Unterrangige Straßen.

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Gelöschtes Mitglied 45

Gast
Unterrangige Stra?en.

Hallo.

Ist euch auch schon aufgefallen, das die Regel- Unterrangige Stra?en gelten wie eine Privateinfahrt- kaum bekannt ist?
Das sind die Stra?en, die optisch durch Gehwegplatten oder angedeutete Bordsteine als solche zu erkennen sind. Hier gilt Wartepflicht- viele meinen es sei da Rechts vor Links 8o Bei uns hier in BaW? ist Rechts vor Links auch daran zu erkennen, das eine unterbrochene Haltelinie eingezeichnet ist.

Bitte achtet darauf- die Regel kennen die Wenigsten.

Rolf
 
RE: Unterrangige Stra?en.

Mir ist nur bekannt, dass das gilt, wenn die Boardsteinkante leicht erh?ht ist...
 
RE: Unterrangige Stra?en.

Original von Rolfinger
Hallo.

Ist euch auch schon aufgefallen, das die Regel- Unterrangige Stra?en gelten wie eine Privateinfahrt- kaum bekannt ist?
Das sind die Stra?en, die optisch durch Gehwegplatten oder angedeutete Bordsteine als solche zu erkennen sind.
Bitte achtet darauf- die Regel kennen die Wenigsten.

Rolf

Dann geh?re ich zu den wenigstens. :O
Gibt es so etwas am Niederrhein?? ?( ?( ?( ?( ?(
 
Tachauch,
klugscheissermodus an:
es geht hier um "verkehrsberuhigte" oder allgemein "Spiel" - strassen. Gekennzeichnet durch das rechteckicke balue schild mit wei?en figuren
Unter "unterrangige strassen" kann sich wohl kein mensch was ´drunter vorstellen.....klugscheissermodus aus


Das habe ich dazu gefunden:
Zitat - "Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausf?hrt, hat sich genauso zu verhalten wie jemand, der aus einem Grundst?ck in die ?ffentliche Stra?e einf?hrt: so, dass eine Gef?hrdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Es gilt also an Kreuzungen von „Spielstra?en“ mit „normalen“ Stra?en nicht etwa „rechts vor links“. Gleichwohl empfiehlt sich auch f?r die Fahrer, die Vorfahrt haben, erh?hte Vorsicht. Denn die geschilderte Vorfahrtslage d?rfte tats?chlich weithin unbekannt sein. Und was hilft die sch?nste Vorfahrt, wenn es gekracht hat. Den Ärger hat man allemal, wenn nicht sogar Verletzungen." zitat ende
Ich kenne diese regelung fahre aber immer sch?n vorsichtisch an solchen strassen vorbei.

gru?
Wolf
 
Hallo.

Falsch: Es handelt sich nicht um Verkehrsberuhigte Stra?en- das blaue Schild kennt hoff jeder.

Innerorts gilt: Sobald eine Stra?e durch einen Bordstein (auch nur angedeutet) , Gehwegplatten oder Farbmarkierungen etc. von den anderen getrennt ist- gilt Wartepflicht. Hat mein Sohn gerade in der Fahrschule und gilt Bundesweit.

Rolf
 
OK Rolfinger,

danke f?r den hinweis! In 25jahren tut sich doch einiges verkehrsschilderwaldtechnisch gesehen.

WOlf
 
Original von Rolfinger
...
Innerorts gilt: Sobald eine Stra?e durch einen Bordstein (auch nur angedeutet) , Gehwegplatten oder Farbmarkierungen etc. von den anderen getrennt ist- gilt Wartepflicht. Hat mein Sohn gerade in der Fahrschule und gilt Bundesweit.

Rolf

Hi,

habe ich auch so kennengelernt. Aber in der Praxis geb ich nichts drauf. Viele kennen es nicht oder haben es genauso vergessen wie die Pflicht der Bet?tigung des Fahrtrichtungsanzeigers beim Abbiegen oder Spurwechsel. Und da die meisten ja mittlerweile eher hupen statt bremsen, bremse lieber ich.
Ich wohne in so einer 'Nebenstra?e', gekracht hat es schon ein paar mal, weil die aus meine Stra?e meinten 'ich habe Vorfahrt, ich fahr jetzt auch!'.
Ne, bleibt lieber defensiv, ist ges?nder.

Gru?

Heizer
 
Original von wolf13
! In 25jahren tut sich doch einiges verkehrsschilderwaldtechnisch gesehen.

Ja, ver?ndert sich vieles- hab das mal einen Beitag im TV gesehen. Im Zweifel bleib ich halt eben stehen- wir Biker ziehen eh den k?rzeren ;( .

Rolf
 
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