H
HM1
Gast
Da mir die Lektüre meiner Versicherungsbedingungen etwas zu mühsam war, und ich sowieso eine andere Sache mit meinem Versicherer regeln musste, habe ich direkt in dieser Sache nachgefragt.HM1 schau mal in Deine Versicherungsunterlagen.
da müsste es drinstehen.
Ansonsten Googlen.
Es gibt jede Menge Urteile zu dem Thema.
Frage mich allerdings, wieso wir das überhaupt Diskutieren.
Wo ist das Problem, den 1. Gang einzulegen?
Sicher ist Sicher und Nachteile hat es auch keine.
So what.....
Grüße
Blaster
Also meine Versicherung verzichtet seit einigen Jahren sowohl bei der Haftpflicht- aus auch der Kaskoversicherung auf die "Einrede der groben Fahrlässigkeit". Will heissen, selbst wenn ich bei meinem Auto vergesse Feststellbremse und/oder Gang einzulegen wird im Falle des Schadens durch Wegrollen in beiden Fällen gezahlt.
Somit bringt das Zitieren von möglicherweise veralteten Urteilen niemanden weiter. Auch in der wer weiß wievielten Wiederholung nicht.
Problem den 1. Gang einzulegen? Sicherlich nicht - nur erschließt sich mir der Sinn nicht, da ich praktisch ausschließlich den Hauptständer benutze, das Hinterrad somit in der Luft ist.
Und abschüssig bergab parke ich grundsätzlich nicht ...


