vom Trachtenverein?
Dann kann ich deine Sichtweise verstehen, aber nicht tolerieren.

Gruß
Torsten
 
Ich will nichts beschönigen oder klein reden.
Aber: Ebenso wie es Beispiele für- sagen wir mal Kritik-würdiges- Verhalten von Polizeibeamten gibt, könnte man auch Beispiele von
wirklich super Verhalten von Polizeibeamten aufzählen.
Auch in Polizeidiensten ist der übliche Schnitt der Bevölkerung beschäftigt.

Ich habe schon zweimal sehr positive Erfahrungen mit Polizeibeamten gemacht. Wohlgemerkt in Situationen wo tatsächliches "Fehlverhalten" von mir vorlag. Allerdings habe ich in den Momenten auch nicht "den Lauten" gemacht, sondern mich auch entsprechend einsichtig gezeigt.

Die angeführte Geschichte der Anwaltskanzlei erscheint mir übrigens- sorry- etwas reichlich konstruiert.
Obwohl: Manchmal spielt das Leben zugegebenerweise ja auch etwas verrückt!
 
Ich weiß nicht, was man von solchen Geschichten halten muß. Seit sehr vielen Jahren bin ich Berufsfahrer. Ich fahre heute noch Linien- und Reisebusse. Dadurch komme ich oft genug in eine Kontrolle. Ob mit dem Bus, oder mit meinem PKW/Motorrad.
Noch niemals wurde ich von der Polizei oder von der BAG unfreundlich behandelt. Warum sollte auch ein Beamter ohne Grund einen Fahrzeugführer wie den letzten Hiwi behandeln. Es heißt immer, ein Polizeibeamter muß belastbar sein. Richtig, belastbarer wie ein Normalbürger schon.
Durch meinen Beruf bei den Verkehrsbetrieben in Bremen habe ich im Außendienst oft genug erlebt, wie Beamte von manchen behandelt werden. Ich will nicht im Details auf die Beschimpfungen und Tätigkeiten eingehen. Ich kann sehr gut verstehen, wenn einem Beamten die Sicherung durchgeht.
Zur Zeit wird bei Vorfällen dieser Art von den Medien gerne einseitig und negativ berichtet.
So, jetzt könnt ihr mich in der Luft zerlegen.

Wir sind jetzt aber schon ganz schön von dem Starttread weg. Diese Anfangsgeschichte zeigt hervorragend den deutschen Amtsschimmel.
 
Diese Anfangsgeschichte zeigt hervorragend den deutschen Amtsschimmel.

Hallo shadow600,

ich muss Dir da völlig recht geben. Eigentlich kann es nicht sein, dass einem unschuldigen mal eben für 3-12 Wochen die Pappe abgenommen wird, nur weil es so lange dauert bis hier irgendjemand seine Arbeit aufnimmt.

Auf der anderen Seite finde ich es aber viel erschreckender, dass unser Staat nicht in der Lage scheint, einen tatsächlichen Täter der seinen Führerschein einfach nicht mitführt, aus dem Verkehr zu ziehen.
Wobei es ja durchaus auch Fälle gibt, in denen der entzogene Führerschein noch lange nicht vom Fahren abhält. Aber das ist dann wohl eher ein allgemeines gesellschaftliches Problem, dass die Leute immer egoistischer und roher werden.

Aber mal ganz ehrlich, wer soll denn noch moralische Werte mitbekommen angesichts von sog. "Vorbildern" wie dem Limburger Bischof???
 
..... dass einem unschuldigen mal eben für 3-12 Wochen die Pappe abgenommen wird, nur weil es so lange dauert bis hier irgendjemand seine Arbeit aufnimmt.
Im Eröffnungspost steht :
Eine Blutuntersuchung dauert je nach zu suchender Substanz 3 – 12 Wochen und wird meistens durch die Gerichtsmedizin durchgeführt.

Das bedeutet nicht, dass irgendeiner seine Arbeit nicht aufnimmt. Manche Werte dauern halt.
Kenn das aus dem Abfallrecht. Auf bestimmte Analyseparameter muss ich halt 2-4 Wochen warten.

Auch wenn wir bespitzelt werden wie der Staatsfeind Nr. 1, so sind wir immer noch nicht so fortschrittlich wie bei CSI-Miami. :02 - zwinkern:
 
Hallo, wenn diese Geschichte wahr und nicht fiktiv ist, dann ist ja wohl eins Fakt, einem UNSCHULDIGEM Bürger wurde aufgrund einer willkürlichen Entscheidung der Führerschein für drei Wochen abgenommen. In dem Bericht steht nichts von positiven Schnelltest etc. also das subjektive Gefühl eines Beamten reicht für so was, also für mich ist das der Hammer. Und nebenbei, es gibt den ein oder anderen der durch so ein Fahrverbot seinen Job verlieren kann, ob Herr oder Frau Hauptkommissar beim Beschlagnahmen der Fahrerlaubnis freundlich waren, nützt dem dann auch nichts mehr. Gruß Tullio
 
Das ist keine Willkür, sondern so ist es.
Die Polizei kann ein Motorrad anhalten, der Meinung sein, das ist zu laut und erst einmal aus dem Verkehr ziehen.
Die Polizei kann ein Navi zur Beweissicherung einziehen, wenn jemand zu schnell war. Nicht, um den Nachweis zu erbringen, wie schnell er war, aber um z. B. eine Tendenz zu haben, ob der Fahrer notorisch zu schnell fährt oder es ein Versehen war, was einen Unterschied in der Bemessung der Strafe macht.
 
Hallo Thilo,
Hallo, wenn diese Geschichte wahr und nicht fiktiv ist,

auch wenn die Geschichte fiktiv ist, wenn die Rechtslage so ist, ( und davon gehe ich mal aus wenn die Geschichte auf einer Seite von nem Rechtsanwalt steht) ist das doch ne Schweinerei wenn die Staatsmacht auf reinem subjektiven Verdacht eines einzelnen Beamten dich so in deinen Rechten und Freiheiten beschneiden darf und Du kannst da nix gegen machen ausser deine persöhnlichen Konsequenzen tragen..
Ich dachte immer in unserem "Rechtstaat" gilt :
Du bist so lange unschuldig bis deine Schuld bewiesen ist.
Oder wie wir zwei Lateiner sagen :
In dubio pro reo.

Hallo Oerst,
Das ist keine Willkür, sondern so ist es.
Die Polizei kann ein Motorrad anhalten, der Meinung sein, das ist zu laut und erst einmal aus dem Verkehr ziehen.
doch, das ist für mich Willkür,wenn auch rechtlich tolerierte Willkür, aber immer noch Willkür.

Gruß
Torsten
 
Ich weiß nicht, was man von solchen Geschichten halten muß. Seit sehr vielen Jahren bin ich Berufsfahrer. Ich fahre heute noch Linien- und Reisebusse. Dadurch komme ich oft genug in eine Kontrolle. Ob mit dem Bus, oder mit meinem PKW/Motorrad.
Noch niemals wurde ich von der Polizei oder von der BAG unfreundlich behandelt. Warum sollte auch ein Beamter ohne Grund einen Fahrzeugführer wie den letzten Hiwi behandeln. Es heißt immer, ein Polizeibeamter muß belastbar sein. Richtig, belastbarer wie ein Normalbürger schon.
Durch meinen Beruf bei den Verkehrsbetrieben in Bremen habe ich im Außendienst oft genug erlebt, wie Beamte von manchen behandelt werden. Ich will nicht im Details auf die Beschimpfungen und Tätigkeiten eingehen. Ich kann sehr gut verstehen, wenn einem Beamten die Sicherung durchgeht.
Zur Zeit wird bei Vorfällen dieser Art von den Medien gerne einseitig und negativ berichtet.
So, jetzt könnt ihr mich in der Luft zerlegen.

Wir sind jetzt aber schon ganz schön von dem Starttread weg. Diese Anfangsgeschichte zeigt hervorragend den deutschen Amtsschimmel.

Warum sollte dich jemand in der Luft zerlegen, wegen dem was du geschrieben hast?

Zumal du absolut recht hast! :13 - sauber:
 
Hallo Thilo,
auch wenn die Geschichte fiktiv ist, wenn die Rechtslage so ist, ( und davon gehe ich mal aus wenn die Geschichte auf einer Seite von nem Rechtsanwalt steht) e


Wenn,
wenn,
und davon gehe ich aus

Vor welchem Hintergrund - Kennst du den Rechstanwalt?

Nach dem Tod meines Vaters habe ich so viele Anwaltsschreiben, Notarbriefe und sonst was erhalten. - Sah alles sehr offiziell aus - war's aber nicht.

Selbst wenn die Geschichte war sein sollte, (war ich absolut nicht glaube) besteht immer noch ein Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis.

Fahr zum Straßenverkehrsamt, geh dir nen neuen Lappen holen - hast deinen angeblich verloren.
Fährst besoffen, wirst angehalten und muss den Lappen (alt oder neu) abgeben. Klasse dann hast du ja noch den anderen und darfst weiter fahren. - Träum weiter.

Man findet im Net so viel sch...., mann muss nicht alles weitergeben.
 
1. Die Geschichte ist fiktiv
2. Wer ist denn so blöd "Gottergeben" die Entscheidung der Staatsanwaltschaft abzuwarten, ohne wegen besonderer Eilbedürftigkeit Rechtsmittel einzulegen.
3. Da in diesem Roman, die Polizei ohne konkreten Tatverdacht handelt (Schlangenlinien, Auffälligkeiten usw. usw.) ist der Roman aber sehr stark in "was wäre - wenn...." hineingezogen

4. Haltet den Ball flach, wenn es darum geht ganze Berufsstände anzusprechen.....
5. Nein ich gehöre nicht dieser Berufsgruppe an
 
Hallo

Wie manch einer weiß, bin ich beim beschriebenen Trachtenverein. Und diese fiktive Geschichte hat einen ganz kleinen Kern Wahrheit und viel Drumherum oder auch was Vergessenes.

Wenn wir einen Beschuldigten mit zur Wache nehmen, um eine Blutprobe zu nehmen, muss auf der Straße schon mehr passiert sein als nur ein schlechter Tag. Ich muss Tatsachen haben, die die Annahme rechtfertigen, dass der Beschuldigte unter Drogen-/Alkohol-/Medikamenteinfluss steht. Bei Alkohol ist es recht simpel mittels Pustetest, den könnte Willi Brause übrigens ablehnen. Genauso wie einen Drogenvortest, sei es als Wischtest an den Händen oder an der Stirn oder ein schneller Urintest.
Wenn ich keinen dieser Test vor Ort durchführe, muss ich sehr viel weitere Hinweise sammeln, u.a. gerötete Augen, Pupillenreaktionen, körperliche Unruhe, Schweißausbruch, Zittern, Fahrweise, Verhalten am Anhalteort, sprachlicher Ausdruck usw. etc.
Erst wenn ich das Alles vor Ort gesammelt habe und mich dann entscheide, Willi mitzunehmen, ändert sich auch der Status von Willi von einem Tatverdächtigen zu einem Beschuldigten einer Straftat, i.d.R. §316 StGB oder §315c StGB wenn eine Gefährdung/Schädigung eingetreten ist.
Dann bringe ich Willi zur Wache und oh Wunder, ich ordne nicht einfach so die Blutprobe an, sondern muss, je nach Örtlichkeit wo es passiert, zuerst einen Staatsanwalt und/oder einen Richter benachrichtigen. Diese ordnen dann die Maßnahme der Blutprobe mit anschließender Sicherstellung des Führerscheins an.
Wir als Polizisten haben in der heutigen Zeit mit ständiger Rufbereitschaft der StA oder eines Richters gar keine rechtliche Erlaubnis diese Maßnahme mal eben so anzuordnen. Und aufgrund der Neutralität der StA und der Richter wollen die schon mehr als ein "der hat nen schlechten Tag und hat rote Augen", um eine solche Maßnahme anzuordnen.

Wenn wir dann die Erlaubnis eingeholt haben, wird der rote Saft von einem akkreditierten Vampir aus dem Arm geholt und eingeschickt. Und tatsächlich schafft es die Gerichtsmedizin nicht, den Wert vor Ablauf einer Woche gerichtsfest zu bestimmen. Eine Bestimmung ob jemand Drogen/Alkohol/Medikamente im Blut hat, kann jedes Krankenhaus in 10 Minuten schaffen; es gibt nur keinen Wert, der vor Gericht einen Bestand hätte, da man nicht zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit bei diesen Schnelltest unterscheiden kann. Also muss man die Zeit abwarten.

Nun kommen wir zur Sicherstellung. Ja, da gibt es eine Lücke im Gesetzestext. Der Führerschein soll nach §§94,98 StPO sichergestellt oder beschlagnahmt werden, da im Verlauf des Verfahrens mit dem Entzug der Fahrerlaubnis nach §69 StGB zu rechnen ist.
Wenn man seinen Führerschein nicht mitführt, kann er natürlich nicht an Ort und Stelle sichergestellt werden. Aber es gibt mir als Polizist das Recht, die Person, seine mitgeführten Sachen, sein Pkw und auch seine Wohnung und sonstige Räume des Beschuldigten zu durchsuchen mit dem Ziel der Erlangung des Führerscheins. Wenn man natürlich 100km weit weg wohnt, wird es eine Sache der Abwägung, ob die Kollegen in die Wohnung fahren.
Wenn man den Lappen dabei hat, wird er natürlich eingezogen, aber Willi kann auch angeben, dass er gegen die Sicherstellung Widerspruch einlegt, was bedeutet, dass der Führerschein mitsamt Akte und Vorgang am nächsten Werktag bzw. spätestens am dritten Tag einem Richter vorgelegt werden muss, der über die Sicherstellung des Führerscheins entscheidet. Und ja, es ist schon vorgekommen, dass ein Führerschein nach zwei Tagen dem Beschuldigten zurückgeschickt wurde, da der Richter die Beweislage als nicht ausreichend angesehen hat.

Im Kern können wir also festhalten, dass man natürlich das Risiko der 10€ eingehen kann und den Führerschein ständig im 300km entfernten Tresor beim Bekannten hinterlegen kan. Aber von polizeilicher Willkür zu sprechen bei Maßnahmen, wozu ich als Polizist aufgrund meines Strafverfolgungszwang gezwungen werden, die von Richtern innerhalb kürzester Zeit überprüft werden, ist denke ich übertrieben.

My two cents
 
Das meinte ich damit, dass es *keine* Willkür ist, sondern immer gut begründet sein muss.

Danke Chris
 
Und ich hoffe nach dieser Erklärung durch einen Vertreter der "Trachtengruppe" (sorry, war wirklich nett gemeint :Konfus2: :Froehlich1:).....künftig solche merkwürdigen Geschichten nicht mehr unbedingt hier im Forum ausgewalzt werden.
Damit täte man dem entspannten Verhältnis: Bürger- und Bürger in Uniform vermutlich den größten Gefallen. :Froehlich2:
 
Und ich hoffe nach dieser Erklärung durch einen Vertreter der "Trachtengruppe" (sorry, war wirklich nett gemeint :Konfus2: :Froehlich1:).....künftig solche merkwürdigen Geschichten nicht mehr unbedingt hier im Forum ausgewalzt werden.
Damit täte man dem entspannten Verhältnis: Bürger- und Bürger in Uniform vermutlich den größten Gefallen. :Froehlich2:

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