Für alle die es vielleicht noch nicht wussten:
Seit dem 01.04. dieses Jahres gilt vor Bahnübergängen ein Überholverbot. Man darf also auch nicht mehr an den dort haltenden Fahrzeugen vorbeifahren bis an die Schranke. Macht man es trotzdem, können im Falle eines ungünstigen Falles 75 € Bußgeld und 3 Punkte (!) in Flensburg fällig werden. Für mich war diese Info heute neu. Daher wollte ich sie Euch auch nicht vorenthalten.
Genauerer Text dazu siehe auch hier:
http://www.uelzen.de/Portaldata/23/...ehrsupdate_-_Ueberholverbot_Bahnuebergang.pdf
Seit dem 01.04. dieses Jahres gilt vor Bahnübergängen ein Überholverbot. Man darf also auch nicht mehr an den dort haltenden Fahrzeugen vorbeifahren bis an die Schranke. Macht man es trotzdem, können im Falle eines ungünstigen Falles 75 € Bußgeld und 3 Punkte (!) in Flensburg fällig werden. Für mich war diese Info heute neu. Daher wollte ich sie Euch auch nicht vorenthalten.
Genauerer Text dazu siehe auch hier:
http://www.uelzen.de/Portaldata/23/...ehrsupdate_-_Ueberholverbot_Bahnuebergang.pdf