Neue Kasperlgruppe !!

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Didi58

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Hallo zusammen ,

Hier die neue Kasperlgruppe von Herrmann und wen haben Sie in der Mangel ?

Frage kennt einer den Zweiradmeister der am Boden knieend mit der Taschenlampe in den Original Edelstahl Endschalldämpfer leuchtet ? (ich sag nur Honda Kaiser )

Leider musste auch er zugeben , das mein Fahrzeug ohne Mängel ist. Sie hätten mir doch zu gerne eine verbraten , weil ich in Anwesenheit der Presse nicht kooperativ und
uneinsichtig war . (wie ich halt so bin )

https://www.youtube.com/watch?v=pRefA8Q50R4
 
Zuletzt bearbeitet:
War es nicht so, das bei Vorsatz die Strafe erhöht bzw. verdoppelt wird?
Und bei einem gekürzten DB-Absorber ist doch eigentlich grundsätzlich von Vorsatz auszugehen.
Dass das vom Vorbesitzer gemacht worden sein soll, kann man glauben oder nicht.
 
agent orange schrieb:
Daumen runter Miese Recherche vom BR!
Wer glaubt, dass unsere Medien uns stets die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit vermitteln, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

Minimax schrieb:
War es nicht so, das bei Vorsatz die Strafe erhöht bzw. verdoppelt wird?
Und bei einem gekürzten DB-Absorber ist doch eigentlich grundsätzlich von Vorsatz auszugehen.
Dass das vom Vorbesitzer gemacht worden sein soll, kann man glauben oder nicht.
Die Bußgeldverdopplung wegen einer Vorsatztat ist möglich. Daher ist es ratsam, sich bei einer Kontrolle zur Sache nicht einzulassen, wie es der Suzukifahrer im Film tat. Es gibt einige Tatbestände, bei denen die Handlung den Vorsatz beinhaltet, z.B. Handynutzung während der Fahrt. Dort ist der Vorsatz seitens des Gesetzgebers bereits im Bußgeld "eingepreist", um es mal ketzerisch darzustellen.

Weiterhin ist eine "angemessene Erhöhung" (= max.50 %) einer Geldbuße ebenfalls möglich, wenn der Betroffene Voreintragungen in Flensburg vorzuweisen hat. Diese Voreintragungen müssen keinen Bezug zur vorgeworfenen aktuellen Bußgeldsache haben. Die Bußgeldstellen legen da keine einheitlichen Vorgehensweisen an den Tag, je nach "Geldgier" der Kommune. Mir wurde im heimischen Kreis Soest die Geldbuße um die vollen 50 % erhöht, die Verkehrsbehörde in Soltau-Fallingbostel nahm nur den Regelsatz ohne Erhöhung.

Und ja, ich bin offensichtlich auch kein Heiliger :Froehlich1: .
 
Grundsätzlich!

"Grundsätzlich" habe ich geschrieben! Sicher gibt es bei nachgewiesenem Vorsatz die doppelte Dosis. Der Fahrer im Video hatte aber schon eine Aussage dazu "vorbereitet"! Der böse Vorbesitzer hat manipuliert. Eine Aussage, die für Erstbesitzer nicht funzt.

Zum Punkt bei lautem Auspuff, den es nicht gibt, noch mal ein Link:

https://www.kba.de/DE/Fahreignungs_...st_pflichten_verkehrssicher_fz.html?nn=646312

Dort ist er eben nicht gelistet.

Hier ein Link der Polizei:

https://www.polizei.bayern.de/mitte...rbis=9&bukpunkvon=&bukpunkbis=9&tt=20.05.2019

Da sollte der Gesetzgeber mal seine Hausaufgaben machen. Schließlich sind es Unfälle und Lärm, mit denen Streckensperrungen begründet werden.
Ein völliger Unsinn "Umweltverstöße" nicht mehr mit Punkten zu versehen!

LIGULIZUG

Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Schreibt Eure Beurteilung doch einfach mal an den der den Film gedreht hat, macht mehr Sinn als hier im Forum eine Diskussion um die Rechtmäßigkeit des erhobenen Bußgeldes zu starten.:29 - Prost:
 
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