Motorrad als Linksabbieger "minderwertig"

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Sehe ich genauso

Bin auch der meinung vorschnell auf den richtern rumhacken ist nicht fair!
........
An einer unübersichtlichen kuppe/brücke etc. müssen wir mopefahrer eben eine deutlich höhere aufmerksamkeit und vorsicht walten lassen.
Ich sage immer: Die anderen müssen auch eine chance haben uns zu erkennen!

wolf

:19 - guter Beitrag:: Zur Unvermeidbarkeit des Unfalls kommen wir nur so:
immer für andere Mitdenken und immer mit dem dümmsten Gegenüber rechnen!

Gruß

Agent Orange
 
Ich werde ebenfalls etwas zurückrudern.:mx1:
Erst nach kompletter Lesung ergibt sich ein anderes
Bild, als die reißerische Überschrift vermuten läßt
 
Fassen wir zusammen:
* ein Kollege legt sich beim Bremsen auf die Fresse
* er musste bremsen, weil ein Linksabbieger im Weg war
* der Abbiegevorgang des PKW fand vor einer Brücken-Kuppe statt, so daß der Linksabbieger ihn beim Beginn des Abbiegevorgangs nicht als entgegenkommendes Fahrzeug sehen konnte
* --- es besteht begründeter Verdacht, das der Kollege auf dem Mopped zu schnell war,
* der Kollege mit dem Mopped hat in der ersten Runde eine TEILSCHULD abbekommen, aber auch einen Teil des Schadens nicht übernehmen müssen
* der Kollege mit dem Mopped möchte nun in der zweiten Runde die Teilschuld loswerden, mehr Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Nutzungsausfall erstreiten (er will mehr Kohle!)
* diesen weiteren Rechtsstreit möchte er aber nicht selber bezahlen, sondern im Rahmen von Prozesskostenhilfe von der Allgemeinheit - also von unser aller Steuergeld - bezahlt haben.

Und das - und nur das - hat das Gericht abgelehnt. Er kann gerne streiten, aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit....

Hallo zusammen,
ich habe mal obiges Zitat etwas präzisiert (so lese ich das zumindest aus dem Urteil heraus). Eine gewisse Teilschuld ist den Moppedfahrer wohl anzulasten (Geschwindigkeit), auch wenn der PKW-Fahrer beim Abbiegevorgang wegen der eingeschränkten Sicht nach vorn eine besondere Sorfalt walten lassen muss.
Ansonsten :22 - Meinung:

Gruß
Ralf
 
Dem Post von Minimax gibt es nichts hinzuzufügen.


Diejenigen die einen Richter beleidigt oder gar bedroht haben sollten den Admin um Löschung bitten oder selbst die Einträge editieren.

Einige Äußerungen sind strafrechtlich relevant!!
 
Fassen wir zusammen:
* ein Kollege legt sich beim Bremsen auf die Fresse
* er musste bremsen, weil ein Linksabbieger im Weg war
* es besteht begründeter Verdacht, das der Kollege auf dem Mopped zu schnell war, so daß der Linksabbieger ihn beim Beginn des Abbiegevorgangs nicht sehen konnte
* der Kollege mit dem Mopped hat in der ersten Runde eine TEILSCHULD abbekommen, aber auch einen Teil des Schadens nicht übernehmen müssen
* der Kollege mit dem Mopped möchte nun in der zweiten Runde die Teilschuld loswerden, mehr Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Nutzungsausfall erstreiten (er will mehr Kohle!)
* diesen weiteren Rechtsstreit möchte er aber nicht selber bezahlen, sondern im Rahmen von Prozesskostenhilfe von der Allgemeinheit - also von unser aller Steuergeld - bezahlt haben.

Und das - und nur das - hat das Gericht abgelehnt. Er kann gerne streiten, aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit.

Was ist jetzt falsch daran oder böse gegen Motorradfahrer seitens der Richter??

Sorry, aber wenn ich über eine Kuppe gesegelt komme und haben dann überraschend einen anderen vor der Nase - könnte ja auch ein Trecker mit Anhänger sein - und lege mich dann beim Bremsen auf die Fresse.... für meinen Teil sehe ich darin noch nicht mal eine Teilschuld beim anderen, sondern 100% Eigenverschulden bei mir selber. Und dann auf Kosten der Allgemeinheit durchboxen wollen, daß ich selber das arme Unschuldslamm bin.
Mir ist da eher der Kollege mit dem Mopped suspekt, da er mit solchem Vorgehen den Ruf aller ordentlichen Motorradfahrer schädigt.

:06 - Nein: :06 - Nein: :06 - Nein: :06 - Nein: :06 - Nein:

Gruß

:17 - Zugabe::19 - guter Beitrag:

Hinzu sollte man sich folgendes vor Augen halten.

§1 Grundregeln
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(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
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(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
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(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

§3 Geschwindigkeit
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(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.


Nun alles in allem, wir waren nicht dabei und können nur nach den Fakten Urteilen. Aber auf Kosten der Allgemeinheit ( Steuerzahler) nun weiter zu Prozessieren um (Kohle) zu er-streiten ist echt :21 - Stop:nicht vertretbar.


Der Ausgang hiervon wird bestimmt interessant. Wenn das Berufungsverfahren gelaufen ist. Aber ohne Kohle werden wir es nicht erleben. Da der Richter die Prozesskostenhilfe untersagt. :13 - sauber:

Gruß Roadboy
 
Geschwindigkeit

Wenn der Motorradfahrer wirklich zu schnell war,was ja nur ne Schätzung vom Gutachter sein kann(fehlende Beweismessung),steht dagegen im Raum wie langsam oder zügig die Unfallgegnerin in die Gegenfahrbahn einbog!?
Hatte mal n ähnlichen Fall wo ich dachte das passt und dann blieb der Wagen beim Abbiegen auf meiner Spur fast stehen:wirr2:
Aber generell ist dieses Urteil ein Skandal:22 - Meinung:
Hallo Chip67,
es dürfte doch klar sein, dass bei dem Unfall weder ein Messbeamter noch ein Geschwindigkeitsmessgerät anwesend waren.
Der vom Gericht bestellte Gutachter wird in seinem unfallanalytischen Gutachten anhand von eventuellen Zeugenaussagen und vor allem bzw. überwiegend aufgrund der Spurenlage beurteilen. Spuren lügen nicht!
Bremsspuren, Kratz- und Schleifspuren, Endlage und Endstand der Fahrzeuge, bei Kollisionen Verformung etc.(Winkel der Kollision, Eintauchtiefe), Splitter und Splitterfelder, beim Mopedfahrer: Schleifspuren der Schutzkleidung, Anhaftungen am Pkw und "Flugweite".

Da geht einiges und der Gutachter schätzt nicht, sondern grenzt die Geschwindigkeit sehr genau ein.

Gruß

Agent Orange
 
Hallo Chip67,
es dürfte doch klar sein, dass bei dem Unfall weder ein Messbeamter noch ein Geschwindigkeitsmessgerät anwesend waren.
Der vom Gericht bestellte Gutachter wird in seinem unfallanalytischen Gutachten anhand von eventuellen Zeugenaussagen und vor allem bzw. überwiegend aufgrund der Spurenlage beurteilen. Spuren lügen nicht!
Bremsspuren, Kratz- und Schleifspuren, Endlage und Endstand der Fahrzeuge, bei Kollisionen Verformung etc.(Winkel der Kollision, Eintauchtiefe), Splitter und Splitterfelder, beim Mopedfahrer: Schleifspuren der Schutzkleidung, Anhaftungen am Pkw und "Flugweite".

Da geht einiges und der Gutachter schätzt nicht, sondern grenzt die Geschwindigkeit sehr genau ein.

Gruß

Agent Orange

Jepp,hast recht:Froehlich2:
 
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