Überholverbot vor Bahnübergängen seit 01.04.2013

JonnyausA

Stammtisch Mod
Teammitglied
Für alle die es vielleicht noch nicht wussten:
Seit dem 01.04. dieses Jahres gilt vor Bahnübergängen ein Überholverbot. Man darf also auch nicht mehr an den dort haltenden Fahrzeugen vorbeifahren bis an die Schranke. Macht man es trotzdem, können im Falle eines ungünstigen Falles 75 € Bußgeld und 3 Punkte (!) in Flensburg fällig werden. Für mich war diese Info heute neu. Daher wollte ich sie Euch auch nicht vorenthalten.

Genauerer Text dazu siehe auch hier:

http://www.uelzen.de/Portaldata/23/...ehrsupdate_-_Ueberholverbot_Bahnuebergang.pdf
 
Hallo,

früher galt zwischen den 80m vor Schranke, hinter Schranke (Barke mit einem Strich) Überholverbot, nun ab dem ersten Zeichen (240m). Also Beginn des Zeichens mit 3 Balken bis nach dem Bahnübergang, wenn auf der Gegenseite das gleiche Schild steht.
Somit 440m Überholverbot.
Ist also mehr eine Erweiterung des Überholverbotes, aber keinesfalls neu.

Gruß Bill
 
Danke für diese Klarstellung. Das hatte ich echt nicht gewusst. In DE ist eben alles klar geregelt. Ok, Helmuth, in Südtirol natürlich auch ;-) ....
 
Hallo,

früher galt zwischen den 80m vor Schranke, hinter Schranke (Barke mit einem Strich) Überholverbot, nun ab dem ersten Zeichen (240m). Also Beginn des Zeichens mit 3 Balken bis nach dem Bahnübergang, wenn auf der Gegenseite das gleiche Schild steht.
Somit 440m Überholverbot.
Ist also mehr eine Erweiterung des Überholverbotes, aber keinesfalls neu.

Gruß Bill

Aaahhhh, ja, da war mal was:wirr2:.
Den Prüfungsbogen erinnere ich noch.
Verdammt lang her.
Danke für die aufklärung!

@ Helmuth: noch 197:001:
 
Ich denke, es geht um das Vorbeifahren, wenn die Autos vor der Schranke warten. Das andere galt schon immer, wenn die Schranke offen ist, kein überholen.

Und zum an der Schranke warten.... wie sagte man Fahrlehrer immer, es ist Auslegungssache. Überholvorgang bedeutet an einem fahrenden Fahrzeug zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens vorbeizufahren, meines Erachtens nach ist aber das Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, welche evtl. noch abgestellt sind (da Motor aus) kein Überholvorgang sondern das Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen. Man kommt ja im Endeffekt nicht schneller voran als vorher, da man ja ebenfalls an der Schranke halten muss..... ;-)
 
Ich denke, es geht um das Vorbeifahren, wenn die Autos vor der Schranke warten. Das andere galt schon immer, wenn die Schranke offen ist, kein überholen.

Und zum an der Schranke warten.... wie sagte man Fahrlehrer immer, es ist Auslegungssache. Überholvorgang bedeutet an einem fahrenden Fahrzeug zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens vorbeizufahren, meines Erachtens nach ist aber das Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, welche evtl. noch abgestellt sind (da Motor aus) kein Überholvorgang sondern das Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen. Man kommt ja im Endeffekt nicht schneller voran als vorher, da man ja ebenfalls an der Schranke halten muss..... ;-)

OT:
Wenn das Auto an der einstreifigen Bake steht, kann man ja noch vorbeifahren, wenn's direkt an der Schranke steht, würde ich mich nicht davorstellen. :02 - zwinkern:


Mal im Ernst:
Auf einer Straße mit Überholverbot hab mich mal an ner Ampel vorgefuscht. Die Rennleitung hat's gesehn - Überholen im Überholverbot - zahlen und fröhlich sein.:09 - Ja:
Ob die Rennleitung generell was dagegen hat, hab ich nicht gefragt. :03 - bloed:

Die wartenden Autos zählen zum fließenden Verkehr. Motor aus - (wäre ja wünschenswert) aber somit evtl. automatisch Standlicht an - heißt auch Zahlemann. :07 - schaem:
 
§19 Bahnübergänge

(1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang

- auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201),
- auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und
- in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzzeichen "Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" oder "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" steht.

Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Fahrzeugführer dürfen an Bahnübergängen (Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsstück von Eisenbahn und Straße) Kraftfahrzeuge nicht überholen.


Und bevor jemand sagt, er führe dran vorbei, anstatt zu überholen:
Rechtlich zählt das Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das verkehrsbedingt wartet (z.B. vor einer roten Ampel oder vor einem Fußgängerüberweg), als überholen.
 
Hm 75 € sind ja mal wieder deutscher Witz, da nehmen andere wesentlich mehr (soll mir recht sein). Aber das es ganze gibt 3 Punkte war mir auch nicht bewusst, nach neuem oder alten Punktesystem? Ich werds wohl in Zukunft unterlassen... denke ich.... :ausschau:
 
Vorbeifahren erlaubt?

In Österreich

Die Tageszeitung 'Der Patriot' meldete am 30.03.07:
Das vorsichtige Vorbeifahren am angehaltenen Autoverkehr - etwa vor einer Ampel - ist in Österreich offiziell erlaubt. Die einschlägige Regelung ist in § 12 Abs. 5 der österreichischen StVO enthalten. Mit ihr soll der „Unsitte des Vor-schlängelns" einspuriger Fahrzeuge entgegengewirkt werden. Ursprünglich war nur Radfahrern gestattet, an anhaltenden Fahrzeugen vor Kreuzungen usw. vorbei bis zur Kreuzung vorzufahren. Da diese Regel sich in der Praxis bewährt hat, wurde sie 1998 auf alle einspurigen Fahrzeuge ausgedehnt. Nach der genannten Vorschrift dürfen (auch motorisierte) Zweiradfahrer „nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist" und die abbiegenden Fahrzeuglenker beim Abbiegen nicht behindert werden. Die Regelung gilt „vor Kreuzungen, Straßenengen, Eisenbahnübergängen usw." - sowohl inner- als auch außerorts.
Ob rechts oder links vorbeigefahren werden kann, ist nicht ausdrücklich geregelt; es muss jedenfalls genügend Seitenabstand eingehalten werden (laut ÖAMTC etwa 1,4 bis 2 m). Ein Vorbeischlängeln ist nicht gestattet. Sperrlinien und -flächen dürfen grundsätzlich nicht überfahren werden. Schließlich darf man eine vorhandene Haltlinie (z. B. an einer Ampel) nicht überfahren, also nicht in die Kreuzung hineinfahren.
In Deutschland sind solche Aktionen laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten.
Wer in Frankreich versucht, sich an Autokolonnen vorbei-zuschlängeln, wird überrascht feststellen, dass dort die mehrspurig Fahrenden keine Probleme damit haben und zum Teil sogar Platz machen, damit Motorräder in Staus oder an Warteschlangen vorbeifahren können. Verlassen sollte man sich darauf allerdings nicht.

Kurz die Regelung in Österreich: sobald etwas passiert ist man schuldig. Wenn nichts passiert wird das Vorbeifahren nicht geahndet.

Norbert
 
Danke

für die Info. Es hat dazu in Österreich einen Höchstgericht Entscheid gebraucht.
Wichtig wäre diese Info für deutsche Dosenfahrer.
Mehrfach wurde ich bewusst geschnittten. Sie gönnen uns keinen Stau.
Die rücksichtsvolle Fahrweise von französischen Auto und Busfahrern kann ich bestätigen.
Gruss
gnutar
 
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