Umfaller

  • Ersteller Ersteller kurt3
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HM1 schau mal in Deine Versicherungsunterlagen.
da müsste es drinstehen.
Ansonsten Googlen.
Es gibt jede Menge Urteile zu dem Thema.


Frage mich allerdings, wieso wir das überhaupt Diskutieren.
Wo ist das Problem, den 1. Gang einzulegen?
Sicher ist Sicher und Nachteile hat es auch keine.

So what..... :Froehlich3:


Grüße
Blaster
Da mir die Lektüre meiner Versicherungsbedingungen etwas zu mühsam war, und ich sowieso eine andere Sache mit meinem Versicherer regeln musste, habe ich direkt in dieser Sache nachgefragt.

Also meine Versicherung verzichtet seit einigen Jahren sowohl bei der Haftpflicht- aus auch der Kaskoversicherung auf die "Einrede der groben Fahrlässigkeit". Will heissen, selbst wenn ich bei meinem Auto vergesse Feststellbremse und/oder Gang einzulegen wird im Falle des Schadens durch Wegrollen in beiden Fällen gezahlt.

Somit bringt das Zitieren von möglicherweise veralteten Urteilen niemanden weiter. Auch in der wer weiß wievielten Wiederholung nicht.

Problem den 1. Gang einzulegen? Sicherlich nicht - nur erschließt sich mir der Sinn nicht, da ich praktisch ausschließlich den Hauptständer benutze, das Hinterrad somit in der Luft ist.
Und abschüssig bergab parke ich grundsätzlich nicht ...
 
Da mir die Lektüre meiner Versicherungsbedingungen etwas zu mühsam war, und ich sowieso eine andere Sache mit meinem Versicherer regeln musste, habe ich direkt in dieser Sache nachgefragt.

Also meine Versicherung verzichtet seit einigen Jahren sowohl bei der Haftpflicht- aus auch der Kaskoversicherung auf die "Einrede der groben Fahrlässigkeit". Will heissen, selbst wenn ich bei meinem Auto vergesse Feststellbremse und/oder Gang einzulegen wird im Falle des Schadens durch Wegrollen in beiden Fällen gezahlt.

Somit bringt das Zitieren von möglicherweise veralteten Urteilen niemanden weiter. Auch in der wer weiß wievielten Wiederholung nicht.

Problem den 1. Gang einzulegen? Sicherlich nicht - nur erschließt sich mir der Sinn nicht, da ich praktisch ausschließlich den Hauptständer benutze, das Hinterrad somit in der Luft ist.
Und abschüssig bergab parke ich grundsätzlich nicht ...

Was Du machst, muss nicht jeder machen und ist auch nicht für jeden gut HM1. Ich wollte nur einen guten Rat geben, mal ganz davon ab, welcher Richter welches Recht spricht und ob ausgerechnet Deine Versicherung nun den Schaden bezahlt oder nicht, kann das bei anderen ganz anders sein.
Das weisst Du selber genau so gut wie ich!
Ob sich nun Dir der Sinn erschliesst oder nicht.

Ich weiß nicht wieso man sich bei solchen Fragen immer bis ins letzte Detail verlieren muss und am Ende, das eigentliche Ansinnen ganz aus den Augen verliert?!

Selbst wenn die Versicherung bezahlt, Ärger hat man so oder so.
Mopped beschädigt und der Tag ist im Sack.

Macht was Ihr wollt, mir ist es wurscht.
Ob nun Hauptständer, Seitenständer mit oder ohne ersten Gang!

Solche Diskussionen arten irgendwie immer als Nebenkriegsschauplatz aus, und haben nur noch etwas damit zu tun,
wer Recht hat oder nicht. Um die Sache geht es schon lange nicht mehr.
Das ist nicht mein Ding und klinke mich hier aus.


Wirklich Schade
Blaster
 
Zuletzt bearbeitet:
Was Du machst, muss nicht jeder machen und ist auch nicht für jeden gut HM1. Ich wollte nur einen guten Rat geben, mal ganz davon ab, welcher Richter welches Recht spricht und ob ausgerechnet Deine Versicherung nun den Schaden bezahlt oder nicht, kann das bei anderen ganz anders sein.
Das weisst Du selber genau so gut wie ich!
Ob sich nun Dir der Sinn erschliesst oder nicht.

Ich weiß nicht wieso man sich bei solchen Fragen immer bis ins letzte Detail verlieren muss und am Ende, das eigentliche Ansinnen ganz aus den Augen verliert?!

Selbst wenn die Versicherung bezahlt, Ärger hat man so oder so.
Mopped beschädigt und der Tag ist im Sack.

Macht was Ihr wollt, mir ist es wurscht.
Ob nun Hauptständer, Seitenständer mit oder ohne ersten Gang!

Solche Diskussionen arten irgendwie immer als Nebenkriegsschauplatz aus, und haben nur noch etwas damit zu tun,
wer Recht hat oder nicht. Um die Sache geht es schon lange nicht mehr.
Das ist nicht mein Ding und klinke mich hier aus.


Wirklich Schade
Blaster

:19 - guter Beitrag:

Gruß
Olaf
 
Dieses Urteil wundert mich jetzt auch sehr, aber was es nicht alles gibt. Bin eigentlich derselben Meinung wie die meisten hier, wenn ein Fahrzeug einen Schaden verursacht, dann sollte auch der Halter haften. Ich meine solange die zuständige KFZ Haftpflichtversicherung in solchen Fällen zahlen würde, ist das für mich kein Problem. Wobei mir ist so etwas noch nicht passiert und ich denke solche "Unfälle" sind eigentlich leicht zu vermeiden, indem man sein Auto oder Moped einfach ordnungsgemäß abstellt.
 
Moppedkippen

Hi,

Meine Meinung zu diesem Urteil .

Wenn das Mopped korrekt abgestellt ist ( Hauptständer; Seitenständer, 1. Gang oder nicht, fester Untergrund ) sehe ich keinen Grund warum es von alleine umfallen sollte! ergo Vandalismus -- hat jemand umgeschubst. Warum soll ich dann zahlen sprich höhere Beiträge im nächsten Jahr. Dazu müßte die Versicherung dies in ihren vertragsbedingungen haben das bei Vandalismus mit Schädigung eines dritten gezahlt wird falls der Schuldige nicht zu ermitteln ist, ohne erhöhung des Beitrages.


:22 - Meinung:

Gruß Thomas
 
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