Nachts unterwegs!

ise

Member
Hallo habe ein paar Reflektoren angebracht für meine Nachtfahrten. Das sind Folien! Siehe meine Bilder ! Grüße safety first!
 
Schöne Idee, aber leider Illegal und das führt wiederum zur Erlöschung der Betriebserlaubnis :mx35:

§ 49 StVZO:

Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/89/EG (ABl. L 257 vom 24.9.2008, S. 14) geändert worden ist, bezieht, müssen den technischen Vorschriften der Absätze 2, 5 und 6 und der Anhänge 3 bis 11 der ECE-Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 323 vom 6.12.2011, S. 46) entsprechen.... Für vorgeschriebene oder für zulässig erklärte Warnanstriche, Warnschilder und der dergleichen an Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel verwendet werden.

Im Klartext:

Reflexfolien, Katzenaugen und andere Leuchtstoffe sind, egal in welcher Form und Art, nicht erlaubt, weil Sie nicht den "technischen Vorschriften der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen - entsprechen".
An Lichtechnischen Einrichtungen ist also nur Erlaubt was:

- bei der EU-Fahrzeughomologation (Zulassung eines Fahrzeugmodells durch den Hersteller) Verbaut war und Zugelassen wurde (und zwar unverändert)
- nachgerüstet werden darf und eine E-Nummer hat
- nachgerüstet wurde und einer Einzelabnahme beim TÜV genehmigt wurde

Außnahme sind Fahrzeuge mit gesetzlich vorgeschriebener Konturmarkierung (z. B. LKWs und LKW-Anhänger), die durfen an vorgeschriebenen Stellen Normgerechte Reflexsteifen haben.

Fazit:

Alles was laut § 49 StVZO nicht für dein Fahrzeug ausdrücklich Vorgeschrieben wurde oder für Zulässig erklärt wurde, ist Verboten ... (auch wenn es eventuell Sinn machen würde).


Freundliche Grüße
Ray
 
?

Ihr wisst schon wo ich fahre??? Linker Niederrhein! Da ist alles egal. Polizei nicht vorhanden. !Nur an Karneval und Sylvester nicht! NRW hat die Stellen gekürzt....

Wo sie kontrollieren: Grenznah zu Holland....ihr wisst schon:35 - Urlaub:


Aber mal ehrlich: An meiner Harley sind Reflektoren ringsrum. Und an der CBF habe ich vorne silberne, seitlich gelb. Helm hinten rot. Das sind Folien mit e Nummer!
So gleich Feierabend! Heute Harley mit LED Licht vorne(mite Prüfnummer) das zwiebelt richtig.

Gibt es LED Fahrlicht für Honda?
 
Schöne Idee, aber leider Illegal und das führt wiederum zur Erlöschung der Betriebserlaubnis :mx35:


Freundliche Grüße
Ray

Du bist aber auch ein Spielverderber :zwinkern:. Mich täte sowas selbst als EX-Rennleitung im Ruhestand nicht jucken. Alles, was meine Sicherheit erhöht und kein Risiko für den Betrieb des Moppeds darstellt, wird realisiert, wenn es in meinem Bedarfsplan steht. Meine Goldwing ist vornerum komplett auf LED und US-Blinkerlicht umgerüstet, auch unzulässig, aber affengeiles Licht und man wird viel besser wahrgenommen. Hat die ehemaligen Kollegen von mir noch nie gejuckt, für´n TÜV tausche ich kurz zurück auf H7, direkt nach dem Stempel wieder LED.

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Du bist aber auch ein Spielverderber :zwinkern:. Mich täte sowas selbst als EX-Rennleitung im Ruhestand nicht jucken. Alles, was meine Sicherheit erhöht und kein Risiko für den Betrieb des Moppeds darstellt, wird realisiert, wenn es in meinem Bedarfsplan steht. Meine Goldwing ist vornerum komplett auf LED und US-Blinkerlicht umgerüstet, auch unzulässig, aber affengeiles Licht und man wird viel besser wahrgenommen. Hat die ehemaligen Kollegen von mir noch nie gejuckt, für´n TÜV tausche ich kurz zurück auf H7, direkt nach dem Stempel wieder LED.

Ich bin ja generell deiner Meinung, was Sicherheitssteigernde Maßnahmen am Motorrad angeht.
Auf dem Motorrad hat man ja quasi fast keinen echten Schutz und ist oft der Willkür anderer Verkehrsteilnehmer ausgesetzt...


--> Ich muss es wissen, wurde im März diesen Jahres von einem linksabbiegenden Auto übershen ... tja und ca. 5 - 6 Meter haben für Reaktion + Bremsen + Hupen bei 40 - 50 Km/h nicht mehr gereicht um noch Anhalten zu können und dann machte ich bekanntschaft mit der Beifahrerseite des Auto Keule

Ergebnis:
- 10 Tage Krankenhaus;
- beide Hände gebrochen (inkl. OP beider Hände);
- linker Oberarm mehrfach gebrochen;
- linker Oberarmmuskel großflächig gerissen;
- Lendenwirbel Nr. 3 & 4 angebrochen inkl. Bandscheibenvorfall;
- Empfindungsstörung an einer Hand (Hautnerv)
- diverse Prellungen

- die Honda CBF 600S [PC38] war natürliche ein Totalschaden danach

Bewegungstechnisch bin ich wieder ganz gut dabei, nur die Rückenschmerzen werden mich wohl noch einige Monate begleiten und ob die Empfindungsstörung wieder heilt, weiß keiner.
Trotzdem kann ich behaupten, noch "Glück" gehabt zu haben

... ich habe halt nur Angst etwas nicht legales (z. B. LED-Leuchtmittel in H7-Fasssung) zu verbauen und dann bei einem Unfall eine Teilschuld / Vollschuld zu bekommen, obwohl ich ja eigentlich Unschuldig war.

Beispielszenario:

Ich Fahre, mit illegalen LED-Licht, jemand nimmt mir die Vorfahrt und es kracht.
Eigentlich ein klarer Fall wer die Schuld hat, ABER der Unfallgegner benutzt jetzt eine Schutzbehauptung und sagt z. B. "Ich war geblendet, konnte nichts mehr sehen und deshalb ist es zu dem Unfall gekommen".
Würde für mich schwehr werden nun zu Bewisen das dies eine Schutzbehauptung war... und am ende läuft es so auf mindestens Teilschuld hinaus. :wirr2:

Ich will mir gar nicht außmalen was passiert, wenn eine KFZ-Versicherung einen in Regress nimmt und man plötzlich tausende bis hunderttausende Euros berappen soll :mx35:

Hoffe du kannst meinem Gedankengang folgen.


Freundliche Grüße
Ray
 
Ich kann Deinem Gedankengang sehr wohl folgen. Im Falle eine Unfalles muss ein Kausalzusammenhang zu der Fahreugveränderung hergestellt werden können ( = amtsdeutsch). Für jedermann heisst das: Deine gegnerische Partei muss beweisen, dass z.B. ein verbautes LED-Licht für einen Unfall verursachend war. In Deinem Beispiel wäre das wohl eher hinfällig und nicht entlastend für die Unfallschuld des Gegners. Das Einzige, was Dir hätte widerfahren können, wäre eine gesonderte Anzeige gegen Dich wegen Verwendung unzulässiger lichttechnischer Einrichtungen, aber die unfallaufnehmenden Polizeibeamten haben wohl andere Prioritäten bei der Arbeit, als Dein Mopped auf Veränderungen zu prüfen, die mit dem Unfall nix zu tun haben.

Im Prinzip denke ich genau so, wie Du. Aber solange meine LED´s, die ich sorgfältig am Hella-Lichttester, wie beim TÜV, eingestellt habe, niemanden blenden, ist eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschliessen. Dazu kommt, dass mich noch nie ein Kollege wegen der Fackeln vorn angehalten hat. An meiner 1300er Pan hatte ich hinten von Roeben-Gas sehr helle LED-Brems/Schlusslichter und bin damit kackenfrech beim TÜV vorgefahren. Da meinte der Prüfer, das wäre ja endlich mal ein gescheit zu erkennendes Rücklicht.

Es bleibt natürlich jedem unbenommen, an seinem Fahrzeug nur das zu verzangeln, was er mit seiner Einstellung und seinem Gewissen vereinbaren kann. Ich habe da eine niedrigere Hemmschwelle, als andere, verfüge dazu über langjährige Erfahrung als Zeuge in Gerichtsverfahren und weiss ein wenig, wie solche Verfahren durchgezogen werden. Dem völlig Unbedarften erscheint das Risiko halt anders. In Deinem Beispiel wird der Vorsitzende dem Schutzbehaupter um die Ohren hauen, das er Verkehrszeichen 205 ff. mißachtet habe, obwohl er ein beleuchtetes Fahrzeug hätte erkennen müssen, es hätte ja genau so gut ein FZG-Führer sein können, der vergessen hatte, sein Fernlicht auszuschalten und auch dies ihn nicht von seiner Wartepflicht entbunden hätte (unklare Verkehrslage als Wartepflichtiger).
 
@Der_Ray

Bei richtiger Geschwindigkeit:

Er hat dir die Vorfahrt genommen weil er dich nicht gesehen hat! - Nicht gut für den Verursacher!

Er hat dir die Vorfahrt genommen weil er dich gesehen hat? Das klingt ja schon nach Vorsatz! - Noch schlechter für den Verursacher!

Gruß Frank
 
@Der_Ray

Bei richtiger Geschwindigkeit:

Er hat dir die Vorfahrt genommen weil er dich nicht gesehen hat! - Nicht gut für den Verursacher!

Er hat dir die Vorfahrt genommen weil er dich gesehen hat? Das klingt ja schon nach Vorsatz! - Noch schlechter für den Verursacher!

Klingt logisch :19 - guter Beitrag:

========

Nebenbei bemerkt, bin ich gerade am Überlegen an meiner neuen gebrauchten CBF 1000 (heute habe ich Sie exakt 1 Woche :01 - grinsen:) LED-Nebelscheinwerfer nachzurüsten und dann "versehntlich" beim Fahren an zu haben (diese Schalter sind aber auch so leicht versehntlich zu aktivieren).

Sollte mich deshalb mal ein freundlicher Polizist anhalten, dann kann ich meinen Fehler ja in nullkommanichts beseitigen.


Freundliche Grüße
Ray
 
"Vergessen", "versehentlich" und "wusste ich nicht" schützen leider nicht vor Strafe. Das ist so, bleibt so und wird immer so sein. In allen anderen Fällen: Glück gehabt.
Ich habe keine langjährige Erfahrung als "Zeuge", aber ich bin bei diesem "Verein" seit über 30 Jahren beschäftigt...

Fahrt vorsichtig, legal...

Andreas
 
Der Bußgeldkatalog 2018 sagt:

- Nebelscheinwerfer missbräuchlich benutzt: 20 Euro
- ... mit Gefärdung: 25 Euro
- ... mit Sachbaschädigung: 35 Euro


Ich sage für mich:

- Das ist mir das Risiko des Bußgeldes Wert, meine Sicherheit zu steigern!
 
Andreas hat natürlich recht und letztlich muss jeder für sich abwägen, was für ihn trotz des Verwarngeld/Bußgeldrisikos verantwortbar erscheint. Bei LED-Licht lasse ich mit mir reden, bei unzulässigen Anbauten, wie Lenkererhöhungen, Abgasanlagen, Lenker/Armaturen/Pedalerie ohne ABE usw. habe ich null Toleranz. Das würde ich mir nie anbauen, meine "Kunndschaft" musste die Rechtsfolgen hinnehmen, wenn mir so ein Verkehrsteilnehmer bei einer Überprüfung auflief. Wenn es allerdings ein "braver Einsichtiger" war, gab´s nur ne Mängelkarte und ne mündliche Verwarnung, die mit der grossen Fresse mussten zahlen, weil uneinsichtig.
 
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